• Siehst Du, und schon wieder bist Du beim KV bzw. bei der Vergangenheit - und dabei, ihm die Schuld zuzuschieben, dass ein anderes Betreuungsmodell aus Deiner Sicht gar nicht denkbar ist. Lass ihn doch darlegen, wie er sich konkret engagieren wird, dann kann man auch darüber reden, ob das realistisch ist oder nicht. Du musst das gar nicht bewerten.


    doch ich bewerte es sehr wohl, dass meine kinder nicht vom ihm zu bett gebracht werden wollen und dass nicht, weil ich gesagt habe hey lass mal gut sein ich mache das schon, sondern weil er darauf gedrängt hat es nicht mehr tun zu müssen...sogar bei der Ergotherapeutin dies eingefordert hat...wieso sollte ich meinen kindern etwas zumuten, was sie ganz offensichtlich nicht wollen (sagen papa rus oder papa weg wenn er mit im Schlafzimmer ist).. und ja da spielt selbstverständlich die Vergangenheit eine tragende rolle denn diese hat ja die kinder bisher geprägt und nicht, was der kv sich vielleicht jetzt auf einmal vornimmt zu tun.

  • die kinder dann plötzich aus ihrem gewohnten zu bett geh ritualen zu reißen halte ich für nicht sinnvoll


    Du möchtest am liebsten gar nichts verändern. Bei aller Liebe zum Fokus auf Kontinuität für die Kinder (kann ich grundsätzlich auch so unterstreichen) betrachtest Du hier gar nicht, dass Kinder auch in Veränderungsprozesse mit hineingenommen werden können und in der Anpassung flexibel sind, wenn man ihnen Übergänge erleichtert.

  • doch ich bewerte es sehr wohl, dass meine kinder nicht vom ihm zu bett gebracht werden wollen


    Entschuldige, wenn ich das so sage, aber ich habe nicht den Eindruck, dass Du diejenige bist, die zuhause das Sagen hat, sondern die Kinder weitaus mehr bestimmen, als für ihre Entwicklung gut und richtig ist. Man könnte auch vermuten, dass die Kinder Deine Aversion gegen den KV merken und sie sich zu eigen machen. Daraus wiederum könnte man folgern, dass Du die Kinder in erhebliche Loyalitätskonflikte bringst oder diese zumindest (als Kollateralschaden) akzeptierst.


    So oder ähnlich könnte die Argumentation des KV oder seiner Anwältin aussehen. Was wirst Du darauf antworten?

  • Es ist deine Aufgabe die Kinder in diesen Veränderungen zu unterstützen, sie aufzufangen, ihnen Zuversicht zu geben und aktiv den Umgang zum KV zu fördern.


    Kontinuität - schön und gut.
    Aber du kannst die Kinder nicht von jedweder Veränderung abschirmen.
    Veränderungen wird es in eurem Leben so oder so geben.
    Wenn Mama und Papa es schaffen auf der Elternebene kommunizieren und an einem Strang ziehen und die Paarebene außen vor lassen können, kann es für eure Kinder nur von Vorteil sein.
    Ich denke in Punkto Kooperationsbereitschaft ist bei euch noch Luft nach oben ;)

  • im bericht steht drin : " die Umsetzung der Empfehlungen und Ratschläge viel dem Vater deutlich schwerer als der Mutter"


    Das wird aber nicht für einen Orden reichen.


    Bitte sei so lieb und suche mal die Empfehlungen und Ratschläge zusammen, die du hier bekommen hast. Dann unterscheide welche Du hilfreich findest und welche nicht .... und dann wird sich schon recht viel in eine gute Richtung bewegen (hoffe ich)


    :strahlen






    PS: Bitte entschuldige, aber ich stolpere gerade über die Grundschulpädagogin.
    :tuschel "viel" kommt in diesem Fall von "fallen" ... also "fiel"


    (Aber ich mache auch viele Rechtschreibfelhler :D )

    Einmal editiert, zuletzt von Loewe_63 ()

  • Es geht nicht darum, dem Gericht zu "beweisen", dass Du besser bist als der Vater. Sondern dass Du die Bedürfnisse der Kinder im Blick hast und dafür sorgen kannst, dass es den Kindern im Alltag gut geht. Und zwar nicht nur jetzt, sondern die nächsten 10+Jahre.


    Die Kinder vor dem Fernseher zu parken, wirkt auf mich übrigens nicht sehr überzeugend ...

    2 Mal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • Hallo Winni,


    lass Dich nicht verunsichern. Ich verstehe es so, dass Du bisher die Hauptbezugsperson für das Kind bist.
    Üblicherwiese ist folgendermaßen vorzugehen:


    1. Würde ich dem Vater mitteilen, dass Du beabsichtigst, in .... Wochen auszuziehen.
    2. Wenn der Vater etwas dagegen hat (da muss es schon deutliche Aussagen geben, nicht nur: Das finde ich aber nicht gut), stellst Du beim Gericht einen Antrag auf Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes.
    3. Möglicherweise wird der Vater einen eigenen Antrag stellen. Dann befindet er sich allerdings in der glücklichen (;)) Situation nachzuweisen, dass er für eine gute Betreuungssituation der Kinder nachweisen muss.


    Ich denke, er wird schon wirklich handfeste Gründe nachweisen(!) können, wenn auch nur darüber nachgedacht wird, dass die Kinder zu ihm kommen.


    Bei der jetzigen Frage geht es vorrangig um Bindung. Das Thema Bindungstoleranz spielt zwar auch eine Rolle, aber nur, wenn sie bei Dir praktisch überhaupt nicht gegebn ist.
    Aus dem Grunde würde ich auch keine großen Geschütze gegen den Vater auffahren.


    Der Kater :brille

  • Üblicherwiese ist folgendermaßen vorzugehen:

    Die Erfahrung zeigt, dass man mit diesem standardisierten Vorgehen auch mit allergrößter Wahrscheinlichkeit sein persönliches Ziel erreicht.


  • Hallo,


    danke für den tipp.


    leider ist das mit dem ausziehen nicht ganz so einfach. mal davon abgesehen, dass ich mit im haus und somit in den Verpflichtungen stehe, war eine seiner ersten fragen beim Jugendamt, welche schritte er polizeilich/rechtlich einleiten könne, wenn ich mit den kindern einfach ausziehe.


    die Anwältin meinte ich solle erst mal noch den beratungstermin im Januar beim Jugendamt abwarten und wenn sich nichts ergibt, dann können wir einen antrag stellen bezüglich Übertragung der kinder, dass ich ausziehen kann.


    ob das so der richtige weg ist, kann ich leider nicht beurteilen, hoffe aber, dass die Anwältin weiß was sie tut :schiel

  • Hi Winni,


    es geht nicht darum, einfach auszuziehen, sondern den Auszug (mit Kind) anzukündigen! Z.B.: Ich ziehe zum 1.03. aus.


    Der Hinweis mit dem Jugendamt erfolgt, damit im gerichtlichen Verfahren nachgewiesen werden kann, dass es außergerichtliche Versuchen gab, sich zu einigen. In manchen Amtsgerichtsbezirken wird dies verlangt, damit man Verfahrenskostenhilfe beantragen kann.


    :brille

  • Dir ist aber schon klar, dass Du tatsächlich erst dann mit Kind ausziehen kannst, wenn dem Antrag bei Gericht auch stattgegeben wird, d. h. wenn Du mind. das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das betreffende Kind zugesprochen bekommst?

  • Dir ist aber schon klar, dass Du tatsächlich erst dann mit Kind ausziehen kannst, wenn dem Antrag bei Gericht auch stattgegeben wird, d. h. wenn Du mind. das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das betreffende Kind zugesprochen bekommst?

    Und ob ihr klar ist, dass sie sich bald aller Wahrscheinlichkeit nach hier unter die BETs einreihen wird, über den Ex lamentieren und nicht verstehen, warum er so ist, wie er ist?
    Ich meinen Wechselmodell ist doch nicht schlecht, da muss man doch jetzt nicht den dicken Larry markieren. Der Vater weiß sicher, wie seine Chancen stehen und hat erst mal hoch gepokert. Wie auch immer, bin gespannt..

    Einmal editiert, zuletzt von Canchero ()

  • hi,


    aber wenn der KV nachmittags von der Arbeit kommt und die TO ist mit den Kindern ausgezogen ist der Drops ja eh gelutscht.


    mmm


    also einfach mit den Kids ausziehen würde ich definitiv nicht machen. ich möchte die kinder halbwegs ordentlich drauf vorbereiten und auch versuchen ein ordentliches Modell mit dem kv zu errreichen und zwar eins, welches die kinder annehmen können.


    ich werde den Termin beim Jugendamt mitte Januar abwarten und dann werden meine Anwältin und ich schauen, ob man dann dieses hauptsachverfahren einleitet.

  • hi,


    aber wenn der KV nachmittags von der Arbeit kommt und die TO ist mit den Kindern ausgezogen ist der Drops ja eh gelutscht.


    mmm


    Das wäre die Holzhammermethode, die einen in eine rechtlich ungünstige Lage bringen kann. Nicht zu empfehlen!


    @TS: Schön, dass Du besonnen vorgehen willst. Letztlich solltet Ihr als Eltern gemeinsam ein Modell finden, mit dem beide gut leben können, wie auch immer dieses Modell im Detail aussieht.

  • hi,


    aber wenn der KV nachmittags von der Arbeit kommt und die TO ist mit den Kindern ausgezogen ist der Drops ja eh gelutscht.


    mmm


    Ja, wer die Kids hat gewinnt....

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • und wieder zeigt sich die Wahrheit der guten vorsätze...er will also ein toler vater sein, der die Betreuung der kinder gut übernimmt???


    wie bitte soll ich das glauben können ??? er hatte ja seine Weihnachtsfeier kurzfristig velängert bis sonntag...nun ergab sich, dass die kleine in der nacht von donnerstag auf freitg fieber bekam und der große magen-darm...


    tja was soll ich sagen ich behilelt also die kinder zu hause und er fuhr freitag früh (trotz des wissens, dass die Kids krank und der Kühlschrank leer ist) einfach weg zur Weihnachtsfeier....bis sonntag dann....


    ich konnte glücklicherweise jemanden finden der die einkäufe für mich erledigt....(mit nem 2 jährigen Kind was fiebert und nem 3 jährigen was durchfall und erbrechen hat lässt es sich nämlich schlecht einkauufen)


    und jetzt erzählt mir hier nochmal der kv würde an seine kinder denken....sicherlich nicht...