ASR oder GSR?


  • Wie viele KV, die ihr Kind geliebt haben und auch Verantwortung übernehmen wollten, haben auf ein „Ja“ der KM mit einem „Nein“ geantwortet! Ich würde sagen 0 Prozent, der Väter hätten mit „Nein“ geantwortet!


    Und jetzt bist du dran, wie viele KM hatten auf die Anfrage des KV mit „Nein“ geantwortet? Ich bin ein Optimist und ich sage 90 Prozent, denn das JA (wenn es eine Beistandschaft gab) war und ist kein Freund vom GSR!


    Weißt Du Vater 1971,


    deinen seltsamen Schätzungen und Vermutungen konnte ich schon nicht folgen, als noch Dönerpreise und kluge Abfragen über Kindergeldwissen von 1995 Deine Argumente beherrscht haben.
    Ich mag mich nicht mit Dir über Deine Prognosen auseinandersetzen und Deinen "hätte" und Behauptungen über böse Jugendämter und Mütter und sonstigen Konjunktiven.


    Du hattest hier mit Deinen offenbar traumatisierenden Erlebnissen argumentiert (unter anderem der Vorsorgeverfügung der machtsüchtigen Kindsmutter, die Dir den Kaiserschnitt übel genommen haben soll) und ich hatte hergeleitet, dass das zu damaligen Zeiten keineswegs verwerflich war, sondern so üblich. Die Gesetze waren anders als heute.


    Da nun diesen Themenstrang doch wieder zu Deinem Themenstrang mit Deiner persönlichen Thematik gemacht hast trage ich dem Rechnung und ergebe mich dem erneutem Abdriften in Dein persönliches Erleben mit einem einzigen Beitrag:


    Frage Dich selbst doch einfach mal jenseits jeglichen Konjunktivs:
    Ab 1998 (Kindschaftsreform) hatte Dein Kind das Recht auf Umgang mit Dir.
    Du diskutierst viel über Rechte und betonst, die Gesetze zu kennen. Du haderst heftig mit dem Schicksal und der Vergangenheit.
    Frage Dich doch einfach selbst: Hast Du nach 1998 das Recht Deines Sohnes auf Umgang mit Dir durchgesetzt?


    500 km Distanz konnte man bereits damals mit Mitfahrzentralen überwinden und Wochenendtickets. Günstige Pensionen gab es damals auch schon. Mein Heimatort ist z.B. 600 km von Berlin entfernt, trotzdem war ich in den 80ern und 90ern regelmäßig in Berlin.
    Kann man Deinen Beruf vielleicht auch in anderen Städten ausüben oder ist der an Berlin gebunden?
    Wie oft hat Dein Sohn Dich in den Jahren seiner Kindheit gesehen?


    Manchmal sollte man den eigenen Anteil am Geschehen reflektieren um innerlich zu gesunden


    meint
    FrauRausteiger
    (die sich dieser Diskussion nun fern halten wird, sie empfindet gewisse Formen von Aufmerksamkeit als irritierend)

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Weißt Du Vater 1971,


    deinen seltsamen Schätzungen und Vermutungen konnte ich schon nicht folgen, als noch Dönerpreise und kluge Abfragen über Kindergeldwissen von 1995 Deine Argumente beherrscht haben.
    Ich mag mich nicht mit Dir über Deine Prognosen auseinandersetzen und Deinen "hätte" und Behauptungen über böse Jugendämter und Mütter und sonstigen Konjunktiven.


    Vielleicht verfüge ich über ein Langzeitgedächtnis und du einfach mal nicht!


    Du hattest hier mit Deinen offenbar traumatisierenden Erlebnissen argumentiert (unter anderem der Vorsorgeverfügung der machtsüchtigen Kindsmutter, die Dir den Kaiserschnitt übel genommen haben soll) und ich hatte hergeleitet, dass das zu damaligen Zeiten keineswegs verwerflich war, sondern so üblich. Die Gesetze waren anders als heute.


    Du hast gar nix herzuleiten, weil du diese Frau nicht kanntest! Sie war kein Engel und wollte Eiskalt ihr Kind abtreiben, weil es nicht in ihre Lebensplanung passte! Es scheint für dich nicht verwerflich zu sein, hinter dem Rücken des KV, der jede Nacht neben ihr lag und sich um das gemeinsame Kind gekümmert hat, so etwas zu schreiben und der Großmutter zu geben?


    Da nun diesen Themenstrang doch wieder zu Deinem Themenstrang mit Deiner persönlichen Thematik gemacht hast trage ich dem Rechnung und ergebe mich dem erneutem Abdriften in Dein persönliches Erleben mit einem einzigen Beitrag:


    Ich habe einen Teil meiner Geschichte, als Vater ohne Sorgerecht erzählt, auf Fragen geantwortet und auf Schutzbehauptungen für die KM reagiert!


    500 km Distanz konnte man bereits damals mit Mitfahrzentralen überwinden und Wochenendtickets. Günstige Pensionen gab es damals auch schon. Mein Heimatort ist z.B. 600 km von Berlin entfernt, trotzdem war ich in den 80ern und 90ern regelmäßig in Berlin.
    Kann man Deinen Beruf vielleicht auch in anderen Städten ausüben oder ist der an Berlin gebunden?
    Wie oft hat Dein Sohn Dich in den Jahren seiner Kindheit gesehen?


    Du bist echt eine Träumerin, wenn du denkst ich hätte es nicht versucht!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • BOAH!
    mal ne Frage @Vater1971:
    Durch DICH hat also ein Kind das "Licht zur Welt" erblicken dürfen.
    Ist es geschlagen worden, erstickt im Wochenbett?
    Wurde es abgeschoben in Heime?
    Lag es nach der Geburt in der Babyklappe?
    ................................................................
    WAS teilst DU mit diesem Kind?
    Was weißt Du von diesem, auch Deinem, am Leben gehaltenen Kind?
    Tust Du irgendetwas, ausser andere zu disskriminieren, weil Dein Traumata nicht behandelt wurde?
    Mein Sohn wurde 1990 geboren in der Ehe und auch damals gab es ein Umgangsrecht.
    Zeig mir Deine Durchsetzung, Deinen "Kampf um das Kind und dessen Rechte".
    Du hackst hier auf Gescheiße rum, was hier HEUTE garkeinen mehr interessiert, weil Du selbst damals die Möglichkeit gehabt hättest, etwas zu tun!
    Wenn DU , als Vater dieses Kindes, das nicht getan hast, kann Dir hier im Heute KEINER Deine Dummheit von damals abnehmen.
    DAS musst Du selber klären.
    Du tust das aber nicht!
    Du lebst ungesund weiter und kümmerst Dich nen S-ice um das Kind von damals.
    Ich hab die Schnauze voll von Deinen Ergüssen, von Deinen angeblichen Versuchen etc...


    Du hast im Namen des Vaters nicht DAS durchgesetzt, WAS Du hättest durchsetzen können.
    Und nun sind alle Schuld.
    Ehrlich?
    Du brauchst unbedingt Hilfe.


    ......................................
    Das ist so traurig, das gehört bestraft!

  • Zurück zum Thema:
    Nachdem was ich nun alles lesen durfte stimme ich zu: der die Alltagssorge hat, hat das Recht die Sorgepflicht auszuüben.


    Die entsorgten Väter freuten sich über mehr Rechte und das GSR gegen den Willen der KM. Aber der Alltag im Gerichtssaal spricht eine
    andere Sprache. Kein Kontakt zum Kind, kein Unterhalt und auch kein realistischer Versuch dieser Pflicht nachzukommen
    und permanente Konflikte mit KM...aus die Maus.


    Diese Traumvorstellung: Eltern bleiben Eltern, Paarebene verlassen und sich auf der Elternebene treffen ist doch in den
    wenigsten Fällen der Fall. Die Realität sieht doch anders aus.


    ...und wenn den Väterrechtlern nichts mehr einfällt, sprechen sie von einer Borderlinermutter die PAS betreibt und
    von der feministischen Helferindustrie unterstützt wird. Und jammern! :kotz
    :nixwieweg


    @Edith: Kopierchaos beseitig

  • Hi,


    formentera, welcher Text stammt denn von dir ?


    Simbaby, kann man sich auch besser ausdrücken ?

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • @bab: habs jetzt :D


    Ich gönne jedem Vater, der das Kind wirklich umsorgen, versorgen, verwöhnen und natürlich erziehen will das GSR und gerne auch das Wechselmodell. Frieden mit KM schliesst und die Vergangenheit der Paarbeziehung begräbt und natürlich eine KM, die dem KV die Tür offen hält.


    Es gibt diese Väter und einige von ihnen sind auch hier zu finden.


    Doch ich denke es lauert die Gefahr, dass das Sorgerecht (auf beiden Seiten) zum Kampfpokal gemacht wird.
    DAS darf nicht sein!


    Nur, wie will man das im realistischen Leben durchziehen. Es sind Einzelfallentscheidungen und die Familiengerichte sind doch mehr als überfordert.


    Mal ehrlich, wenn alles gut läuft (von beiden Seiten), sollte es doch weder Diskussionen noch Verfahren zu GSR geben. :brille

  • BOAH!
    mal ne Frage @Vater1971:
    Durch DICH hat also ein Kind das "Licht zur Welt" erblicken dürfen.


    Diese Frage kann ich nur mir Ja beantworten, denn hätte ich nur gesagt ich verstehe deine Entscheidung und wir können auch später noch Kinder haben, gäbe es meinen Sohn heute nicht!


    Ist es geschlagen worden, erstickt im Wochenbett?
    Wurde es abgeschoben in Heime?
    Lag es nach der Geburt in der Babyklappe?


    Ich weiß zwar nicht was du nimmst, aber suche dir Hilfe!!!
    Was du schreibst hat nix mit meinen Fall zu tun.


    WAS teilst DU mit diesem Kind?


    Die Hälfte der Gene!


    Tust Du irgendetwas, ausser andere zu disskriminieren, weil Dein Traumata nicht behandelt wurde?


    Blödsinn!


    Zeig mir Deine Durchsetzung, Deinen "Kampf um das Kind und dessen Rechte".


    Blödsinn!


    Du hackst hier auf Gescheiße rum, was hier HEUTE garkeinen mehr interessiert, weil Du selbst damals die Möglichkeit gehabt hättest, etwas zu tun!


    Blödsinn!


    Wenn DU , als Vater dieses Kindes, das nicht getan hast, kann Dir hier im Heute KEINER Deine Dummheit von damals abnehmen.


    Blödsinn!


    Wenn DU , als Vater dieses Kindes, das nicht getan hast, kann Dir hier im Heute KEINER Deine Dummheit von damals abnehmen.
    DAS musst Du selber klären.


    Blödsinn!


    Du lebst ungesund weiter und kümmerst Dich nen S-ice um das Kind von damals.


    Blödsinn!


    Du hast im Namen des Vaters nicht DAS durchgesetzt, WAS Du hättest durchsetzen können.
    Und nun sind alle Schuld.
    Ehrlich?
    Du brauchst unbedingt Hilfe.


    Es gibt bestimmt nicht wenige Männer die sagen, eine Nacht ja, aber mit einer Frau die so eine Meinung hat, möchte ich nicht mein Leben teilen!!!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Hi,


    also ich habe das GSR der Mutter gelassen, als mir der Richter das ASR vorschlug.
    Ich hatte gehofft, das sich die Wogen glätten, und habe aber auch keinen Wert draufgelegt.


    Und ja, ich hatte mit der Mutter "gekämpft", sonst wäre Tochter nicht zu mir gekommen.


    Einsicht, Einigung, Vorschläge etc. konntest du vergessen.


    Die sogenannten Väterrechtler, die hier gerne hervorgeholt werden, haben mir geholfen, wie ich vorgehen muß um das ABR zu bekommen.
    Ist das nun schlimm ?
    Leider sind einige hier noch so von ihrer Geschichte "benebelt", das sie nicht erkennen was wirklich Gerechtigkeit bedeutet.
    Quasi aus einem anderen Blickwinkel mal zu schauen.


    Und formentera, es gibt Männer hier, sie vertreten ihre Position. Auch sie sehen es tlw. von ihrer Sicht aus.
    Genauso, wie eben die Frauen, die ihre Rechte behalten wollen. Sind das dann Frauenrechtlerinnen ? :frag


    Aber die Diskussionen hatten wir ja schon oft ;-)


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Eine Einseitigkeit zu unterstellen - egal in welcher Hinsicht - geht immer an der Realität vorbei.


    Es war ja nicht so, dass Männer zu den Zeiten als der "verschwindende" Vater die Regel war nach einer Trennung eine nennenswerte Wahl gehabt hätten. Sorgerecht bekam spätestens mit Scheidung die Mutter allein, ein nachdrückliches "Nein" reichte um auch den Umgang auszusetzen, blieb also die Unterhaltspflicht. Dass nicht wenige sich vor diesem Hintergrund lieber aus dem Staub gemacht haben, als ein Kind mit zu finanzieren, das ihnen vollständig vorenthalten wird, finde ich nachvollziehbar.


    Die typische Paarkonstellation nach einer Trennung gegen die Väter zu verwenden, finde ich abenteuerlich. An anderer Stelle habe ich schon einmal erwähnt, dass nicht wenige Frauen auch deshalb bewusst nicht "Karriere machen", weil sie davon ausgehen, nicht lange berufstätig zu sein. Auch heute noch. Eine Frau, die Floristin oder Friseurin wird, keinerlei Weiterbildungen oder Zusatzqualifikationen anstrebt und irgendwo in Teilzeit arbeitet, die weiß vorher, dass sie damit keine Familie ernähren kann. Die Zeiten in denen andere Wege nicht offen standen sind lange vorbei, nicht wenige Frauen verdienen heute besser als mancher Mann und die viel bemühte Rechnung ungleicher Lohn für gleiche Arbeit geht auch nicht auf, wenn man sie richtig aufstellt und nicht Altenpflegerinnen in Teilzeittätigkeit mit 80%-Reisetätigkeit-Vertriebsmännern in vollzeit aka 70h/Woche vergleicht.


    Jede Form von Nachtrennungs-Moralisation, wer der "bessere" Elternteil oder - noch schlimmer - Mensch ist und damit irgendein Vorrecht auf die Kinder haben soll geht am Thema vorbei, ist destruktiv und absolut unsinnig. Es ist kein Wettkampf. Oft aber leider ein klarer Machtkampf. Und es zeigt sich regelmäßig der sprichwörtliche Charakter, sobald auf diesem Wege ein Mensch Macht erhält.


    Man kann sich nicht in Zeiten des Friedens begeistert drauf einigen, dass er seinen 50h/Woche auf 80Tsd.€ p.a. Job behält und sie komplett zu Hause bleibt und Kinder und Haushalt managed, um sich dann prompt bei bzw. nach Trennung über genau diese gemeinsame Entscheidung zu echauffieren und irgendwelche niederen Motive zu unterstellen, während der Mann einfach nur damit beschäftigt war, einen ziemlich hohen Lebensstandard für die Familie zu Hause zu erwirtschaften. Darauf verzichten möchte man ja auch nicht. Weder vor noch nach einer Trennung. Da soll er dann lieber weiter seine 50h machen als weniger Unterhalt zahlen und die Kinder häufiger sehen als vor der Trennung.


    Wasch mich aber mach mich nicht nass funktioniert nun einmal nicht.


    Gruß
    Tüftel

  • @bab: du hast Recht, ich bin noch nicht ganz geerdet und persönliche Erfahrungen fließen mit ein.
    Väterrechtler und Feministinnen prallen hier schon hin und wieder zusammen.


    Ich habe kurz nach der Geburt das GSR angeboten, aber ich nenne es Sorgepflicht. Er wollte es nicht. :kopf


    Ich persönlich finde es ungerecht, wenn das BET sämtliche Pflichten hat und das UET sich nur die Rechte rauspicken will.
    Das Wort GEMEINSAMes Sorgerecht verliert doch dann in jeder Perspektive von Bedeutung.


    Ich finde es auch ungerecht, dass UET sich den Hintern aufreisen um KU, Umgänge (Trennungsunterhalt) und Umgänge finanzieren zu können,
    als Babysitter fungieren und sonst nichts zu melden haben, weil sie kein GSR haben und das BET bei diesem Thema dicht macht.


    Aber wen interssiert es, was Frau Formentera ungerecht findet? :laber


    Aber @bab, auch in deinen Kommentaren spiegeln sich deine extremen Erfahrungen wieder. Wir sind Ausnahmefälle und reich an Erfahrungen.


    Fair ist auf jeden Fall GSR (aber mein Herz schreit: Gott sei Dank hat mein KV es abgelehnt!).

  • hoffnungsvoll
    Natürlich ist das im persönlichen Erleben ein Prozess. Man ist erst einmal emotional völlig verkonditioniert bei dem Thema, auch weil es einem von allen Seiten eingeredet wird. Grade als Frau. Und der Gedanke, sich besonders wichtig zu fühlen, weil man Kinder bekommen kann und der Mann nicht, ist sehr bequem.
    Daraus Sonderrechte gegenüber dem Kind abzuleiten ist angenehm, denn man hat ja einen Vorteil draus.


    Ich stamme aus einem extrem modernen Elternhaus mit einer absolut emanzipierten Mutter aus einer Generation, in der das alles andere als selbstverständlich war. Und von dieser habe ich von klein auf gelernt, dass "ich bin ein Mädchen" weder eine Entschuldigung noch ein ernst zu nehmendes Argument ist. Egal worum es geht. Ich wurde erzogen mit der unverrückbaren Grundwahrheit, dass alle gleichwertig sind und wo das kippt, da läuft was falsch und das ist dann nicht richtig und muss geändert werden. Auch wenn das subjektiv für mich Nachteile bedeuten mag, denn so lang es nicht gerecht ist, kann es unterm Strich nicht dauerhaft gut sein.

  • Und der Gedanke, sich besonders wichtig zu fühlen, weil man Kinder bekommen kann und der Mann nicht, ist sehr bequem.
    Daraus Sonderrechte gegenüber dem Kind abzuleiten ist angenehm, denn man hat ja einen Vorteil draus.


    Den AE-Müttern, die von Anfang an, oder gar schon seit Schwangerschaft, alleine, d.h. ohne KV, sind, ist dieser Gedanke eher fremd, vermute ich mal.
    Ich persönlich finde diese Behauptung völlig daneben. Weißt Du: es blieb mir einfach gar nichts anderes übrig, als mich während der SS und dann mit Baby allein um mein Kind zu kümmern. Ich fühlte mich nicht 'wichtig', sondern einfach nur 'beschäftigt' und müde bis zum Umfallen manchmal. Für das 'Wichtig'-Fühlen blieb gar keine Zeit.
    Aber das Gefühl, eine Schuldige mit zu vielen Rechten zu sein, weil ich mein Kind nicht abgetrieben und daraufhin alles alleine entschieden habe, wurde mir später oft versucht zu geben...

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • .

    Aber das Gefühl, eine Schuldige mit zu vielen Rechten zu sein, weil ich mein Kind nicht abgetrieben und daraufhin alles alleine entschieden habe, wurde mir später oft versucht zu geben...


    haha mir wurde gestern angekundigt, dass mir dies noch ewig vorgeworfen wird , ich aber unbesorgt sein kann er wird es seiner Tochter nicht sagen. :hae: ok danke, dass du ihr nicht erklären wirst das papa sie töten wollte und mama dass nicht zugelassen hat. aso kind ist noch nicht geboren. und ja ich hab mich darüber gefreut weil es heisst er wird, sie kennenlernen. so läuft es bei Schwangerschaften ohne kvs ab.

  • Um mal zum Thema zurückzukommen:


    Vor einigen Wochen hatte ich das zweifelhafte Vergnügen, mit dem Familienstammbuch meiner Eltern vor dem Standesamt zu warten und es querzulesen.


    Ein Familienstammbucht ("nach der Vorlage des Bundes der Standesbeamten von 1921") war früher Pflicht, heute ist seine Führung freiwillig (und sinnvoll); hier sind alle wesentlichen Urkunden - beginnend mit der Heiratsurkunde - zusammengefaßt (Geburtsurkunden der Kinder, Sterbeurkunden........). Und es enthielt einen Abschnitt über Familienrecht von einem Univ.Prof. Ficker (ich nehme an, Hans Ficker), in dem alles über Namensrecht, Geburtsrecht, Sterberecht - und eben auch Scheidungsrecht kurz zusammengefaßt war.


    Damals (60er Jahre) gab es noch die Scheidung aufgrund von Eheunfähigkeit, die "Schuldige Scheidung", und nur als einen Fall die Scheidung wegen Zerrüttung der Ehe, nach drei Trennungsjahren.


    Irgendwann wurde das in einer großen Reform geändert, übrig geblieben ist nur noch die damalige "Scheidung wegen Zerrüttung der Ehe", mit nunmehr nur noch einem Trennungsjahr.


    Damit wurde viel Schindluder getrieben und im Unterhaltsrecht immer noch nachgebessert, zeitweise (~1990) haben (weibliche) Familienrechtler die Rechtslage als "Vollkaskoversicherung für nicht arbeitende Ehefrauen" bezeichnet.


    Man könnte argumentieren, das sei ungerecht, wenn das einen Typ Frau begünstigt, der veröffentlicht: "Wer nach der dritten Scheidung noch keinen Porsche fährt, ist selbst schuld!" - Darum - v.a. durch Befristungen von Unterhalt und Freibeträgen, die es dem i.d.r. männlichen Zahler ermöglichen, trotzdem eine neue Familie aufzubauen - geht es in den noch heute andauernden Nachbesserungen.


    Der große Vorteil, für das "'nach-eheliche" Verhältnis der Ehepartner, aber auch der Kinder, ist, daß jetzt bei einer Scheidung nicht jeder Partner alles tut, um die "Schuld" an der Scheidung dem anderen nachzuweisen. Denn so werden aus zwei "zerrütteten" Partnern schnell Partner, die einander spinnefeind sind - und im Endeffekt der "gewinnt", der die meiste schmutzige Wäsche zusammengetragen hat.


    Bei der Elterlichen Sorge (und das ist der "männerbewegte" Ausdruck, der auch den Quatsch über die Begrifflichkeit "Sorgerecht" oder "Sorgepflicht" beendet) ist das noch nicht so, da wird immer noch fleißig schmutzige Wäsche zusammengetragen - und wenn man vom Echs' erstmal einen Stapel schmutziger Wäsche an den Kopf bekommen hat (bis hin zu und über Anzeigen hinaus), dann wird man nahezu gezwungen, selbst im Bodensatz zu suchen. Die "kinderlose" Ehe kann sich also mittlerweile über Eheverträge vorher absichern, und der Unterhalt sichert mittlerweile vor allem dem nicht-arbeitenden Part die Möglichkeit, sich weiterzubilden und wieder ins Berufsleben zu integrieren - was objektiv sinnvoll ist. Dadurch entstehen hier also gar keine jahrzehntelangen Konflikte.


    Ob sich bei einer kinderlosen Ehe nach der Scheidung zwei beleidigte Leberwürste spinnefeind beharken und ignorieren, ist aber eigentlich völlig egal. Scheidungen und Trennungen müssen vor allem dann "geschlichtet" werden, wenn es Kinder gibt.


    Nach momentanem reformiertem Sorgerecht - das sich auch immer mehr als dem Urteil des EGMR vom 3.12.2009, Az 22028/04 noch nicht genügenden Zwischenschritt erweist - wird aber im Gegenteil immer noch das Elternteil begünstigt, das boykottiert, verweigert und torpediert.


    Das Familiengericht kann zwar nach §156(1) FamFG anordnen, daß die Eltern an Beratungen teilnehmen, und nach §81(2)5. FamFG bei Zuwiderhandlung der boykottierenden Seite die Kosten des Verfahrens ganz oder teilweise auferlegen; das wird m.W. aber nur selten gemacht, und wenn der "boykottierende" Teil entweder genügend Geld oder gar keins hat, greift auch das ins Leere. Jetzt hat das OLG Hamm entschieden, daß Mißbrauchsvorwürfe dazu führen können, daß der Unterhaltsanspruch verwirkt wird; aber diese Sanktionen greifen oft erst nach "mehreren Jahren", wenn man klar davon ausgehen kann, daß gerade kleine Kinder schon dauerhaft geschädigt sind.


    Das sind damit noch mehr gute Gründe, warum die "große Reform" des Sorgerechts mit Gemeinsamer Sorge automatisch ab Geburt, dafür evtl.(!) einfacherer Ersetzung der Unterschriften durch das Familiengericht (Richtervorbehalt, ähnlich wie bei Zwangseinweisungen) dringend überfällig ist.


    Und: im für meine Tochter zuständigen Jugendamt habe ich mehrere Broschüren gefunden, wie eine KM die Vaterschaft des KV feststellen lassen kann, aber zur Frage, wie man als KV die KM dazu bringen könne, der Vaterschaftsanerkenntnis zuzustimmen, waren die Beamten recht ratlos, und das kam dann auch erst nach wiederholter Drohung mit dem Gericht und nachdem wohl auch die mittlerweile von der KM eingerichtete Beistandschaft zur Vaterschaftsfeststellung wohl ein ernstes Wörtchen mit der KM geredet hat. Der mußte ich mitteilen, daß ich ihr nicht helfen könne, weil bereits drei Monate vor Geburt(!) die VA beim zuständigen Standesamt hinterlegt wurde (und es ist bekannt, daß wohl im gesamten Bundesgebiet Beistandschaften von Jugendämtern so "unterbeschäftigt" sind, daß sie es gerne annehmen, wenn jemand aus reinem Gnampf einfach mal so eine unnötige Beistandschaft einrichtet, um das Verfahren noch einige Wochen zu verzögern).


    Noch ist das ein Fall, der im entsprechenden Standesamt/Gemeindeverwaltung wohl "Pausengespräch" war, so daß dort nach Nennung des Namens die Mitarbeiter den Fall schon kannten und mich direkt richtig verbinden konnten. Wenn GSR ab Geburt automatisch kommt, wird die Verweigerung der Zustimmung zur VA aber die letzte verbliebene Möglichkeit von "Boykott-KM" sein, das GSR noch einige Wochen aufzuhalten - was ihnen momentan auch noch keinerlei Nachteile bringt, weil der Unterhalt rückwirkend zur Geburt verlangt wird. Ich hoffe, das wird von vornherein beim nächsten Gesetzentwurf beachtet - aber wenn die Meldegesetze teils nicht mal die Unterschriften beider sorgeberechtigter ET zur Ummeldung verlangen, ist das wohl die Hoffnung, die zuletzt stirbt...

    Einmal editiert, zuletzt von diadem ()


  • Also zu meiner Zeit / als ich in 'Mutterzeit' war (ohne Einkommen und ohne einen Cent Betreuungsunterhalt), war das noch anders und jedenfalls unabhängig von SR.
    Und 'belohnt' fühle ich mich auch heute jedenfalls (noch) nicht. Im Gegenteil: ich hätte nie gedacht, welche finanziellen Nachteile AE-sein mit sich bringen kann und bringt, vom fehlenden Unterhalt, den unsere Gesetzte/der Staat/der Richter nicht schaffen durchzusetzen, ganz zu schweigen.



    :daumen ! (diesen Vorschlag hatte ich auch schonmal gebracht, das wird aber von der Väterfraktion einfach überlesen.)


    Hallo,


    es stimmt nicht, dass der Staat eine BET finanziell belohnt, wenn man ASR oder GSR hat.
    Bei der Beantragung der Elternzeit zählen bei den 12 oder 14 Monaten nur, ob man AE ist oder nicht. Mich hat damals keiner nach der Aufteilung des Sorgerechts gefragt.


    Sorry, aber diese falsche Darstellung, wer immer sie hier wiedergegeben hat, musste ich richtig stellen.


    Dem Rest kann ich nur zustimmen. Wird aber alles nichts helfen. Wer nicht zahlen oder sich nicht kümmern möchte, wird das auch nicht mit GSR oder ASR machen. Genauso zeigt das Leben, dass es auch BET gibt, die anderen UET´s den Umgang verweigern, unanbhängig davon, ob bezahlt wird oder nicht. Und ob es GSR oder ASR gibt. Ich glaube, die Menschen sind entweder anständig oder einfach ....


    LG
    Lale

    :sonne :sonne :sonne :sonne :sonne

  • Sorry, aber diese falsche Darstellung, wer immer sie hier wiedergegeben hat, musste ich richtig stellen.


    Die Darstellung war richtig.


    Als Voraussetzung für 14 statt 12 Monate bei Alleinerziehenden gilt entweder alleiniges Sorgerecht oder alleiniges Aufenthaltbestimmungsrecht, das zumindest auf einer gerichtlichen einstweiligen Anordnug beruht.


    Nachzulesen z.B. im Link des BMFSJ unter "Was gilt für Alleinerziehende oder in anderen Ausnahmefällen?":
    http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/familie,did=116898.html#fragment


    Daran will auch der derzeitig diskutierte Referentenentwurf zur Änderung des Elterngeldes nichts ändern. Dieser Punkt müsste aber geändert werden, weil er Sorgerechtsstreitigkeiten verschärft, wenn Mütter die finanzielle staatliche Belohnung für alleiniges Sorgerecht/ABR bekommen möchten.

  • @Vater: Ich versteh ja, dass die Situation für dich echt Pest oder Cholera war. Jetzt da ich mehr weiss, kann ich dich besser verstehen, sorry mir fällt in andere reinversetzen bisschen schwer.


    Ich hab auch ein elefantöses Gedächtnis für erlittenes Unrecht wie du. Das kann ganz schön hinderlich sein. Bitte, ich meins jetzt wirklich lieb mit dir, geh zu eine Psychologen und arbeite die Vergangenheit auf. Wenn du in der Vergangheit feststeckst und immer deinen Schwanz jagst im Sinne von hätte/wäre/ könnte, machst du dich total unglücklich, nervst deine Umwelt und isoliers dich selbst und das schöne im Heute geht verloren. Muss doch nicht sein.


    Ehrlich, wenn etwas einen noch mehr als 2 jahre danach ganz furchtbar wurmt, muss man da nochmal draufgucken und es bearbeiten.


    Schrei dir mal den gazen Ballast auf und dann stell dir vor wie schön es wäre ohne den ganzen Ballast. Nachtragen belastet nur den der "nach" "trägt", der Verursacher weiss oft gar nicht mehr was war.


    Ich kann die UETS verstehen, wo BET sie ausbootet und sagt "Ich bin dann mal weg mit Kind zu meinem neuen Lover, zieh entweder hinterheroder fahre zig Kilimeter, deine Befindlichkeiten jucken mich nicht. Mal flapsig ausgedrückt.


    Emanzipation.... hmmm bedeutet es, dass man als hochschwangere Frau im 8.Monat mit Pezziball vorne dran, z.B. seine schweren Einkäufe selber hochschleppt, während KV gemütlich Zeitung liest.


    Ab einem gewissen Bauchumfang ist es einfach respektvoll, wenn der Vater der Mutter Dinge abnimmt. Natürlich ist es respektvoller wenn Frau sagt; Schatz bitte erledige xy, ich kann es gerade nicht, ich würd ja selber, abe der Bauch ist im Weg. Danke!


    Also ich war stinkig, dass EX Emanzipation als Schutzschild für seine Faulheit nahm. Ich hab ihn freundlich gebeten, die Dinge zutun, die mir aufgrund des Bauchumfangs nicht möglich waren, und seine Antwort war nööh kein Bock, Emanzipation blaaah.


    Ok, selbst ist die Frau schleppt/macht sie halt alles und landet dann 4 Wochen vorm ET im KH, da es Probleme gibt. Sch.. Emanzipation.