Hallo zusammen,
Ich bin der Hola. Heute neu dazugekommen und somit leider noch nicht genau mit den Forumsregeln vertraut. Ich hoffe ich mache alles richtig, vergebt mir bitte evtl. Anfängerfehler.
Zu meiner Situation:
Ich (44) - Papa unserer 8 monatigen Tochter. Mutter (39) lebt mit Tochter über 100 Km entfernt, hat alleiniges Sorgerecht. Das Verhältnis zu ihr war mal so mal so.. mittlerweile aber sehr schlecht. Wieder getrennt waren wir übrigens noch vor der Geburt unserer süßen Tochter.
Bisher konnten wir einigermaßen miteinander kommunizieren und uns absprechen, was den Umgang angeht. Dieser fand regelmäßig alle 2 Wochen statt, für jeweils 2h. Kurzzeitig sogar alle 1,5 Wochen, jedoch hat die Mutter über das J.amt erwirkt, die Besuchsintervalle wieder zu verlängern, da sie mehr Ruhe bräuchte und mehr Zeit für sich, um mit der Situation zurechtzukommen. Hat niemand so ganz verstanden, aber Mamas Wille wurde ja, wie immer von mir respektiert. J.amt fand das auch gut - zeigt, daß "eine gütliche Regelung möglich sein kann" so die Worte der Sachbearbeiterin.
Nachdem ich Mama mitgeteilt habe, daß ich an einem gemeinsamen Sorgerecht interessiert bin, hat diese auf Stur geschalten und verweigert mir seither den Umgang mit Töchterlein komplett. Die Mutter will mich nicht mehr sehen - vorerst, wie sie geschrieben hat. Auch hat sie gesagt: Wenn ich das gem. Sr. haben möchte, dann werde ich unsere Tochter erstmal nicht mehr zu sehen bekommen..
Hilfe, also persönliche Beratung durch das Jugendamt fand zwar einmalig statt, jedoch getrennt. Ein gemeinsames Gespräch hat Mama immer abgelehnt. Dadurch ist das JAmt nicht in der Lage mir / uns weiterzuhelfen, so die Sachbearbeiterin..
Ich bekomme nun von allen Seiten (JAmt, Kinderschutzbund, Caritas, Diakonie, Vaeteraufbruch.de) zu hören, daß, wenn die Mutter nicht will, mir lediglich der Weg über das Familiengericht bleibt. Hier soll bzw. muß ich nun das Umgangsrecht beantragen / einklagen.
Das alles geht mir mächtig auf den Keks.
Eigentlich möchte ich nur regelmäßig meine kleine sehen, ihr ein möglichst guter und präsenter Vater sein, das wäre schon super fürs erste. Mama hingegen will das nicht zulassen und hat Angst davor, ich würde ihr ihre Tochter wegnehmen wenn ich das g.Sr. erhalte.. was natürlich völliger Quatsch ist. Dennoch sieht sie ihre Kleine als ihr Eigentum an, das mir zumindest bisher großzügigerweise für 2h beim Papa Besuch überlassen wurde, natürlich sets unter ihrer Aufsicht oder der, einer Freundin von ihr, was ja auch ok ist, bin schließlich zum ersten Mal Papi. (und sie auch erstmalig Mami)
So, und nun frage ich mal in die Runde, ob es jemandem von euch ähnlich ergangen ist, oder jemand Erfahrung hat, mit meiner Erfolgsaussicht auf gerichtlich erteiltes Umgangsrecht..
Was für ein sch...ß Wort. Das sollte doch eig. selbstveständlich sein, da doch laut Gesetz jeder ein Recht, sogar die Pflicht hat, den Umgang wahrzunehmen. Laut deutscher Justiz sieht die Praxis aber erheblich anders aus..
.. wer kann mir helfen oder etwas dazu sagen...?
Vielen Dank schon mal für hilfreiche Kommentare..
Hola