Steht mir etwas zu?

  • Hallo ihr Lieben,


    Gestern habe ich erfahren, dass ich schwanger bin. Es war zwar nicht geplant, aber ich freue mich trotzdem :)
    Jetzt habe ich einige Fragen mein Einkommen betreffend.


    Mein Brutto Verdienst: 1.151,00 €
    Mein Netto Verdienst: 891,80 €
    Mein Netto Verdienst mit 1 Kind: 909,96 €


    Mein Freund ist dualer Student und wohnt noch bei seinen Eltern. Das wird auch erstmal so bleiben.
    Gelte ich dementsprechend als alleinerziehend? Ich werde mit dem Kind alleine wohnen.
    Mein Freund weiß noch nichts von der schwangerschaft. Es kann sein, dass er mich dann verlässt. Dann bin ich natürlich zu 100 Prozent alleinerziehend.
    Aber wie sieht es unter diesen Umständen rechtlich aus?
    Um die Betreuung werde ich mich wohl - egal was passiert - selbst kümmern müssen.


    Nun gehe ich davon aus, dass ich 184€ Kindergeld bekommen werde. Ohne Unterhalt macht das ein Einkommen von insgesamt 1093,96€.


    Nach Ablauf des Mutterschutzes werde ich wieder arbeiten gehen.


    Jetzt meine Frage:
    Steht mir noch etwas zu, dass ich beantragen könnte? Nicht nur das monatliche Einkommen betreffend, sondern auch zum Beispiel bezüglich der Erstausstattung?


    Natürlich werde ich mich noch offiziell beraten lassen, dennoch hätte ich mich gerne schon vorab informiert.


    Vielen Dank schonmal :)

  • Zuerst einmal steht der Vater in der finanziellen Verantwortung. In der sog. Düsseldorfer Tabelle (hier im Forum im "Leitfaden" zu finden) kannst du ablesen, was dem Kind an Unterhalt zusteht. Sollte er aufgrund seines Einkommens nicht in der Lage sein, den Unterhalt zu finanzieren, würdest du Unterhaltsvorschuss bekommen über das Jugendamt.


    Dir selbst steht übrigens, wiederum vom Vater zu zahlen, "Betreuungsunterhalt" zu.
    Mit der "Erstaussattung" ist es ähnlich. Auch hier hat zuerst der Vater zu leisten.


    Erst wenn amtlich festgestellt sein sollte nach Überprüfung des Einkommens, dass der Vater nicht leistungsfähig ist, dann würde die Allgemeinheit in Form von unterschiedlichen Geldtöpfen in die Bresche springen.


    Und ja. Du giltst in der beschriebenen Konstellation als alleinerziehend.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Außerdem kannst du dich mit wenig Einkommen (denke da fällst du rein) z.B. an Pro Familia oder eine ähnliche Beratungsstelle in der Nähe wenden, dort kannst du ebenfalls einen Antrag für die Erstausstattung stellen. Wenn ich mich richtig erinnere habe ich dort einmalig 1200€ bekommen.


    Wenn du planst gleich nach dem Mutterschutz wieder arbeiten zu gehen, solltest du dich frühzeitig nach einem Betreuungsplatz umsehen, die sind leider gar nicht so leicht zu bekommen... Vor allem wenn das Kind dann erst 2 Monate ist, oder hast du Familie, die dann verlässlich einspringen möchte?

  • Als Student im dualen Studium bei den Eltern wohnend sollte dein Freund auf jeden Fall leistungsfähig sein.


    Es ist möglich, dass dir ggf. Wohngeld und/oder eine Ermäßigung bei den Betreuungskosten zusteht. Das kann aber nur vor Ort mit genauen Zahlen geklärt werden. Pro Familia ist die richtige Anlaufstelle.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Außerdem kannst du dich mit wenig Einkommen (denke da fällst du rein) z.B. an Pro Familia oder eine ähnliche Beratungsstelle in der Nähe wenden, dort kannst du ebenfalls einen Antrag für die Erstausstattung stellen. Wenn ich mich richtig erinnere habe ich dort einmalig 1200€ bekommen.


    Wenn du planst gleich nach dem Mutterschutz wieder arbeiten zu gehen, solltest du dich frühzeitig nach einem Betreuungsplatz umsehen, die sind leider gar nicht so leicht zu bekommen... Vor allem wenn das Kind dann erst 2 Monate ist, oder hast du Familie, die dann verlässlich einspringen möchte?

    Das Krümelchen wird dann wohl oder übel zur Tagesmami müssen. Ich arbeite allerdings nur 31,25 Stunden in der Woche. Ich hoffe, das klappt alles so wie ich es mir vorstelle. Habe sonst immer noch auf 450€ Basis woanders nebenbei gearbeitet, aber das fällt dann wohl weg. Zwei meiner Freundinnen sind auch "Babysitterinnen". Die eine Hauptberuflich. Sie würde das Krümelchen zur Not auch immer mitnehmen. Aber man möchte dem Kind ja auch einen immer wieder kehrenden Tagesablauf gönnen. Vielen Dank für deine Antwort. :)

  • Als Student im dualen Studium bei den Eltern wohnend sollte dein Freund auf jeden Fall leistungsfähig sein.


    Es ist möglich, dass dir ggf. Wohngeld und/oder eine Ermäßigung bei den Betreuungskosten zusteht. Das kann aber nur vor Ort mit genauen Zahlen geklärt werden. Pro Familia ist die richtige Anlaufstelle.

    Er hat ein Einkommen von 509 €. Ich denke das mit dem.Unterhalt werden wir intern klären. Je nachdem für was er sich entscheidet. Danke für deine Antwort :)

  • Mit Betreuungskosten und Co. wirst du ergänzende Leistungen beantragen müssen und damit könnt ihr den Unterhalt nicht mehr untereinander klären, sondern er wird den Standart zahlen müssen.
    Wann ist seine Studienzeit zu Ende ?

  • Bei einem Studenten mit 509 € Einkommen ister nicht leistungsfähig.


    Das er bei den Eltern lebt wird ihm nicht als Einkommen angerechnet, da es eine freiwillige Zuwendung Dritter ist. Die darf zum Unterhalt nur dann herangezogen werden, wenn die ausdrücklich von den Dritten gewünscht ist.

  • Mein Freund weiß noch nichts von der schwangerschaft.


    Herzlichen Glückwunsch zur Schwangerschaft.



    Bitte gib dem werdenden Vater Gelegenheit das er sich gemeinsam mit Dir mit der Situation bekannt machen kann ...
    Du überlegst Dir gerade 100.000 Schritte - während er noch gar nichts davon ahnt.
    Gemeinsam bewältigte Aufgaben schweißen zusammen ... kocht einer sein eigenes Süppchen, dann fördert es nicht wirklich Gemeinsamkeit.


    Also nochmal von vorne:
    Du bist schwanger - IHR werdet Eltern.
    Versucht doch bitte diesen Weg irgendwie miteinander zu gehen.
    Durch das gemeinsame Kind seid ihr nun sowieso miteinander verbunden: So - oder so.



    :strahlen

  • Erstmal möchte ich Loewe unbedingt zustimmen.


    Aber gut vielleicht ist das einfach deine Art die Nachricht aufzunehmen, erstmal das organisatorische klar kriegen.. da ist jeder anders.
    Ich möchte dir aber nahelegen die einen Plan B zu "Ich gehe nach dem Mutterschutz wieder arbeiten" zu machen. In der Theorie klingt das alles ganz toll, aber du solltest damit rechnen das du das, wenn euer Kind da ist, vielleicht gar nicht mehr willst.
    Es ist nicht so einfach sein Kind, zumal wenn es noch so klein ist, abzugeben, und sei es nur für eine Spazierfahrt mit Oma. Vielleicht wirst du dich von deinen Plänen unter Druck gesetzt sehen und gar nicht damit zurecht kommen. Du solltest also auch Elterngeld und Harz IV in Betracht ziehen.