Hi,
Ich hab Post bekommen. Ich möchte vorrausschicken das ich immer Pünktlich seit der Trennung den KindsUnterhalt überwiesen habe.
Zitat "Ihre Frau hat grundsätzlich einen
Anspruch auf Titulierung, also Erstellung einer Unterhaltsurkunde, und
zwar selbst dann, wenn Sie den
Unterhalt regelmäßig zahlen. Das heißt, dass Sie auch bei Zahlung auf
Unterhalt verklagt werden können. Ich empfehle Ihnen daher, eine
Unterhaltsurkunde bei Jugendamt erstellen zu lassen, und zwar über 100 %
des Mindestunterhalts" Zitat Ende
Was steckt dahinter?
LG vom Papa06