Ex verlangt Dinge die er der kleinen Geschenkt hat zurück

  • Hallo mal eine Frage,


    Und zwar fängt mein Ex jetzt mal an wieder zu stänkern und verlangt Dinge die er der kleinen Geschenkt hat jetzt plötzlich zurück.Muss ich ihm diese zurückbgebem.Da teilweise Dinge dabei waren die schon längst aussortiert und weitergegeben sind.Da ich einfach nicht alles aufheben kann.Sogar Schnuller verlangt er zurück.Mussnixhbihm das alles zurück geben?

  • ich würde sagen, geschenkt ist geschenkt.......hört sich nach Kindergarten an....sein Getue

  • Den würd ich mal fragen warum er erst Dinge verschenkt wenn er sie eh wieder zurück haben will?! Gibt Menschen ... :kopf Kindergartenverhalten in meinen Augen. Dem würd ich garnichts zurück geben...

  • verlangt Dinge die er der kleinen Geschenkt hat jetzt plötzlich zurück.


    Lass es Dir schriftlich geben und leg ein Album von solchen Sachen an.
    Es macht den Anschein das es voll werden wird bis die Kleine 18 ist


    :strahlen

  • Das ist Kindergarten .Er sucht mal wieder einen Grund Krach anzufangen.Da er ja gut mit meinen Geschwistern ist und die ja letzte Woche hier auch an der Tür Radau gemacht haben und auch den Mai Cosi zurück den sie der kleinen zur Geburt Geschenkt haben zurück haben wollte.
    Jeden Tag ein anderes Spiel bin langsam fertig

  • Also das mit dem Terror vor der Tür geht gar nicht.


    Ich würde nächstes Mal in die Wohnung gehen und die Polizei rufen.
    Wenn die das 1-2 Mal erlebt haben werden sie kleiner.

  • Sie haben letzte Woche ein schreiben meiner Anwältin erhalten.
    Jetzt macht er weiter in dem er anfängt Sachen zurück zu verlangen.Die Teilweise auch in der Schwangerschaft schon zurück verlangt Und erhalten hat.

  • Das mit dem Zurückfordern geschenkter Sachen ist so richtig kindliches Verhalten.
    Ich würde wohl das was du davon noch hast, völlig unkommentiert zurückgeben. Und vor allem in Zukunft erst gar nichts mehr annehmen (bzw. direkt retour geben).

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Die Sachen die er jetzt zurück fordert hat er ja in der Schwangerschaft schon zurück erhalten.und behauptet jetzt das stimme nicht!er wollte alles von Kinderwagen bis Spuvktuch zurück haben habe ihn das auch gegeben

  • Stopp! Gib ihm nix zurück. Geschenkt ist geschenkt!
    Er als Vater hatte auch etwas beizutragen zur Erstausstattung des Kindes! Du musst rein gar nichts zurück geben.
    Das er es dir nicht geschenkt, sondern geliehen hat, kann er nicht beweisen! Du kannst anders herum vermutlich nicht beweisen das er es geschenkt hat, aber er als Vater hat nun mal auch eine Unterhaltspflicht und sich an den Erstausstattung kosten zu beteiligen. Von daher.
    Lehm dich zurück. Reagiere am Besten nicht auf diese Forderungen. Du hast ja schon einem Anwalt bemüht. Lass den das machen. Das nächste Mal wenn die Schwestern (oder Er) vor deiner Tür stehen bittest du sie freundlich (!) zu gehen. Das machst du genau 3 Mal und wenn sie immernoch diskutieren oder weigern sich zu gehen rufst du die Polizei.
    :winken:

  • Von mir gäbe es gar nichts zurück. Kinderwagen und Co. schon mal gar nicht, denn er ist dazu verpflichtet gewesen, sich an der Erstausstattung zu beteiligen. Er kann auch nicht vom Unterhalt angeschaffte Sachen zurückfordern. Auch Deine Geschwister sind sehr :radab - sie dürfen sich schriftlich an Dich wenden, ansonsten haben sie wegzubleiben, wenn sie sich nicht benehmen können.


    Ich denke, es wird Zeit, dass Du den Tiger in Dir findest und für Dich und Dein Kind eintrittst. Denn all diese Leute haben in der Vergangenheit offenbar gelernt, dass Du Dich von ihrem Verhalten einschüchtern lässt, wenn sie nur energisch und laut genug werden. Also: zieh das Hasenfell aus und entdecke, dass mindestens ein Mungo in Dir steckt.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Ich kann ihm ja nichts zurück geben da er ja alles in der Schwangerschaft zurück erhalten hat.Bis auf den Schnuller den er verlangt aber den habe ich nicht mehr da die kleine keine Schnuller mehr nimmt und ich alle weg habe.Nur behauptet er er hätte die Sachen nicht zurück bekommen.Ich weiß nicht warum man nicht einfach gut sein lassen kann warum man im irgendeiner Art und Weise Stunk machen muss nur um zu zeigen wer der Stärkere ist .Sowas nennt er dann zum Wohle des Kindes

  • Boah Häschen, gewöhn dir an bei so nem Scheiß einfach lächelnd zu sagen - verklag mich doch - und zu die Tür!


    Du glaubst doch nicht das ein Richter von dir nen benutzten Nuckel zurück verlangt.


    Versuch selbstbewusster zu werden, sonst schubst der dich lebenslang herum.


    Ehrlich, wenn der wieder was will hätte ich ihn gefragt ob er einen an der Waffel hat und dann lächelnd davon. :engel

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Also meine Cousine hat das durch, aber mit den Großeltern väterlicherseits. Sie lag mit Ex im Klitsch großes Tam Tam und seine Eltern haben auch mit gemischt. Haben sich überall "ausgeheult", dass mitgegebene Geschenke nicht wieder gesehen werden. Vor dem Streit hat KV die Ketten zurückverlangt, die die Kinder zur Geburt bekommen haben. Angeblich wollte er einen neuen Anhänger besorgen. Die Ketten hat sie nie wieder gesehen.


    Cousine hat also eine Auflistung gemacht. Schriftlich in doppelter AusführungKV hat am ..... die Ketten von den Kindern xxxxx, xxxx und xxxx, welche zur jeweiligen Geburt geschenkt wurden bereits erhalten. Folgende Sachen gehen zurück
    - xxx
    -xxx
    -xx


    Buch von xxx wurde aufgrund von Verschleiß entsorgt.


    Sie war so hardcore und hat selbst gebrauchte Socken wiederzurück gegeben. Am Umgangstag hat sie ihm die Liste und die ganzen Sachen in die Hand gedrückt. Ab und zu kommt er nochmal an, von wegen haben die Kinder vom Taschengeld bezahlt. So hart es ist, es geht noch bei der Rückgabe zurück an den KV. Sie hat auf so ein Theater kein Bock. Dann sollen die Sachen bei ihm bleiben und gut.


    Beim Gerichtstermin war der Richter richtig sauer, auf den KV und seine Sippschaft. Die Anwältin wollte Cousine als bindungsintolerant hinstellen, aber nachdem Cousine ihr zeigen konnte, schriftlich, wo sich KV und Anhang alles beschwert haben, sie ja nur kein weiteren Ärger will die Sachen zurückgegeben hat. War Ruhe.


    Ich sag nicht das es der richtige Weg ist, aber es ist eine Möglichkeit zu zeigen, dass man deeskalierend handeln möchte und der andere stänkert.


    Wenn du dich entscheidest was zurück zugeben, dann mache es schriftlich und schreibe auf, welche Dinge er bereits erhalten hat, welche er bekommt und welche durch Verschleiß weg sind.