Gericht spinnt: Erzwungener Umgang mit KM

  • Hallo @ all,


    ich möchte hier vom Ergebnis einer Gerichtsverhandlung vom 29.05.2015 berichten und mal eure Meinung dazu hören:


    Vorgeschichte: Das Gericht hat in einem früheren Verfahren bestimmt, das bis zur Erstellung von 2 Gutachten unser 4 jähriger Sohn 2 Wochen bei der KM wohnt und 2 Wochen bei mir. Die KM ist von Bergheim nach Stralsund verzogen, ich lebe nach wie vor hier in Bergheim (Köln), wo unser Junge auch aufgewachsen ist.


    Die Gutachten werden auf Anordnung des Gerichts erstellt. Inhalt:


    1. Welches Elternteil soll das Aufenthaltbestimmungsrecht bekommen?
    2. Welche Auswirkungen hat die Bulimie meiner Frau auf unseren Sohn?


    Zur Übergabe:
    Die Übergabe findet also alle 2 Wochen auf halber Strecke, in Bremen, Autohof Bremen, statt.
    Wir trafen uns meist gegen 22.00 Uhr, der Junge begrüßte das eine Elternteil und verabschiedete sich vom anderen Elternteil.
    Eine Kommunikation zwischen meiner Frau und mir fand nicht statt bzw. beschränkte sich auf kurze Angaben zum Gesundheitszustand unseres Sohnes.
    Ich kann und möchte mit meiner Frau in Anwesenheit unseres Sohnes kein Gespräch führen, weil alle Gespräche der Vergangenheit sofort eskaliert sind.
    Meine Frau wünscht grundsätzlich keine Gespräche mit mir, auch in Abwesenheit unseres Sohnes nicht.



    Nun ist es eine Tatsache, das unser Sohn die Trennung seiner Eltern sehr schlecht verkraftet. Schlecht ist noch untertrieben!
    Anfangs dachte er noch, er fährt nach Stralsund, um dort mit seiner Mutter bei Oma u. Opa Urlaub zu machen.
    So wurde es ihm von meiner Frau "verkauft".
    Inzwischen hat er die Trennung seiner Eltern begriffen. Er hofft zwar insgeheim, das er diese Tatsache noch ändern kann,
    wenn er ganz lieb zu Mama und Papa ist, aber in erster Linie tobt in ihm der Protest.


    Wenn er hier ist, lässt er mich keine Sekunde aus dem Auge. Er klammert sich an meinem Bein fest, wenn es klingelt und ich zur Türe gehen will. Er spielt nur noch mit Kindern, die er schon lange kennt (seine Freund hier aus der Nachbarschaft) Fremden Kindern gegenüber ist er mindestens feindselig, oft auch aggressiv. Spielzeug teilen, keine Chance. Manchmal sehe ich, wie er im Sandkasten sitzt und scheinbar grundlos weint. Nachts schreckt er hoch und sucht sofort den Kontakt zu mir. Er malt nur noch böse Monster, die die Mama fressen sollen. Alte Bilder, die er gemeinsam mit meiner Frau gemalt hat, wurde fein säuberlich in kleinste Stücke zerrissen und entsorgt. Wenn ich ihn ab Mittwoch behutsam darauf vorbereite, dass er hat nächsten Samstag wieder nach Stralsund zu seiner Mutter fährt, schreit er sofort los, wirft mit Gegenständen um sich und tritt alles um, was im Wege steht. Wenn er sich nach ca. 10 Minuten wieder beruhigt hat, kommt er zu mir kuscheln und bitte mich, bei mir bleiben zu dürfen. Oft gibt er sich die Schuld an unserer Trennung. Dann wieder ist meine Frau schuld. Er schreit sie an: "Mama, du hast unsere Familie kaputt gemacht!"


    Dieses Verhalten kenne ich von unserem Sohn nicht. Vor der Trennung war er ein super lieber Junge, völlig unauffällig, spielte mit jedem Kind, war aufgeschlossen, hat NIE geschrien, war im Kindergarten sehr beliebt, man hätte es sich nicht besser wünschen können. Andere Eltern haben uns um unseren Sohn beneidet. Von alledem ist nicht mehr da. Wenn ich mit ihm alleine bin, ist er so wie früher, nur noch kuscheliger. Ich alleine habe absolut keine Stress mit unserem Sohn. Allerdings lässt er mich keine Sekunde aus dem Auge, was für mich manchmal auch anstrengend ist.


    Um dem Verhalten unseres Sohnes entgegenzuwirken, hat das Gericht am 29.05.15 folgende Anordnung erlassen:


    1. Der Junge bleibt weiterhin 2 Wochen bei mir und 2 Wochen bei meiner Frau.
    2. Die Übergabe findet weiterhin in Bremen statt, aber nicht mehr auf dem Autohof.
    3. Die Übergabe ändert sich dahingehend, dass die Eltern sich gemeinsam ab sofort bei der Übergabe für einen Zeitraum von vorerst 4 Stunden mit dem Jungen beschäftigen. Der Übergabeort soll so gewählt werden, das man dort zwar mit dem Jungen etwas unternehmen kann, aber nicht so, das der Junge von der Umgebung zu sehr abgelenkt wird. Das Ziel ist, dass der Junge spüren soll, das zwischen seinen Eltern alles ok ist.


    Ich frage mich:
    Was will diese Familienrichterin damit erreichen? Zwischen mir und meiner Frau ist absolut nichts in Ordnung! Das kann ich nicht ausblenden!
    Diese Frau ist für mich gestorben. Wenn es ginge, würde ich mit dieser Person kein Wort mehr reden. Jetzt soll ich alle 2 Wochen 4 Stunden lang heile Welt spielen?
    Ich habe im Vorfeld alles versucht, um im Interesse unseres Sohnes eine vernünftige Basis für derzeit noch getrennt lebende Eheleute zu schaffen.
    Eine Scheidung ist sowieso unumgänglich.
    Anstatt auf meine Angebote einzugehen, wirft mir meine Frau Steine in den Weg, wo sie nur kann. Steine...ne..Felsbrocken.
    Sie führt Krieg gegen mich.
    Nur ein Beispiel von vielen:
    Im April hatte ich plötzlich um 9.00 Uhr die Kripo vor der Türe. Anzeige wg. unerlaubtem Waffenbesitz durch meine Frau.
    Die Kripo suchte einen Revolver mit 600!!!!!! Schuss Munition!!!!!
    Meine Frau hatte die Waffe, die Munition und den Lagerort genau beschrieben.
    Bis 16.30 Uhr haben 4 Beamte hier das Haus, meinen PKW und 2 Garagen auf den Kopf gestellt, ergebnislos.


    Hintergrund: Ich gehe zur Jagd und bin Ausbilder für Jungjäger, die ihre Jägerprüfung im Erftkreis machen wollen.
    Manchmal repariere ich fremde Waffen von Jagdfreunden. Diese Waffen stehen natürlich nicht auf meiner WBK (Waffenbesitzkarte)
    Meine Frau hatte wohl gehofft, das ich zufällig wieder eine defekte Waffe zur Reparatur im Haus habe und die Beamten diese bei der Durchsuchen dann zufällig finden. (Nebenbei: Die Staatsanwaltschaft Köln hat das gegen mich eingeleitete Verfahren inzwischen eingestellt)



    Auf diesem Niveau führt meine Frau Krieg gegen mich. Der Familienrichterin sind diese Umstände bekannt.
    Wie kann man mich dann dazu verpflichten, mit dieser Person für 4 Stunden heile Welt zu spielen?????
    Und meine Frau fand den Vorschlag auch noch super!!!
    Im Februar noch hat sie mich wg. häuslicher Gewalt und Bedrohung angezeigt.
    Ich schwöre auf das Leben meines Sohnes: Es gab keine Gewalt in unsere Ehe, niemals, zu keinem Zeitpunkt!
    Ich habe ihr allerdings etwas gesagt, das sie als Bedrohung empfand. Ich sagte ihr und meinte es auch so: "Wenn du mit deiner Bulimie so weitermachst, werde ich mir eine Wohnung suchen und mit unserem Sohn hier ausziehen!"
    2 Wochen später kam ich von der Arbeit nach Hause und sie war heimlich mit unserem Sohn ausgezogen, nach Stralsund, 700 km weit weg.
    Anstatt wieder in Therapie zu gehen, wie sie versprochen hatte, wählte sie diesen Weg.
    Sie änderte sofort ihre Mobilnummer und ihre Eltern gingen nicht ans Telefon, wenn sie meine Nummer erkannten.
    4 Wochen später bekam ich per Gerichtsbeschluss meinen Sohn zum ersten Mal wieder zu sehen.



    Oh man, ich hab viel mehr geschrieben, als ich es wollte, sorry.
    Ich bin aber gerade so sauer...da musste es einfach mal raus


    LG
    Joachim

  • Im Februar noch hat sie mich wg. häuslicher Gewalt und Bedrohung angezeigt.

    Achte darauf, dass der Spiel-Ort bei Bremen ein wenig öffentlich ist.
    Mindestens so, dass man Dir nicht nachträglich irgendwelche Verbrechen unterstellen kann.



    Was sich die Richterin bei dem "Heile-Welt-Gedöns" denkt ??? :kopf
    Ich finde es auch falsch einem Kind eine derartige Lüge präsentieren zu wollen.

  • Wie seit ihr den bitte auf die Idee gekommen einen 4 jährigen mitten in der Nacht auf einem Autohof zu übergeben? Kein Wunder, dass das Kind leidet.


    Um die Uhrzeit sollte er in seinem Bett liegen und schlafen & nicht stundenlang quer durch Deutschland gekarrt werden und dann wie ein Stück Vieh umgeladen werden.

  • Solche Beiträge machen mich wütend. Sehr leid tut mir dabei nur der Junge, der wie so oft den Kleinkrieg zwischen den Eltern aushalten muss und in "Erwachsenen Themen" hinein gezogen wird.


    Du wirst Deiner Frau den Umgang mit ihrem Sohn nicht verwehren können und das ist auch gut so, denn der Junge hat ein Recht auf seine Mutter und die Zeit mit ihr, genauso wie er ein Recht auf Dich und die Zeit mit Dir hat.


    Es kann stimmen, dass der Junge solche Bilder malt etc. es kann genauso stimmen, das häusliche Gewalt vorliegt, die Ebene auf der ihr kämpft ist doch dieselbe und schadet nur dem Kind.


    Es gibt so viele Möglichkeiten: Selbst die Bahnhofsmission bietet eine Begleitung zum Umgang an, es gibt freiwillige Helfer von so vielen Institutionen, die sowas machen und auch gut machen.


    Suche mit dem Jungen eine Beratungsstelle auf, die AWO ist spezialisiert auf Kleinkinder, ich arbeite dort........


    Ich wünsche Deinem/ Euren Kind, dass Ihr eine gute Lösung findet

  • Hallo


    Vielleicht steckt hinter der Anordnung der Wunsch, die Eltern auf das Kind zu fokussieren und weg von ihren persönlichen Befindlichkeiten. Das Kind geht vermutlich nicht in einen Kindergarten. Ein Besuch eines Kindergartens ein Jahr vor Eintritt in die Schule scheint auch cciht geplant? Wie stellt Ihr als Eltern Euch den Wohnort des Kindes bei Schuleintritt vor? Insofern seht Ihr Euch eh bald vor Gericht wieder.


    Konzentrier Dich auf das Kind. Wenn Du siehst, dass die Trennung große Probleme bereitet, dann finde Lösungen für das Kind. Therapeuten, Familienhilfen, was auch immer. Jedenfalls solltest Du zeigen, dass Du im Sinne des Kindes agierst.


    Gruß

  • Hallo ...


    so, es wird dir nicht gefallen, aber ich schreibe es trotzdem ;)


    Finde die Entscheidung der Familienrichterin richtig.


    Sie geht davon aus, dass ihr beide Erwachsen seid und das Beste wollt für euren Sohn, deswegen hat sie an euch die klare Erwartung, sich Stunden am Riemen zu reißen, damit das Kind nicht noch mehr leidet und umso mehr du dich dagegen wehrst, umso schlimmer wird es werden ....


    Ganz gleich, was sie dir "angetan" hat und noch "antun" wird - nichts davon gehört vor einem 4 jährigen ausgetragen.
    Ist auch völlig egal, wer von euch beiden "Schuld" hat an Anzeigen, Verleumdungen ect. Fakt ist und bleibt, Sohn ist irritiert, sobald er eure feindliche Stimmung merkt.


    Du kannst viel tun, um dich gegen KM Verhalten zu wehre ( Anwalt, Übergabe durch die AWO wie vorgeschlagen oder öffentlicher Ort z.B Indoorspielplatz ) , nur eines solltest du bedenken, dein Sohn liebt diese Frau und hat eine Bindung zu ihr, die nicht gestört werden will...wenn er älter wird, dann wird er Natur gemäß selber dahinter kommen, was seine Mama dir alles unterstellt hat, dann ist es seine Entscheidung, für wen er Partei ergreifen will.


    4 Stunden, die du einfach mal aushalten und ertragen musst, um der Liebe eures Sohnes wegen !


    SCHAFFST DU :winken:

  • Wie seit ihr den bitte auf die Idee gekommen einen 4 jährigen mitten in der Nacht auf einem Autohof zu übergeben? Kein Wunder, dass das Kind leidet.


    Um die Uhrzeit sollte er in seinem Bett liegen und schlafen & nicht stundenlang quer durch Deutschland gekarrt werden und dann wie ein Stück Vieh umgeladen werden.

    Der Gedanke dahinter war folgender:


    Früher sind wir, wenn wir Oma und Opa in Stralsund besuchten, immer in der Nacht gefahren. Die Strecke nach Stralsund betragt ca. 700 km.
    Fährt man die in der Nacht, also ohne Stau, ist die Belastung für den Junge gering. Er wurde fest schlafend um 02.00 Uhr gemütlich ins Auto verfrachtet und wachte nach 6 Stunden Fahrtzeit bei Oma am Frühstückstisch auf. Von der Fahrt hat er überhaupt nichts mitbekommen.


    Tagsüber haben wir für diese Strecke bis zu 12 Stunden gebraucht. Das war dann schon eine enorme Belastung für den Jungen und uns selbst, trotz häufiger Pausen.


    So wollten wir das auch bei den Übergaben halten, denn für den Jungen bleibt es ja eine Strecke von ca. 700 km, mit einer kurzen Unterbrechung in Bremen. Hat sich eigentlich auch bewährt, da der Junge fast die gesamte Fahrzeit verschlafen hat, so, wie es geplant war.
    Ich glaube nicht, dass es für den Jungen besser ist, die Strecke am Tage zu fahren, wo man u.U. mit deutlich mehr Fahrzeit rechnen muss.


    Fährst du mit deinen Kindern immer zur besten Stauzeit über die Autobahn?


    LG
    Joachim

  • Aber in Zukunft mußt du ja tagsüber fahren.
    Oder wollt ihr die vier Stunden Aufenthalt/Übergabe in Bremen mitten in der Nacht machen?
    Und was macht ihr wenn das Kind in die Schule kommt?

  • Hallo ... ???!!!



    Es wurde vernünftig erklärt, warum man diese Tageszeit gewählt hat, komm mal wieder runter.... die Belastung für das Kind ist bestimmt geringer in der Nacht, aber zukünftig wird es halt leider auch längere Autofahrten aushalten müssen



    :strahlen

  • Bei so einer Entfernung fahre ich mit den Kindern auch lieber nachts. Für die Kinder und die Fahrer ist es deutlich angenehmer.


    Ich finde es sehr beleidigend zu sagen: Wie ein Stück Vieh verladen

    Oh Gott, wurde bei euch eingebrochen? :|
    Ich habe 2 Kinder, das muß so aussehen :S

  • Lebenbasteln
    Ich fördere ausdrücklich den Kontakt zur Mutter. Was bitte soll ich sonst noch machen?
    Niemals würde ich den Kontakt meines Sohnes zu seiner Mutter beschränken wollen, da musst du etwas falsch verstanden haben.


    NUR: ich persönlich möchte keinen Kontakt zu meiner Frau bzw. ihn auf das nötigste beschränken, jedenfalls derzeit. In 2 -3 Jahren, nach der Scheidung, kann man sich ev. wieder auf einer anderen Ebene unterhalten. Wird sich ja nicht vermeiden lassen, da wir beide die Eltern unseres Sohnes bleiben werden.


    Ich denke einfach, wenn wir, meine Frau und ich, keinen Kontakt zueinander haben, ist das für unseren Jungen im Moment die beste Lösung.
    So bekommt er die bestehenden Differenzen zwischen uns am wenigsten mit.


    Lucca
    Kind ging immer in einen Kindergarten hier in Bergheim.....bis die Mutter ihn kurz nach ihrem Auszug gekündigt hat.
    Ohne mich zu informieren, ohne meine Zustimmung, im Alleingang.


    Jetzt wollte ich das wieder rückgängig machen, damit mein Sohn, wenn er bei mir ist, wieder eine Kindergartenplatz hat. Ich arbeite ja Vollzeit.
    Der Kindergarten war sogar bereit, meinen Sohn sofort wieder aufzunehmen.
    Ging aber nicht, da der Träger beide Unterschriften auf dem Vertrag verlangt, wenn beide Eltern das Sorgerecht haben.
    Frau verweigerte natürlich diese Unterschrift. Also wieder vor Gericht. Die Familienrichterin hat dann angeordnet, das meine Frau unterschreiben muss.
    Nun kann mein Sohn zum 01.07.15 wieder in seinen Kindergarten zurück. Aus organisatorischen Gründen geht´s nicht früher, sagt der Kindergarten.


    Problem an der Sache: seit April 2015 habe ich keinen Kindergartenplatz für meinen Sohn. Also betreue ich ihn selbst. Eine Zwischenlösung kam nicht in Frage, da er unter der Trennung eh genug leidet und sich absolut weigerte, in einen anderen Kindergarten zu gehen. Er wollte unbedingt zurück in seine Gruppe, eben zu vertrauten Menschen.
    Für mich bedeutet das: 3 Monate unbezahlten Urlaub nehmen = 3 Monate kein Einkommen. Danke, liebe KM.


    Sie selbst hat natürlich in Stralsund einen Kindergarten, arbeitet ja auch Vollzeit, meine Unterschrift war dort nicht nötig.
    Mir wurde bis heute nicht mitgeteilt, um welchen Kindergarten es sich handelt, wie lange unser Sohn dort täglich bleiben soll, ob er eine Eingewöhnungsphase bekommt usw. Das geht mich laut KM nichts an!


    Meine Frau unternimmt alles, um mir das Leben so schwer wie möglich zu machen.
    Sie handelt aus Angst, weil sie dahingehend beraten worden ist, das es für eine an Bulimie erkrankte Frau schwer ist, das ABR bzw. das SR zu bekommen.
    Anstatt in Therapie zu gehen oder sich mit mir auf einer vernünftigen Basis zu einigen, bekämpft sie mich.
    Dahinter stehen sehr massiv die Eltern meiner Frau, die schon immer unbedingt ihren Enkel in Stralsund haben wollten.

  • Es erscheint der Eindruck als ob die Richter nicht entscheiden wollten bei wem das Kind zukünftig leben soll. Dadurch entstand dieses aberwitzige voll an der Realität von Schulkind und Arbeitenden Eltern vorbei entschiedene Konzept. Für das Kind, sowie für sie Eltern ist das auf Dauer nicht zum aushalten.


    Was Du machen kannst? Gute Frage. Eventuell Gerichtlich eine eindeutige Entscheidung erzwingen, auch wenn diese nicht so ausfällt wie Du sie Dir vorstellst. Denn für das Kind wäre jede Entscheidung besser als die jetzige Situation.

  • Kann den Beschluss des Gerichts auch nicht wirklich nachvollziehen. Das mag ja funktionieren, wenn die Eltern miteinander reden können. Aber in diesem Fall? Eine tolle Kommunikation kann nicht per Gericht beschlossen werden.


    Im übrigen ist doch keine Rede davon, dass der Mutter der Umgang beschnitten werden soll...insofern verstehe ich den Hinweis darauf nicht wirklich.


    Zum Thema Übergabezeitpunkt ist eigentlich schon alles gesagt. Besser Nachfahrten, wenn das Kind schläft, als 10 oder 12 Stunden Fahrt am Tag.

  • Die Gutachten werden auf Anordnung des Gerichts erstellt. Inhalt:


    1. Welches Elternteil soll das Aufenthaltbestimmungsrecht bekommen?
    2. Welche Auswirkungen hat die Bulimie meiner Frau auf unseren Sohn?



    Ich sehe es so-
    ihr beide als Eltern hab "versagt".... und- weil ihr es nicht hinbekommt, habt ihr einen Dritten (Gericht) hinzugezogen, der für Euch entscheiden soll
    (sorry für die Formulierung- war bei mir nicht anders :rotwerd aber- auf den Punkt gebracht ist es nun mal so :(:( )


    Die Richterin scheint die Lage als nicht eindeutig, bzw. 50/50 anzusehen, und versucht, die Zeit bis zur Erstellung der zwei Gutachten so gerecht, wie irgend möglich zwischen den zerstrittenen ET aufzuteilen-


    Sie hat einen Beschluss gefasst- und diesen habt ihr befolgt.
    Du (ich habe es so verstanden, dass Du es warst- sorry, wenn ich das falsch interpretiert habe) hat beantragt, diesen Beschluss zu ändern-
    Die Richterin möchte sich so "zwanghaft" und "am Gutachten vorbei" nicht festlegen, der der BET wird- sie hat somit versucht, die eingebrachten Einwände zu berücksichtigen, und den Beschluss abgeändert....
    Dies passt (Dir? wenn ich es richtig lese, ist deine Frau damit einverstanden) wieder (?) nicht-


    Ich persönlich würde hier die Gefahr sehen, dass die Richterin irgendwann gegen den entscheidet, der ihre (vorläufigen!!!) Beschlüsse immer wieder anzweifelt, und abändern möchte-
    vermeintlich, um sie so zu einer "Vorentscheidung" zu nötigen...


    Insbesondere, da die Umgangssituation ja auch nach dem Gutachten für das Kind unverändert bestehen bleiben wird.... eher noch dramatischer, da dann diese Ochsentour ja jedes zweite Wochenende anstehen könnte....


    Habt ihr (bzw. Du ) schon mal darüber nachgedacht, wie es laufen soll, wenn das Kind das ABR beim jeweils anderen ET hat?


    Wo und wie sollen eigentlich die Gutachten erstellt werden?
    Wie weit seit ihr damit?

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Versteh ich das richtig? Frau hat versucht Fakten zu schaffen, indem sie ohne Zustimmung des Vaters mit Kind umgezogen ist, 700Km entfernt, den Kindergartenplatz den Kind im Heimatort hatte einfach gekündigt hat und dann noch üble Nachrede betreibt? Und Vater hat versucht, Kind wieder in die gewohnte Umgebung zurück zu bekommen, seinen alten gewohnten Kindergartenplatz wiederzubekommen ? Und die Eltern teilten sich das Kind sozusagen über eine Distanz von 700Km?


    Da frage ich mich, warum soll das Kind nicht beim Vater verbleiben wenns dann ums ABR geht, die Mutter scheint ja alles im Alleingang ohne Absprache zu machen, das geht am Kindeswohl vorbei und das Kind könnte beim Vater in der gewohnten Umgebung bleiben und so seine Sicherheit wiedergewinnen.Die üble Nachrede, die die Mutter ja anscheint gegen den Vater betreibt, trägt sicher zu einem guten Elternverhältnis NICHT bei. Wer über mich Lügen erzählen würde, mit dem würde ich mich auch nicht 4 Stunden lang hinsetzen und unterhalten wollen, ich würde mich wahnsinnig unwohl fühlen und eben auch unsicher sein, was nach diesen 4 Stunden folgen könnte seitens der KM. Manchmal ist Abstand auch sehr gut um erstmal Ruhe reinzubringen und geklärte Verhältnisse noch dazu, um dann anschließend eine gemeinsame Ebene langsam aufzubauen als Eltern.


    Für mich ist das unverständlich und am Kindeswohl vorbei, was die Richterin da beschlossen hat. Wenn KM meint, 700KM weit weg zu ziehn, dann soll sie das Kind da raus halten und nicht so einen Mist machen!

  • Frechmops
    Ab sofort müssen wir tagsüber fahren, da wir ja mit dem Kind etwas unternehmen sollen.
    Bis zur Einschulung in ca. 1 1/2 Jahren werden dem Gericht die Gutachten vorliegen und es wird eine Entscheidung darüber getroffen sein, bei welchem Elternteil der Junge leben soll.


    Traumtaenzerin
    Ich teile deinen Eindruck. Das Gericht will derzeit keinem Elternteil das ABR erteilen.
    Es liegt bereits ein Gutachten vor, das bei diesem Thema zu keinem Abschluss gekommen ist.
    Laut Gutachten hat unser Sohn zu beiden Elten eine starke Bindung und von beiden Eltern wird er gleichermaßen gut betreut.


    Ich habe nicht erst seit der Entscheidung vom 29.05.15 den Eindruck, die Richterin will zwischen mir und meiner Frau dahingehend vermitteln, das wir als Paar wieder zueinander finden. Woraus sie da ihre Hoffnung schöpft, ist mir ein Rätzel. Ich sehe auch nicht im Entferntesten dazu eine Chance.
    Ich habe lange Zeit um unsere Familie gekämpft, weil ich unserem Sohn diese Erfahrung ersparen wollte. Wenn ich geahnt hätte, was ich diesem tollen Jungen einmal antun werde, gäbe es ihn heute sicher nicht. Durch die Trennung der Eltern zerbricht in unseren Kindern so viel....
    Mir ist bis heute schleierhaft, wie eine Krankheit den Mutterinstinkt bei meiner Frau so ausblenden konnte.
    Aber bei den Erlebnissen meiner Frau in ihrer Kindheit vielleicht auch kein Wunder.



    LG
    Joachim


    PS: Ich wurde von einen netten Menschen hier aus dem Forum davor gewarnt, so viele Details und Fakten zu berichten. Mir ist durchaus klar, das ich mich mit der Art der Berichterstattung angreifbar mache. Und die Tatsache, das ich zur Jagd gehe, findet sicher auch nicht nur Anhänger.


    Aber meine Situation ist so wie sie ist. Ich schildere hier ungeschminkt ehrliche Fakten. Mir ist dabei natürlich bewusst, das es hier im Forum Frauen gibt, die tatsächlich unter häuslicher Gewalt leiden mussten. Ich empfinde für diese Frauen tiefes Mitgefühl. Niemand sollte so etwas erleben müssen.
    Meine Frau hat in einem sehr gewalttätigen Haushalt ihre Kindheit verbracht. Das rechtfertigt aber nicht, mir heute häusliche Gewalt zum Vorwurf zu machen, die niemals stattgefunden hat. Wobei sie bei der Anzeige der Polizei gegenüber angegeben hat, ich hätte sie von ungefähr 2 Jahren an den Oberarmen gefasst und dadurch seinen 2 blaue Flecken entstanden. Von Schlägen oder ähnlichen war nie die Rede, dazu fehlte ihr dann wohl doch der Mut. Ich empfinde es jedenfalls als ein dreckiges Spiel, wenn man angesichts der gesellschaftlichen Ächtung der Täter als Opfer solcher Handlungen darstellt. Mich würde mal interessieren, wie Frauen darüber denken, die tatsächlich häuslicher Gewalt ausgesetzt waren? Manche Frau in meinem Freundeskreis begegnet mir jetzt mit deutlicher Distanz. Die haben mich bereits verurteilt, obwohl es gegen mich bisher lediglich ein Ermittlungsverfahren gibt. Ein normaler Fall bei einer Anzeige. Hoffe sehr, dass das ebenso so wie der Vorwurf des unerlaubten Waffenbesitzes alsbald eingestellt wird.


    LG
    Joachim

  • Hallo liebe Luchsie,


    du hast die Situation voll erkannt und genau das sind auch meine Befürchtungen. Wenn ich zuviel Druck auf die Richterin mache, geht das am Ende gegen mich aus. Es ist nur so verdammt schwer, unseren Sohn momentan so leiden zu sehen.


    Die Richterin hat nun nach 4 Monaten eine Gutachterin in Bonn gefunden, die sich bereit erklärt hat, die Arbeit zu übernehmen. Mehr ist bisher nicht geschehen. Termin oder so gibt´s bisher nicht.


    Natürlich habe ich mich mit dem Gedanken befasst, wie ich reagiere, falls meine Frau das ABR bekommt.
    Ich werde nach Stralsund umziehen, um dort für meine Sohn greifbar zu sein. Ich werde in dieser strukturschwachen Gegend keinen Job in meiner Branche bekommen, das ist sicher. Also muss ich nehmen, was mir angeboten wird. Da ich bereits 54 bin, ist die Auswahl nicht sehr groß. Ich muss mich bis zur Rente irgendwie durchschlagen.


    Meine Frau sagte bisher, sie zieht auch sofort wieder hier in den Erftkreis, falls ich das ABR bekomme.
    Vor einem Monat änderte sie ihre Meinung und sagt nun, sie bleibt in jedem Fall in Stralsund, auch wenn ich ABR bekomme.
    Wie sie dann den Umgang regeln will, hat sie nicht gesagt.





    Hallo Bammelin,


    so wie du denkt in meinem Umfeld jeder, der die (Vor)Geschichte vollständig kennt.
    Selbst am neuen Wohnort und in der Familie meiner Frau wird so gedacht.
    Alle wünschen sich, dass meine Frau in eine Therapie geht und wieder der Mensch wird, der sie auch sein kann.
    Aber was nutzt es, Entscheidungen trifft die Familienrichterin.



    LG allen, die mir mit Ratschlägen und Meinungen zur Seite stehen.
    Joachim

  • Nun ist es eine Tatsache, das unser Sohn die Trennung seiner Eltern sehr schlecht verkraftet. Schlecht ist noch untertrieben!


    Wenn er hier ist, lässt er mich keine Sekunde aus dem Auge. Er klammert sich an meinem Bein fest, wenn es klingelt und ich zur Türe gehen will.


    . Der Junge bleibt weiterhin 2 Wochen bei mir und 2 Wochen bei meiner Frau.


    Diese Frau ist für mich gestorben.


    Hallo bay-of-russel,
    euer Kind hat vor kurzem die Trennung der Eltern erlebt, seit kurzem muss er sich an ein neues zu Hause gewöhnen, auch das alte zu Hause ist durch den Abwesenheit der Mutter anders. Die Eltern sprechen kaum noch miteinander. Alle 14 Tage wird er 700 KM weit gefahren, wenn eigentlich für ihn schon längst Schlafenszeit wäre, trennt er sich von dem einen Elternteil und begrüßt das andere.
    Die Zeit um zur Ruhe zu kommen, sich in die neue Situation einzugewöhnen, wird ihm nicht zugestanden.
    Das, was du beschreibst, das Festhalten an dir, dich keine Sekunde aus den Augen lassen, die Feindseligkeit, interpretiere ich als tiefe Verunsicherung, als Vertrauensverlust, als schlimme Überforderung.


    Mit Sicherheit könntet ihr ihm die Situation wesentlich erleichtern, wenn Ihr euch als Eltern verständigen könntet. Dazu seid ihr nicht bereit und/oder nicht in der Lage (Das ist nicht bös´gemeint!).
    Die Last hat euer Kind zu tragen.


    Vielleicht habe ich es überlesen, aber abgesehen davon, was dem Kind hier zugemutet wird, ist mir der Grund auch nicht klar; über eine Distanz von 700 KM wird es auf Dauer nicht möglich sein das Wechselmodell zu praktizieren.

  • Romi2008


    Sehe alle Punkte genau wie du.
    Das Wechselmodell endet spätestens mit der Schulpflicht automatisch.
    Hoffe aber, dass die Gutachten vorher eine Entscheidung des Gerichts herbeiführen werden.


    Da meine liebe Frau ohne mein Wissen den Jungen hier in Bergheim ab- und in Stralsund angemeldet hat, ist er dort schulpflichtig.
    Die Anmeldung in Stralsund ohne meine Unterschrift hat nur durch die Einflussnahme meines Schwiegervaters funktioniert.
    Er ist dort Arbeitgeber und verfügte über entsprechende Kontakte zu den Behörden.


    LG
    Joachim