Post vom Anwalt und ich versteh nicht was dahintersteckt

  • Hi,


    Ich hab Post bekommen. Ich möchte vorrausschicken das ich immer Pünktlich seit der Trennung den KindsUnterhalt überwiesen habe.


    Zitat "Ihre Frau hat grundsätzlich einen
    Anspruch auf Titulierung, also Erstellung einer Unterhaltsurkunde, und
    zwar selbst dann, wenn Sie den
    Unterhalt regelmäßig zahlen. Das heißt, dass Sie auch bei Zahlung auf
    Unterhalt verklagt werden können. Ich empfehle Ihnen daher, eine
    Unterhaltsurkunde bei Jugendamt erstellen zu lassen, und zwar über 100 %
    des Mindestunterhalts" Zitat Ende


    Was steckt dahinter?


    LG vom Papa06

    Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist.

  • Deine Frau möchte einen Titel über den Unterhalt.
    Wenn du immer pünktlich gezahlt hast, ist es zwar nicht so ganz verständlich warum sie auf einmal einen Titel möchte, aber sachlich gesehen, ist das einfach eine Absicherung für sie, sollte sich deine Zahlungsmoral mal ändern.

    If life fucks you, just lean back and enjoy! :brille

  • Sie will den Unterhalt titulieren. D. h. es soll amtlich werden. Sie will auf der sicheren Seite sein, du bezahlst jetzt Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle, das ist gut. Nur denkt sie vielleicht, dass du evtl. mal nicht zahlst und will den Titel haben. Du solltest dich an das Jugendamt wenden, um Gerichtskosten, die ansonsten auf dich zukommen würden, zu sparen.


    100% Mindestunterhalt sind, glaube ich, 225 Euro bei einem Kind bis zur Schule. Bezahlst du zurzeit soviel?

  • Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Titulierung. Für dich ändert sich erst mal nichts. Solltest Du den Titel nicht mehr bedienen können, musst Du auf Abänderung klagen.


    LG

  • Hallo Papa06,


    Der Anwalt bezieht sich auf ein BHG Urteil .
    Das besagt, dass JEDEM Kind zur Absicherung ein Titel zusteht ( auch bei regelmässiger Zahlung übrigens), damit " es etwas in der Hand hat " im Ernstfall, dass ohne Absprache nichts oder weniger gezahlt würde.
    Dann kann das Kind nämlich mittels dieses Titels pfänden.


    Ein Titel ist entweder eine Unterhaltsurkunde oder gerichtlicher Beschluss oder gerichtlicher Vergleich.
    Urkunde beim JA ist kostenfrei, gerichtliche Entscheidung kostet- und zwar nicht wenig....
    Bei der Urkunde beim JA unbedingt darauf achten dass bis Volljährigkeit begrenzt wird.


    100% bedeutet der Mindestunterhalt ( MU) der 1.Stufe der Düsseldorfer Tabelle.
    Und diese Prozent Urkunde ( auch "dynamisch" genannt )wird laut BGB für das Kind gefordert.
    Bedeutet ,dass dort die Altersgruppen und auch der Abzug des ( im Moment) 1/2 Kindergeldes aufgenommen wird.
    Diese Dynamik bedeutet auch, dass die Urkunde sich immer automatisch an den aktuellen gesetzlichen MU und Düsseldorfer Tabelle anpasst. Und der dann natürlich auch zu zahlen ist...
    :wink

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Bei der Urkunde beim JA unbedingt darauf achten dass bis Volljährigkeit begrenzt wird.


    Danke, darauf wollte ich gerade auch hinweisen! Das JA stellt sehr gerne einen Unbefristen Titel aus und wenn man nachfragt, belügen sie einen auch, wenn kein Zeuge dabei ist!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Hallo,


    Riesen Dank an alle.
    Hab vergessen zu sagen das mein Anwalt mir den Brief geschickt hat. Ich denke sie will dem gegnerrischen Anwalt zuvorkommen.


    @ UlrikeBerlin: Ich Zahl derzeit 272€ und de Püppi ist 7Jahre alt.


    LG vom Papa06

    Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist.

  • Der Anspruch ist da. Die Gegenpartei muss aber erst zur Titelerstellung auffordern. Solange das nicht geschieht, würde ich es nicht machen. Ich bezahle auch brav den Unterhalt und mich hat bisher noch keiner dazu aufgefordert. Solange es keiner fordert, mach ich auch keinen Titel. Es hat den Vorteil, daß, sollte sich etwas ändern, du erst auf Änderung des Titels klagen musst, was auch Geld kostet. Hast du ihn erstmal an der Backe, dann ist der Gesetz.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • ...dass JA IMMER auf unbefristete Urkunden aus wären , stimmt so nicht.
    Auch dort gibt es bei vielen JA's inzwischen oft genug schon von vornherein bis 18 begrenzte Urkunden.
    Früher war es oft so , aber die letzten Jahre hat sich da viel verändert....


    Man sollte Einzelerfahrungen oder welche aus der Vergangenheit nicht als "es ist so " darstellen und andere heute verunsichern.


    Papa06
    Wenn dein eigener Anwalt es dir geschickt hat- warum erklärt er dir es nicht?
    Sollte doch eigentlich so sein... Du bezahlst doch für seinen "Service", oder?

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • Bedeutet ein unbefristeter Titel dann unbefristete Zahlung


    Muss mal auf unseren draufschauen, ob da ne Befristung drauf ist.


    Ein befristeter Titel bis zum 18. Geburtstag vermeidet eine Abänderungsklage, die sehr viel Geld kosten kann!


    Ab Volljährigkeit des Kindes sind beide Elternteile Barunterhaltspflichtig, leider wird es oft bewusst übersehen und dann kann es passieren dass man deinen Lohn pfändet, weil der Titel ja noch gültig ist.


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Hi,

    Früher war es oft so , aber die letzten Jahre hat sich da viel verändert....

    bei "meinem" JA ist das noch immer so. :frag
    Ich denke es kommt auf den SB an.
    Einen Titel würde ich nur machen, wenn ich von der Gegenseite aufgefordert werden würde.
    Und da, nicht unbedingt auf dem JA.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Und da, nicht unbedingt auf dem JA.


    Genau, manche lassen auch einen Titel bei einem Notar aufsetze! Aber wenn der TS schon einen Anwalt hat, dann würde ich an seiner Stelle, mit ihm so ein Schreiben verfassen und dieses dem JA vorlegen! Wenn das JA damit ein Problem hat, können die sich ja an den Anwalt wenden, oder nicht?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Das ist eine gute Idee Vater1972
    Dann hat Papa06 auch was dabei, wo genau drinsteht was in der Urkunde stehen soll .
    Und NUR das unterschreibt er dann auch - nichts anderes. Kann man ihm nur raten.

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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  • wie meine Vorrrednern sagen, nur Titel wenn du aufgeforrdert wirrst, da du es grad wirst, ist dieser Tipp eh Wurscht.
    Geh zu einem Jugendamt deinerr Wahl und lass dir dort den Titel machen. Aber unbedingt beachten das du darauf bbestehst eine Befristung bis zur Volljährigkeit.
    Es gibt noch viele Beamte beim JA die sagen dies sei nicht möglich... Das ist Falsch! Sie müssen reinschreiben was du möchtest. Auch wenns nur 5€ wären.
    Sollten die sich dennoch weigern, bestehen den Vorgesetzten zu sprechen.
    Anderenseits, kannst du den auch beim Notar machen kostet dich einmalig eine Schreibgebühr von 20€.
    Lass dich da nicht übers Ohr hauen. Das ist für Notare ein unlukrativer Posten darum versuhen schwarze Schafe da mehr raus zuschlagen.
    Sie auf den Paragraphen Beurkundungen nach § 62 Abs. 1 des Beurkundungsgesetzes hinweisen... ooder Wahlweise bei der Anwalts und Notarkammer anschwärzen wegen Betruges.

  • Papa06
    Wenn dein eigener Anwalt es dir geschickt hat- warum erklärt er dir es nicht?
    Sollte doch eigentlich so sein... Du bezahlst doch für seinen "Service", oder?

    Das hab ich gemacht. Mal sehen was sie Antwortet.


    @Vater1971, Danke für den Tip werds gleich mal rübermailen.


    LG vom Papa06

    Kopf hoch auch wenn der Hals noch so dreckig ist.

  • Das ist eine gute Idee Vater1972


    Langsam sollte ich mich freuen, wenn man mich ein Jahr jünger macht!
    Es kann natürlich auch daran liegen, dass die Tasten immer kleiner werden, oder?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Man sollte Einzelerfahrungen oder welche aus der Vergangenheit nicht als "es ist so " darstellen und andere heute verunsichern.


    Das hat doch nichts mit "Verunsicherung" zu tun, der Hinweis auf die Befristung ist berechtigt und notwendig
    Was anderes wär' es, würden generell nur noch befristete Titel ausgefertigt (ist das so?), denn so lange das nicht passiert, darf TE hier u.U. auch noch eigenes Geld für eine "Sache" ausgeben, die von jemand anders gewünscht wurde.


    LG

  • Yogi
    Deshalb hatte ich schon um 18.26 Uhr auf die Begrenzung bis Volljährigkeit in meinem Post hingewiesen!
    Mit Verunsicherung meinte ich die Aussage, dass JA's einem immer zu unbefristeten Urkunden überreden...


    Und es gibt leider weder generell befristete noch generell unbefristete Urkunden. Es gibt inzwischen beides.
    Da hat Babbedeckel wohl recht, es liegt wohl am JA oder einzelnem Urkundsbeamten - auch leider :-(
    @Vater1971
    'Tschuldige, war diesmal echt ein "Vertipper "wie Du richtig vermutest :rotwerd

    ^^
    Viele Grüße
    AH


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