Umgang durch Mutter verhindert

  • Hallo zusammen,


    Ich bin der Hola. Heute neu dazugekommen und somit leider noch nicht genau mit den Forumsregeln vertraut. Ich hoffe ich mache alles richtig, vergebt mir bitte evtl. Anfängerfehler.


    Zu meiner Situation:
    Ich (44) - Papa unserer 8 monatigen Tochter. Mutter (39) lebt mit Tochter über 100 Km entfernt, hat alleiniges Sorgerecht. Das Verhältnis zu ihr war mal so mal so.. mittlerweile aber sehr schlecht. Wieder getrennt waren wir übrigens noch vor der Geburt unserer süßen Tochter.


    Bisher konnten wir einigermaßen miteinander kommunizieren und uns absprechen, was den Umgang angeht. Dieser fand regelmäßig alle 2 Wochen statt, für jeweils 2h. Kurzzeitig sogar alle 1,5 Wochen, jedoch hat die Mutter über das J.amt erwirkt, die Besuchsintervalle wieder zu verlängern, da sie mehr Ruhe bräuchte und mehr Zeit für sich, um mit der Situation zurechtzukommen. Hat niemand so ganz verstanden, aber Mamas Wille wurde ja, wie immer von mir respektiert. J.amt fand das auch gut - zeigt, daß "eine gütliche Regelung möglich sein kann" so die Worte der Sachbearbeiterin.


    Nachdem ich Mama mitgeteilt habe, daß ich an einem gemeinsamen Sorgerecht interessiert bin, hat diese auf Stur geschalten und verweigert mir seither den Umgang mit Töchterlein komplett. Die Mutter will mich nicht mehr sehen - vorerst, wie sie geschrieben hat. Auch hat sie gesagt: Wenn ich das gem. Sr. haben möchte, dann werde ich unsere Tochter erstmal nicht mehr zu sehen bekommen..
    Hilfe, also persönliche Beratung durch das Jugendamt fand zwar einmalig statt, jedoch getrennt. Ein gemeinsames Gespräch hat Mama immer abgelehnt. Dadurch ist das JAmt nicht in der Lage mir / uns weiterzuhelfen, so die Sachbearbeiterin..


    Ich bekomme nun von allen Seiten (JAmt, Kinderschutzbund, Caritas, Diakonie, Vaeteraufbruch.de) zu hören, daß, wenn die Mutter nicht will, mir lediglich der Weg über das Familiengericht bleibt. Hier soll bzw. muß ich nun das Umgangsrecht beantragen / einklagen.


    Das alles geht mir mächtig auf den Keks.
    Eigentlich möchte ich nur regelmäßig meine kleine sehen, ihr ein möglichst guter und präsenter Vater sein, das wäre schon super fürs erste. Mama hingegen will das nicht zulassen und hat Angst davor, ich würde ihr ihre Tochter wegnehmen wenn ich das g.Sr. erhalte.. was natürlich völliger Quatsch ist. Dennoch sieht sie ihre Kleine als ihr Eigentum an, das mir zumindest bisher großzügigerweise für 2h beim Papa Besuch überlassen wurde, natürlich sets unter ihrer Aufsicht oder der, einer Freundin von ihr, was ja auch ok ist, bin schließlich zum ersten Mal Papi. (und sie auch erstmalig Mami)


    So, und nun frage ich mal in die Runde, ob es jemandem von euch ähnlich ergangen ist, oder jemand Erfahrung hat, mit meiner Erfolgsaussicht auf gerichtlich erteiltes Umgangsrecht..
    Was für ein sch...ß Wort. Das sollte doch eig. selbstveständlich sein, da doch laut Gesetz jeder ein Recht, sogar die Pflicht hat, den Umgang wahrzunehmen. Laut deutscher Justiz sieht die Praxis aber erheblich anders aus..


    .. wer kann mir helfen oder etwas dazu sagen...?
    Vielen Dank schon mal für hilfreiche Kommentare..


    Hola




  • Hallo und willkommen.


    Ich bin eine Mutter....


    Warum willst du das gemeinsame Sorgerecht? Was bringt dir das für einen Nutzen?? Ich rätsle doch immer wieder warum ledige Väter das immer wieder wollen..... Bei uns führt es dazu, dass Papa Steine in den Weg legt, wann er kann. Für den Alltag nutzt es ihm aber nichts, wenn er nun das geteilte Sorgerecht hat.....


    Umgangsrecht hast du und, so schreibst du ja auch selbst, auch die Pflicht zum Umgang. Ich finde super, dass du trotz 100 km Entfernung, den Umgang alle zwei Wochen für NUR 2 Stunden auf dich nimmst! Mancher würde sich so viel Einsatz wünschen. Wenn die Mutter dir den Umgang verweigert, tue was immer nötig ist, um den zu bekommen. Du möchtest innerhalb der Möglichkeiten Papa sein, dann kämpfe dafür.


    Wäre ich die Mutter deiner Tochter, wäre ich ziemlich angep*****t, wenn ich nun wegen dem Umgang verklagt werden würde, aber wenn sie nicht reden will, muss du es so machen. Ihr sollten unbedingt eine verbindliche Regelung zum Umgang treffen bzw. treffen lassen. Die Mutter ist nämlich auch verpflichtet, den Umgang zu gewährleiten, wenn keine Kindswohlgefährung vorliegt. Und sogar unbegleiteter Umgang sollte jetzt möglich sein, aber das kannst du besser entscheiden, ob deine Tochter schon soweit ist, mal zwei Stunden ohne Mama bei dir stressfrei die Zeit zu verbringen. Was zum essen wirst du ihr geben können, Windeln wechseln wirst du auch hinbekommen. Viiiiel mehr brauchen Kinder mit 8 Monaten noch nicht.....bis auf viel Liebe und vielleicht ne Leine, denn da sind sie schon toll "mobil". Nimm notfalls einen Anwalt, wenn sogar das JA sagt, dass sie nicht glauben, dass es ohne Gericht funktionieren wird.

  • Weshalb ich hier schreibe:


    Ich verstehe den Standpunkt von phinemuc nicht. Ich bin auch alleinerziehende Mutter. Ich verstehe zwar , dass man so denken kann, finde es aber nicht richtig.


    Das gemeinsame Sorgerecht lässt dich mehr teilhaben am Leben deiner Tochter als "nur" das Umgangsrecht. Es sorgt dafür dass du bei wichtigen Entscheidungen mit einbezogen wirst und eine Stimme hast. Die Tochter, wenn sie größer ist, wird unter Umständen daraus einiges mehr ableiten können als - ich bemühe gerade mal die hypothetische Kristallkugel - eventuelle spätere Worte der Mutter. Du willst (hoffe ich) damit die Möglichkeit haben, deiner Tochter Gutes zu tun und positiv an Ihrem Leben teilhaben zu können.


    Soweit die Theorie.


    Als Vater, nicht verheiratet mit der Mutter, ist es denke ich nicht ganz leicht, das gemeinsame Sorgerecht zu erstreiten. Aber gute Voraussetzungen hast du bereits geschaffen, in dem du dich um den Umgang bemüht und ihn auch - bestimmten Widrigkeiten zum Trotz - ausgeübt hast. Du wirst dich auf einen steinigen und sicher auch teuren Weg einstellen müssen. Ohne Garantie darauf, dass nachher das rauskommt, was du willst.


    Du hast nur den Weg über das Gericht, wenn die Mutter auf stur schaltet. Sieh das Gericht in dem Fall als Instrument an, dir dabei zu helfen, dein Recht zu bekommen - der Umgang ist dein Recht, und den darf sie nicht aussetzen, nur weil du einen Wunsch geäußert hast. Wie das mit dem Recht auf das gemeinsame Sorgerecht aussieht - das weiß ich nicht, da gibt es Leute hier, die mehr Ahnung haben als ich, aber ich wollte dich darin bestärken. Und eine Bitte äußern wollte ich: Mach dir klar, dass du nicht mittendrin einfach aufgeben darfst. Dass du wenn du Umgang erstritten hast, wenn du (gemeinsames) Sorgerecht erhalten hast, nicht irgendwann sagen darfst: nö, jetzt ist mir aber anderes wichtiger. Wenn du deiner Tochter ein Vater sein willst, dann mit den dir gegebenen Möglichkeiten - aber dann auch für immer. Nicht nur unser Forum ist voll von Alleinerziehenden, wo der andere Elternteil sich nicht mehr um die Kinder kümmert.


    Ich wünsche dir viel Glück und dir und deiner Tochter viel Erfolg!


    :wink

  • Warum willst du das gemeinsame Sorgerecht?


    Wenn ein Kind entsteht, dann durch zwei Elternteile.
    Es ist mir total unverständlich das Väter da erst noch was beantragen müssen, was ja eigentlich schon durch die Natur gegeben sein sollte.
    Ich finde es richtig wenn BEIDE Elternteile Sorgerecht (und -pflicht) haben und auch die Chance bekommen Rechte und Pflichten zu übernehmen.


    Wäre ich die Mutter deiner Tochter, wäre ich ziemlich angep*****t, wenn ich nun wegen dem Umgang verklagt werden würde,


    Wenn die Mutter auf Stur schaltet, bleibt nur der Weg über das Gericht - je schneller je besser. Warten wird Vätern als Desinteresse und Akzeptanz einer inakzeptablen Situation ausgelegt.
    Um das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen brauchst Du meines Wissens nicht mal zwingend einen Anwalt. Falls sie das verhindern will, muss sie schlüssig begründen warum das gemeinsame Sorgerecht dem Kindeswohl entgegen steht.


    Du kannst der Mutter ja gleichzeitig versichern, dass Du ihr nichts wegnehmen willst, aber das Du schon die Vaterrolle mit Leben (nicht nur mit Geld) füllen willst.


    Mach Dich darauf gefasst, dass die Fraktion der Frauen, die behaupten ein Kind gehöre immer zur Mutter auch heute noch sehr stark sein kann. Aber letztlich liegt es an engagierten Vätern der Welt zu zeigen das Väter ihren Kindern durchaus auch gut tun können.
    Ich drück Dir ganz fest die Daumen das ihr mit der Zeit einen friedlichen Weg findet.


    Nicht als Bittsteller - sondern auf Augenhöhe.

    2 Mal editiert, zuletzt von Loewe_63 ()

  • Hallo..


    Erstmal danke für eure bisherigen Statements.


    phinemuc:


    Das gem. Sr. möchte ich gerne, - gewiss nicht um Steine in den Weg zu legen.. oder um einfach aus Prinzip - einfach erstmal dagegen zu sein. Eher sollen daraus sinnvolle, für
    das Kind wertvolle Entscheidungen hervorgehen, mit denen alle Beteiligten einverstanden sind.. so die Theorie.


    Hier die Gründe die in meinen Augen für das g.Sr. sprechen (z.T. Auszüge aus Richtlinien, z.T. meine eigene Meinung)



    Wir Eltern können uns grundlegend gleichberechtigt um unser gemeinsames Kind kümmern. Als nichtsorgeberechtigter Elternteil fühle ich mich oft unterlegen und dem „Guten
    Willen“ der Mutter ausgeliefert. Ich möchte bei wichtigen Entscheidungen mit einbezogen werden und mitreden dürfen, zumindest auch gefragt werden. Dasgemeinsame Sorgerecht führt eher zu einer Elternschaft auf gleicher Augenhöhe.


    Das gemeinsame Sorgerecht ändert nichts am Umgangsrecht und dessen Ausübung.


    Das Kind hat dadurch zwei gleichberechtigte Elternteile, die die Sorge und Verantwortung teilen, wo zuvor nur eines war. Für mein Empfinden kann das für die Entwicklung
    von … nur positiv sein. Zwei Personen wissen zusammen mehr, bringen unterschiedliche Lebenserfahrungen ein und können gemeinsam die ausgewogeneren Entscheidungen treffen.


    Als Papa möchte ich auch mitentscheiden dürfen, welche Gesundheitsvorsorge ich für meine Tochter für sinnvoll halte, welche Operationen ggf. nötig sind usw. Weitere Themen wären Kindergarten, Schulausbildung, Religionszugehörigkeit und religiöse Erziehung.


    Wenn mir in Zukunft, meine Tochter betreffend etwas Sorgen macht, möchte ich das Recht haben, mit jemandem vom KiGa, Schule, behandelnden (Kinder) Arzt etc. sprechen zu dürfen.


    Durch das gemeinsame Sorgerecht verspreche ich mir eine rechtliche, gesellschaftliche, familiäre und soziale Gleichstellung beider Elternteile. Und eigentlich ist es ja auch selbstverständlich, zumindest in meinen Augen, daß beide Elternteile die gleichen Rechte und Pflichten haben. Aus welchem Grund sollte hier ein Elternteil bevorzugt werden und das andere unmüdig bleiben?


    Warum sollte die alleinige Entscheidung der Mutter mehr Gewicht haben, besser oder sinnvoller sein?


    In Notfällen bin ich nach der Mutter der nächste Angehörige, den meine Tochter hat, und schon aus dieser Verantwortung heraus sehe ich es als meine Pflicht an, das geteilte Sorgerecht zu beantragen.


    Auch möchte ich mir nicht eines Tages von … vorwerfen lassen müssen, ich hätte es versäumt, mich aus der Verantwortung gestohlen, war zu feige, alles zu tun, um meine
    Rechte und Pflichten als Vater zu übernehmen. Und mir selbst möchte ich diesen Vorwurf auch nie machen müssen.


    Nach wie vor, und trotz aller Anlaufschwierigkeiten bin ich überzeugt, dass wir als Eltern - und …, um deren Wohl es geht, nur davon profitieren können, wenn wir die Verantwortung teilen.


    Ich möchte nicht das ALLEINIGE SORGERECHT, sondern das gemeinsame Sorgerecht für mich und die Mutter. Zumindest auf dem Papier möchte ich ein gleichberechtigtes Elternteil
    sein. Im wahren Leben führen doch eh alle Wege zu erst zur Mutter, die ja schließlich auch die meiste Zeit mit dem Kind verbringt. Dennoch möchte ich mitentscheiden dürfen, gefragt und informiert werden. Das zu mindestens, bin ich unserer … schuldig.




    Ich denke liebe phinemuc, das sind gute Gründe die für die gemeinsame Sorge sprechen.
    Voraussetzung dafür ist natürlich eine kompromissbereite Basis (Kommunikation) mit der Mutter, was in meinem Fall nicht unbedingt gegeben ist.



    Übrigens, die Mutter hatte damals über den Namen unserer Tochter alleine entschieden. Unsere Kleine wurde erst kürzlich getauft, die Paten festgelegt.. alles ohne mein Wissen - und ohne mich darüber zu informieren. Ich habe die Info dann von einer Bekannten meiner Ex erhalten.



    Ok.. weiter:


    Genau genommen sind es 120 km hin, 120 km zurück. D.h. ich bin min 3h on the road um dafür nur 2h meine Kleine sehen zu dürfen. Aber sie ist es mir mehr als Wert.
    Für die Entfernung kann die Mutter ja auch nichts. Und die 2h Besuchszeit war Anfangs ein richtiger Kampf. Die Mutter wollte mir ursprünglich nur 1h zugestehen, lies sich aber durch ihre Freundinnen doch noch überreden..


    Lust dazu, den Umgang gerichtlich einzufordern habe ich überhaupt nicht, ich hasse Anwälte, Gerichte und Co. Nur sehe ich für mich momentan keine andere Lösung wenn ich Umgang haben will. Und ich will !!!


    Es sei denn, ich bekomme von euch noch gute Tipps oder Lösungsvorschläge, oder Erfahrungsberichte würden mir auch schon helfen, damit ich weiß was auf mich zu kommt..


    Danke
    nochmals an alle..


    Hola

    Einmal editiert, zuletzt von Hola ()

  • Hallo Holla,



    Mütter wünschen sich für ihre Kinder in aller Regel, dass Kontakt zum Vater besteht.
    Meine Frage deshalb: Welche Gründe vermutest du bei der Mutter, warum sie nicht möchte, dass du und das Kind häufiger Umgang hast?
    Welche Gründe gibt sie dir gegenüber an?
    Warum hat sie die Angst, dass du willst, dass das Kind bei dir lebt? Hast du damit ihr gegenüber in der Vergangenheit gedroht? Vielleicht kannst du ihr diese Sorge nehmen?
    Ich würde dir raten, zuerst mal darüber mit der Mutter in´s Gespräch zu kommen.


    Zum GSR:
    Welche Entscheidungen möchtest du denn mit treffen können, wenn es um die Gesundheit des Kindes geht?
    Was stellst du dir da vor?
    Zur Entscheidung der Schulwahl/des Kiga: Du wohnst 120 KM entfernt. Wie willst du da mitentscheiden können, welcher Kiga/welche Schule die bessere für das Kind ist? So eine Entscheidung kann man dann am besten treffen, wenn man vor Ort ist und nicht aus der Distanz von 120 KM.
    Zumal Kiga und Schulwahl auch von praktischen Gründen abhängen: Wie gut kann die KM die erreichen, wie sind die Öffnungszeiten, etc...


    Für viele Entscheidungen gibt es meist ein Für und Wider. Wenn Eltern sich verstehen, kann es eine gute Sache sein, wenn gemeinsam Überlegungen angestellt werden. Verstehen sie sich nicht, sind Entscheidungen dann eher Anlässe für Streiterein.



    Zuerst einmal würde ich versuchen an einer besseren Eltern-Ebene zu arbeiten.

  • Übrigens, die
    Mutter hatte damals über den Namen unserer Tochter alleine entschieden. Unsere Kleine wurde erst kürzlich getauft,
    die Paten festgelegt.. alles ohne mein Wissen - und ohne mich darüber zu
    informieren. Ich habe die Info dann von einer Bekannten meiner Ex erhalten.


    Das verdeutlicht, dass Du nicht auf irgendeine Form von mütterlicher Kooperationsbereitschaft warten musst.


    Bewege Dich ... und zwar jetzt

  • Hallo Hola,


    ich würde an deiner Stelle ggf. schon einen Anwalt einschalten, denn ein Schreiben, in dem ihr eine gerichtliche Auseinandersetzung angekündigt wird, sollte sie den Umgang weiter ohne triftige Gründe aussetzen (und dir das GSR verwehren), hilft manchmal schon. Vor allem, wenn du diese Auseinandersetzung eigentlich gar nicht möchtest. In meinem Bekanntenkreis gibt es auch so einen Fall - hier hat der Vater den Kurzen allerdings jedes Wochenende und teilweise auch unter der Woche - aber da hat die Mutter jetzt unterschrieben (dank der drohenden Verhandlung).


    Was glaubst du, warum die Mutter den Umgang so stark beschränkt? Gibt es eine Erklärung? Oder ist es einfach nur mütterlicher Hormonwust? Hast du mal versucht, ihr die Vorteile darzulegen, die sie hat, wenn du dich regelmäßig kümmerst und sie so entlastet wird? Hast du mit ihr darüber gesprochen, dass du mit Kind auch alleine spazieren gehen kannst in den Stunden und sie so gar nicht über die Maßen konfrontiert werden muss? Ist besagte Freundin eine gemeinsame Freundin von euch? Welchen Einfluss könnte sie weiterhin haben?


    Und: Spielt in die Entscheidung gegen das GSR evtl. mit rein, dass sie dann zwei Monate kürzer Elterngeld bekommt? (Ja, ich weiß, das sollte kein Argument sein, aber wenn man Gründe kennt, dann kann man Lösungen finden ...)


    Aus eigener Erfahrung (auch von Anfang an alleine) kann ich sagen, dass ich mich insbesondere in den ersten Lebensmonaten weiter auf das Kind setzen wollte, um zu ende zu brüten. Meine Kleine war nun auch noch besonders, aber ich glaube, das wäre auch im Normalfall so gewesen. Diese Hormonballungen lassen aber nach und auch für Mutter wird es mit der Zeit immer einfacher, loszulassen!


    Vielleicht kannst du ja erst noch mal versuchen ihr persönlich klarzumachen, wie wichtig dir der Umgang ist und dass du sogar vor Gericht gehen würdest, wenn ihr euch nicht einigen könnt, dies aber nur als letzten Ausweg siehst. Dass du für Kind da sein willst, an ihrem Leben teilhaben willst und sie die Zeit, in der du dich kümmerst, doch auch dafür nutzen kann, sich zu erholen.


    Ob das hilft, weiß ich nicht. Aber vielleicht findest du ja den Punkt bei ihr, an dem sie dir zuhört und auch die Vorteile für sich sieht, wenn du als Vater da bist.


    Ich wünsche dir auf jeden Fall alles erdenklich Gute!


    Jul

  • Vielleicht kannst du ja erst noch mal versuchen ihr persönlich klarzumachen,


    :hae: Er durfte sich nicht mal an der Namensfindung beteiligen ....
    wurde nicht mal über die Taufe informiert .... also gezielt ausgeschlossen ....


    Ich würde da nicht auf Einsicht setzen.
    Wer einer Frau vergleichbares antun würde, der müsste nicht mit Verständnis rechnen.

  • Hallo Hola :thumbsup:


    Mal ne Frage, ist sie auch so nett zu dir und verzichtet auf ein paar Monate Unterhalte weil du Zeit für dich selbst brauchst?
    Klingt jetzt sau blöd aber verar***** lassen musst du dich nicht, deine Tochter hat exakt das gleiche recht auf ihren Papa wie auf ihre Mama. Ein Kind zu haben bedeutet auch Dinge zutun die man selber nicht so doll findet. Mir dreht sich jedes Mal der Magen rum wenn ich den kleinen König (3) zu seiner Mutter fahren muss....ist halt so und lässt sich nicht ändern.
    Mal ne Frage, wieso ist sie nicht das ganze WE bei dir?
    Sollte nach 8 Monaten drin sein, mein Sohn ist mit 13 Monaten ganz zu mir gekommen allerdings war das gegen den massiven Widerstand meiner Ex, des Jugendamts und der Gerichte. Hat "etwas" in Arbeit ausgeartet.

    Einmal editiert, zuletzt von Agrippa ()

  • Ich verstehe überhaupt nicht, warum ein Vater sich dafür rechtfertigen oder begründen muss, wenn er das gemeinsame SR beantragen möchte.


    Denkt immer noch jemand, Väter sollen nur zahlen und ansonsten die Klappe halten?


    Hola


    So, wie deine Ex drauf ist, hast du mit dem Antrag auf gemeinsames SR jetzt schon viel zu lange gewartet.
    Für den Antrag brauchst du keinen Anwalt, den kannst du direkt bei Gericht stellen. (Gerichtsantragsstelle)
    Geh dort persönlich hin, die nehmen den Antrag auf und du bekommst dann Post.
    Warte nicht noch länger und gib Gas!


    LG
    Joachim


  • Denkt immer noch jemand, Väter sollen nur zahlen und ansonsten die Klappe halten?

    Mir fallen da Spontan 2 JA Mitarbeiter, eine Anwältin und zwei Familienrichterinnen ein.
    Als ich den kleinen wollte gabs den netten Tip:
    OTon unter 4 Augen "Machen Sie es uns allen nicht so schwer und seien sie ein guter Vater, Zaheln sie pünktlich und wenn sie mit ihrer Frau nicht klar kommen verzichten sie auf ihr Umgangsrecht"
    "Ich möchte keinen Umgang ich möchte das er bei mir lebt"
    "Das wird nicht passieren!"
    ......damit begann das mit abstand spannendste und teuerste Jahr in meinem Leben :wand
    aber es ist nicht unmöglich.

  • Hallo Hola,


    ich würde an deiner Stelle ggf. schon einen Anwalt einschalten, denn ein Schreiben, in dem ihr eine gerichtliche Auseinandersetzung angekündigt wird, sollte sie den Umgang weiter ohne triftige Gründe aussetzen (und dir das GSR verwehren), hilft manchmal schon.


    Das kann er ihr auch selber schreiben, denn in Kindschaftssachen, zu denen das Sorge- und Umgangsrecht gehört, herrscht kein Anwaltszwang. Das sollte er außerdem auch, denn ein Gericht würde auch erwarten, daß er das zunächst nachweislich versucht hat, die Differenzen außergerichtlich zu regeln. Außerdem würde ich im ersten Schritt erst einmal den Umgang regeln. Die Grundvoraussetzung für eine Sorgerrechtsübertragung wäre nämlich, das die gemeinsame Sorge bereits und tatsächlich ausgeübt wird, was hier vorliegend wegen der Umgangsstreitigkeiten nicht der Fall ist.


    Wenn ihr euch noch nicht einmal über den Umgang einig seid, wird in dieser Phase kaum ein Gericht einer Sorgerrechtsteilung unter Berücksichtigung des Kindeswohls zustimmen. Daher erst den Umgang regeln, wenn das läuft, später das Sorgerrecht. Du solltest außerdem nicht zu lange damit warten, den Umgang gerichtlich klären zu lassen, denn die Zeit spielt dabei auch unter Aspekten der Rechtsverfolgung, gegen dich. Den Antrag kannst du selber bei Gericht stellen, einen Anwalt kannst du, sofern die Komplexität des Falles das notwendig macht, auch später noch hinzuziehen.
    Die Anforderungen für die Beiordnung eines Rechtsanwaltes im Sorgerechtsverfahren und Umgangsrechtsverfahren sind deutlich gestiegen. Das muß schon besonders begründet werden (was dann aber i. d. R. der Anwalt machen wird).

  • Nun mal kommentieren: manches kann ich einfach nicht umkommentiert stehen lassen. Ich habe zwei Jahre Kampf hinter mir und mindestens 14 liegen noch vor mir. Bissl Erfahrung mit der Materie hab ich also[/color] :rolleyes:
    phinemuc:


    Wir Eltern
    können uns grundlegend gleichberechtigt um unser gemeinsames Kind kümmern. Als
    nichtsorgeberechtigter Elternteil fühle ich mich oft unterlegen und dem „Guten
    Willen“ der Mutter ausgeliefert. Ich möchte bei wichtigen Entscheidungen mit
    einbezogen werden und mitreden dürfen, zumindest auch gefragt werden. Das
    gemeinsame Sorgerecht führt eher zu einer Elternschaft auf gleicher Augenhöhe.


    Blödsinn. Du kannst dich nicht gleichwertig ums Kind kümmern, wie die KM. Nicht weil du der Vater bist und somit grundsätzlich ungeeignet, sondern weil du einfach zu weit weg bist.
    Mit einem Umgang, der nur alle zwei Wohen stattfindet kannst du nicht gleichwertig zur Mutter sein, selbst dann nicht, wenn die Maus mal hoffentlich irgendwann übers Wochenende bei dir sein kann und in den Ferien usw. Was ich dir wirklich wünsche!


    Als Papa
    möchte ich auch mitentscheiden dürfen, welche Gesundheitsvorsorge ich für meine
    Tochter für sinnvoll halte, welche Operationen ggf. nötig sind usw. Weiterhin
    möchte ich über Kindergarten, Schulausbildung, Religionszugehörigkeit und
    religiöse Erziehung mitentscheiden können.


    Kannst du ja, dafür brauchst du nicht zwingend Sorgerecht. Du tust dich etwas leichter, wenn du es hast, im Grunde wirst du aber mit und ohne Sorgerecht kämpfen müssen, wenn du etwas anderes für dein Kind willst, als die Mutter.
    Was willst du denn beim Kindergarten oder der Schule miteintscheiden?? Kindergartenplatz muss man ja meist nehmen was man kriegt bzw. was man sich leisten kann und in der Schule gibts fast überall das Sprengelsystem, bei dem man einer Schule zugeordnet wird, nix zum mitentscheiden.....
    Operationen...naja, Not-Ops entscheidet sie eh allein, dafür braucht sie dich nicht. Alles andere: hast du genug medizinisches Wissen, um entscheiden zu können, dass die Entscheidung der Mutter falsch ist? Und auch mit gemeinsamen Sorgerecht wäre es ja nicht sicher, ob sie dich überhaupt informiert, auch wenn das dann ihre Pficht wäre.


    Wenn mir in
    Zukunft, meine Tochter betreffend etwas Sorgen macht, möchte ich das Recht
    haben mit jemandem vom KiGa, Schule, behandelnden Arzt etc. sprechen zu dürfen.


    Das Recht hast du auch ohne Sorgerecht, du bist der Vater. Mit der Vaterschaftsanerkennung kannst du es nachweisen. Du darfst dein Kind auch im Krankenhaus besuchen, selbst wenn die Mutter das nicht will. Auch aus dem Kindergarten abholen darfst du sie und an Elternabenden teilnehmen oder sonstwas. Das kann dir auch ohne Sorgerecht niemand verbieten.


    Durch das
    gemeinsame Sorgerecht verspreche ich mir eine rechtliche, gesellschaftliche,
    familiäre und soziale Gleichstellung beider Elternteile. Und eigentlich ist es
    ja auch selbstverständlich, zumindest in meinen Augen, daß beide Elternteile
    die gleichen Rechte und Pflichten haben. Aus welchem Grund sollte hier ein
    Elternteil bevorzugt werden und das andere unmüdig bleiben?


    Rechtlich ja, der Rest ist in der Praxis ja nicht möglich....familiäre Gleichstellung....wie denn? Der Vater bist du mit und ohne Sorgerecht, somit bist du gesellschaftlich der Mutter gleich. Du bist sogar besser sozial gestellt als die Mutter, weil du weniger Belastung hast als sie (du kannst dein soziales Umfeld aufrecht erhalten nach der Geburt des Kindes, weiter so arbeiten wie vorher usw., die Mutter kann das meist nicht). Du hast auch ohne das gemeinsame Sorgerecht alle Rechte und Pflichten eines Vater. Von deinem Gewissen ganz zu schweigen.


    Warum sollte
    die alleinige Entscheidung der Mutter mehr Gewicht haben, besser oder
    sinnvoller sein?


    Sie wird mehr Gewicht haben, weil du zu weit weg bist, um wirklich bei allem mitentscheiden zu können. Ich stelle die Frage mal zurück: Warum sollte es besser fürs Kind sein, wenn ihr euch bei jeder zu treffenden Entscheidung erstmal zofft?? Und das werdet ihr, egal ob du gemeinsames Sorgerecht hast oder nicht.


    In Notfällen
    bin ich nach der Mutter der nächste Angehörige, den meine Tochter hat, und
    schon aus dieser Verantwortung heraus sehe ich es als meine Pflicht an,
    das geteilte Sorgerecht zu beantragen.


    Du willst also gleichwertig zur Mutter sein, bezeichnest dich selber aber als nächsten Angehörigen NACH der Mutter. Nein! Du bist NEBEN der Mutter der nächste Angehörige!
    Und im Notfall willst du dann die 120 km mal eben fahren, weil die dann ja auch zwei Stunden auf dich warten können? Ja es gibt Telefone, du wirst um die Fahrt nicht herumkommen. Du kannst in Notfällen gar nicht reagieren! Das sag ich schon meinem KV immer und der wohnt nur 40 km weg von uns.


    Auch möchte
    ich mir nicht eines Tages von … vorwerfen lassen müssen, ich hätte es versäumt,
    mich aus der Verantwortung gestohlen, war zu feige, alles zu tun, um meine
    Rechte und Pflichten als Vater zu übernehmen. Und mir selbst möchte ich diesen
    Vorwurf auch nie machen müssen.


    Auch dafür brauchst du das gemeinsame Sorgerecht nicht. Sollte deine Tochter eines Tages vor dir stehen, wirst du ihr viel Post von Gerichten und Anwälten vorlegen können. Dann kann sie sehen, dass du dich bemüht und alles versucht hat. Eines Tages wird sie dich sogar fragen, warum alles so war wie es war (bin selbst ein Scheidungskind, ich habe meinen Vater gefragt, warum er mich nicht mehr sehen wollte. Seine Antwort damals war: weil ich keine Lust mehr hatte gegen deine Mutter zu kämpfen. So ist er einfach gegangen und hat mich allein gelassen.) Also hör NIEMALS auf, für den Umgang zu kämpfen, egal wieviel Kraft es dich kostet. Sorgerecht brauchst du dafür nicht.


    Nach wie vor,
    und trotz aller Anlaufschwierigkeiten bin ich überzeugt, dass wir als Eltern -
    und …, um deren Wohl es geht, nur davon profitieren können, wenn wir die
    Verantwortung teilen.


    Du wirst sie aber nicht teilen, weil du nicht immer da bist. Die meiste Verantwortung trägt nunmal die Mutter, weil das Kind bei ihr lebt. Wirkliches teilen geht nur beim Wechselmodell.


    Ich möchte
    nicht das ALLEINIGE SORGERECHT, sondern das gemeinsame Sorgerecht für mich und die
    Mutter. Zumindest auf dem Papier möchte ich ein gleichberechtigtes Elternteil
    sein. Im wahren Leben führen doch eh alle Wege zu erst zur Mutter, die ja
    schließlich auch die meiste Zeit mit dem Kind verbringt. Dennoch möchte ich
    mitentscheiden dürfen, gefragt und informiert werden. Das zu mindestens, bin
    ich unserer … schuldig.


    Du drehst dich im Kreis. Du wirst in der Realität keine Veränderung haben, wenn du das gemeinsame Sorgerecht hast. Sie wird dich trotzdem nicht infomieren, auch wenn sie das müßte. Du wirst weiterhin selbst schauen müssen, was so im Leben deiner Tochter passiert. Die Taufe z.B. da hättest du beim Pfarrer/Pastor fragen können, ob und wann die Taufe ist. Ein bisschen mehr Eigeninitiative wäre schon gut. Jammern ist immer leicht, etwas tun schon schwerer. Beim Kindergarten (oder Krippe) z.B. weist du ja in welchen sie geht, weil du ja die Kosten wahrscheinlich hälftig tragen musst. Geh dort hin, stelle dich vor, bitte um Benachrichtigung über Veranstaltungen, sei selbst aktiv und erwarte nicht immer alles von der Mutter. Sicher ist sie verpflichtet, dich über wichtige Dinge zu informieren. Wenn sie das nicht tut: mach es halt selbst, statt rumzujammern. Du wirst als Vater so wahrgenommen, wie du dich gibst: Sehen dich alle als sorgenden Vater, der interessiert an seinem Kind ist, wird dich niemand nach dem Sorgerecht fragen.


    Ich denke
    liebe phinemuc, das sind gute Gründe die für die gemeinsame Sorge sprechen.
    Voraussetzung dafür ist natürlich eine kompromissbereite Abstimmung (Kommunikation)
    mit der Mutter, was in meinem Fall nicht unbedingt gegeben ist.


    jepp, trotzdem: es geht inzwischen fast genauso viel für Väter wie für Mütter, ohne zwingend das Sorgerecht zu haben. Zumindest in der Theorie. Selbst wenn du es dann mal durchgekämpft hast, ändern wird sich für dich nichts. Also warum willst du es haben? Verwende deine Energie erstmal lieber für den Kampf um mehr Umgang und um unbegleiteten Umgang. Vielleicht wird deine KM ja zugänglicher, wenn sie sieht, dass du dich gut kümmerst und das deine Tochter eine gute Zeit bei dir hat. Mit der Zeit wird sich das hoffentich mal beruhigen bei ihr.


    Übrigens, die
    Mutter hatte damals über den Namen unserer Tochter alleine entschieden. Unsere Kleine wurde erst kürzlich getauft,


    Ist es ein schlimmer Name? Nein? Kannst du mit dem Namen leben?? ja?? So what, reg dich wieder ab.
    Soll ich dir jetzt sagen, dass du sogar deinen Nachnamen für das Kind beantragen kannst, wenn du das gemeinsame Sorgerecht hast?? Ich lasse es lieber, wäre ja ein Punkt auf deiner Liste für das gemeinsame Sorgerecht. :devil: Ist nicht ganz leicht den ändern zu lassen und das Kind darf noch keinen allzu großen Bezug zu seinem jetzigen Nachnamen haben, aber gehen tut das!

  • [color=#990099]Lustig wie negativ etwas wirkt, wenn man es aus dem Zusammenhang reißt....


    Mein KV hat das gemeinsame Sorgerecht, nur zur Klarstellung.
    Und ich hätte es ihm auch nie verweigert, auch wenn er es damals nur wollte, um das Sparkonto leerzuräumen und es jetzt nutzt, um alles zu boykottieren.
    Mein KV wird in jede Entscheidung mit einbezogen, nur interessiert es ihn nicht weiter. Es ist sogar so, dass er immer behauptet, dass er nie mitentscheiden darf (ich kann halt in den meisten Fällen nicht so lange warten, bis seine Anwältin dann nach wochenlangem Hinhalten mal doch zustimmt).
    Ich freue mich immernoch für alle Väter, als am 19.5.2013 das leidige Gesetz endlich zugunsten der Väter geändert wurde, weil es ja wirklich viele Mütter gibt, die die Väter ausschließen. Das ist absolut falsch. Einen Vater, der sich um sein Kind kümmern will, einfach gern nicht nur Erzeuger, sondern Vater sein möchte, den sollte die KM nicht daran hindern dürfen.
    Leider hat sich zwar das Gesetz geändern, nicht aber die Situation. Viele Argumente braucht die Mutter nicht, um den Vater klein zu machen. Ich finde aber nicht, dass das gemeinsame Sorgerecht an der Situation dieser Väter etwas ändert, wenn sie es denn dann bekommen sollten. Die Mutter trifft ja weiter alle Entscheidungen und der Vater braucht schon gute Argumente, um z.B. die Wahl des Kindergartens zu beeinflussen. Nur um später dem Kind mal sagen zu können: Hey ich habs wenigstens versucht, naja.....brauchts das?
    Hier klingts ja eher so, dass die KM auch die Tochter später wohl mal negativ beeinflussen wird. Und dem gehört ein Riegel vorgeschoben! Deshalb (wie ich es auch schon geschrieben habe): mache alles, um zu deinem Recht zu kommen! Du willst ein Kümmerpapa sein, dann kümmere dich drum, das du einer wirst! Schnell!! Für deine Tochter und für dich!!! Die Zeit vergeht so schnell, nutze sie!!!!!



  • Ja eben: Theorie. Er ist zu weit weg, um wirklich aktiv teilhaben zu können und die KM ist zu stur, um ihn mit einzubeziehen. Selbst eine Beratungsstelle kann man ja da nicht wirklich empfehlen, weil hier Kind und Vater zu weit auseinander wohnen.

  • Ich kann phinemuc auch nicht verstehen. Vor allem nicht weil überhaupt gar nicht stimmt was sie schreibt. Er darf sie weder vom Kindergarten abholen, noch kann er sich in der Schule erkundigen. Ohne Sorgerecht ist es nicht erlaubt.


    Ich wollte auch das alleinige Sorgerecht, habe der Mutter meine Gründe genannt und sie hat es freiwillig abgetreten. Allerdings ist es bei mir so dass sich die Mutter nach der Trennung immer weiter zurück gezogen hat und ich schon voraus sehen kann dass in wenigen Jahren gar kein Kontakt mehr vorhanden sein wird und ich dann auch nicht mehr wissen werde wo sie überhaupt wohnt.


    Hier ist der Vater um das Kind bemüht und möchte sich kümmern. Wäre es bei uns so gewesen hätte ich über das ASR überhaupt nicht nachgedacht.


    Wenn ein Elternteil nur das Sorgerecht haben möchte um alles zu boykottieren ist dass sicherlich nicht Sinn der Sache, das sehe ich aber beim TS überhaupt nicht.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S