mehr als arbeiten geht doch nicht ?

  • Ich würde zum OLG gehen. In der gegenwärtigen Situation ist doch schon vorgezeichnet,
    das Schulden auflaufen werden. Da kommt es auf die paar Euro doch auch nicht mehr an.
    Man kann ja erst mal PKH beantragen und dann kommt es darauf an, ob die bewilligt wird, oder nicht.
    Wenn nicht, dann kann es immer noch lassen.

  • Habe etwas im netz gefunden, wollte den link nicht reinsetzen also text kopiert


    editiert wegen Urheberrecht.

    Einmal editiert, zuletzt von friday72 () aus folgendem Grund: Text wegen Urheberrecht editiert. Bitte nur eigene Texte einstellen. Gruß Friday

  • Habe etwas im netz gefunden, wollte den link nicht reinsetzen also text kopiert


    Hallo wuppeetaler,


    das solltest Du aber tun - einfach nur kopieren ist nicht erlaubt.


    Die Urheber dieser Worte haben sicher sowieso nichts gegen Werbung für ihre Sache einzuwenden:
    http://de.dfuiz.net/familienre…rhalt/fiktives-einkommen/


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,


    die jetzt über die Seniorenklappe zum Schutz der pflegebedürftigen Eltern vor überforderten Töchtern nachdenkt und Dir den Rat gibt, den Gang zum OLG nicht unbedingt auf die Rechtsauffassungen dieser Seite aufzubauen.

    .
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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Ich möchte nochmal nachfragen, ob du den Antrag auf ergänzendes ALG2 abgegeben hast, oder ob du nach der Aussage, dir doch bitte einen Nebenjob zu suchen den nicht abgegeben hast?

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Mod Hinweis:


    Der Thread wurde bereinigt und wird nun wieder geöffnet... die User FrauRaussteier und Vater 1971 werden gebeten ihre Diskussionen nicht zum Thema gehörend nun endgültig einzustellen. Wäre doch schade, wenn wir den Thread komplett aus dem Forum nehmen müssten.


    Besten Dank...

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Ich möchte nochmal nachfragen, ob du den Antrag auf ergänzendes ALG2 abgegeben hast, oder ob du nach der Aussage, dir doch bitte einen Nebenjob zu suchen den nicht abgegeben hast?


    :Hm


    Richtig, das wär nämlich m.E. Priorität 1
    Zudem- kostet nichts, kann nicht verwehrt werden. :thumbsup:


    Zum OLG kann er dann immer noch
    Auftrag an Anwalt sollte nicht SO lange dauern. Frist?!


    Also @ wuppeetaler :winken:


    LG

  • Hallo


    Danke das ihr das Thema wieder geöffnet habt.


    Es gibt Neuigkeiten. Meine rae hat Beschwerde eingelegt. Ich habe einen neuen Job in der nähe Wuppertal. Einen nebenjob.verdiene durch den nebenjob mehr aber arbeite genau so lange.
    Die arge hatte den Antrag abgelehnt, aber darauf pfeife ich den hab ja den nebenjob.und die Kunden freuen sich wenn die eine warme Pizza bekommen; ) und geben gut Trinkgeld


    Aber es gibt auch negatives zu berichten. Aber dazu heute abend mehr. Habe gerade Pause beendet

  • Hallo wuppeetaler,


    ich freue mich dass sich deine Finanzielle Situation verbessert hat und du trotz Nebenjob, keine längere Arbeitszeit hast!


    Hat die Arge den Antrag abgelehnt, bevor du deinen neuen Job + den Nebenjob hattest und wenn Ja, wie wurde die Ablehnung begründet?


    Aber es gibt auch negatives zu berichten.


    Ich hoffe nicht, jetzt wo es dir finanziell besser geht, dass sich die KM auf den zweiten Kriegsschauplatz gestürzt hat, dein Umgangsrecht mit deinen Kindern!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Den Antrag habe ich gestellt nachdem ich den Job angenommen habe. Klar mit 300 Euro mehr in der Tasche bin ich raus.


    Die km War in der zeit nicht Zuhause, wo ich die Kinder abholen wollte. Dann kam heute morgen einen Brief von ihrem Anwalt der ging über 5 seiten. Wo er reinschrieb das ich meinen alten Job mit Absicht hingeschrieben habe. Um keinen Unterhalt zahlen zu können. Dann das ich die Kinder nicht nehmen würde. Aber sie sich an die Zeiten halten würde. Die Kinder bei mir nichts zu essen bekommen. Ich die Kinder bei Schwester oder sonstige verwante unterbringe. Und wir den Umgang sofort einstellen sollten. Ich nicht in der Lage bin, die Kinder zu beschäftigen.


    Natürlich ist das gelogen, die Kinder bekommen bei mir was zu essen wenn sie Hunger haben. Am 3.7 habe ich Gerichtsverhandlung. Da sollen die Kinder gehört werden, ich finde es geht nicht. Weil die zu jung sind. Die sollen da rausgehalten werden. Ich glaube die Mutter gibt erst auf, wenn ich keinen Kontakt zu den Kindern habe.

  • Hallo wuppeetaler,


    Wo er reinschrieb das ich meinen alten Job mit Absicht hingeschrieben habe. Um keinen Unterhalt zahlen zu können.


    Aber du verdienst doch jetzt mehr als vorher! Kannst du jetzt den Mindestunterhalt für die Kinder zahlen?


    Ich glaube die Mutter gibt erst auf, wenn ich keinen Kontakt zu den Kindern habe.


    Dass befürchte ich leider auch, Geld genug um dich immer wieder vor Gericht zu zerren hat sie ja! Bei so einer KM brauchst du wirklich ein dickes Fell, aber du bist im Recht und weist wofür du kämpfst.


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Hi,
    @wuppethaler, liste unbedingt auf, wann Du und wie oft Du die KInder zum Umgang holen wolltest, und keiner da war, öfnete etc...
    Liste auf, wie oft Du versucht hast, die Kinder anzurufen.
    Fordere die Gegenseite auf, ihre Anschuldigungen zu beweisen und lass die Kinder von einer Kinderpsychologin überprüfen, stell diesen Antrag noch vor!!!!!! dem Gerichtstermin!
    .....................................................
    Mensch trennt da immer 2 Seiten:
    Unterhalt
    Umgang.
    Umgang ist das Recht Deiner Kinder auf Dich als Vater und Dein Recht auf Umgang mit den Kindern.
    Ich kenne Fälle (nachweislich), wo der BET sogar die Fahrtkosten bekommen hat, um Kontakt ausüben zu können.


    Nicht in Ordnung finde ich, wenn ein BET vom anderen ET so in die "Mangel" genommen wird wegen "Pressdruck", dass das ET aufgibt.
    Da läuft doch mächtig was falsch.
    Die anderen Ratschläge halte ich zurück, bin für den TS aber gern pn-bereit.
    Sauereien gibt es, die gibt es garnicht- das weiß ich leider ja schon lange...

  • Also ich habe etwas mehr, kann durch meinen nebenjob und das eingesparte Fahrgeld den mindestens unterhalt zahlen.
    Ich wäre dieses Wochenende mit dem Umgang dran. Jedes mal wenn ich der KM schreibe das ich die Kinder morgen holen, kommt von ihr . Die Kinder wollen nicht zu dir.ich fahre da vorbei und schaue was passiert

  • Hallo Wuppeetaler,

    Zitat

    Also ich habe etwas mehr, kann durch meinen nebenjob und das eingesparte Fahrgeld den mindestens unterhalt zahlen.


    Gut gemacht :daumen

    Zu der Umgangsproblematik
    Kommunikation aufheben, zur Zeit bei der Wohnung sein (Zeuge mitnehmen), 2 x klingeln.
    Thematik beim Anwalt aufnehmen.
    So wie die KM das hier handhabt, geht ja gar nicht.
    Kann man da ein Eilverfahren einleiten?


    LG

  • Wir haben ja am 3.7 Termin


    Hoffentlich haut das Gericht, der Umgangsboykotierenden Mutter, mal richtig auf die Finger!!!


    Langsam müsste auch das Gericht merken was die Mutter vor hat!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Ich befürchte das schlimmste. Das die Mutter es schafft das ich die Kinder nicht mehr sehe. Ich weiß auch ehrlich gesagt nicht mehr, ob ich noch die kraft habe gegen sie vorzugehen. Es geht ja schon seit 4 Jahren so. Und ich weiß nicht was sie damit bezwecken will. Oder sie hat es sich zum Hobby gemacht. Vorfällen weil die Kinder ja gehört werden sollen. Die KM kann die Kinder ja beeinflussen , falls sie es nicht schon gemacht hat. Und die Kinder sind ja noch in dem alter wo sie noch nicht das eigene denken haben. Die Kinder sollen aus dem Stress rausgehalten werden. Wieso kann man als Elternteile nicht vernünftig miteinander reden? Ich hatte letztens das Problem das ich spatschicht hatte. Und wenn ich nicht jedes Wochenende Pizza ausfahre kann ich den unterhalt nicht zahlen. Die KM ließ sich auf keine Lösung ein, sie sagte ich solle die Kinder nehmen Das ganze Wochenende. Aber dann kann ich nicht arbeiten. Also rief ich die fam.hilfe an. Und bat sie um hilfe. Ich erklärte ihr das, sie rief bei der KM an und sagte : ich will mich nicht mit dem Vater an einem Tisch setzen und das klären. Ich sagte zu der fam.hilfe, die Lösung wäre es. Ich hole die Kinder Freitag ab. Bringe sie samstags abends zu der KM und hole sie Sonntag morgen ab. Und sonntags abends wieder zu der KM.damit War die KM einverstanden. Aber komisch das sie anschließend die Wochenenden nicht Zuhause war


    In dem schreiben von ihrem Anwalt an das Gericht ließ die KM schreiben (unter eid) an die tage wo der Vater die Kinder abholen sollte. Und ich angeblich nicht Zuhause war. War ich Zuhause. Der Vater hat das frei erfunden um die Kinder nicht zu haben. Ich zweifel an die Fähigkeit des Vaters sich um die Kinder zu kümmern. Ich musste die Kinder zu seinem ex Schwager bringen . Mit dem ich noch sehr gut befreundet bin. Damit die Kinder untergebracht sind. An dem anderen tag hat sich mein neuer Lebenspartner um die Kinder gekümmert.


    Das War ein Zitat aus dem Brief die Frau lügt. So viel das sie es wahrscheinlich selber nicht mehr glaubt.

  • Hallo wuppeetaler,


    bei der „Kriminellen Energie“ die durch die KM an den Tag gelegt wird, fehlen einen wirklich die Worte!


    Aber es ist so, dass du ohne Zeugen, kaum ihre Aussagen wider legen kannst. Schon gar nicht wenn die KM nicht einmal vor einem Meineid zurückschreckt!


    Aufgeben ist keine Lösung, denn dann hätte die KM erreicht was sie will.
    Deine Kinder werden älter und irgendwann erkennen sie, welches schmutzige Spiel ihre Mutter da treibt und dann kommen Fragen an die KM.


    In deinem Fall, kann man davon ausgehen, dass die Kinder gegen dich beeinflusst, aber ein erfahrenes Gericht kann so etwas feststellen, auch bei kleineren Kindern!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Bisherige Umgangsregelung vor dem Familiengericht schriftlich fixieren lassen mit Ordnungsgeldauflage bei Nichteinhaltung, wenn die Mutter den Umgang boykottiert oder nicht auf die Kinder einwirkt den Umgang wahrzunehmen ("Du mußt nicht zum Papa fahren, wenn du nicht willst" oder "Mama ist unglücklich, wenn du nicht da bist"): Ordnungsgeld bis 25.000 Euro.
    Ist zwar eine Kann-Regelung aber irgendwann hat ein Gericht auch keinen Ermessensspielraum mehr.