Plötzlich mischt eine Next mit....

  • HI liebe Foris,


    Ich schreib hier mal für eine gute Freundin. Die ist seit 2 Jahren getrennt und hat einen Sohn. Bis jetzt lief der Umgang super. Sie und ihr ex hatten zwar keine feste Regelung aber Kind und Vater haben sie oft gesehen mal mit ihr mal ohne sie. Jetzt ist eine Next dazu gekommen und sie scheint ganz schön mitzumischen. Next hat ihr gesagt das Kv den Unterhalt einstellen wird. Bis jetzt hat er 180 € bezahlt. Da hatten sie sich drauf geeinigt. KV verdient 2200€ Brutto. Hat aber zusätzlich oft mal Sachen zwischendurch bezahlt. Unterhalt wird mit der Begrünung eingestellt. Next und KV ziehen zusammen und da ist noch ihr Sohn wo es keinen KV zu gibt. Da sie bisher von Hartz IV gelebt hat werden sie eine Bedarfsgemeinschaft und müssten daher nur noch vom Geld des KVs leben und von daher wird es keinen Unterhalt mehr geben. Ach ja KV und Next sind seit 2 Monaten zusammen aber sind Verlobt und haben auch schon das Aufgebot bestellt.


    Außerdem wollen sie das Kind jetzt jeden Freitag bis Sonntag und einen Tag in der Woche. Wobei sie dann sich an den kosten beteiligen müsste da das Kind ja bei ihnen auch Kosten verursacht.


    Meine Freundin würde gerne Gespräche mit dem KV führen das wird aber von Next und ihm abgelehnt. Es würde nur unter der Bedingung stattfinden wenn Next dabei ist. DAs will meine Freundin aber nicht.


    Sie überlegt ob sie zum Jugendamt soll und da ein Gesprächstermin machen aber kann der KV da bestehen das Next auch dabei ist?.
    Kann es ihre negativ ausgelegt werden wenn sie Next nicht mit am Tisch haben will?

  • Sie überlegt ob sie zum Jugendamt soll und da ein Gesprächstermin machen aber kann der KV da bestehen das Next auch dabei ist?.
    Kann es ihre negativ ausgelegt werden wenn sie Next nicht mit am Tisch haben will?


    Würde sogar darauf bestehen das Next mitkommt


    :devil: kommt sehr viel besser wenn Ihr der Mitarbeiter vom JA ihr den Kopf zurecht rückt

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Im Prinzip stimmt das irgendwie glaube ich schon. Es ist allerdings so, dass er natürlich weiterhin unterhaltspflichtig ist. Wie alt ist das Kind denn? Falls unter 12 würde ich sofort zum JA gehen und eine Beistandsschaft einrichten lassen. Die wird die Sachlage dann genau prüfen und entweder muss der Vater bezahlen und wenn er das nicht kann bekommt sie Unterhaltsvorschuss. Natrülich muss sie sich nicht an den Kosten für den Umgang beteiligen (außer sie wäre sehr reich). Unterhalt wird so berechnet dass Umgang mit drin ist, das BET muss nicht dafür bezahlen.
    Ich würde versuchen beim JA einen Gesprächstermin zu vereinbaren. Eigentlich hat er - soweit ich weiß - das Recht eine Begleitperson mit zu bringen. Die Freundin aber auch. Es wird ihr nicht negaiv ausgelegt werden - schließlich ist sie die Mutter und er der Vater - wenn sie zuerst nur mit dem Vater sprechen will. Es ist positiv dass sie das Gespräch mit dem Vater ihres Kindes sucht und dass sie nicht allein mit den beiden sprechen will ist mehr als nur verständlich und dazu vernünftig.

  • Im Prinzip stimmt das irgendwie glaube ich schon.


    Im Prinzip stimmt gar nichts



    KV ist zu erst für Kind Unterhaltspflichtig und dann erst für Bedarfsgemeinschaft


    und mit 180 Euro einiges weniger wie bei einer Unterhaltsberechnung nach DDT herauskommen würde


    Falls unter 12 würde ich sofort zum JA gehen und eine Beistandsschaft einrichten lassen.

    Beistandschaft ist nicht vom Alter abhängig


    lediglich Unterhaltsvorschuss ist vom Alter abhängig

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  • Das Kind ist 7 Jahre alt.


    Sie möchte Next deshalb nicht dabei haben da bei den beiden Gesprächen bisher es dann so war das nur Next gesprochen hat und KV immer nur sagte ich stimme Next zu. Sie und ich kennen KV so nicht er konnte bisher immer für sich selbst sprechen. Und eigentlich hatten sie immer ein freundschaftliches Verhältnis. Sie sind zusammen zu Geburtstagen von KVs Eltern mit Kind oder haben zusammen Weihnachten ein Tag verbracht mit beiden Familien also Ihrer und KVs Familie.


    Das hat Next verkündet wird es auch nicht mehr geben. Wenn dann wird nur noch Sie dabei sein. Wobei meine Freundin noch ein gutes Verhältnis zu den Eltern von KV hat und die haben schon angekündigt das sie sich von Next nicht Vorschreiben lassen wer zu ihren feiern kommt und wer nicht.

  • Sie möchte Next deshalb nicht dabei haben da bei den beiden Gesprächen bisher es dann so war das nur Next gesprochen hat und KV immer nur sagte ich stimme Next zu. Sie und ich kennen KV so nicht er konnte bisher immer für sich selbst sprechen.


    Ist verständlich


    KV hat aber so eine rosarote Brille auf das er ohne Next nichts entscheiden wird oder sofort zurück rudert nach Rücksprache mit Next wenn diese anderes fordert.


    Daher Gespräch mit Next zusammen beim JA besser die Mitarbeiter vom JA werden Next schon einige Zähne ziehen und klar machen das Ihre Vorstellungen und Wünsche nicht machbar sind.
    Bei allem ohne neutrale dritte Personen wird alles angezweifelt oder gar die KM als die böse und hinterhältige hingestellt

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    Einmal editiert, zuletzt von luvi ()

  • Hallo Carter,


    wenn die Freundin dem KV eine gute Ex-Partnerin sein möchte, geht sie den Schritt zum Jugendamt recht schnell.
    Erklärt sich KV nicht bereit, zeitnah einen gemeinsamen Beratungstermin wahrzunehmen, sollte die Freundin am gleichen Tag eine Beistandschaft einrichten. Dann wird der korrekte Betrag errechnet werden und KV wird auf diesem Wege informiert werden, worüber er nun mal informiert werden sollte.


    Falls KV der Beratung zustimmt:
    Ihm werden die Augen aufgehen, wie wenig ihm zum Leben bleiben wird nach einer Hochzeit.


    - Selbstverständlich ist er weiterhin zum Kindesunterhalt verpflichtet (180 Euro sind nicht einmal der Mindestunterhalt)
    - der Unterhalt kann aufgrund der Haushaltsersparnis (er wirtschaftet gemeinsam mit der neuen Lebensgefährtin) gerne auch mal steigen
    - bei einer Neuberechnung des Unterhalts würde berücksichtigt werden, dass KV nach einer Hochzeit Steuerklasse 3 (mehr netto) hat
    - selbstverständlich bestimmt nicht die nächste Lebensgefährtin, wann das Kind zum Umgang herauszugeben ist und was die Mutter für diese Dienstleistung dann zu zahlen hat. Das vereinbaren die Eltern, wobei der Satz "ich stimme Next zu" ganz sicher nicht akzeptiert werden muss.
    - selbstverständlich hat die nächste Lebensgefährtin beim Jugendamt den Raum zu verlassen wenn Deine Freundin das wünscht oder wenn sich die Dame nicht benehmen kann. Allerdings hat der Vorschlag von Luvi Charme, die Dame darf gerne höchstselbst über das geltende Recht informiert werden.

    - Ansonsten hat die nächste Lebensgefährtin recht: Er wird zur Bedarfsgemeinschaft, wird für den Sohn der Dame aufkommen müssen (Unterhaltsvorschuss fällt dann weg) und für die Dame natürlich auch.


    Falls sich KV nicht sicher ist, ob seine nächste Gattin beabsichtigt, in nächster Zeit einer Berufstätigkeit nachzugehen, sollte er sich sehr genau informieren über die finanziellen Veränderungen, die auf ihn zukommen werden.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,


    die sich beiden gerade vor dem Altar vorstellt .... Standesbeamter: "Wollen Sie diese Frau heiraten? ... sie: "er will!" .... er: "ich stimme Next zu"

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Es gab wohl heute beim Kind abholen Stress. Kind hat freudig erzählt das Papa im Schlafzimmer auf einem Regal ganz viele Penise stehen hat. Und Next ihr erklärt hat damit papa und sie damit spielen. Und Kind ist überzeugt das Papa reiten geht denn neben den Penisen hängen Gerten wie bei ihr im Pferdestall. Nachdem meine Freundin Next und Kv gesagt hat es wäre ihr egal was next sohn mit bekommt aber sie möchte das das sexspielzeug im Schrank kommt wenn Kind da ist oder das Zimmer ab geschlossen ist so das Kind es nicht sieht wurde sie aus Kv Wohnung von Next geschmissen mit den Worten es ginge sie nixs an was sn ihrem Wochenende Kind sieht oder mit bekommt

  • Deine Freundin sollte ganz schnell zum Jugendamt gehen und eine Beistandschaft beantragen. Dann wird der Unterhalt schon mal über die geklärt. Und dann sollten sie eine feste Umgangsregelung vereinbaren.


    Zum Thema. Ich war eine Next. Verheiratet mit dem KV und wurde trotzdem nicht zu Gesprächen dazu gelassen. Nur in Einzelfällen und auf Wunsch des Jugendamtes. Von daher kann ich deine Freundin beruhigen. Da kann die Next wollen was sie will, ihr Freund und deine Freundin sind die Eltern. Sie haben das zu klären. Nicht die Next.


    Deine Freundin soll sich da nicht so verunsichern lassen.

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • OT: Manchmal bin ich mir nicht sicher, ob sich hinter einigen Usern nicht ein und der selbe befindet..

  • Canchero wie kommst du darauf? Ich glaube die Admins und die Forenbeiräte würden das merken.

    Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge hinzunehmen, die ich nicht ändern kann, den Mut, Dinge zu ändern, die ich ändern kann, und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.


    Reinhold Niebuhr




    "Je suis Charlie"

  • - der Unterhalt kann aufgrund der Haushaltsersparnis (er wirtschaftet gemeinsam mit der neuen Lebensgefährtin) gerne auch mal steigen


    Der ALG II Regelsatz scheint viel zu hoch bemessen zu sein, wenn Hilfebedürftige mit ihrem Regelsatz auch noch nicht Hilfebedürftige finanziell unterstützen (Haushaltsersparnis) können. :hae:


    Richtig gemacht, wird das wie folgt:


    Der KV tituliert und zahlt den KU in korrekter Höhe gemessen an nur seinem Einkommen. Dieser Teil (gezahlter und titulierter KU) von seine Einkommen wird dann später in der Bedarfsgemeinschaft als nicht 'zur Verfügung stehendes' Einkommen betrachtet und es findet ggf. eine Aufstockung durch das JC statt.


    Wenn KV die Kosten des Umgangs nicht tragen kann, so ist auch hier der Weg über das JC zu wählen. Das Kind wird dann Teil der temporären BG und bekommt ggf ebenso den anteiligen Regelsatz für diese Zeit.


    Der Weg, den KV sich hier vorstellt, nennt sich Holzweg...

  • OT: Bei begründetem Verdacht würde ich persönlich Meldung an die Admins oder Forenbeiräte machen statt hier Vermutungen in den Raum zu werfen.

    Du sagst es, du würdest es so machen.. :thumbup: