Was beantragen - aufstockend H4 oder Wohngeld?

  • Irgendwie ging jetzt alles doch sehr schnell, der Dauerauftrag für mein Gehalt ist schon umgestellt, ab 1.11. bin ich raus aus Hartz4 :tanz Mein Gehalt reicht aber nicht, um unseren Lebensunterhalt zu finanzieren, also werde ich zusätzlich Hilfe beantragen müssen.


    Wie ich das jetzt verstanden habe, könnte ich Wohngeld + Kinderzuschlag beantragen, oder aufstockend Hartz4. Gibts da eine "Rangliste", muss ich z. B. Hartz4 beantragen bevor ich Wohngeld beantrage? Dass sich Hartz4 und Kinderzuschlag ausschließen weiß ich zumindest schonmal.


    Sobald ich irgendwie wieder die Betreuung für Junior gesichert habe, kann ich auch anfangen nach einem zusätzlichen Job für 2 Nachmittage pro Woche zu suchen.


    Ich werd meinen Chef am Donnerstag die Einkommensbescheinigung ausfüllen lassen und dann gleich zum Amt traben, das braucht ja doch alles seine Zeit.

  • Wohngeld und Kinderzuschlag hat Vorrang vor Harz4, und es geht nur entweder oder, also WG und KZ oder Harz4.


    Am Besten beantragst du beide Varianten. Wenn die Wohngeldstelle Leistungen bewilligt, bist du automatisch aus Harz4 raus, und teilst den WG-Bezug dem Jobcenter mit. Wenn WG-Stelle ablehnt, dann kannst du das dem JC auch mitteilen, dann müssen die leisten.


    So hast du nachher auf jeden Fall dein Geld.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Wohngeld und Kinderzuschlag hat Vorrang vor Harz4, und es geht nur entweder oder, also WG und KZ oder Harz4.


    Am Besten beantragst du beide Varianten. Wenn die Wohngeldstelle Leistungen bewilligt, bist du automatisch aus Harz4 raus, und teilst den WG-Bezug dem Jobcenter mit. Wenn WG-Stelle ablehnt, dann kannst du das dem JC auch mitteilen, dann müssen die leisten.


    So hast du nachher auf jeden Fall dein Geld.


    richtig, wohngeld hat vorrang. es gibt wohngeld und kinderzuschlagrechner im netz, diese ggf. mal ausfüllen und schauen, was in etwa rauskommen würde . aber auf alle fälle würde ich wohngeldantra zuerst stellen. danach ggf,. kindergeldzuschlag (falls wohngeld bewilligt wurde ) oder falls nich - DANN erst ergänzendes alg2 ....


    lg

  • ich würde beides gleichzeitig beantragen.


    Damals dachte ich auch, es würde Wohngeld und Kinderzuschlag reichen - damit war dann aber mein Bedarf nicht deckt = Ablehnung nach ca. 2 Monaten Bearbeitungszeit
    dann habe ich einen Antrag auf ergänzendes ALG II gestellt - die zwei Monate waren verschenkt

  • ich würde beides gleichzeitig beantragen.


    Damals dachte ich auch, es würde Wohngeld und Kinderzuschlag reichen - damit war dann aber mein Bedarf nicht deckt = Ablehnung nach ca. 2 Monaten Bearbeitungszeit
    dann habe ich einen Antrag auf ergänzendes ALG II gestellt - die zwei Monate waren verschenkt


    Für das nächste Mal:


    Abgelehnten Wohngeldantrag nach § 28 SGB X in einen ALG II-Antrag umdeuten lassen. Dann gibt es auch nix zu verschenken.


    Wenn die Antragstellung auf Wohngeld nach dem 01.01.2013 war, kannst du gem. §44 SGB X einen Überprüfungsantrag beim JC zu dem Wohngeldantrag stellen und den Anspruch auf ALGII für die 2 Monate rückwirkend einfordern.

  • Danke euch für die Tipps.


    Ich war eben beim Jobcenter. Dort haben die mir gesagt, dass sie zum 1.11. die Leistung jetzt einstellen und dann, wenn ich mein 1. Gehalt bekommen hab, berechnen was mir noch zusteht und ich dann für November eine Nachzahlung bekomme. Morgen lass ich von meinem Chef die Einkommensbescheinigung fürs Wohngeld ausfüllen und geh dann dort auch gleich hin. Den Antrag für den Kinderzuschlag füll ich auch gleich aus, allerdings meinte der Herr vom Jobcenter, dass ich da wohl eher keine Chancen drauf habe.

  • Beides gleichzeitig beantragen ist übrigens verboten..erstand mich das mancher das hier nicht weiß, erst wen das WG abgelehnt wird, dann kann man beantragen, und ob Aufstockung oder ganz, beides ist das gleiche, H4......eine Kiste

  • Beides gleichzeitig beziehen geht nicht, aber den Antrag kann man doch parallel stellen? Ich hab heute beim Jobcenter gesagt, dass ich auch einen Antrag auf Wohngeld stellen werde. Der Sachbearbeiter meinte dann irgendwie, dass ich das machen kann und wenn das Jobcenter bei der Berechnung feststellt, dass mein Bedarf durch Wohngeld und Gehalt gedeckt wäre, dann automatisch die Leistung einstellt.


    Zumindest im Wohngeld-/Kinderzuschlagantrag kann man ja auch angeben, ob man schon andere Anträge gestellt hat.

  • Ich war letztes Jahr in der gleichen Situation. Hab alle Anträge gleichzeitig gestellt mit nem Vermerk dazu.
    Wohngeld und Hartz 4 unterliegen unterschiedlichen Berechnungen, beide Ämter haben sich dann aber untereinander kurzgeschlossen und so bekam ich fix Bescheid wer nun zahlt :D

  • Ich war letztes Jahr auch in dieser Situation.


    Wohngeld und Hartz4 durfte ich nicht gleichzeitig beantragen! Hat mir das Jobcenter sowohl auch die Wohngeldstelle unabhängig voneinander gesagt.


    Beim KiZ (Kinderzuschlag) wird übrigens Unterhalt angerechnet. Wenn man Unterhaltsvorschuss bekommt wird dieser vom KiZ abgezogen.



    Ich würde eher Wohngeld beantragen anstatt ALG2 aus meiner eigenen Erfahrung her.

  • Hi,
    ich beziehe H4 und MUSS! Wohngeldantrag für die Kinder stellen.
    Ein Kind (kein Unterhalt) bekommt H4 und anderes Kind (Unterhalt) bekommt Wohngeld.
    Ist jedesmal ein ziemliches Geeiere, aber so ist das nun mal (hoffentlich nicht mehr lange)

  • Ja die Konstellation gibts ja auch. Aber man darf nicht vergessen das du den Antrag NUR für das Kind stellen sollst und nicht für dich selber.



    Aber ich glaube dir daß das stressig ist ständig zwischen Amt und WOhngeldstelle hin und her zu rennen da für das eine Kind nur das und das andere Kind nur das.