hallo,
hat sich hier schon mal einer beim Amtsgericht bzw. übergeordneter Stelle über einen Amtsrichter beschwert ?
Das Unterhaltsverfahren zieht sich weiter, die Akten füllen sich weiter, alle Zahlen liegen längst vor, es fanden zwei lange Anhörungen statt.
Nach über einem Jahr fiel dem Richter auf, dass er ja die Gehaltszettel des KV nicht versteht..
Den bestehenden Titel lt. JA-Urkunde darf ich lt. Beschluss des Richters nicht pfänden. Also: kein Unterhalt fürs Kind.
Der Richter ist jedoch offensichtlich weder fähig noch willig einen neuen Unterhaltsbeschluss zu fassen. Das Jugendamt kann nur noch eines: abwarten, das dijuf darf es auch nicht einschalten.
Ich mag nicht mehr warten, Monat um Monat vergeht. NICHTS.
Daher meine Frage, s.o.
Oder: kann ich wirklich gar nichts tun? Hängt es wirklich vom Richter ab, ob ein Kind Unterhalt bekommt oder nicht??
Beschwerde beim Amtsgericht ?
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Bringt dir leider nichts, aber bei mir im Landkreis müssen alle Familienrechtlichen Sachen innerhalb von vier Wochen zur Verhandlung kommen und dann schnellstmöglichst ausgeurteilt werden. Zum Glück.
Es ist eine Schweinerei, wenn er damit durchkommt. Nur weil der Richter es nicht auf die Reihe bekommt. Aber warum fragst du nicht deinen Anwalt danach? Der müsste es doch wissen?
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Hier wär Dein Anwalt der Ansprechpartner :frag
er kann wegen Untätigkeit tätig werdenwenn Du allerdings eine Beistandschaft hast, dann bist Du ja frw. raus aus der Nummer.....
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Beistandschaft und RA geht nicht. Oder hab ich da was falsch verstanden?
Bundesweit werden Angelegenheiten im Familienrecht vorrangig behandelt.
Frag deinen Anwalt. Dann wäre evt. ein Eilantrag sinnvoll. -
eistandschaft und RA geht nicht. Oder hab ich da was falsch verstanden?
jeep, richtig :daumennur, weil die TS in ihrem Thread immer wieder von JA schrieb.... sollte sie eine Beistandschaft haben, dann ist sie raus aus der Nummer :brille
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Wenn der Unterhalt endlich ausgeurteilt wird, dann muss er den Betrag dann nachzahlen. Aber das ist das Problem: Davon kannst du aktuell nichts kaufen. Die Wochen Frist gilt nur für Umgangsverfahren und für den ersten Termin bei Sorgerechtsangelegenheiten. Es fällt dann eine vorläufige Entscheidung und der Rest wird auch dort später geregelt.
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Dankeschön für eure Meinungen.
Ja, es geht über die Beistandschaft. Und die können auch nichts mehr machen, wollen den Richter nicht drängeln, weil 'sich das nachteilig auf Kind (meint auf den berechneten Unterhalt) auswirken könnte'.
Und jetzt die Beistandschaft beenden und einen Anwalt (wer würde das denn jetzt noch übernehmen..) engagieren... Also ich sehe nur, dass ich dann noch draufzahle und der Richter erst recht auf stur schaltet und womöglich noch beleidigt ist (das traue ich dem zu)...
Eine Beschwerde beim Gericht mag wohl nichts bringen, aber zu verlieren (KV zahlt nix) habe ich auch nichts.
Ich bin echt bedient von unserem 'Rechts'system. Der KV ist übrigens seit Jahren verbeamtet. -
Ich hatte auch die Beistandschaft. Als UVS ausgelaufen war, haben die weiter gemacht wie bisher.
Die monatlichen 10 Fake-Bewerbungen abgeheftet. KV war fein raus.Zur Klage konnte ich sie nicht bewegen.
Den Kram beendet, RA eingeschaltet und U-Titel prompt bekommen.
RAtten haben viel mehr Möglichkeiten als JA. Ich rate dir dazu.
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"RAtten haben viel mehr Möglichkeiten als JA. Ich rate dir dazu."
Nö. Die haben nur häufig nicht als oberstes Prinzip "Nur keine Arbeit an den Hals kriegen", denn Arbeitsvermeidung ist das oberste Gebot der meisten Beistandschaften.
Dummerweise macht eine Klage aber arbeit ..... -
Bundesweit werden Angelegenheiten im Familienrecht vorrangig behandelt.
Leider nicht alle! Laut §155 FamFG Abs 1 sind nur Kindschaftssachen, die den Aufenthalt des Kindes, das Umgangsrecht oder die Herausgabe des Kindes betreffen, sowie Verfahren wegen Gefährdung des Kindeswohls vorrangig und beschleunigt durchzuführen.Unterhalt gehört definitiv nicht dazu, weshalb man sich hier nicht auf das Beschleunigungsgebot berufen kann.
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Das Verfahren läuft ja. Termine wurden angesetzt. Da würde auch das (hier eh nicht greifende) Beschleunigungsgebot nicht greifen.
Der Richter bekommt sein Ding nicht gebacken. Das passiert. Und dein Fall wird nicht der einzige sein, erfahrungsgemäß. Eighentlich müsste das JA, die Beistandschaft tätig werden und drücken.
Da gibt es die ganz simple Sachstandsanfrage.Oder man bittet um Terminierung. So Sachen sollte man zuerst machen.
Beim FamGericht kannst du aber auch an den "aufsichtsführenden Richter" schreiben. Höflich und freundlich bitten, dass dein Fall nach einem Jahr Stillstand doch mal bitte bearbeitet werden sollte.
Ich bezweifle, dass sich dadurch das Urteil zuungunsten des Kindes verschiebt. Nach einem Jahr kann man sehr wohl mal höflich nachhaken ... -
Also ich muss dir sagen,daß mein Mann im Oktober 2012 antrag auf Umgang beantragt hat und bis heute Mai 2014 ist das Verfahren noch nicht beendet. Nur soviel dazu das Umgang beschleungigt bearbeitet wird.
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off topic:Sunny, mit beschleunigt ist der erste Termin gemeint. Wenn es Folgetermine gibt oder gar Gutachten erstellt werden müssen, dann dauert jedes Verfahren. Und erst wenn die benötigten Unterlagen da sind, wird der nächste freie Termin als nächster Verhandlungstag genommen.
Leider sind manche Richter schneller, andere langsamer. Manche Amtsgerichte auf der Überholspur, andere auf der Kriechspur. -
Hey Vollybap
Gutachten liegt bereits seit Dezember 2013 bei Gericht, wurde uns sogar erst im Februar zugestellt. Jetzt wird gewartet wie es weiter geht.
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off topic: Sunny, auch das sind normale Zeiten. Und beide Parteien sind (zumindest stillschweigend) zu einer Stellungnahme zum Gutachten aufgefordert. Entweder ausführlich oder: "Wir sind mit der Tendenz des Gutachtens absolut einverstanden ..." Wenn das beide Anwälte geschrieben haben, kann der Richter terminieren. Vorher hat er es auf "Wiedervorlage". Das sitzt mancher Richter aus ...