Ex will erneut Unterschrift zur Schulanmeldung bei Kind 2 verweigern


  • Dann besteht die Kunst wohl darin:

    Das ist richtig, in einem individuellen Honorarvertrag kann der Anwalt selbstverständlich mehr als die gesetzlich vorgesehene Vergütung verlangen. Deshalb wäre in diesem Fall auch von einem Honorarvertrag eindeutig abzuraten. ;)


  • :hae: Steht da 'was von "Bedürftigkeit ?" ..... Das dürfte hier nicht greifen. :kopf


    Hallo Loewe_63,


    bedauerlicherweise hat der verlinkte Themenstrang nicht die passende Überschrift.
    So füge ich denn hinzu, dass es die Aufschlüsselung der Kosten und die errechnete Gesamtsumme für den anwaltlichen Beistand ist, auf die ich hingewiesen hatte. Ich hatte direkt auf diesen einen Beitrag verlinkt.


    Diese Kosten können sich erhöhen, falls der Anwalt z.B. reisen muss oder sonstige Auslagen hat.




    Hallo Lommerjonn,


    ab und zu entscheiden Gerichte, die Kosten des Verfahrens einer Partei aufzuerlegen. Dies ist jedoch so selten, dass man hier keine Hoffnungen wecken sollte. Es reicht im Normalfall nicht die Verweigerung, es muss schon Mutwilligkeit und Klagewut vorliegen.


    Falls es denn so beschieden würde, müssten die Kosten für den Anwalt auch von der Gegenseite beglichen werden - unabhängig davon, ob man den Antrag auch mit Hilfe des Rechtspflegers hätte stellen können.


    Offengestanden würde ich mir anstelle von RosefieldRd den Weg zum Jugendamt sparen.
    Es gab bereits ähnliche Streitigkeiten, in denen keine Einigung erzielt wurde - weder im Vorfeld noch während der Anhörung.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger




    (die übrigens aufgrund besonderer Umstände mit Honorarverträgen inzwischen besser fährt)

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Ich habe das Problem noch nicht verstanden. An welcher schule möchtest du die Kinder überhaupt anmelden?
    Öffentliche GS hat keinen Hort. Gibt es eine passende private?
    Und der Vater hat wann Umgang? Und was davon will er kürzen? Warum will er überhaupt Umgang kürzen? Um dich mit Betreuungsproblemen zu ärgern?
    Wenn er die öffentliche GS nicht will, welche will er denn dann?


    Und edit denkt noch gibt es nicht auch die Möglichkeit, seine Unterschrift von Gericht ersetzen zu lassen? Ohne gleich einen Anwalt zu brauchen etc? Wobei es nicht zu verachten ist, die Dinge geklärt zu haben

    Liebe Grüße
    Die Elefantendame


    Umwege erweitern die Ortskenntnis

    Einmal editiert, zuletzt von elefantendame ()

  • dir geht`s wir mir. Mein Ex gibt auch nicht die Unterschrift für die Schulanmeldung. Hat er das begründet, warum nicht?! weil so ein Weto muss man begründen vor Gericht. Bei mir wird es mit gleich angesprochen im Rahmen der nächsten Gerichtsverhandlung wegen dem Alleinigen Sorgerecht.`Ich finde das auch nicht gut, vor allem leidet das Kind drunter und nicht wir, unter solchen Streitigkeiten! Aber sowas sehen natürlich die werten Herren anders!

  • Ich verstehe nicht wie unterschiedlich das gehandhabt wird... meine jüngste wird dieses Jahr eingeschult ich habe sie ALLEINE angemeldet und es wurde keine Unterschrift von KV gefordert...

    Ein Licht das von innen her leuchtet, kann niemand löschen...

  • an der GS meinte die Rektorin voriges Jahr:
    "Schule ist Pflicht, sollte das andere ET das anders sehen, soll der andere ET mich (Rektorin) verklagen".
    Selbst die Förderschule hat das Kind dann ohne 2 Unterschrift aufgenommen.

  • Habe meins auch erst angemeldet und die Schule gebeten, sich um eine Unterschrift zu bemühen mit Frist, mir mit dem den Mund fusselig diskutiert, dass Kind nunmal meiner nahen Schule zugewiesen wurde und dann habe ich per eil die Ersetzung beantragt. Huch - meinte der KV - er wäre ja jetzt totaaaaal überrascht, wie ich denn einfach klagen könne, er hätte ja von so gar nix gewusst.


    Hab mit der Beratungsstelle deswegen gesprochen. Der Pädagoge meint, ich soll nun ohne ihn durchziehen. Ich dürfe ruhig bisschen mehr klare Kante zeigen.:nawarte: :nawarte: :nawarte: :brille die ignoranz brauch ich mir nicht geben.

  • Problem ist und bleibt, dass die ausgesuchte Schule nicht die Regelschule ist. Da gemeinsames Sorgerecht besteht, kommst du um die Zustimmung des Ex nicht herum - oder musst "die Schulsorge" auf dich übertragen lassen via Gericht.
    In der Sache hast du alle Chancen, vor Gericht durchzukommen. Die Argumente sind die gleichen wie bei der letzten Runde. Verstärkt durch die Erfahrungen der letzten Jahre ... Aber klar Die Kosten bleiben mutmaßlich an dir kleben. Die vollständig durch Antrag dem Ex aufzudrücken, wäre einen Versuch wert. Aber man weiß im Voraus nicht, ob das gelingt ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich musste die Unterschrift vom Gericht ersetzen lassen.
    War blöd... nur Stress und Kosten.


    Hallo Lenchen,


    ist leider ot., aber in Kürze: wie lief das genau?
    Versuche gerade in anderer Angelegenheit auch eine "ersetzte Unterschrift", aber das dauert ...
    Anhörung angesetzt etc. Hätte ich gerne viel schneller gehabt, geht um Kindesgesundheit.


    LG, Karla

  • Bei mir hat das bei Kind 1 ca. 6 Wochen gedauert. Eilantrag und das wars. War aber alles in allem sehr teuer.


    Ich frage mich doch, ob es nicht angenehmen wäre "mehr" Sorgerecht auf meiner Seite zu haben... Mir liegt noch ein ganz anderes Thema im Magen quer. Nämlich die finanzielle Sorge für Tochter.


    KV hat seit Jahren Geldgeschenke der Tochter in seine Tasche laufen lassen. Sohn hat ein Sparkonto und gut angespart und Tochter hat 0.0. Er lässt nicht mit sich reden. Ebenso erzählt er Sohn wie viel er hat und Tochter fragt dann natürlich wie viel sie hat - aber Krux ist ja, dass sie gar kein Konto besitzt.


    Ich weiss nicht wie oft ich dieses Thema schon angesprochen habe. Und KV ist wirklich wohlhabend. Verstehen tut das keiner.

  • Nein.


    Die Anmeldung erfolgt ja erst Ende des Jahres für das nächste Schuljahr. Ich überlege immer noch wie es bei mir weitergeht. Privatschule oder öffentliche Schule... Ich habe für mich die Entscheidung innerlich noch nicht zu 100% getroffen.

  • Guck doch mal in die damalige Entscheidung rein, ob die Entscheidung nicht auch fürs zweite Kind greift.
    Wenn die Schule deine Anmeldung akzeptiert, dann muss ggfls - wenn er denn das will - der Vater dagegen klagen ...

    Liebe Grüße



    Bap



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