Vor einigen Tagen wurde aus dem Familienministerium ein Papier bekannt, nach dem es zukünftig leichter werden soll, dass Jugendämter Kinder aus der Familie in schwierigen Langen herausnehmen können.
Die SPD-Familienministerin will es offensichtlich Behörden erleichtern, Kinder dauerhaft von ihren leiblichen Eltern zu entfremden. Betroffen dürften vor allem alleinerziehende Mütter sein.
Manuela Schwesig will ein Recht der Kinder gegen das Erziehungsrecht der Eltern konstruieren. Dahinter steht ein Generalverdacht gegen alle Eltern, der sich vor allem gegen alleinerziehende Mütter richten dürfte.
Sollte diese Gesetz Wirklichkeit werden, droht vielen alleinerziehenden Müttern eine Herausnahme der Kinder. Da alleinerziehende Mütter häufig in prekären Lebenssituationen leben und ein zweiter betreuender und sorgeberechtigter Elternteil oft fehlt, kann schon bei leichten Abweichungen der Kinder von der „Norm“ der Verdacht entstehen, dass die Mutter überfordert ist und ihre Kinder vernachlässigt.
Das Magazin: „The European“ schreibt dazu:
„Dazu muss man außerdem wissen, dass dies von den Jugendämtern sehr einfach und sehr schnell passieren kann, wenn das Amt meint, das Kindeswohl sei gefährdet. Da reicht ein Verdacht von Nachbarn. Den wenigsten Eltern ist vermutlich bekannt, dass seit 2008 für dies Verfahren die Beweislast umgedreht wurde. Sollten Sie also noch an den alten Grundsatz „in dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) glauben, sollten Sie sich in Bezug auf Ihre Erziehungsfähigkeit davon verabschieden, denn derzeit heißt es „im Zweifel gegen die Eltern“.
Früher musste das Jugendamt nachweisen, dass Sie schlechte Eltern sind und durfte dann erst die Kinder mit Gerichtsbeschluss aus den Familien nehmen. Heute darf das Jugendamt die Kinder erst einmal vorsorglich rausnehmen und zu Pflegeeltern geben, darf den Kontakt zu den leiblichen Eltern unterbinden und die Eltern müssen dann beweisen, dass sie sehr wohl gute Eltern sind.“
Quelle:
http://www.theeuropean.de/birg…rrechte-in-der-verfassung
Faktisch würde eine solche Gesetzesänderung bedeuten, dass die Mütter kaum noch über die Belange ihrer Kinder frei entscheiden können. Sie müssten immer mit der Angst leben, etwas falsch zu machen.
Ein alleinerziehender Elternteil ist in der Regel damit völlig ausgeliefert.
Schon bei einem aufkommenden Verdacht, dass die Mutter Schwierigkeiten hat (und welcher alleinerziehende Elternteil hat keine Probleme), könnte ihr durch das Jugendamt das Sorgerecht entzogen werden und alle Entscheidungen würden von einer Mitarbeiterin des Amtes gefällt.
Wer denkt, das ist weit weg, der täuscht sich gewaltig. Angesichts von mehr als 150.000 Trennungskindern im Jahr gab es 2013 rund 42.000 Kindesherausnahmen, also sind heute schon schätzungsweise 25% der Mütter betroffen.
Hier ein Beispiel:
http://www.augsburger-allgemei…nstrieren-id30991427.html
Was haltet ihr von einer solchen Gesetzesänderung??? Für mich hat das nix mit Kinderechten zu tun.