KV hat sich abgeseilt :-(

  • hallo....ich erzähl mal von Anfang....


    KV und ich lernten uns auf der Arbeit kennen nach grade mal 4monaten war ich schwanger, da wir so kurz erst zusammen waren hab ich ihm frei gestellt zu gehen...Namen hatte ich ja für später wenn Kind fragt ...aber er wollte bleiben und es wurden 3 Jahre draus.


    Eine Beziehung mit Lohnpfändung, einsehen müssen das er von Hygiene nicht viel hält, lügt und an oberster stelle Alkoholiker


    Getrennt haben wir uns nach einem streit dem ein Anruf folgte Lappen weg, Job wackelig 1,7promille am Steuer ...natürlich folgte Arbeitslosigkeit da er mit Firmenwagen in die Kontrolle gefahren ist.(Was absehbar war)


    die folgenden 2jahre hatten wir die Regelung er kommt am WE zu uns schläft auf der Couch ...weil 2.tens Wohnung gleicht einer Messi Bude ( wenn der erwachsene Sohn kommt räumt er auf ) wenn ich mit dem kleinen da war konnte er nicht mal kehren und Kind spielte auf dem dreckigen Boden.


    3.tens da Samurai Schwerter und Ritter Schwert offen rum liegen


    an stelle eins stand der extreme Alkoholismus und im nachhinein feststellen das er wohl mehrere male mit Kind gefahren ist unter Alk.- Einfluss...vertrauen ist weg ...


    also alle 14tage auf unserer Couch und die x-mas tage zusammen verbracht ...hab alles getan um Kind den Papa zu erhalten...bin mit sohn hin gefahren ,haben Papa abgeholt , ihm die fahrt kostet gegeben...hab wirkl. alles (zu viel) getan.


    bin Mega endtäuscht...zum 4ten Geburtstag im März hat der Zwerg nicht mal ein Geschenk bekommen aber er ein neues riesen Smartphone...war ehrlich sauer aber egal ..


    Dann im April war er sonntags hier verspricht dem Zwerg das er Ostern das ganze WE kommt.....und.....seit dem nicht mehr gehört oder gesehen er fragt nicht mal wie es dem kleinen geht...( er hat ne neue Beziehung)


    obwohl ich tatsächlich schaffe in bei sein meines Sohnes nicht schlecht von KV zureden (schon im Kiga dafür gelobt worden) stellt mein 4jähriger letzte Woche fest das er einen neuen Papa braucht ( es tat mir so leid) er stellte nüchtern fest das er Papa nicht als Papa möchte sondern einen neuen will.


    jetzt würde ich gern weil wir Gemeinsames Sorgerecht und gemeinsames Aufenthalt Bestimmungsrecht haben, das alleinige Aufenthalts bestimmungsrecht beantragen damit er nicht einfach nach 3monaten oder wie lang es noch keinen kontakt gibt in den Kiga gehen kann und Kind holt ...


    was muss ich da genau tuen?????



    Lg Angela


    sorry für die länge ( tat gut mal alles runter zuschreiben)

  • solange Du keine objektiven nachweisbaren Gründe hast, dass Du realistisch und nachvollziebar Angst haben musst, er würde das Kind einfach abholen, dann macht es wenig Sinn, das ABR zu beantragen-


    im Endeffekt hast Du das ABR ja, da ihr Euch über den Aufenthalsort des Kindes einig seit-
    interessant wird es erst dann, wenn diese Einigkeit nicht mehr da ist-


    warum soll man ihm etwas wegnehmen, in dem er sich mit Dir einig ist? :engel


    Wenn er Kind wirklich "klauen" will... mal ganz ehrlich- ABR hin oder her- ändern würde das nix :-(


    Klar, Du kannst Dir einen Anwalt nehmen, und es beantragen, dann geht das seinen Weg....
    allerdings musst Du bedenken, dass Du da evtl. "schlafende" Hunde weckst- so mancher, der sich nie interessiert hat, beginnt dann "auf die Barrikaden" zu gehen-


    ich persönlich würde es nicht tun :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • danke für die Antwort


    in die Richtung hatte ich auch gedacht deswegen auch noch nix unternommen.


    was ist wenn es auf schule und dergleichen zu geht spätere Konto Eröffnung ( ich weiß noch weit weg) brauch ich da keine Unterschriften seiner seits ...so völlig ohne kontakt ...noch weiß ich wo er wohnt oder zumind. wo er gemeldet ist aber überwiegend ist er wohl bei der neuen frau und wenn er offizeill umzieht erfahren wir´s wohl eher nicht

  • also Schulanmeldung und Konto hat nix mit ABR zu tun, sondern mit dem gemeinsamen Sorgerecht-


    das habe ich auch mit meinem Ex gemeinsam, wobei ich damals jahrelang überhaupt nicht wusste, wo er denn wohnt, heute weiss ich wenigstens die Gegend-


    Bei Schul- KiGaAnmeldungen hab ich bei "Unterschrift des Vaters" immer hingeschrieben: Wenn Sie ihn finden, sagen Sie mir Bescheid :D
    Bei Ärzten hat selbstsicheres Auftreten immer ausgereicht-
    und Konto geht bei GSR (ohne seine Unterschrift) nicht- ich hab dann halt Zweit- und DrittKonto auf meinen Namen angelegt :tuedelue


    also bei diesen drei Dingen würde ich (solange Du weisst, wo er wohnt) um Zustimmung per Brief bitten-
    tut sich dann nix, dann wäre das ja ein Grund vor Gericht zu ziehen :brille oder halt (so wie ich) drumherumzueiern 8-):engel


    ich hab mich dafür entschieden, weil ich die Verfahren zahlen muss.... sogar auch noch seine Kosten, da bei ihm "nix zu holen" wäre, er PKH bekäme, und ich halt nicht....
    wobei ich glaube, auch wenn ich PKH erhalten hätte- ich hatte einfach irgendwann keine Lust mehr auf weiteren Disput 8)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Bei Sparkonten und gemeinsamen Sorgerecht wäre ich vorsichtig.
    Es haben BEIDE jederzeit Zugang zu dem Geld ! Das setzt vertrauen voraus !
    In der Kita kannst du auch einfach angeben das du nicht möchtest das er das Kind rausholt.

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

  • danke nochmals für die antworten...


    tja kiga hab ich bescheid gegeben...denen ist der alk auch aufgefallen beim Laternen Basteln und beim Neujahres frühstück.


    ABER da gem. Sorgerecht hat er das recht sein Kind zu holen ob´s mir passt oder nicht


    konnte nur aushandeln das sie mich anrufen wenn er mal da steht und ich kann´s dann mit ihm ausdiskutieren das er ohne Kind geht....


    aber theoretisch geben sie ihn raus außer er ist so alkoholisiert das sie ihm nicht zutrauen sich um Zwerg zu kümmern.

  • seit dem nicht mehr gehört oder gesehen er fragt nicht mal wie es dem kleinen geht...( er hat ne neue Beziehung)



    das sind doch ungelegte Eier - er hat sich seit Monaten nicht gemeldet und vielleicht taucht er beim nächsten mal nüchtern und mit neuer Next auf - mach dir doch keinen Kopf um Dinge die wahrscheinlich eh nicht passieren, wenn es so weiter läuft-

  • Hier läufts seit 2,5 jahren genau so wie luchsie es beschreibt.
    Kreativ werden und rumeiern...
    Sparbuch gehört dem taufpaten, Schule etc gab sich mit 1 unterschrift zufrieden, pass ging auch da länger als 3 Jahre am ort
    Eng wurds mal mit einer notwendigen Vollnarkose und ganz vorbei wars dann als sich raus stellte, das Kind legasthen ist.
    Testen und feststellen darf das die Schulpsychologin, das war kein Problem - ein für den nachteilsausgleich nötiges Gutachten darf die aber nur über lrs schreiben und diagnostizieren, nicht aber über Legasthenie.
    Dafür brauchts dann schon einen Kinder und Jugend Psychiater.
    Tja und bei dem gibts ohne unterschrift nicht mal nen Termin.


    Anfrage beim Gericht wie das denn so ginge mit unterschrift ersetzen und so wurde ernüchternd beantwortet mit " gar nicht ohne ladefähige adresse"
    Und dann gings los mit Melderegister (kostenpflichtig) abklappern, uvm die Details erspar ich dir.


    Welcome to my private hell ;)


    A bissl was geht aller weil...

  • Wenn man keine Adresse hat, ist dann nicht offensichtlich, dass das andere Elternteil gar nicht zur Ausübung der gemeinsamen Sorge in der Lage ist (da nicht erreichbar) und offensichtlich auch nicht willens? Dann kann nicht in Abwesenheit zumindest die aktuell benötigte Unterschrift ersetzt werden?

  • Hallo


    Ich habe auch keine Adresse und generell scheint wohl auch die Auffassung zu herrschen, das zwar die Anschrift des Kindes beide Eltern angeht, das Kind jedoch nicht über die Anschrift beider Eltern zu verfügen braucht. Das Sorgerecht kann wohl trotzdem ausgeübt werden. Wie das funktioniert habe ich noch nicht verstanden. Statt dessen erledige ich alles selber und wenn ich gefragt werde, mache ich darauf aufmerksam, dass der Vater im Ausland ist und ich selber gerne eine Anschrift hätte.


    Gruß

  • Da ich gerade mitten in diesem ganzen Szenario stecke.
    Ich brauche eine Unterricht vom Vater für die Verlängerung des Krippenvertrages.
    Die AWO erkennt nur meine Unterschrift nicht an, trotz Vollmacht des Vaters, dass ich auch ohne ihn handeln darf (war mal ein Geistesblitz von mir...)
    Jedenfalls musste ich jetzt eine einstweilige Anordnung beim Gericht beantragen, die innerhalb von drei Tagen durch war.
    Ergebnis war ein Beschluss, der die Unterschrift des Vaters ersetzt, da es nicht möglich war, einen Kontakt zu ihm herzustellen (trotz ladungsfähiger Anschrift wohlgemerkt...)
    "Lustigerweise" lag dann am nächsten Tag der unterschriebene Vertrag in meinem Briefkasten. ;)


    Ihm das Sorgerecht zu entziehen, ist noch ein anderes Thema. Es liegt keine Kindeswohlgefährdung vor. Er hat, wenn auch verspätet, seine Unterschrift und damit seine
    "Mitarbeit" geleistet. Ich versuche jetzt mit meiner Anwältin mir das Sorgerecht für die "dringenden" Sachen wie Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht übertragen zu
    lassen, mit der Begründung, dass ich nicht in allen Fällen daraf warten kann, dass er nach zwei Wochen einen Brief mit dem entsprechenden Dokument zurück schickt.


    Und ich kann nicht zählen, wie oft ich mir wünsche, ich wäre nicht so blöd gewesen und hätte ihn zum Jugendamt geschleift, damit wir das gemeinsame Sorgerecht vereinbaren.
    Wir waren nicht verheiratet, alles hätte so einfach sein können :(

  • Und ich kann nicht zählen, wie oft ich mir wünsche, ich wäre nicht so blöd gewesen und hätte ihn zum Jugendamt geschleift, damit wir das gemeinsame Sorgerecht vereinbaren.
    Wir waren nicht verheiratet, alles hätte so einfach sein können :(

    Willkommen im Club! In den Hintern hätte ich mich auch verschiedene Male beißen können, es wäre nicht nötig gewesen, ihn da hinzuschleifen, hat mir später nur Stress gemacht.


    Wenigstens hat der Vater meiner Kinder nach zwölf (!!!) Jahren endlich ein Einsehen und zieht mit.

  • was ist wenn es auf schule und dergleichen zu geht spätere Konto Eröffnung ( ich weiß noch weit weg) brauch ich da keine Unterschriften seiner seits ...


    Bei Suchterkrankten würde ich davon Absehen diesen die Möglichkeit zu geben, auf ein Sparkonto des Kindes zuzugreifen.
    Eröffne halt ein Konto auf Deinen Namen und später kannst Du dem Kind darauf die Vollmacht geben, fertig.
    Ich hab hier auch Sparbücher für Nichte und Neffen, weil ich auf die Unterschreibere keine Lust hatte, auch wenn das mit meiner Schwester echt unkompliziert gewesen wäre, aber so hab ich die Möglichkeit, die Sparverträge bei Bedarf auf eine ertragreichere Form umzuswitchen...


    ABER da gem. Sorgerecht hat er das recht sein Kind zu holen ob´s mir passt oder nicht


    konnte nur aushandeln das sie mich anrufen wenn er mal da steht und ich kann´s dann mit ihm ausdiskutieren das er ohne Kind geht....


    Jeder Mensch, nicht nur Erzieher, hat das Recht ( und mehr noch, sogar die Pflicht! ) die Servicehotline der Polizei zu wählen ( 110 ), wenn sich jemand anscheinen alkoholisiert hinters Steuer setzt, egal ob ein Kind im Auto ist, oder nur welche auf der Straße rumlaufen...


    Daß er das Kind so abholt, wirst Du, wenn er das gegen Deinen Willen machen möchte, mit aller Wahrscheinlichkeit nicht verhindern können. Das wäre aber, so wie die Lage ist, ein sehr kurzes Vergnügen für ihn.
    Abgesehen scheint sein Interesse am Kind ja gerade etwas mau, von daher würde ich mir keine Sorgen machen!


    Dann kann nicht in Abwesenheit zumindest die aktuell benötigte Unterschrift ersetzt werden?


    Klar, jederzeit, man muß halt den Rechtsweg beschreiten, was für die AEs, die (offiziell) über dem Selbstbehalt liegen dann halt jedes Mal ein paar Hundert Euro kostet.
    Aber das ist einem das eigene Kind ( und die Faulheit / das Desinteresse vom Vater ) ja sicher wert ( Achtung Ironie! ).


    Was bin ich doch froh, daß unsere Richterin den Antrag auf GSR abgelehnt hat!

  • Oh, ich sehe, ich bin nicht die Einzige mit dem Problem, dass der KV im Ausland lebt und weder Kind noch ich eine Adresse besitzen. Ich lass die Post über die SchwieMu laufen, die hat die Adresse - ich glaube als Einzige. Weder beim Gericht noch sonst wo, gibt er die Adresse an. Scheint auch niemanden wirklich zu stören.
    Bisher hatte ich noch keine Probleme mit Unterschriften fürs Kind. Bei der Schulanmeldung für die weiterführende Schule habe nur ich unterschrieben und keiner hat sich beschwert. Beim Paßantrag reichte seine Wischiwaschi-Vollmacht und da seine Unterschrift noch im Computer der Stadt war, konnte sie so eingesetzt werden.
    Mal sehen, wie es weitergeht, ob ich irgendwann an die Grenzen meiner alleinigen Unterschrift komme.

  • Unsere Km ist auch im Ausland. Adresse unbekannt. Mit Generalvollmacht ging bei mir alles bis auf Konto eröffnen. (Wir wohnen aber auch Kleinstadt wo jeder jeden kennt). Konto für Kind läuft auf mich. Medizinisch hatten wir zum Glück noch nie. Wenn es lebensbedrohliches oder akutes wäre wäre das aber auch egal und wenn mal was planbares Anfällt werde ich wohl ersetzen lassen müssen.

  • also unser KV ist nicht im Ausland laut Anschrift wohnt er 30Km entfernt .... aber sein Anfang des Jahres hat er eine neue Freundin...die wohl in Bayern wohnt...so wie ich ihn kenne wird er wohl bei ihr mittlerweile wohnen auch wenn das Amt die Wohnung hier für ihn zahlt....


    zu Seinem großen Sohn hat er auch seit zwei Monaten keinen kontakt.....


    Dafür hat mein kleiner mit 4j. seinen großen Bruder kennengelernt .....der auch weiterhin kontakt aufbauen möchte...


    was mich verletzt ist das er rum läuft und sagt er habe nie ein/ das Kind gewollt deswegen ist er auch 2,5jahre geblieben :motz:


    LG Angela