Gemeinsames Sorgerecht bei Kontaktverbot zwischen Eltern möglich?

  • @kady
    siehe oben, geh zum Anwalt, das braucht kein Mensch.
    Sorgerecht alleine geht eh schwer da muss er schonw irklich gute Gründe haben so einfach geht das nicht. Warum drehst du den Spieß nicht um? Beantrage du das Sorgerecht.
    Hässlich scheint das bei dir die ganze Zeit schon zu sein da kommts darauf auch nicht mehr an.

    Ich habe das Sorgerecht ja bereits. Das alleinige. Er wollte erst das gemeinsame und nun scheinbar will er das alleinige haben bzw. dass das Gericht mir das Kind entzieht und das Sorgerecht ihm überträgt.

  • Ich habe das Sorgerecht ja bereits. Das alleinige. Er wollte erst das gemeinsame und nun scheinbar will er das alleinige haben bzw. dass das Gericht mir das Kind entzieht und das Sorgerecht ihm überträgt.


    Das wird nicht passieren, da müsste er dir schon viel nachweisen. Gesamte oder auch nur ein Teil der sorge wird für ihn sehr schwer (vorsicht Frauenfeindlich) da wirst du wenige beim JA oder vor Gericht finden die es dir als Mutter weg nehmen.
    Aber auch auf die Gefahr hin das ich mich wiederhole, ich kann dir nur raten das konsequent bis zum schluss durch zu ziehen, das kostet kraft geld nerven und alles mögliche aber du hast dann deine Ruhe. Dein kind braucht ne starke Mami und keine die ewig am bibbern is was der Ex jetzt schon wieder ausheckt.
    Wie ich schon in meinem ersten "unsympathen"-Beitrag schrieb, ich kann dich da voll verstehen und befand mich in einer ähnlichen Situation. Der Next von meiner Holden stand auch mitm Messer vor mir und forderte mich "höflich" auf mehr zu zahlen wenn ich den Jungen behalten will.
    Nett und sympatisch hat zumindest mich(!) nicht weiter gebracht bzw. da wäre das Spiel noch Jahre weiter gegangen.
    Stand heute:
    Ich wohne weit weit weg, hab das Sorgerecht, meiner Ex ist es zuviel Aufand den kleinen zu sehen seit es finanziell nix mehr zu holen gibt (schade für das Kind aber besser so als was erzwungenes) und das JA lässt mich auch in Ruhe.

    Einmal editiert, zuletzt von Agrippa ()

  • DAS ist nicht Dein Ernst!!! :ohnmacht:


    Ich glaube, damit schießt er sich gepflegt ins Aus. Du musst Dir wenig Sorgen machen, dass sich ein Gericht ernsthaft mit diesem gedanken befasst....


    Das habe ich auch im ersten Moment gedacht, dass das wohl nicht ernst gemeint sein kann. Aber das Familiengericht hat diesen Brief meinem Anwalt weitergeleitet und der wiederum an mich...


  • Es sind knapp 80Km Entfernung. Ich hatte ihm auch einige Vorschläge gemacht wie wir den Umgang zukünftig regeln können, indem ich ihm beispielsweise auf dem Weg entgegenkomme oder ihm die Hälfte des Kindergeldes überlasse, damit er die Fahrtkosten gedeckt bekommt...wurde von ihm alles abgelehnt. Begründung war unter anderem, dass seine Wohnung (1-Zimmerwohnung) für den Umgang sowieso nicht geeignet wäre und dieser somit weiterhin bei mir stattfinden soll. Ebenso will er nicht, dass sein Kind im selben Haushalt lebt wie mein Partner. Darauf folgten auch haufenweise Missbrauchsvorwürfe gegen meinen Partner...


    Wenn er Unterhalt zahlt, bekommt er bereits das halbe Kindergeld, es wird von dem Betrag, den er zahlen müsste, abgezogen. Das ganze würde ich ihm nicht überlassen, außer er zahlt entsprechend reichlich - aber dann wären die Fahrtkosten für ihn auch ohne tragbar.


    Auf den Umgang in Deiner Wohnung hat er keinen Anspruch, das würde ich nicht zulassen. Menschen, die mich bedrohen/bedroht haben kommen maximal bis zur Haustür, die sehen meine Wohnungstür nicht mal von außen.


    Was seinen Brief an das Gericht angeht - die Richter wollen auch mal was zu lachen haben, dass er so ernstgenommen wird wage ich zu bezweifeln.


    OT:
    Agrippa kommt bei mir nicht frauenfeindlich an. Er hat schlechte Erfahrungen mit der Ex gemacht und sich gegen diese gewehrt - finde ich vollkommen normal. Er schreibt nicht, dass er glaubt, dass alle Frauen so wären, auch auf die TE bezieht er es nicht. Er schreibt nur, dass er gute Erfahrung damit gemacht hat, wenn man nicht immer lieb und nett ist. Finde ich total okay, geht mir ebenso.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Der Kindesvater hat einen Brief ans Gericht geschickt und das ALLEINIGE Sorgerecht beantragt. Die Überschrift des Briefes lautet: "Gebet dem Kaiser, was des Kaisers ist".


    Ob der KV so bibelfest ist, dass er weiß, wie das Zitat weiter geht?

    Zitat

    Da sie das hörten, verwunderten sie sich und ließen ihn und gingen davon.


    Mit diesem Zitat (des KV) zieht Jesus die Pharisäer auf, die keine Steuern zahlen wollen. Hehe.

  • Hallo,


    der KV scheint ja wenig Zweifel daran zu lassen, woher sein plötzliches Interesse am Sorgerecht rührt und die Art und Weise wird es ihm sehr schwierig machen zu erklären, inwiefern es hier um das Kind und dessen Wohl geht und nicht schlicht darum, über das Kind dir gegenüber Macht auszuüben. Allein dieses Gewirr aus "keinen Umgang wollen" und "das alleinige Sorgerecht wollen" muss man erst einmal halbwegs schlüssig erklären können. Viel gewichtiger als die übrigen Umstände sehe ich hier die Frage, ob es dem Kindeswohl nicht entgegen steht, wenn der Vater mit dieser ganz offen zur Schau getragenen Haltung die Möglichkeit gewinnt, Entscheidungen zu blockieren. Und solange der Umgang gewährt ist - welcher, wenn er gar keinen will laut eigener Aussage? - kannst du im Prinzip wohnen, wo du möchtest, solange die Umgebung dem Kind gerecht wird.


    Und selbst zur größten Not - dass ihr euch in Sachen Aufenthalt nicht einig seid, ist ja offensichtlich. Also kann zumindest in diesem Punkt ohnehin kaum das gemeinsame ABR beschlossen werden, wenn die Eltern sich nicht einig werden MUSS ein Gericht entscheiden. Damit bliebe nur, dir das alleinige oder das Kind zieht um - dafür gäbe es ja aber soweit hier ersichtlich keinen halbwegs tragfähigen Grund.

  • Ich habe das Sorgerecht ja bereits. Das alleinige. Er wollte erst das gemeinsame und nun scheinbar will er das alleinige haben bzw. dass das Gericht mir das Kind entzieht und das Sorgerecht ihm überträgt.


    Man kann sich ja viel wünschen und Papier ist geduldig. Man wird, sofern diesem Antrag überhaupt stattgegeben wird, berücksichtigen, wie lange Euer Kind bereits bei Dir lebt. Außerdem wird nach meiner Erfahrung das Sorgerecht nur dann komplett übertragen, wenn abzusehen ist, dass es für das Kind eine wesentliche Verbesserung seiner Lebensumstände bedeutet.


    Lass Dich durch solche Manöver nicht verunsichern.

  • Theoretisch ist alles möglich. In der Praxis wird er viel erklären müssen. Und das Gericht wird seinen Antrag auf alleiniges Sorgerecht ablehnen. Er müsste nämlich nachweisen, dass es dem Kind "erheblich" besser bei ihm gehen würde. Das kann er nicht.



    Allerdings wird das Gericht probieren, euer elterliches Verhältnis vielleicht auf eine andere Basis zu stellen. Da käme dann eine gemeinsame Absprache, ein Vergleich heraus. Ob du den wirklich haben willst?


    Wenn der Antrag auf alleiniges Sorgerecht der Antrag ans Gericht ist, kannst du darauf bestehen, dass das Gericht eine Entscheidung trifft. Und die kann unter den geschilderten Umständen nur "Ablehnung des Antrags" lauten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn der Antrag auf alleiniges Sorgerecht der Antrag ans Gericht ist, kannst du darauf bestehen, dass das Gericht eine Entscheidung trifft. Und die kann unter den geschilderten Umständen nur "Ablehnung des Antrags" lauten.


    Eine Einigung vor Gericht hat fast immer dann einen schlechten Nachgeschmack, wenn es zwischen den Eltern keine Basis für Kompromisse gibt. Und da dies ja nun so bei Euch ist (dazu gehören ja immer zwei), würde ich einen solchen Vorschlag auch rundheraus ablehnen. Die Richterin soll einen Beschluss fassen und hoffentlich bleibt es bei dem alleinigen Sorgerecht für Dich. Wenn nicht, müsstest Du gegen den Beschluss Beschwerde einlegen (Fristen beachten!).


    Gemeinsames Sorgerecht hat den Nachteil, dass man sich wegen jeder Sache einigen muss. Das kostet Kraft, zehrt an den Nerven und führt nur zu (noch) mehr Streit mit entsprechend negativer Auswirkung auf das (gemeinsame) Kind.


    Man kann jedenfalls nie wissen, was ein Richter so entscheidet. Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.

  • Die Frage ist ja auch, wie ein solcher Kompromiss aussehen soll. Die Lösungsvorschläge des Kindesvater waren im Grunde nur, entweder ich bleibe zusammen mit dem Kind in der Stadt oder aber trete das Sorgerecht an ihn ab und Kind lebt fortan bei ihm.


    Er wirft mir in seinem Schreiben ans Gericht vor, ich wolle nur Macht ausüben, weil er mich "sexuell nicht mehr anziehend" findet. Er droht auch damit, dass Land zu verlassen wenn das Gericht seinem Antrag nicht stattgeben sollte. Das klingt einfach so, als stehe das Kindeswohl nicht an oberster Stelle, sondern viel mehr seinen Willen zu kriegen.

  • Er wirft mir in seinem Schreiben ans Gericht vor, ich wolle nur Macht ausüben, weil er mich "sexuell nicht mehr anziehend" findet. Er droht auch damit, dass Land zu verlassen wenn das Gericht seinem Antrag nicht stattgeben sollte.


    Als umgangsberechtigter Elternteil ist er dafür verantwortlich, Euer Kind für die Umgänge zu holen und wieder zu bringen. Je weiter er von Euch entfernt wohnt, desto größer ist der von ihm zurückzulegende Weg - und desto seltener würden die Umgänge.


    Was soll an dieser Drohung dran sein? Wen möchte er damit unter Druck setzen? Das kann er ja dann eventuell aus gegebenem Anlass näher erläutern. Hunde, die bellen, beißen ja bekanntlich nicht.

  • Kady, neben allem Ärger kannst du dich über solche dem Gericht bekannt gemachten Sprüche vom Ex nur freuen. Ex disqualifiziert sich vollständig selbst, demontiert sich geradezu. Einfacher kann er es dir nicht machen.


    Und @ Musica: Man mag vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand sein. Aber das heißt nicht, dass es vor Gericht nicht absolut vorhersehbare Entscheidungen gibt. Wenn die Fakten auf dem Tisch liegen, sind die Gerichtsentscheidungen kein Hexenwerk. Und bei Familienrechtssachen kennen die Beteiligten eigentlich immer alle Fakten. Nur mancher will sie nicht sehen (weil alles hoch emotional ist) und ist anschließend vom Richterspruch überrascht.


    Wenn Fam-Gerichte komische Entscheidungen treffen würden, dann würden viel mehr Entscheidungen vom übergeordneten Gericht kassiert werden. Ist aber nicht der Fall.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Kady, was hätte ich drum gegeben das "das" Lebensabschnittsgefährt(beliebig einsetzbar) mir so eine Steilvorlage gegeben hätte.
    Was sagt dein Anwalt dazu? Der dürfte doch das Grinsen kaum mehr unterdrücken können.

  • Kady, was hätte ich drum gegeben das "das" Lebensabschnittsgefährt(beliebig einsetzbar) mir so eine Steilvorlage gegeben hätte.
    Was sagt dein Anwalt dazu? Der dürfte doch das Grinsen kaum mehr unterdrücken können.


    Mein Anwalt ist auch der Meinung, dass der Kindesvater keine Chance aufs alleinige Sorgerecht hat und jetzt vermutlich nicht mal mehr auf das gemeinsame mit einer solchen Einstellung. Ich habe meinem Anwalt jetzt auch noch eine Whatsapp-Unterhaltung mit dem Kindesvater von August weitergeleitet, indem er vorschlägt, dass mein neuer Lebensgefährte das Kind adoptieren soll. Als ich ihn dann fragte, warum er dann trotzdem das gemeinsame Sorgerecht beantragt hätte, kam als Antwort: Weil er dadurch Vorteile hätte eine neue kinderlose Frau zu finden, weil er so zeigen kann, dass er verantwortungsbewusst ist und sich um sein Kind kümmert... bin mal gespannt, was mein Anwalt dazu sagt bzw. ob das überhaupt verwertbar ist.


  • Mein Anwalt ist auch der Meinung, dass der Kindesvater keine Chance aufs alleinige Sorgerecht hat und jetzt vermutlich nicht mal mehr auf das gemeinsame mit einer solchen Einstellung. Ich habe meinem Anwalt jetzt auch noch eine Whatsapp-Unterhaltung mit dem Kindesvater von August weitergeleitet, indem er vorschlägt, dass mein neuer Lebensgefährte das Kind adoptieren soll. Als ich ihn dann fragte, warum er dann trotzdem das gemeinsame Sorgerecht beantragt hätte, kam als Antwort: Weil er dadurch Vorteile hätte eine neue kinderlose Frau zu finden, weil er so zeigen kann, dass er verantwortungsbewusst ist und sich um sein Kind kümmert... bin mal gespannt, was mein Anwalt dazu sagt bzw. ob das überhaupt verwertbar ist.


    vermutlich wird das weniger interessieren da Whatssapp leicht zu fälschen ist. Kommt auf die JA Mitarbeiterin und den Richter an. Bei mir ist sowas nicht gewertet worden aber dein Ex kümmert sich schon ganz alleine drum das das recht flockig für dich laufen dürfte. Stehst du auch mit dem JA in Kontakt?
    Achja wenn dein neuer das Kind adoptiert ist dein Ex auch vom Unterhalt komplett befreit.....ich will ihm nix unterstellen aber das dürfte der "Vorteil" sein von dem er spricht ;-)

    Einmal editiert, zuletzt von Agrippa ()


  • Gemeinsames Sorgerecht hat den Nachteil, dass man sich wegen jeder Sache einigen muss. Das kostet Kraft, zehrt an den Nerven und führt nur zu (noch) mehr Streit mit entsprechend negativer Auswirkung auf das (gemeinsame) Kind.


    @ Musica:


    Man muss sich nicht wegen "jeder Sache" einigen. Es geht hier nur um Dinge von erheblicher Bedeutung, z.B.: Schulwahl, Vermögenssorge (Konto für das Kind), Wohnort, ärztliche Behandlungen (die über den üblichen Standrad hinaus gehen)... I.d.R. sind das vielleicht 10 Unterschriften, die beide Eltern leisten müssen bis das Kind volljährig ist.


    Das gemeinsame Sorgerecht hat den Vorteil, dass beide Eltern gleich verantwortlich für das gemeinsame Kind sind, keiner der ETs mehr "Macht" hat. Wenn die Eltern willens sind gemeinsam eine gute Lösung für das Kind zu finden, dann hat das sehr positive Auswirkungen auf das Kind. Ein weiterer Vorteil ist, dass bei einer gemeinsamen Entscheidung auch verschiedene Blickwinkel betrachtet werden, als wenn ein Elternteil, der möglicherweise unwillentlich betriebsblind ist, allein entscheidet.


    Bei GSR haben auch beide ETs die Möglichkeit sich relevante Informationen über Ihr Kind in KiGa/Schule/Arztpraxen einzuholen. Das darf von keinem ET verhindert werden (kleine Info an Dich).


    Das nur mal so ganz nebenbei....
    Ich mag solche Statements nicht! Ist zu allgemein. In einigen Fällen mag die Alleinsorge richtig sein, aber allgemein so zu formulieren, wie Du es hast...NEIN! Und ganz ehrlich, es wurde Zeit, dass uneheliche Väter ebenfalls die Möglichkeit bekommen, das GSR zu erhalten. Deshalb verstehe ich ein solches Statement von einem Vater (wenn auch ehelich und deshalb per se mit diesen Rechten ausgestattet) noch weniger.


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

    Einmal editiert, zuletzt von Lotta24265 ()

  • Ich mag solche Statements nicht! Ist zu allgemein.


    Ich auch nicht, wenn sie denn so allgemein geäußert würden. Hier war das aber eindeutig nicht der Fall, wenn man sich einmal meinen Beitrag weiter vorne im Zusammenhang anschaut bzw. den hier geäußerten Sachverhalt.


    Es geht hier um zwei Eltern, die hochstrittig sind und bei denen jede (versuchte) Einigung, um es mal so zu sagen, sehr mühsam ist. Und genau in einem solchen Zusammenhang möchte ich gerne meine Äußerung zu gemeinsamem Sorgerecht gelesen wissen.


    Natürlich weiß ich auch, dass bei gemeinsamem Sorgerecht nur Dinge von "erheblicher" Bedeutung gemeinsam zu klären sind. Abgesehen mal von der juristischen Frage, was denn erheblich ist, stellt sich immer noch die persönliche Frage, wo denn der eine oder andere Elternteil mitentscheiden möchte (zu Recht oder Unrecht ist einmal nebensächlich). Ernährung des Kindes? Planung des Kindergeburtstages? Mitsprache bei der Feriengestaltung? Freizeitaktivitäten des Kindes? Gerade wenn ein Elternteil sich ausgeschlossen fühlt und dazu kommt, dass es dem betreuenden Elternteil das Kind nicht "gönnt", ist nachvollziehbar, dass der umgangsberechtigte Elternteil maximal mitentscheiden möchte, vielleicht sogar dem "verhassten" anderen Elternteil das Leben schwermachen möchte, indem er nach Anhaltspunkten sucht, um fortwährend zu streiten. Wenn dazu noch eine gewisse (woher auch immer rührende) Schwierigkeit dazu kommt, Kompromisse finden zu können oder zu wollen, kann man sicher nachvollziehen, warum in solchen Fällen gemeinsames Sorgerecht schädlich für das Kind ist. Nämlich dann, wenn die Eltern nicht fähig sind, ihr gemeinsames Sorgerecht faktisch auszuüben. Und zwar nur in solchen Fällen.


    Wenn die Eltern in der Lage sind, ihre Elternschaft gemeinsam und aus Verantwortung für ihre Kinder wahrzunehmen, dann ist wohl gemeinsames Sorgerecht das Beste, was den Kindern passieren kann. Ob sie das von vorneherein können oder erst mit externer Unterstützung (Mediation, Elterngespräche) lernen müssen, ist dabei nachrangig.



    In einigen Fällen mag die Alleinsorge richtig sein, aber allgemein so zu formulieren, wie Du es hast...NEIN!


    Genau solche "einige Fälle" meinte ich ja. Im richtigen Zusammenhang gelesen wird das hoffentlich auch im Nachhinein klar.

  • Danke euch für eure Beiträge!! :)

    Hier ein kleines Update


    Heute war der Termin beim Familiengericht. Der Kindesvater fing gleich mit Verleumdungen an um seine Morddrohung zu legitimieren und beschimpfte mich als Nazi. Die anwesenden Polizeibeamten wollten das gleich notieren, aber der Richter wehrte ab.
    Der Kindesvater erklärte, er könne aus finanziellen Gründen nur alle 2 Monate Umgang wahrnehmen wegen den Fahrtkosten. Er verlangte, dass das Kind zurück in seine Stadt ziehen solle, womit er nicht durchkam.
    Das Jugendamt sprach sich sowohl gegen den Umgang als auch gegen das gemeinsame Sorgerecht aus mit der Begründung, dass die Haltung des Kindesvaters nicht dem Kindeswohl entspreche.


    Ende vom Lied: Der Kindesvater erhält dennoch begleiteten Umgang alle 2 Monate wie von ihm gewünscht. Über das Sorgerecht wurde nicht entschieden, sondern soll erstmal verschoben werden.