Ziemlich viel schiefgelaufen-Fortsetzung

  • Hallo allerseits,
    meine Vorgeschichte ist ja im Artikel ziemlich viel schiefgelaufen nachzulesen. Istsituation ist die daß Nochfrau seit paar Monaten ausgezogen ist und die meiste Zeit bei ihrem neuen Amore (der die ganze Sache wohl ins laufen gebracht hat) verbringt. Sie hat ja die Kinder bei mir gelassen, und ist seit dem Auszug vollzeit arbeiten. Zu den Kindern kommt sie jetzt wieder etwas mehr( 2-3 Woche) und hat auch angekündigt Job zu reduzieren um mehr bei den Kindern zu sein. Die 11 Jahre zuvor hat sie nie gearbeitet, und auch sonnst nichts zum Familieneinkommen beigetragen. Offenbar macht der Job schon wieder keinen Spass.
    Die Notarielle Scheidungsvereinbarung hat sie Platzen lassen, da sie sich die Option Nachehelicher Unterhalt offenlassen wollte. Bedauerlicherweise hat ihr Anwalt offenbar erheblich mehr Biss als meiner.
    Sie hat also zuerst mich und die Kinder sitzen lassen, kommt und geht jetzt wie es ihr passt und da der Job wohl auch schon nervt( ich habe noch keinen Kindsunterhalt geltend gemacht, wollte entgegenkommen zeigen)möcht sie mich vermutlich auf Unterhalt verklagen. Ich schuttle eh schon wie blöd um Kinder und mich vernünflig durchzubringen, meine Frage: hab ich denn keine Möglichkeit mich zu wehren, muss ich alles mit mir machen lassen?
    Gruss Hermann

  • Hallo allerseits,
    meine Frage: hab ich denn keine Möglichkeit mich zu wehren, muss ich alles mit mir machen lassen?


    Wohnt ihr zur Miete? Dann könntest schon mal damit anfangen, bei Gericht einen Antrag auf Zuweisung der Wohnung zu stellen. Dafür mußt du nicht mal von deiner Ex geschlagen worden sein. Der Schwerpunkt der Betreuung liegt ja wohl seit den letzten 7 Monaten augenscheinlich bei dir. Den Antrag nimmt die Rechtsantragstelle an deinem zuständigen Amtsgericht entgegen. Dafür brauchst du nicht mal einen Rechtsanwalt. Wie lange willst du dich denn noch so gängeln lassen? Dein Anwalt scheint ja wirklich keine Granate zu sein.

  • Hallo Du, Danke für deine Antwort. Wir wohnen nicht zur Miete, da ich ja zusatzlich zur Kinderbetreuung einen kleinen Biohof bewirtschafte.
    Was bedeutet Zuweisung der Wohnung?
    Vielen Dank!
    Gruß Hermann

  • Du kannst bei Gericht einen Antrag stellen, das dir und den Kindern eure Wohnung zugewiesen wird. Den Antrag mußt du begründen. Gründe gibt es da sicher einige, z. B. wenn es bei euch nun seit der Trennung häufig "dicke Luft" gäbe, worunter die Kinder leiden würden. Das muß natürlich der Wahrheit entsprechen. Wenn bei euch trotz Trennung Friede, Freude und Eierkuchen herrscht, dann macht so ein Antrag keinen Sinn. Ex muß dann ihre Zimmer räumen, wenn dem Antrag statt gegeben wird. Wenn ihr z. B. das Haus gehört, müsstest du dann Miete an sie zahlen, sie dann allerdings Kindesunterhalt an dich. Am Besten besprichst du mal diese Option mit deinem Anwalt und teilst hier dann mit, was der davon hält. Hoffentlich zeigt er wenigstens Engagement, dich diesbezüglich aufzuklären.

  • Hallo, also zuweisung bedeutet quasi Hausverbot und limitierter umgang?
    Meine nochfrau wollte in den Scheidungsvertrag auch eintragen lassen dass sie Teilzeit arbeitet. Wie ist das zu sehen?


    Gruß Hermann

  • Die Wohnung darf sie nach ihrem Auszug nicht mehr ohne weiteres einfach so betreten – hat sie noch Schlüssel? Diese würde ich auf zurückverlangen, auch wenn ich sicherheitshalber die Schlösser tauschen würde.
    Meinem Ex hab ich damals in meiner neuen Wohnung ausdrücklich Hausverbot erteilt, das kann man persönlich. Da sie ja bereits ausgezogen ist kann sie sich nicht auf "gemeinsame Wohnung" berufen, Du gehst ja auch nicht in ihre neue. Eine Zuweisung der Wohnung muss dann m. E. nicht sein. (Ist sie umgemeldet? Nicht, dass sie das "vergessen" hat und doch noch offiziell bei Dir wohnt...)


    Wann sie die Kinder sieht muss sie mit Dir vereinbaren, einfach so vorbeikommen geht nicht mehr, wenn Du damit nicht einverstanden bist. Edit: Das heißt nicht, dass Du allein über die Kinder bestimmst, aber sie muss sich eben mit Dir absprechen.


    Den Unterhalt für die Kinder würde ich sofort geltend machen und sie darauf hinweisen, dass sie den Job nicht einfach von Vollzeit mutwillig wieder runterfahren darf, da sie unterhaltspflichtig ist. Lass ihr das Unterhaltsbegehren und die Offenlegung des Einkommens noch in diesem Monat zukommen (am besten persönlich aushändigen und auf einer Kopie den Empfang bestätigen lassen), dann muss sie auch für diesen Monat noch zahlen. In die Scheidungsvereinbarung würde ich nicht aufnehmen, dass sie Teilzeit arbeitet - dann gibt es eben keine und es geht nach dem Gesetz. Edit: Auch dies kann man zunächst allein und ohne Anwalt/Beistandschaft. Weigert sie sich, würde ich zunächst über die kostenlose Beistandschaft gehen, denen hierbei auch gleich eine Kopie von der Aufforderung überlassen.


    Ob ihr Anwalt tatsächlich besser ist als Deiner hängt nicht davon ab, ob er ein „Bullterrier“ ist. Ein guter Anwalt im Familienrecht kann sich auch dadurch auszeichnen, dass er keine überzogenen Forderungen stellt, so dass die Elternebene nicht geschädigt wird. Auch Unterhaltsforderungen zu stellen, bei denen absehbar ist, dass sie nicht erfüllt werden können, machen für mich keinen guten Anwalt aus, sondern einen, der eher an die eigene Geldbörse denkt als an das Wohl der Mandanten – Anwälte werden nach dem Streitwert bezahlt.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

    Einmal editiert, zuletzt von Haselmaus ()

  • das Thema Kindesunterhlat mußt du nicht über den kostenpflichtigen Anwalt machen - das macht auch die Beistandschaft beim Jugendamt und die werden ihr dann schon erzählen, wieviel Einkommen sie erwirtschaften muss - wenn es Teilzeit für den Mindestunterhalt reich - schön, wenn nicht - dan dürfen es ein paar Stündchen mehr sein - wobe 35 Std./Woche z.B. auch TZ sind, wenn der AG sonst 40 Std. hat.

  • das Thema Kindesunterhlat mußt du nicht über den kostenpflichtigen Anwalt machen - das macht auch die Beistandschaft beim Jugendamt und die werden ihr dann schon erzählen, wieviel Einkommen sie erwirtschaften muss - wenn es Teilzeit für den Mindestunterhalt reich - schön, wenn nicht - dan dürfen es ein paar Stündchen mehr sein - wobe 35 Std./Woche z.B. auch TZ sind, wenn der AG sonst 40 Std. hat.



    Entschuldigung, aber :lgh:lgh:lgh


    Eine Beistandschaft sollte es tun, aber bisher habe ich weder hier im Forum, noch bei mir persönlich die Erfahrung gemacht dass sie es auch tun.


    Meine ex hat bisher auch noch keinen Unterhalt gezahlt. Bis vor kurzem hatte sie ALG2 und jetzt im August hat sie mit ihren 31 Jahren eine Ausbildung angefangen. Weder das Jobcenter, noch das Jugendamt hatte wohl etwas dagegen. Der gute Mann von der Beistandschaft sagte mir auch dass ich mir keine Hoffnung machen soll jemals für die beiden Kinder Unterhalt zu bekommen. Naja, immerhin bekomme ich noch fast 4 Jahre UVG und stehe erst dann mit leeren Händen da.

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Entschuldigung, aber :lgh :lgh :lgh


    Eine Beistandschaft sollte es tun, aber bisher habe ich weder hier im Forum, noch bei mir persönlich die Erfahrung gemacht dass sie es auch tun.


    Meine ex hat bisher auch noch keinen Unterhalt gezahlt. Bis vor kurzem hatte sie ALG2 und jetzt im August hat sie mit ihren 31 Jahren eine Ausbildung angefangen. Weder das Jobcenter, noch das Jugendamt hatte wohl etwas dagegen. Der gute Mann von der Beistandschaft sagte mir auch dass ich mir keine Hoffnung machen soll jemals für die beiden Kinder Unterhalt zu bekommen. Naja, immerhin bekomme ich noch fast 4 Jahre UVG und stehe erst dann mit leeren Händen da.


    Da kann ich auch nur lachen, die Beistandschaft bringt mal garnichts, hab das Gefühl als wenn die Person geschützt wird wo das Kind NICHT wohnt...
    Meine Tochter ist 16 Jahre, habe Unterhaltsvorschuss bekommen und mehr auch nicht. Der nette Herr meiner Grossen hat mittlerweile 4 Kids von 4 verschiedenen Frauen (meine ist die älteste), war selbstständig, da konnte man angeblich nichts holen, ist dann insolvent gegangen mit der Firma und 1 Jahr später hatte er die nächste Firma... Unterhaltsvorschuss wurde auch noch nie vom JA eingeklagt, warum auch sind ja nur Steuergelder :rolleyes2:
    Gleiche gilt für den Vater meines Sohnes, hatte am Anfang sehr unregelmässig gezahlt, habe beim JA angerufen, da kam nur ein "Ach stimmt, es ist noch nichts eingegangen, dann muss ich den Vater mal ANSCHREIBEN!" Hallo? Wovon ich bis dahin meine Kinder ernähren sollte, wollte sie mir dann nicht erzählen.
    Mach dir also nicht zuviel Hoffnung, das was beim JA passiert....

  • Hallo, danke für Eure Tipps und Antworten. Danke für die vielen Tipps Haselmaus. Also wie gesagt meine Frau ist ja seit 5 Monaten ausgezogen und hat sich lange so gut wie garnicht um die Kinder gekümmert. Wie erwähnt die Scheidung steht immer noch bevor, und ich hab immer noch Muffe das ein Richter auf die Idee kommt mir die Kinder zu entziehen, obwohl das JA schon da war und sich davon überzeugt hat das alles gut ist bei Kiddies und mir. Neuerdings kommt ja meine Nochfrau wieder eher, und hat ja angekündigt nur noch teilzeit zu Arbeiten um mehr Zeit für die Kinder zu haben ( und um wohl mich irgendwann Finanziell anzapfen zu können). Ich bin ein äusserst gutmütiger Kerl aber irgendwann muss ich auch an mich und das denken wass sie mir angetan hat. Ich werde sobald es mgl. zum JA gehen, erstens wegen Kindsunterhalt, zweitens wegen Umgangsplan. Wie ich sie kenne wird Ihr das überhaupt nicht passen( Verantwortung und Verpflichtung) aber ich muss es einfach tun denke ich,auch weil ich glaube dass das dazu beiträgt die Konstelation bei mir zu Festigen und mir die Kinder nicht mehr genommen werden können.
    Hätte mich mein Anwalt schon lange darauf hinweisen sollen?
    Ich werde auf jeden Fall ein Beratungsgespräch bei einem zweiten FA für Familienrecht machen, was haltet Ihr davon?
    Viele nette Grüsse von mir und Danke
    Hermann


  • Hätte mich mein Anwalt schon lange darauf hinweisen sollen?


    Jein. Das kommt auch ein bisschen darauf an, wie du selber bei ihm rüberkommst. Du mußt auch schon deutlich machen, was du für die Zukunft für dich und deine Kinder willst und was nicht. Wenn du ihm signalisiert hast, das du mit der Ex lieber einen Schmusekurs fahren möchtest, dann kann man nicht erwarten, das er zum Generalangriff auffährt. Du sagst, DU warst zurückhaltend aus Gutmütigkeit. Insofern passt das zahme Verhalten deines Anwalts dazu. Es wäre dir ja wahrscheinlich auch unangenehm gewesen, wenn er ohne dein Zutun entsprechende Schritte eingeleitet hätte? Dann hat es möglicherweise auch damit zu tun, ob es in deiner Angelegenheit auch wirtschaftlichen Nutzen für den Anwalt hat, denn der kann auch nicht aus Nächstenliebe knifflige und arbeitsintensive Fälle mit wenig Ertrag bearbeiten. Solche Fälle landen in den Aktenstapeln ganz unten.


    Mal aus meinem Nähkästchen zum Vergleich: Meine erste Anwältin hat für mich nach der Trennung eine Unterhaltsberechnung vorgenommen, denn ich an meine Kinder zu zahlen hätte. Dabei habe ich ihr auch mitgeteilt, ich hätte es ganz gerne ohne langjährigen Rosenkrieg und da müsste man nicht um jeden Cent feilschen. Ich bekam dann von ihr einen Vorschlag zu einem Unterhaltsbetrag, bei dem ich anschliessend noch ganze 700 Euro netto übrig gehabt hätte. Da habe ich aber noch nicht gewohnt, gegessen oder eine Kilowattstunde Strom verbraucht. Da habe ich sie gefragt, ob sie eigentlich für oder gegen mich arbeitet und wie ich mit diesem "üppigen" Selbstbehalt über die Runden kommen solle. "Wieso," meinte sie, "Sie wollten doch keinen Streit und Kindesunterhalt ist nun einmal teuer, da sind die Richter sehr streng." Sie schlug mir dann vor, eine neue Berechnung durchzuführen und evtl. doch noch den einen oder anderen Aufwandsposten durchzuboxen. Da habe ich sie gebeten, gar nichts mehr für mich zu tun und sie am selben Tag mit einem zweizeiligen Fax gefeuert. Rechnung über einen schlappen Tausender kam prompt.



    Ich werde auf jeden Fall ein Beratungsgespräch bei einem zweiten FA für Familienrecht machen, was haltet Ihr davon?


    Wenig. Wieder eine Erstberatungsgebühr weg. Das, was du wissen willst, kannst du auch den alten Anwalt fragen und du mußt nicht wieder bei Adam und Eva anfangen. Wenn der sich nicht dazu äußert (weil er z. B. nie erreichbar ist), dann solltest du das schriftlich formulieren und ihm eine Frist setzen. Wenn der Anwalt dann weiterhin unerreichbar bleibt, dann kannst du schon darüber nachdenken, dir besser einen anderen zu suchen.


    Das Wichtigste ist jetzt eigentlich, das du aktiv wirst, bzw. aktiv bleibst und nicht einfach zuwartest, bis deine Ex Verhältnisse schafft, bei denen du dann plötzlich der Zaungast bist.

  • Hallo Zusammen, Ihr seid echt fit, und bringt es auch klasse rüber! Ich gebe Dir recht mit der Vermutung dass ich mich beim Anwalt nicht präzise genug ausgedrückt habe....
    Das blöde ist dass meine Anwältin noch eine Woche im Urlaub ist. Ich werde also selber aktiv werden müssen. Da meine Ex ja die Vereinbarung nicht unterschrieben hat, und offenbar eher an Kohle und Annnehmlichkeiten Interessiert ist als an einer friedlichen Lösung werde ich morgen gleich beim JA anrufen wegen der Ausgestaltung eines Umgangsplanes, und den Unterhaltsansprüchen für meine Kinder. Wie gesagt ich meine Damit klare Verhältnisse zu Schaffen, ein Schritt dass mir die Kinder nicht mehr genommen werden können, man kann sich bei den Aussagen der Gegenseite ja auf nix verlassen. Heute will sie frei sein, morgen.....
    Wenn das mit JA und Unterhalt nicht klappt werde ich meine Anwältin zu hilfe nehmen.
    Also zu meiner allerärgsten Sorge: Die Kinder können mir nicht mehr so ohne weiteres genommen werden oder?
    Was macht ihr heute noch.... Ich werde mich jetzt mit Kiddies auf den Schlepper setzten und Heu machen, dann gehen wir baden.
    Euch auch einen Tollen Sonntag, alles nette von mir, Hermann

  • Hermann, richte eine Beistandsschaft ein. Dafür brauchst Du die Geburtsurkunden der Kinder (da stehen beide Eltern drauf), gehst persönlich hin und bittest um Einrichtung eine Beistandsschaft. Du kannst auch gleich anmerken, dass die Mutter Stunden reduzieren möchte und Du befürchtest, dies sei lediglich, um Unterhalt zu drücken, da ja der Umgang bisher wenig regelmäßig / zuverlässig gewesen sei. Du kannst auch anbringen, dass Du Streit vermeiden möchtest und deswegen nicht über den Anwalt gehen willst. ;-) So würde ich auch der Ex gegenüber argumentieren, wenn sie angeschrieben worden ist.


    Beim Jugendamt kümmert sich eine Stelle um den Unterhalt, eine andere um den Umgang. Die beiden arbeiten unabhängig voneinander.


    Gruß


  • Also zu meiner allerärgsten Sorge: Die Kinder können mir nicht mehr so ohne weiteres genommen werden oder?

    Nein, ganz so einfach ist es nicht mehr. Nach einem halben Jahr gilt die Wohnsituation als verfestigt, dann müsste Deine Ex klagen, wenn ihr euch nicht einig seid. Damit käme sie auch nur durch, wenn die Situation für die Kinder bei ihr besser ist als bei Dir.
    Ein Richter legt auch nicht von sich aus den Wohnort fest, wenn kein Elternteil dies beantragt hat. Die Fälle, bei denen das Kind bei den Eltern/einem Elternteil raus muss mal außen vor gelassen, das trifft bei Dir ja nicht zu.


    Wenn Du es schaffst, Deiner Ex das Unterhaltsbegehren noch heute zu überreichen steht Dir noch für den August der Kindesunterhalt zu. Darauf würde ich an Deiner Stelle nicht verzichten, Du lässt schon reichlich Federn...
    Das heißt auch nicht, dass sie sofort den Unterhalt überweisen wird, aber Deine "Verhandlungsbasis" ist etwas stärker. In dieses Schreiben würde ich sie gleich auf ihre erhöhte Erwerbsobliegenheit hinweisen, ebenfalls, dass sie ihre Vollzeittätigkeit jetzt nicht so einfach reduzieren darf. Ob Du es tust - Deine Entscheidung.


    Der Grund, warum ich nach der Trennung sehr rabiat um den Unterhalt und andere Finanzen gekämpft habe war übrigens, dass absehbar war, dass nach einem halben Jahr nichts mehr kommt, wenn der KV in ALG II rutscht. Daran hat sich bis heute nichts geändert.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Hallo, also vielen Dank erst mal. Habe jetzt beim JA Beistandschaft beantragt, und das meiner Noch... mitgeteilt. Auf einmal kümmert sie sich mehr um die Kinder!?
    Also aufgrund eurer Aussagen geh ich jetzt echt mal davon aus dass die Kinder nicht mehr so ohne weiteres von mir weggenommen werden können?
    Zu Eurer info noch ein paar detail der Scheidungsvereinbarung an auch zur Info: 25000 Zugewinnausgleich für Exfrau( muss dafür Darlehen aufnehmen), Ihr Auto (Wert 6000) und Bausparer (3500 Guthaben) gegeben. Gegenseitiger unterhaltsverzicht , Kinder bei mir- Ihr uneingeschränkt zugang nach SMS, noch keinen penny Unterhalt eingefordert, bin ich eigentlich sehr Doof, oder tu ich das was für die Kinder das Beste ist, nämlich versuchen Frieden herzustellen?
    Was meint Ihr?


    Gruß Hermann