• Hallo,



    ich bin ganz neue hier mein Partner und ich haben uns nun getrennt.


    Nun ist es so wir besitzen ein gemeinsames Haus und zwei kleine Kinder (2 Jahre und fast 4).


    Jetzt geht der große Streit ums ABR los.


    Es kann deswegen keiner aus dem Haus ausziehen.


    Nun frage ich mich, reicht es tatsächlich, dass ihm die Kinder zugesprochen werden, wenn er das Haus behält und somit das heimische Umfeld? und die Kinder früh in


    die Kita fährt und Nachmittags abholt (ich habe kein Auto für ihn liegt es auf dem weg).


    Er hatte keine Elternzeit und auch sonst bringe ich die Kinder ins Bett kümmer mich hauptsächlich Nachmittags um die Kinder und früh sowieso. Auch war er in der Sommersaison (von April bis September) fast jedes Wochenende immer einen Tag komplett auf dem Baseballfeld (von 10:30- 19:00/20:00).


    Die kleine war noch nie länger als 2 Nächte von mir getrennt und selbst das maximal 4 mal in den 2 Jahren.


    Ich bin momentan echt voller Panik mein Ex freund ist ein sehr herrschsüchtiger Mensch und ich habe solche Angst um die Kinder :-(



    Liebe Grüße

  • Hallo winn.85,


    erst mal ganz ruhig durch die Nase ein- und durch den Mund ausatmen.


    Bei so kleinen Kindern musst du dir als Mutter so gut wie keine Sorgen machen. Niemand wird den Kindern die Mutter wegnehmen können/wollen. Der, der sich warm anziehen muss, ist dein Ex. Wenn ihr euch nicht zusammenrauft und die Dinge im Sinne der Kinder regelt, dann katapultiert er sich ganz schnell ins aus mit so einer Aktion wie das Aufenthaltsbestimmungsrecht einzuklagen.


    Du bist sicher eine gute Mama, genauso wie der Vater sicher ein guter Vater ist. Das solltet ihr dem anderen zugestehen. Das wird sich mit der Trennung nicht geändert haben.


    Habt ihr schon mal darüber gesprochen, wie die Kinder nach eurer Trennung betreut werden sollen? Ein Haus klingt gut, ihr wärt gute Kandidaten für ein Nestmodell (ich schieße jetzt einfach mal ins Blaue) denn wenn das Haus abbezahlt ist und ihr euch jeder ne schnuckelige kleine Wohnung in der Nähe sucht, könnten die Kinder im Haus wohnen bleiben und die finanzielle Belastung bliebe im überschaubaren Rahmen.


    Was ich eigentlich sagen will ist, dass ihr euch ernsthaft Gedanken machen sollt -zusammen- wie es mit den Kindern weiter gehen soll. So einen auf starker Mann markieren hilft niemandem. Guckt, was ihr in Sachen Kinderbetreuung leisten könnt, wie dein Auszug aussehen könnte, wie ihr Hab und Gut aufteilt und seit fair zu einander.


    :winken:

  • Hi,


    habt ihr das GSR (gemeinsames Sorgerecht), oder seit ihr verheiratet ?


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Da das ABR ein Teil des Sorgerechts ist, ist auch meine erste Frage: Habt Ihr das gemeinsame Sorgerecht, oder hast Du das alleinige Sorgerecht (ich entnehme der Formulierung "Ex Freund" dass Ihr nicht verheiratet wart)?


    Bei alleinigem Sorgerecht entscheidest Du alleine, wo die Kinder zukünftig leben, bei gemeinsamen Sorgerecht entscheidet Ihr zusammen als Eltern, wo die Kinder leben.


  • Das mit dem fair zueinander sein ist wohl eher etwas schwer, da er keines falls die Kinder her geben will.


    Das Haus ist noch relativ frisch und gut Belastet und die kleine hat leider eine eher geringe Bindung zu ihm (weint schon weil ich sie nicht früh zur Kita bringe etc.).


    Ich studiere seit Oktober und seit dem ist die kleine umso anhänglicher und empfindlicher :-(

  • Bei GSR bekommt niemand automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das habt Ihr beide gemeinsam. Und gemeinsam müsstet Ihr Euch jetzt auf den Aufenthaltsort der Kinder einigen. Kontinuität hinsichtlich des Wohnortes ist ein Punkt, der interessant ist, aber auch Betreuungsmöglichkeiten, soziales Umfeld (z.B. Kita-Wechsel), oder ähnliches.

  • Bei alleinigem Sorgerecht entscheidest Du alleine, wo die Kinder zukünftig leben, bei gemeinsamen Sorgerecht entscheidet Ihr zusammen als Eltern, wo die Kinder leben.

    Naja, so einfach nun auch nicht. Bestehende, stillschweigende Betreuungskonzepte kann man nicht so einfach einseitig aufheben. Außerdem ist es hier nicht gegeben, also ist Elternarbeit gefragt, ganz im Sinne vom §156 FamFG - Hinwirken auf Einvernehmen

  • Bei GSR bekommt niemand automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das habt Ihr beide gemeinsam. Und gemeinsam müsstet Ihr Euch jetzt auf den Aufenthaltsort der Kinder einigen. Kontinuität hinsichtlich des Wohnortes ist ein Punkt, der interessant ist, aber auch Betreuungsmöglichkeiten, soziales Umfeld (z.B. Kita-Wechsel), oder ähnliches.


    Huhu,


    also ein Kita-wechsel würde definitiv nicht anstehen, da ich einfach etwas näher an die Kita ziehen würde (Wohnungen sind genug verfügbar). Klar er würde nicht mehr hier wohnen und auch nicht mehr mit den Nachbarskindern so viel spielen können obwohl das bisher auch nicht der Fall war, da er mit denen nicht sooo gut zurande kommt. Die kleine ist vom Altersuterschied zu den Kindern zu groß und hat deshalb auch eigentlich nie mit denen gespielt. Und wir werden uns wohl nicht untereinander einigen können er hat schon mal vorsorglich einen Anwalt eingeschalten und ich mich dementsprechend jetzt auch um einen gekümmert.

  • Mach ihm den Vorschlag, einen Gang runter zu schalten und euch ein neues Betreuungskonzept zu überlegen. Anwälte mache nur kaputt. Wechselmodell bei räumlicher Nähe mit einer gewissen Flexibilität?

  • gut, dann - wie stellt ihr euch das weiter vor ? Kann er alleine das Haus überhaupt tragen ?
    Müßt ihr beide umzeihen ? Gibt es in diesem Zuge vielleicht eine Lösung der Probleme?
    Wer würde wie weit weg ziehen wollen ? Es gibt Kita-Plätze die du ohen Auto nicht erreichen kannst ?
    Wie sieht es mit der Rpckkehr aus der Elternzeit aus ?
    Ich finde es gibt nuicht nur ein - wer hat Recht udn wer bleibt im Haus - sondern ein Gesamtkonstrukt,
    bei dem ganz viele Dinge für die nächsten 5-10 Jahre berücksichtigt werden müssen.

  • Hallo,
    er sagt zumindest er könne.das haus allein halten.
    somit müsste nur ich umziehen. Ich würde näher Richtung kita ziehen wäre dann ca 5km vom haus bzw 2 km von der kita entfernt. Ich wohne in berlin und die kita ist auch ohne auto erreichbar.aus der elternzeit bin ich bereits seit 1 jahr zurück habe 3 monate gearbeitet und dann job gekündigt wegen der Arbeitszeit. Seit Oktober studiere ich.

  • In Berlin?
    Na aber Hallo, da haben wir eine relativ hohe Dichte an Beratungsstellen. Kommt drauf an, wo ihr wohnt und welches JA für euch zuständig ist, aber da lässt sich doch sicher was machen in Richtung Beratung, oder? Ist ja kein Eingeständnis der eigenen Unfähigkeit, ganz im Gegenteil. Stark ist der, der weiß, wann er Hilfe braucht. Meinst du, ihr könnt euch zusammen auf Hilfe von außen einlassen? Anwaltlich beraten lassen könnt ihr euch ja trotzdem unabhängig davon. Nur solltet ihr vereinbaren, das niemand voreilig handelt.

  • Aber wenn du überwiegend die Kinder betreut hast, kann er das eigentlich nicht. Es muss dem Wohle des Kindes entsprechen, dass er sie zu sich nimmt. Bei euch steht die häusliche Kontinuität gegen die betreuende. Oder habt ihr die Kinder im Alltag gleich betreut? Also nicht nur zur Kita gebracht und wieder abgeholt, sondern essentielle Zeit mit ihnen geteilt?

  • Na aber Hallo, da haben wir eine relativ hohe Dichte an Beratungsstellen. Kommt drauf an, wo ihr wohnt und welches JA für euch zuständig ist, aber da lässt sich doch sicher was machen in Richtung Beratung, oder?


    Als erstes hätte ich auch (wie Ihr ja schon getan habt) den Weg zum zuständigen Jugendamt angetreten. Die können allerdings nur beraten, wenn man für diese Beratung allerdings nicht offen ist, dann wird es schwer, hier Einvernehmen zu erzielen.

    Wir waren heut bei der Beratungsstelle vom Jugendamt und er sagte ganz klar er will die kinder.


    Wollen kann man viel, wenn der Tag lang ist. Abgesehen von der maximalen Kontinuität für die Kinder (welche wohl durch hauptsächliche Betreuung bei Dir gegen wäre, wenn ich das so richtig verstehe), ist es wohl vor allem wichtig, dass Ihr Euch beide - wohl eher getrennt als miteinander - ein Betreuungskonzept überlegt, welches mit Eurem jeweiligen Alltag gut vereinbar ist. Es ist niemandem geholfen, für sich die 100%-Lösung haben zu wollen und den anderen Elternteil quasi auszubooten. Warum möchte er das? Inwieweit denkt er, dass dies für die Kinder das Beste sei? Wie würdest Du Dir denn einen regelmäßigen Umgangskontakt der Kinder mit ihrem Vater vorstellen, wenn Du sie hauptsächlich betreuen würdest?

    Bei euch steht die häusliche Kontinuität gegen die betreuende. Oder habt ihr die Kinder im Alltag gleich betreut?


    Ich denke, hier ist die häusliche Kontinuität wenig ausschlaggebend, sofern es Dir gelingt, eine Wohnung zu finden in der Nähe Eures bisher gemeinsamen Hauses. Ich denke, Du solltest auch versuchen, aus den Verbindlichkeiten herauszukommen, die mit dem Haus zusammenhängen. Überhaupt würde ich versuchen, die gegenseitigen Abhängigkeiten zu minimieren, damit Du von ihm unabhängig werden kannst, so dass er in Deinem Leben nur noch die des anderen Elternteils spielt.


    Ich würde beim Jugendamt konkret nach Elterngesprächen oder Mediation fragen, weil die Kommunikaiton zwischen Euch schwierig zu sein scheint. Ihr müsst auch als getrennte Elternteile lernen, Euch gemeinsam über Belange, welche die Kinder betreffen, zu verständigen.

  • Eine weitere Alternative wäre ja, ihr betreut die Kinder paritätisch im Wechselmodell. Vieleicht wäre das ja eine Option. Wechselmodell heißt z.B.: Eine Woche betreust du die Kinder, die andere Woche er. Dann könnt ihr weiterhin beide gleich für die Kinder da sein.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller