Ex will erneut Unterschrift zur Schulanmeldung bei Kind 2 verweigern

  • Hallo zusammen,


    vor ca. 2 Jahren hat KV schon die Unterschrift zur Schulanmeldung bei Sohnemann verweigert. Hintergrund war, dass er die öffentliche Grundschule bevorzugte. Ich bekam dort allerdings keinen Hortplatz und fand als Alternative eine private Grundschule plus Hort. Die Kosten trage ich alleine. Es ging letztendlich vor Gericht und das Gericht entschied, dass Schulsorgerecht dem KV zu entziehen.


    Ganz schlimm war das für unseren Sohn, weil die Klage erst Mai 2013 stattfand und er im Kindergarten total in den Seilen hing. Kein Lehrerbesuch, keine positive Vorbereitung etc.


    Nun steht die Anmeldung unser Tochter an. Ich sprach ihn darauf an und er will wieder die Unterschrift verweigern. Die öffentliche Grundschule hat dieses mal keinen Hort (wir sind mittlerweile umgezogen) und nur eine verlässliche Betreuung die mir zeitlich nicht reicht. Ich habe mit ihm besprochen, ob ich denn die Kinder nun in der öffentlichen Grundschule anmelden solle (also beide nun an die öffentliche Wechseln), da ich umgezogen bin und diese in Sichtweite ist. ABER KV argumentiert nun, dass er dann die Kinder "zu früh" abholen müsste und er somit auf seinen Umgang verzichtet. Ich müsste dann also eine Haushälterin einstellen um den fehlenden Hort plus KV Umgang zu kompensieren. Das ist mir allerdings alles zu unsicher und "hin-und her".


    So, Ex sagt nun er verweigert die Unterschrift. Das heißt dann ich müsste wieder klagen. Gibt es eine Alternative? Kann ich ihn per Anwältin anschreiben lassen und das Abtreten des Schulsorgerechts beantragen? Er meinte heute salopp, "ich solle man klagen - dann wäre die Situation so wie beim Sohnemann und zumindest das Sorgerecht bei beiden Kindern gleich".


    Wohlbemerkt - ich zahle alles alleine! Aber die EUR 3000 für ein Gerichtsverfahren mit Anwalt würde ich mir gerne einsparen. Und Nachmittagsbetreuung brauche ich da ich Vollzeit arbeite, keine Familie vor Ort habe und nur auf mich zählen kann.


    Habt Ihr Ideen? Ich bin es so Leid. Ich sollte mal die Kinder wirklich an der öffentlichen Grundschule anmelden, den Umgang dann um 50% eindampfen lassen (wie von KV vorgeschlagen) und eine Haushälterin einstellen. Dann wäre für uns alle nix gewonnen aber das blöde Spiel a la Katz-und-Maus hätte mal ein Ende.


    Blöd.

  • Aber die EUR 3000 für ein Gerichtsverfahren mit Anwalt würde ich mir gerne einsparen. Und Nachmittagsbetreuung brauche ich da ich Vollzeit arbeite, keine Familie vor Ort habe und nur auf mich zählen kann.


    Hallo RosefieldRd,


    der Streitwert beläuft sich auf 3000 Euro, daraus berechnen sich die Gerichtsgebühren (ca. 90 Euro) und die Kosten für den Anwalt (zwischen 600 und 700 Euro).


    Klar ist die Streitlust des KV teuer. Aber hast Du denn eine Alternative?


    Fragende Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • :hae: hab da what nicht verstanden...
    Wenn Du für das Eine Kind die Schulsorgepflicht (oder wie das heißt) schon hast, und für das Andere Kind ne stinknormale GS wählst, kann der KV garnix machen, da ja Schule Pflicht ist.
    Ich würde dfann Kind 2 an der GS anmelden und Kind 1 zum neuen Jahr umanmelden.
    Wenn beide Kinder dann dort in den Hort gehen, dürfte ja der Umgang und das Zeitfenster dazu, kein Thema mehr sein - oder, ich hab es nicht geschnallt...


    Mir hat damals die Rektorin gesagt, dass sie in unserem Fall nur auf meine Unterschrift beharrt und der KV darf dann gern die Rektorin verklagen :engel :engel

  • Simbaby,


    auf eine stinknormale GS kann ich ohne zuverlässige Nachmittagsbetreuung nicht gehen.


    Alternativ dazu geht Sohn zu einer privaten GS und hat dort eine optimale Nachmittagsbetreuung.


    Nun stand aufgrund eines Umzugs als auch wegen Neuanmeldung Tochter /Einschulung 1. Klasse das Thema an. Stand heute verweigert KV private Schule und bevorzugt die öffentliche GS: So weit so gut. Sollte ich aber die öffentliche GS nehmen reduziert er den Umgang, so dass ich bei fehldenen Hort um eine Haushälterin nicht herum komme.


    Das ist doch alles Murks und Erpressung.


    Daher verbleibt mir für Tochterkind nur ebenfalls die Anmeldung an der privaten Grundschule, deren Unterschrift er erneut verweigert.

  • Ich würde das Geld jetzt in die Hand nehmen und das Sorgerecht schulische Dinge betreffend einklagen. Denn sonst hast Du spätestens bei der Frage der weiterführenden Schule das nächste Theater.


    Mittlerweile weißt Du doch wie er tickt. Mit den Achseln zucken und ihm nicht zeigen wie sehr es Dir an die Nerven geht ist wahrscheinlich die Beste Methode.

  • :thanks: jetzt hab ich es geschnallt.
    Ehrlich?
    Da würd ich mich mit Blatt und Stift an meinen Küchentisch setzen und durchrechnen.
    GS für beide Kinder und Privatbetreuung.
    oder
    Jahrelangen Stress ausgesetzt sein, nicht mit Komunikation auf Kopfhöhe leben müssen, Stolpersteinen, etc...
    :D Man(n) nennt das dann letztendlich: "Nägel mitt Köppen" machen.
    Ehrlich?
    Wer so geartet ist und sich so gebährdet, hat noch lange, lange nicht den Blick aufs Kindswohl gerichtet.
    Das kommt mir ja so vor, als ob der Dich nochmals tüchtig zahlen lassen will, dafür, damit er seine Ausrede a.la : "Kann ich KInder nicht mehr nehmen"
    gut anbringen kann.
    Da fallen mir jetzt viele, viele Namenwörter zu ein.


    Mach mal: Küchentisch, Zettel, Stift und ne Uffrechnung.
    Mehr sag ich mal nüscht...

  • Versuche es doch ohne Anwalt und stelle den Antrag beim Rechtspfleger des Familiengerichts!


    .. mit Verweis aus das alleinige Schulsorgerecht für das erste Kind müsste das dann doch recht flott gehen..?

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Kosten für den Anwalt (zwischen 600 und 700 Euro).


    Das finde ich deutlich zu optimistisch.
    Übliche Sätze liegen bei 200 - 250 pro Stunde ....




    Den Weg ohne Anwalt finde ich auch reizvoll, erfordert aber auch ... (ich weiß gar nicht wie ich das nennen soll: Mut, Wahnsinn, Selbstbewusstsein, .... )

  • Aber wie sieht es mit dem Risiko aus? Wenn ich das Thema verliere....


    Allerdings ist doch in der Scheidungsfolgevereinbarung eindeutig geregelt, dass ich die Zahlungen für die privaten Schulen finanziell alleine trage und dort ist von beiden Kindern die Rede.


    Ich bin echt wütend. Kann ich die Gerichtskosten auf ihn abwälzen?


  • Das finde ich deutlich zu optimistisch.
    Übliche Sätze liegen bei 200 - 250 pro Stunde ....


    Hallo Loewe_63,


    bedauerlicherweise durfte ich derartige Rechnungen schon häufig bezahlen. Ich glaube also, gewisse Erfahrungswerte zu haben.
    Da Dir die Auskunft eines Fachmanns sicher glaubhafter ist und um die Diskussion abzukürzen: *klick* PKH und jetzt Rechnung vom Anwalt, geht das?




    Hallo RosefieldRd,


    Du fragst nach dem Risiko und nach den Gerichtskosten.


    Kosten: Die Gerichtskosten belaufen sich auf ca. 90 Euro und werden üblicherweise zwischen den Eltern aufgeteilt. Erkennt das Gericht eine gewisse Mutwilligkeit, kann das auch einem Elternteil aufgebürdet werden. Wird ein Antrag rechtzeitig zurückgezogen, fallen die Gebühren gar nicht an.


    Risiko: Welches Risiko soll denn bestehen? Der Rechtspfleger verfasst für Dich einen Antrag bei Gericht. Es wird Bezug genommen auf den existierenden Beschluss für das andere Kind; es werden die Verweigerungen des Vaters geschildert. Dann wird geschildert, wie sich die räumlichen Gegebenheiten geändert haben und wie wichtig diese Entscheidung für das Kind und für Deinen Alltag als Alleinerziehende ist. Es wird beantragt, Dir die Vollmacht zu erteilen in dieser Frage alleine zu entscheiden, Dir wahlweise die erzieherische Sorge zu übertragen. In der Folge wird KV vom Gericht aufgefordert, Stellung zu nehmen. Es wird eine Anhörung anberaumt. Nicht selten lenken streitbereite Elternteile ein wenn es soweit ist und berufen sich auf ein Missverständnis. Falls nicht, wird die Anhörung eben stattfinden.


    Was meinst Du? Welche guten und wichtigen Argumente wird KV haben, nicht mit Dir kooperieren zu wollen?
    Da Du einen Beschluss anstrebst und über die erzieherische Sorge bestimmt werden muss: Welche wichtigen Argumente sollte ein Gericht haben, dieses Sorgerecht und damit einen nicht unwesentlichen Anteil der Gestaltung Eures Alltags und Deiner Finanzen ausgerechnet dem Umgangselternteil zu übertragen?
    Erinnere Dich einfach an die letzte derartige Auseinandersetzung. War dieser Punkt der Streitigkeiten nicht recht schnell vom Gericht entschieden worden damals?


    Ich meine auch: Du kannst das dieses Mal alleine, brauchst keinen Anwalt.
    Schlechter als jetzt kann es nicht kommen. Du kannst Deine Situation nur verbessern, nicht verschlechtern.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger


    (die beobachtet hat: Seit sie Anwälte nur noch in Ausnahmefällen oder im Hintergrund beratend bemüht, ist es für den streitbereiten Elternteil deutlich weniger reizvoll, vor Gericht zu gehen - was das Jahresbudget deutlich entlastet).

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Da Dir die Auskunft eines Fachmanns sicher glaubhafter ist und um die Diskussion abzukürzen: *klick* PKH und jetzt Rechnung vom Anwalt, geht das?


    :hae: Steht da 'was von "Bedürftigkeit ?" ..... Das dürfte hier nicht greifen. :kopf

  • Aber wie sieht es mit dem Risiko aus? Wenn ich das Thema verliere....


    Ich würde ihn vorher zum gemeinsamen Gespräch ins Jugendamt laden lassen. Dort gibt es meines Erachtens nach nur zwei Lösungen:


    1. Ihr findet eine Lösung, die er unterschreibt.


    2. Er verweigert wieder die Zusammenarbeit. In diesem Fall hast du das Jugendamt als Zeugen im Rücken. Mir wurde in einer ähnlichen Situation erklärt, dass das Abwälzen der Gerichtskosten im Falle der Kommunkations- oder Zusammenarbeitsverweigerung möglich ist. Die Anwaltskosten würden vermutlich nicht akzeptiert, weil du den Antrag auch beim Rechtspfleger selbst stellen kannst.


    Das sind allerdings lediglich Beratungsergebnisse. Was der Richter schlussendlich entscheidt, steht auf einem anderen Blatt. Bei einer totalen Verweigerung der Zusammenarbeit denke ich, stehen die Chancen für dich gar nicht so schlecht.

    § 1314 Abs. 2 Satz 1: "Eine Ehe kann [...] aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusslosigkeit [...] befand." :)


    Das Beste am absoluten Tiefpunkt ist, dass es nur noch in eine Richtung gehen kann: bergauf!


    Solange immer ein anderer schuld ist an dem, was einem selbst schief läuft, stimmt etwas im Leben nicht.


  • :hae: Steht da 'was von "Bedürftigkeit ?" ..... Das dürfte hier nicht greifen. :kopf


    Auch ich habe leider schon etwas Erfahrung im Bereich Kosten von Familienrechtsstreitigkeiten.


    Ich kann Gesamtkosten (Gericht+Anwalt) in Höhe von 700-900 Euro bestätigen. Und da sich diese Kosten nach Streitwert und nicht nach Einkommen richten, ist das Thema Bedürftigkeit obsolet.

  • Ich kann Gesamtkosten (Gericht+Anwalt) in Höhe von 700-900 Euro bestätigen. Und da sich diese Kosten nach Streitwert und nicht nach Einkommen richten, ist das Thema Bedürftigkeit obsolet.

    Dann besteht die Kunst wohl darin:

    Zitat

    wenn nicht ausdrücklich und schriftlich ein Honorarvertrag geschlossen wurde