Aufenthaltsbestimmungsrecht

  • Hallo Forumgemeinde!


    Meine Tochter lebt seit der Trennung 2005 bzw. Scheidung 2007 bei mir, sie ist mittlerweile fast 12 J. Ich habe eine Beistandschaft beim Jugendamt, die sich auch um den Unterhalt kümmern. Jedes Mal, wenn eine Überprüfung seitens des Jugendamtes wegen dem Finanzielle gemacht wird und der KV mehr zahlen soll, geht er erst mal in Verweigerungshaltung und nimmt sich einen Anwalt. Er kam damit noch nie durch.


    So auch jetzt hat er sich einen Anwalt genommen. Die Düsseldorfer Tabelle wurde kürzlich aktualisiert und Tochter kommt außerdem in die nächste Altersstufe, also das JA hat mal wieder seine Unterlagen angefordert


    Diesmal fordert er, dass ich einen Umzug 300km weit der Tochter zustimme!


    Als Begründung gibt er an, schulische Probleme, ich sei alleinerziehend noch mit 2 Kleinkindern 1+3J. alt, ich sei nicht berufstätig. Das Schreiben seines Rechtsanwaltes kommt so rüber: Ich maßlos überfordert, ich zu dumm (er hat studiert, ich nicht), und er würde mir ja einen Gefallen tun und mir das pubertierende Kind zu sich nehmen.


    Natürlich ist das alles Nonsens und ich werde nicht zustimmen. Habe auch schon einen Termin beim Anwalt .


    Ich vermute stark, dass er andere Gründe hat, z. B. islamische Erziehung, Verbringung in den Iran.


    Während unsere Ehe ist viel vorgefallen, und es ist nicht ausgeschlossen, dass er unserer Tochter einen westlichen Lebensstil verwehrt.



    Das Jugendamt habe ich über sein Schreiben informiert, diese haben am gleichen Tag Post vom RA bekommen, da drin behauptet er er sei arbeitslos und möchte ab nun keinen Unterhalt mehr zahlen. Beweise legt er aber nicht vor. Wenn er denn wirklich a'los wäre, hätte er sich sicherlich um den Beweis bemüht.
    Zu erwähnen ist noch, er hat eine Frau aus Iran "importiert" und ist mit ihr so weit ich weiß verheiratet, zumindest islamisch, seit 2014.


    Frage an Euch, was soll ich tun? Wie verhalten? Wie verhalten gegenüber der Tochter? Sie fragen, wo sie wohnen möchte oder sie fragen, ob sie von den Plänen weiß etc????


    Danke für Euer Feedback


    Liebe Grüße

  • Und wo bleibt jetzt die Frage wegen dem Aufenthaltsbestimmungsrecht?
    Ich ziehe mal meine Schlüsse daraus: Du kannst das ABR nur bekommen, wenn Du nachweisen kannst, dass deine Tochter bei dem KV, bzw dessen Umfeld gefährdet ist oder er mit ihr in's Ausland abhauen möchte und beabsichtigt nicht mehr wiederzukommen.
    Dann bestimmst Du, wo sich deine Tochter mit dem KV treffen darf und auch mit wem.
    Was die Erziehung angeht: Das wirst Du mit deiner Tochter aushandeln müssen...aber pass auf, dass du es diplomatisch machst, sonst dreht der KV deine Tochter um und sie ist wirklich weg...ich spreche da aus Erfahrungen dritter Hand. Habe es bei einer Bekannten erlebt.


    Und wegen dem Unterhalt, da kümmert sich die Unterhaltstelle drum: Er wird angeschrieben und MUSS Nachweise erbringen, ansonsten drohen ihm Sanktionen, bzw Konsequenzen im rechtlichem Sinne

    "Akustisch spielen ist total gay und überhaupt nicht metal." Nathan Explosion (Frontmann von Dethklok)

  • Ich muss das ABR nicht bekommen, ich habe es ja bereits, KV möchte jetzt das alleinige ABR mit diesen etwas merkwürdigen Begründungen. Nachweisen ist sehr schlecht, er würde damit wohl nie hausieren gehen

  • Wenn Du das ABR alleine hast und er es aber allein haben möchte, hat er wohl ziemlich schlechte Karten, wenn Du mit deinen Befürchtungen beim JA, bzw Familiengericht ankommst.


    Er fordert ja schon, dass deine Tochter 300km von dir wegzuziehen soll...da ist was nicht sauber.
    Woher weiss er denn von angeblichen schulischen Problemen, wenn du aber von Keinen weisst?
    Ich denke, dass er versuchen möchte, dir deine Tochter zu nehmen, Deutschland zu verlassen und naja...


    Ich schrieb ja, dass ich sowas schon bei einer Bekannten erlebt hab. Da ist auch der KV mit dem Sohn abgehauen, hat sich vorher nie um Unterhalt und Umgang gekümmert und plötzlich stand er vor der Tür, verlangte Umgang und ABR...nach 3 Monaten war er verschwunden. Wurde einmal in Afghanistan gesehen, aber ohne den Jungen

    "Akustisch spielen ist total gay und überhaupt nicht metal." Nathan Explosion (Frontmann von Dethklok)

    Einmal editiert, zuletzt von AtoZ ()

  • von den schulischen Problemen weiß ich sehr wohl, das weiß er ja von mir, da ich der Ansicht bin, dass er ein Recht hat das zu wissen.


    Aber er versucht, so ziemlich alles gegen mich zu verwenden.


    Eigentlich wollte ich paar Tipps, wie ich mich gegenüber meiner Tochter verhalte, so dass nicht rüber kommt, ich würde sie beeinflussen

  • Ich habe die Erfahrung gemacht, dass dieserart Diskussionen eine völlige Überforderung für Kinder und Teenager sind. "Aufklärende" oder "informative" Gespräche können eigentlich nur dazu führen, dass die Kids Entscheidungen treffen müssen, deren Tragweite sie nicht überblicken.


    Als Betreuungselternteil sollte man also nicht von sich aus das Gespräch über den Kindesaufenthalt führen oder auch über Unterhalt etc. Davor sollte man die kinder schlicht schützen.



    Schwierig wird es allerdings, wenn "die andere Seite" solche Dinge thematisiert.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo!


    Ich habe mich dazu entschlossen, meine Tochter wenn sie am Samstag zurück kommt, sie so zu empfangen wie schon immer und versuchen, mir nichts anmerken zu lassen.


    Da sie schon seit einigen Monaten in kinderpsychiatrischer Betreuung ist (Konzentrationsstörungen, Lernschwierigkeiten), habe ich den Sozialpädagogen in der Praxis um Hilfe gebeten. Er hat in der Vergangenheit auch schon über den Vater mit ihr gesprochen und es würde nicht auffallen, wenn er geschickte Fragen stellt. Es gilt überhaupt erst mal rauszufinden, ob der Kindesvater von seinen aktuellen Plänen seine Tochter involviert hat und inwieweit er sie manipuliert. Am Montag (1. Schultag) haben wir dort nachmittags einen Termin.


    Ich habe auch einen TErmin beim Anwalt am Donnerstag und lasse mich beraten. Den allgemeinen Sozialen Dienst habe ich auch befragt, sie halten es auch erst mal besser, wenn man die Tochter heraus hält.


    Danke für eure Anregungen, auch die ich per PN erhalten habe!

  • Meine Große (5) hat auch schon sehr oft geäußert, dass sie nicht zu Mama möchte.
    Sie verweigert überhaupt ihre leibliche Mutter...sie wird dann meist etwas traurig und sagt, dass sie gern eine neue Mama hätte...das trifft mich zwar selber tief, aber in diesem Moment bleibe ich stark für sie.
    Ich werde den Umgang zwar nicht verhindern, falls die KM sich jemals melden wird, aber wenn die Kinder nein sagen, werde ich sie nicht zwingen, bzw es dazu kommen lassen, dass man sie zwingt.


    Ich besitze ja das ABR, sowie das ASR

    "Akustisch spielen ist total gay und überhaupt nicht metal." Nathan Explosion (Frontmann von Dethklok)

  • Und wo bleibt jetzt die Frage wegen dem Aufenthaltsbestimmungsrecht?
    Ich ziehe mal meine Schlüsse daraus: Du kannst das ABR nur bekommen, wenn Du nachweisen kannst, dass deine Tochter bei dem KV, bzw dessen Umfeld gefährdet ist oder er mit ihr in's Ausland abhauen möchte und beabsichtigt nicht mehr wiederzukommen.
    Dann bestimmst Du, wo sich deine Tochter mit dem KV treffen darf und auch mit wem.
    Was die Erziehung angeht: Das wirst Du mit deiner Tochter aushandeln müssen...aber pass auf, dass du es diplomatisch machst, sonst dreht der KV deine Tochter um und sie ist wirklich weg...ich spreche da aus Erfahrungen dritter Hand. Habe es bei einer Bekannten erlebt.


    Und wegen dem Unterhalt, da kümmert sich die Unterhaltstelle drum: Er wird angeschrieben und MUSS Nachweise erbringen, ansonsten drohen ihm Sanktionen, bzw Konsequenzen im rechtlichem Sinne




    Wo bekommt man denn das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Bzw. muss man das vor Gericht beantragen?
    Ich dachte dies sei von Anfang der Geburt zugesprochen, wenn man alleinerziehend ist, oder irre ich mich da?
    Das würde ja dann bedeuten, ich habe es nicht?

  • Ich war verheiratet, deswegen erst mal beide haben SR und ABR. Alleiniges ABR bekommt man nur auf Gerichtswegen, ein Elternteil muss den Antrag stellen.
    Bei Unverheirateten, hat die Mutter Beides, der Vater muß einen Antrag stellen, wenn er es haben möchte oder ich glaube auch, in diesem Fall kann man das auch mit dem Jugendamt regeln

  • Ich war verheiratet, deswegen erst mal beide haben SR und ABR. Alleiniges ABR bekommt man nur auf Gerichtswegen, ein Elternteil muss den Antrag stellen.
    Bei Unverheirateten, hat die Mutter Beides, der Vater muß einen Antrag stellen, wenn er es haben möchte oder ich glaube auch, in diesem Fall kann man das auch mit dem Jugendamt regeln


    Jetzt bin ich mir unsicher, ob ich das alleinige ABR habe.


    Ich habe das alleinige Sorgerecht und KV wohnt im Ausland.
    Dann habe ich automatisch das ABR, oder?
    :amok:

  • ABR ist Teil des Sorgerechts.


    Wer alleiniges Sorgerecht ohne Einschränkungen hat, hat folglich auch alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht


  • Okay dann bin ich beruhigt denn ich habe das alleinige Sorgerecht.
    Gibt es das auch schriftlich ?


    Yep, nennt sich "Negativbescheinigung" und gibts beim zuständigen Jugendamt.
    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!


  • Yep, nennt sich "Negativbescheinigung" und gibts beim zuständigen Jugendamt.
    LG Lotta



    Ja diese negativbescheinigung habe/hatte ich denn die muss man ja immer neu ausstellen.
    Hab sie für es Elterngeld gebraucht und schon muss ich eine neue anfordern für ein Bankkonto.


    Ich glaube jedoch nicht dass sie das abr bescheinigt

  • Die bescheinigt Alles in dem Zusammenhang.


    Lautet wortwörtlich: hiermit bestätigen wir Ihnen, dass bezüglich ihres Kindes bis zum heutigen Tage im Sorgeregister kein Eintrag vorhanden ist.
    Das Sorgerecht für Ihr Kind steht somit allein Ihnen zu.


    Und das muss im JA der Stadt beantragt werden, in der das Kind geboren wurde, nicht wo du wohnst.


    Hab heute mein aktuelles bekommen