• Ich habe eine kurze Frage an Euch - nun wurde die neue Hausordnung an uns verschickt.


    In der neuen Hausordnung ist ein Gasgrill nicht mehr erlaubt.


    Das halte ich für Quatsch. Ebenfalls das Abstellen von Kinderwägen etc. Kann das so einfach bestimmt werden?

  • Ja, das kann es.


    Wahrscheinlich stehen hitner diesen beiden Änderungen Bestimmungen des Brandschutzes.


    Kinderwägen u.a. dürfen z.B. die Fluchtwege nicht verstellen oder verschmälern. Im Ernstfall kann man durch Rauchentwiclung dann diese Hindernisse nicht mehr sehen.


    Bei den Gasgrills ist es ähnlich wie bei Benzin u.a. brennbaren Flüssigkeiten. Die dürfen aufgrund der Brandgefahr nicht im Keller oder in der Wohnung gelagert werden. Die Gasflasche kann bei einem Feuer schlicht und einfach explodieren. Wenn du dann davon betroffen bist, würdest du so ein Verbor nicht mehr als Quatsch abtun


    Tina

  • Hausordnungen sind ein heißes Thema im Mietrecht. Gesetzlich ist wenig geregelt. Im Streitfall liegt vieles im Ermessen des Gerichts. Und das nutzt seinen Spielraum aus: Heißt: Es gibt solche und solche Urteile. Beim Grillen reicht das vom vollständigen Verbot über eine Jahresregelung nach Stunden bis zur Verpflichtung auf Gasgrillgeräte ...


    Beim Kinderwagen gibt es deutliche höchstrichterliche Hinweise: Einmal ist klar: Keinesfalls darf ein Kinderwagen im Hausflur abgestellt werden, wenn damit Fluchtwege verbaut werden. Grob: Es muss im geraden Laufweg ca. 1 Meter Platz sein. (Damit kippen bei genauer Überprüfung eh die meisten "Stellplätze".) Ansonsten wird geguckt, ob ein Transport des Kiwa über die Treppen in die Wohnung "zumutbar" ist. Erdgeschoss und große Wohnung wird eher zumutbar sein als 10. Stock ohne Aufzug und Zwei-Zimmer-Dachwohnung ...


    Die Sache ist also eindeutig immer eine Interpretationssache. Vom Mieter, von den Mitmietern, vom Vermieter. im schlimmsten Falle am Ende vom Richter ...


    Einen Teil der Problematik und des Diskussionsstandes findest du mutmaßlich in der neuen Hausordnung. Frage ist ja: Warum wurde die erstellt? Und ist es eine Standardhausordnung oder ist das Gasgrillverbot zB extra reingeschrieben worden. Bei letzterem wird das wohl heiß, denn da haben sich dann vorher schon Leute wohl gestritten...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Bei uns wurde es nach einem aktuellen Vorfall auch geändert: da standen Kinderwagen im Treppenhaus (unter der Treppe) und wurden von irgend nem XXX angezündet. :hm... Gab eine erhebliche Rauchentwicklung, ein Bewohner musste ins Krankenhaus. Außerdem gab es natürlich Schäden im Treppenhaus. Seitdem ist es bei uns auch ausdrücklich verboten IRGENDWAS im Treppenhaus abzustellen. Kann ich dann aber auch nachvollziehen, dass der Vermieter dieses Risiko minimieren will.

    Einmal editiert, zuletzt von Karamellka ()

  • Was ich schon in Hausordnungen gelesen habe...von Teppichklopfzeiten bis Verbot von Herrenbesuch :rolleyes:


    Nicht alles, was in einer Hausordnung steht, ist rechtens.


    Gibt es einen Grund für die neue Hausordnung? Ich kann mir kaum vorstellen, daß ein Holzkohlegrill erlaubt, aber ein Gasgrill verboten sein kann. Mit welcher Begründung denn?



    Bei Eigentümergemeinschaften gibts leider mehr zu beachten, die können sonstwas bestimmen. Bei uns war es die Mittagsruhe und beim Vormieter, daß er den Hund die Treppe hochtragen muß, damit er keine Haare im Treppenhaus verliert.


    Ich würde gucken, worum es eigentlich geht und ob da überhaupt jemand ist, der etwas gegen das Grillen hat und dann würde ich schauen, wie man sich da einig wird.


    Komplett verbieten lassen würde ich mir das Grillen nicht. Im Zweifel mit Elekrtogrill geruchsintensiv auf dem Balkon. Dagegen kann niemand was haben!

  • Wir haben grade eine Hausordnung im Januar bekommen. Dort stand explizit geschrieben, dass Holzkohlengrill nicht geht. So, nun habe ich mir letzte Woche einen Gasgrill gekauft und nun kommt heute die neue Hausordnung in der explizit steht: Holzkohle und Gasgrill nicht. Übrigens trifft es 3 Parteien im Haus - die aufgrund der letzten Hausordnung nun Gasgrill gekauft haben.

  • "Nett". Das deutet darauf hin, dass es Probleme mit dem "Grillgeruch an sich" gibt. Oder der Vermieter viel Zeit mit dem Erstellen der Hausordnung verbringt, also masochistische Züge an den Tag legt.


    Gasflaschen sind Gebrauchsgut. Ordnungsgemäß - also gut gelüftet gelagert - müsste eigentlich Vorschrift genug sein. das wäre wohl eher weniger das Problem. Kann es sein, dass hier ein Mithausbewohner eine Grill-Antipathie hat und beim ersten Gasgrillbarbecue eines Mitbewohners beim Vermieter auf der Matte gestanden hat?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrags. Wie dieser kann sie nicht einseitig geändert werden. Schön, dass Du nun weißt, was neuen Mietern verboten ist, aber an Deinem Vertrag ändert sich nichts, wenn Du der neuen Hausordnung nicht zustimmst.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Nachtrag:
    Hier ein Link zu mietrecht.org. Der für Dich interessante Teil ist Nr. 4.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Das Problem ist: Es ist völlig wumpe, ob in der Hausordnung Holzkohlengrill oder Gasgrill verboten sind und oder ob das in einer neuen oder alten Hausordnung drin steht. Grillen ist mutmaßlich in der Ursprungshausordnung nicht erwähnt bzw. es steht doch nicht: "kann regelmäßig gegrillt werden".


    Damit wäre grillen spätestens bei entsprechenden Protesten von Mitbewohnern ein als unzumutbar empfundener Störfaktor für den Hausfrieden. Wird man sich nicht einig, muss das streitig vor Gericht ausgetragen werden - mit dem oben beschriebenen möglichen Ausgang.
    Da mag ich mal die stärkere, mal die schwächere Ausgangsposition haben (hier für den Gasgrill würde ich jetzt eine deutlich stärkere Position annehmen ...). Aber Streitpotential liegt natürlich deutlich in der Luft. Und der Hauseigentümer scheint sich - warum auch immer -, bereits positioniert zu haben.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Grill nehmen und runter auf die Wiese gehen zum grillen...das man auf nem Balkon nicht mit HolzKohle grillt ist wohl logisch alleine schon wegen Rauch der an Wänden hochzieht....wie groß die Rauchentwicklung bei Gas ist weiß ich nicht aber gehe mal von ähnlicher aus

  • Bzgl. Gasgrill würde ich bei der Stadtverwaltung nachfragen-
    hier bei uns ist es z.B. erlaubt.... ein paar Strassen weiter verboten.


    Wenn der Vermieter es also auf Grund einer Verordnung (Brandschutzordnung) der Stadt mit aufgenommen hat, dann muss man sich dran halten-
    ansonsten würd ich widersprechen ;-)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Das mit den 70 Zentimetern funzt nur, wenn der Ki-Wagen irgendwo steht, wo niemand durch muss. Ist es "Gang" und damit Fluchtweg, gelten die gesetzlichen Brandschutzvorschriften. Und da ist die "Beweglichkeit" eines Gegenstandes in einem verrauchten Hausflur absolut wumpe. Der Fluchtweg muss per Definition so breit sein, dass zwei Personen aneinander vorbei kämen und hat unverstellt zu sein. Da ist der Meter definiert. In speziellen Fällen dürfen es 80 Zentimeter sein (zwei Parteien im Haus, hier aber nicht gegeben) oder 1,20 Meter (Publikumsverkehr, zB Arztpraxis im 3. Stock ...).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.