ALG II als alleinerziehend beziehen

  • Geht es vielleicht um die Jahresvereinbarung?
    Während der Elternzeit muss man einmal im Jahr hin um diese zu unterschreiben. Während der Elternzeit würde aber nur drin stehen, dass man ein weiteres Jahr nicht zur Verfügung steht. Es sei denn man will es selbst. Alle anderen Einladungen kann man mit Verweis auf diese Vereinbarung absagen. Ein Anruf genügt.

    so etwas musste ich in 4 Jahren Elternzeit und H4 nicht ein einziges Mal unterschreiben ... nur mal so nebenbei gesagt :blume



    ich war auch einmal im Jahr bei meiner SB, da hat sie dann vis a vis nachgefragt, ob sich irgendwelche Änderungen ergeben haben, wie ich mir die
    berufliche Zukunft vorstelle und wo sie mir helfen kann ... das JC kann dir z.B. eine Dringlichkeitsbescheinugung für einen Kita-Platz ausstellen, die
    mehr als 4 Stunden beinhaltet, kann dich über Kurse, Massnahmen etc. informieren und evtl. auch schon anmelden ...


    ich finde auch, Du solltest hingehen, selbst wenn du i.M. nicht vermittelbar bist, hast du ja auch Pflichten gegenüber dem JC ... deinen Weiterbewilligungsantrag
    schickst du bestimmt auch nicht zurück mit der Bemerkung : "alles wie immer" ;)

    ...

    nimm Kindi mit und bescher der SB eine evtl. etwas unruhige Stunde,
    ich bin immer mit den twins hin und wir haben nett geplaudert ...

    Hunger


    Pipi


    kalt !


    So sind Mädchen halt.

    2 Mal editiert, zuletzt von mokeline ()

  • Hallo Angela7,


    ich sehe es eher als Glück für dich an, dass sich das JC für dich und deine berufliche Zukunft interessiert.
    Ich musste meiner ehem. SB "hinterher rennen" um mal einen Termin zu bekommen.
    Als ich den dann hatte, war sie völlig entgeistert, weil sie nicht verstand, was ich mit meinem 9 Monate alten Baby wolle - und dass auch noch als Alleinerziehende. Ich hatte so meine Probleme damit, dass man mich "abschieben" wollte, immer mit der Begründung "Sie können doch die ersten 3 Jahre Zuhause bleiben und sich ums Kind kümmern...". Ich konterte damit, dass ich mich auch um mein Kind kümmern kann, wenn ich einen Job (wenigstens Teilzeit)/Umschulung habe. Von daher war ich froh, als ich dann irgendwann Aufmerksamkeit erlangte.
    Nicht falsch verstehen, Mütter die gern die vollen 3 Jahre Zuhause bleiben wollen, können dass gern machen (ich habe da auch keine Vorurteile/Einwände),
    ich -und manch andere- wollte das jedenfalls nicht und somit fand ich das unmöglich, mich so "wegzudrängen".


    Bin gespannt wie dein Termin war...


    VG

    Einmal editiert, zuletzt von Wintersonne79 ()

  • Und ist es in Ordnung wenn SB ein Tag davor also ca 24 Stunden vor den Termin Einladung schickt um über aktuelle berufliche Situation zu plaudern. Das Kind ist aber gerade 1,5 Jahre???

    Wieso nicht? Kannst Du nicht?


    Bei so vielen "Kunden" die ein SB hat ist es kein Wunder dass so etwas passiert … oder doch einfach nur schikanieren wollen :hae:


    Wo ist den die Schikane? Der SB möchte mit Dir reden.

  • Als mein Kleiner eineinhalb war, hat mir der Berater eine Fortbildung angeboten. Das habe ich dankbar angeboten und dadurch habe ich jetzt einen Job, der mich sehr zufrieden macht. Vielleicht will der Sachbearbeiter Dich also nicht schikanieren sondern Dir einfach was gutes.

    "Wir können ja Freunde bleiben" ist das gleiche wie "dein Hund ist tot aber du darfst ihn behalten" [/align]

  • Sie muss ja gar nicht dahin wenn sie in Elternzeit ist. Einfach anrufen und absagen reicht doch.
    Solche Schreiben gehen oft raus, fälschlicherweise.

    diese aussage ist falsch. Sie unterliegt der Meldepflicht und wenn ein SB einlädt, dann muss sie hin oder mit Sanktionen rechnen.


    Sei froh das dein Bearbeiter sich um dich kümmern möchte oder dir vielleicht was vermitteln möchte, es könnte dir demnächst den Berufseinstieg erleichtern. In den meisten Orten Deutschlands ist die Betreuungssituation mit Absicht sehr dünn gestreut und oft zeitlich massiv gekürzt. Ein JC hat oft mehr Gewicht um einen Kitaplatz Teil-oder Vollzeit freizuschaufeln, als du allein.
    Zudem tuts dem Kind gut, wenn es langsam in Teilzeitbetreuung kommt und du vielleicht in Weiterbildung oder Ausbildung oder einfach nur in den Prozess der Bewerbungen wieder reinkommst. Was ist daran schikanierend? Du nimmst doch auch ohne Gegenleistung und Murren monatlich das Alg2 an, eigentlich für Leute in Arbeit die mindestens 3 h einsetzbar sind.


    Dein SB wird fragen wie du dir die nächsten Wochen und Monate vorstellst. Wieviel Bewerbungen hast du abgeschickt. Was hast du getan eine Kitaplatz zu bekommemn? Wann fängt der an etc. Wenn du eine EGV bekommst, dann nimm die mit nach Hause und lies in Ruhe. Du kannst sie auch annonymisiert auf www.elo usw reinstellen. Die gucken sich das in Ruhe an und beraten dich.
    Also sieh es nicht negativ, sondern ehr als nettes Gespräch.

  • Bin nicht deren Marionette.



    Naja, irgendwie schon. Du möchtest doch dein Geld pünktlich auf dem Konto haben, genauso
    erledigt man doch in einem Arbeitsverhältnis seine Arbeit auch, das der Arbeitgeber zufrieden
    ist und man sein Geld pünktlich bekommt.....
    Und das Amt hat halt auch seine Vorgaben, wie oft und wann jemand eingeladen werden muss.


    Ich musste übrigens auch hin, als meine Jüngste knapp 2 Jahre alt war. Es wurde nur gesprochen
    wie ich mir das vorstelle wieder einzusteigen, welche Hilfen ich bekommen könnte etc. Ansonsten
    hab ich bis Töchterchen locker 3 war, nichts mehr gehört...und da war ich noch nichtmal AE.


    Schikane finde ich das nicht. Evtl war es ein Versehen, das der Brief so knapp vorm Termin kam,
    aber Schikane wäre für mich, wenn sie dich alle 2 Wochen sehen wollten, für irgendwelche unsinnigen
    und unwichtigen Dinge :rolleyes2:

  • Wenn ich das nicht tue, bzw all die ALG II Empfänger dann treffen wir uns so alle 6 Monate vielleicht dort :)


    Bin nicht deren Marionette.


    Du wirst von denen bzw. der Allgemeinheit bezahlt, folglich hast Du auch deren Regeln einzuhalten.....ist bei jedem Arbeitgeber nicht anders.

  • diese aussage ist falsch. Sie unterliegt der Meldepflicht und wenn ein SB einlädt, dann muss sie hin oder mit Sanktionen rechnen..


    Stimmt nicht. Sie muss nicht blind jeder Einladung folgen. Sie kann auch anrufen und fragen ob die Einladung ernst gemeint sei oder ob es ein Fehler ist.
    Das habe ich mehrmals getan und jedes Mal hat sich der SB damals entschuldigt und gesagt dass das Schreiben ein Fehler war. Und dass ich natürlich nicht kommen brauche. Dass diese Schreiben maschinell erstellt werden und auch die Adressen maschinell hinzugefügt werden und da kann es zu Fehlern kommen wenn man im System irgendwie "falsch" eingespeichert ist.


    Wenn ein SB ihr nahe legen will, das Kind in die Kita zu geben und eine Weiterbildung zu machen oder einen Teilzeitjob anzunehmen, kann er es ja gerne tun - beim jährlichen Termin zur Eingliederungsvereinbarung. Sie muss dem auch zustimmen, dann wird es in die EGV aufgenommen, von ihr unterschrieben, und dann kann der SB mit Vorschlägen kommen. Er kann es auch so tun, dem muss sie aber nicht folgen und kann absagen mit dem Verweis auf die EGV wo steht dass sie in Elternzeit ist und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht.
    Will sie doch früher vermittelt werden, kann sie ja jederzeit den SB anrufen und um einen Termin bitten.
    Soweit zur rechtlichen Lage.


    Aber mittlerweile ist der Termin ja bereits überschritten.
    @TS: warst du da? Magst du verraten was der Inhalt des Gesprächs war?

  • eine Einladung über meine AKTUELLE beruflich Situation!


    und deine aktuelle berufliche Situation ist - Elternzeit !
    Und genau dieser wortlaut stand in meinem Schreiben für die jährlich Eingliederungsvereinbarung !!


    Vermutlich wird dir der Sachbearbeiter ein paar Fragen stellen um deine BERUFLICHE Situation kennenzulernen und wird dich dann in einem Jahr wenns aktuell wird, oder ein Verlängerungsantrag ansteht wieder einladen.
    Er hat ja keine Ahnung was du vorher gemacht hast oder gedenkst nachher zu tun. Ob du dir einen neue Stelle suchen musst, hilfe durch eine Tagesmutter oder sonstige Betreuung benötigst usw usw...


    Mach da kein Drama drauß und geh einfach hin, da bricht sich keiner einen Zacken aus der Krone.
    Ich bekam damals sogar die Fahrtkosten zum Termin erstattet, hatte also nicht mal finanziell einen Nachteil.




  • Ich war nicht dort - ich habe ein Schreiben geschickt, an Service Haus Kundenreaktion uvm. Ich melde mich und berichte sobald was kommt.



    VG und DANKE :blume

  • dann kannst du das als meldeversäumnis schon mal aufnehmen gedanklich und damit rechnen das du demnächst aus diesem Grund eine Anhörung bekommst mit Sanktionsbeschwerung. Wenn du keinen triftigen Grund wie Liegebescheinigung etc vorweisen kannst, dann wirst du mit der Sanktion leben müssen.

  • dann kannst du das als meldeversäumnis schon mal aufnehmen gedanklich und damit rechnen das du demnächst aus diesem Grund eine Anhörung bekommst mit Sanktionsbeschwerung. Wenn du keinen triftigen Grund wie Liegebescheinigung etc vorweisen kannst, dann wirst du mit der Sanktion leben müssen.


    So sieht es aus. Sie hat eine "Mitwirkunspflicht". D. h. sie muss zeigen , dass sie willig ist mitzuarbeiten. Sprich, den Einladungen folgt, nicht auf das Arbeitsleben bezogen.


    Ich kenne solche Situationen zu Hauf aus meinem Arbeitsalltag. Oft sind Sanktionen die Folge.
    Grundsätzlich hängt dies aber auch vom SB ab.


    LG Janias

    Ich lebe in der Gegenwart,
    das Verweilen in der Vergangenheit verbaut mir nur die Zukunft. :tuedelue

  • es könnte noch viel schlimmer sein...


    Da Sie den Termin nicht wahrgenommen haben, konnten wir Ihnen leider keinen Weiterbildungsplatz im Herbst 2015 mit
    Kinderbetreuung in unserem Neuen Familien-Ausbildungszentrum mit ***** Niveau und Eingleiderungsmöglichkeit in
    ein DAX-Unternehmen anbieten, da die Plätze jetzt alle vergeben wurden.
    Für 2016 haben Sie leider keinen Anspruch, da Ihr Kind dann nicht mit dem Aufnahmealter entspricht.

  • Lena :D der ist gut.


    Aber jetzt mal ernsthaft. Wie ist es rechtlich? Sie muss doch mit keinen Sanktionen rechnen, da sie auf das Schreiben REAGIERT hat und sogar schriftlich.
    Und selbst wenn sie ihr was anbieten wollten - in der Elternzeit darf sie doch alles ablehnen.


    Es ist schon richtig dass man sanktioniert werden KANN (nicht muss) wenn es sich um "Normalzustand" handelt, aber doch nicht in der Elternzeit. Und sie hat ja auch abgesagt. Dass der Brief zu spät ankam, so dass die Absage erst nach dem Termin ankommt, ist ja nicht ihre Schuld.
    Und besonders triftige Gründe muss man in der Elternzeit nicht haben, denn mannest ja sowieso 24 Stunden am Tag beschäftigt, mit Kind nämlich. Ist ja nicht so dass man vor Langeweile sonst die Decke anstarrt und nichts zu tun hat.
    Ich würde auch absagen, denn so schnell würde ich einfach keine Betreuung fürs Kind finden. Und mit Kind hingehen, mitten im Winter, mit 1000 Klamotten und mitten in der Grippewelle - das würde ich meinem Kind nie antun.

    Einmal editiert, zuletzt von NemesisLady ()

  • Sie muss doch mit keinen Sanktionen rechnen, da sie auf das Schreiben REAGIERT hat und sogar schriftlich.


    Woher nimmst Du das?


    Ich lese folgendes:
    Wortlaut § 309 SGB III:
    Allgemeine Meldepflicht:
    (...) Arbeitslose haben sich während der Zeit, für die sie einen Anspruch auf Arbeitslosengeld erheben, bei der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen Dienststelle der Bundesagentur persönlich zu melden oder zu einem ärztlichen oder psychologischen Untersuchungstermin zu erscheinen, wenn die Agentur für Arbeit sie dazu auffordert (allgemeine Meldepflicht). Die Meldung muss bei der in der Aufforderung zur Meldung bezeichneten Stelle erfolgen. Die allgemeine Meldepflicht besteht auch in Zeiten, in denen der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruht.(...)


    Durch § 59 SGB II ist dieser § aus dem SGB III für Bezieher von Arbeitslosengeld II anwendbar.


    Von daher ist ganz klar zu sagen, dass ein schriftliches Reagieren keinesfalls ausreichend ist.
    Es kann nun sein, dass sie einen Sachbearbeiter hat, der das einfach hinnimmt - aus welchen Gründen auch immer. Es kann auch sein, dass der Sachbearbeiter eine Sanktion verhängt. Nach entsprechender Anhörung natürlich. Das ergibt sich aus § 32 SGB II. Denn nur dadurch dass sie schriftlich Stellung genommen hat, wird eine persönliche Meldung auf Einladung nicht hinfällig.

  • denn so schnell würde ich einfach keine Betreuung fürs Kind finden. Und mit Kind hingehen, mitten im Winter, mit 1000 Klamotten und mitten in der Grippewelle - das würde ich meinem Kind nie antun.

    Sorry, aber von Winter kann ja im Moment nun wirklich nicht die Rede sein .


    Tja und nicht vergessen auch beim Shoppen können pöse Viren und Bakterien unterwegs sein ;)


    Ich kapiere nicht wirklich was an einem Termin beim JC so schlimm ist.


    Liebe Grüße


    Ute, die wohl eine Rabenmutter und sich nicht 24 Stunden mit ihren Kindern bechäftigt hat :brille

  • Und mit Kind hingehen, mitten im Winter, mit 1000 Klamotten und mitten in der Grippewelle - das würde ich meinem Kind nie antun.


    wohin ? Zum Termin ? Face to Face ? 2 Menschen - 1 Termin ?


    Puhhh, ich hoffe du gehst mit deinem Kind nicht in den Supermarkt.


    By the way, welcher Winter ? Bei uns waren es heute 10 Grad plus.

  • Ich hab im MuSchu auch eine Einladung von meinen supernetten Optionskommunen-JC bekommen. Bin aus allen Wolken gefallen... SB angerufen, die sagte, Hups, oh Entschuldigung den MuschU hab ich nicht gesehen, wollte schnell jemand nettes in meinen Vermittlerpool bzw. wurde automatisch versandt. Sorry noch vielmals.

    Ist also echt nicht böse gemeint. Angela, einfach anrufen und Fragen wär bestimmt besser/schneller gewesen..


    Mit Kind beim JC, naaja sag ich da, meiner würde das Gespräch bestimmt schlagartig rasch beenden indem er herumjodelt... :lach Sorry, ich verstehe bei Nebengeräuschen nicht mehr viel. aufs Gespräch könnte ich mich auch nicht konzentrieren da Little Jo garaniert versuchen würde das Zimmer auseinanderzunehmen, Kabel sag ich nur... :brille Wenn Nemesis Sohn genauso ist versteh ich das.


    Übrigens war ich letztens mit Kind in einer Riesen-Shoppingmall und jetzt ist Kind krank mit Magen-Darm... Nur mal so am Rande, da es eh unsachlich geworden ist...


    Leuts jetzt macht ma die Pferde nich scheu, das JC muss notfalls beweisen dass die Einladung rechtzeitig kam, was bei einen einfachen Brief schlicht nicht möglich ist... ;)


    Ich hab auch schon mal nen kurzfristigen Termin bei meinen alten JC abgesagt, weil ich da fest zugesagt hatte meinen Ex abzuholen, der hat keinen FS und wird auch nie einen haben dürfen und keinen Ersatz fand. Saktionen wurden zwar angedroht, passiert ist aber letztendlich nix. Gut, ich war da auch nicht wirklich nett, aber dieses JC geht mit seinen Kunden echt schäbig um. Bin ich froh da weg zu sein. Klar, muss keine Garantie sein, dass es immer sanktzionslos ausgeht. :frag


    Ich hatte mal nen Fall da wollte ich aber zu meiner SB, da kam ich schlecht an den Sicherheitsfuzzis vorbei und der Einladungsrief kam Tage später. :frag


    Angela, sagst du uns ob du Sanktionen bekommen hast wegen der Absage, büdde... ;) Naja, die nächste Einladung kommt bestimmt.


    *Eimer mit Tomaten hinstelle* Soo, viel Spaß beim Werfen, Steine sind mir zu hart... :D


  • Ich gehe mit Kind auch nicht shoppen oder zum Supermarkt, nur wenn sich das nicht vermeiden lässt. :D Ohne Kind geht es viel schneller und einfacher, aber gut, die Möglichkeit hat nicht jeder. Mit Kind gehe ich spazieren an der frischen Luft.
    An einem Termin ist natürlich nichts schlimmes....außer Viren die umher fliegen. :D Und zumindest in Berlin ist gerade die halbe Stadt krank.
    Klar kann man auch mit Kind hin, aber ohne ist doch besser. Vor allem weniger Stress fürs Kind. Kommt ja auch auf die Uhrzeit an. Wenn er gerade zu der Zeit Mittagessen und Mittagsschlaf macht? Das bringt dann ja den ganzen Tag durcheinander.
    Ich würde mit Kind nur im absoluten Notfall hingehen und hier ist definitiv kein Notfall.
    Deshalb hätte ich angerufen, gefragt worum es geht und ob dieser Termin wirklich nötig ist, weil ja in Elternzeit, und sollten sie darauf beharren, würde ich den zumindest verschieben, so dass ich eine Kinderbetreuung habe.
    Andererseits, mit einem quengelnden Kind hingehen ist die beste Lösung, falls man keine Einladungen bis zum Ende der Elternzeit haben will. :D
    Eluchil, in der Tat, meiner hätte in 5 Minuten den ganzen Raum auseinander genommen. :lach

    Einmal editiert, zuletzt von NemesisLady ()

  • Außerdem geben die Mitwartenden bzw. Mitarbeiter oft ungeschminkt ihren Umut zu verstehen mit quengeldem Kind beim JC auftaucht. Den Stress muss man sich nicht antun... Nur im Notfall.



    @Nem: :lach Hätte nicht gedacht dass ich voll ins Schwarze treffe.

    2 Mal editiert, zuletzt von Eluchil ()