Hallo in die Runde,
ich habe mich gerade hier neu registriert. Daher weiß ich nicht, ob dieses Thema evtl. schonmal aufkam...
Bei mir ist folgende Problematik: ich bin seit knapp einem Jahr alleinerziehend. Der KV zahlt keinen Unterhalt (hohe Schulden). Ich hatte daher Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragt. Wir mussten beide ja angeben, wie oft er unser Kind in der Woche sieht (jeden Di und Do, die WE's im Wechsel) und - da wir uns trotz Trennung noch gut verstehen - manchmal auch öfter, wenn ich evtl. Termine und keinen Baby-Sitter habe (wir haben leider keine Familie in der Nähe).
Das JA hat daraufhin den Antrag abgelehnt mit der Begründung, dass ich anderen Alleinerziehenden nicht gleichgestellt sei, da ich durch die häufige Betreuung durch den KV entlastet wäre.
Hat vielleicht jemand von euch schon einmal von so einem Fall gehört? Ist sowas "möglich" (in den §§ steht nirgendwo etwas über diese Variante als Ablehnungsgrund)?
Wie soll ich mich verhalten?
Ich habe jetzt einen neuen Antrag gestellt, da ich ja keine finanzielle Entlastung habe, wenn der KV unser Kind "nur sieht" - alles, was finanziell anfällt, trage ich allein. Ich verstehe daher diese Begründung nicht...
Viele Grüße...