Scheidung terminiert, Gegenseite möchte sich zum x. mal mit uns zusammen setzen. Warum?

  • Hallo Ihr Lieben,


    meine Frage steht ja schon oben. Zum Hintergrund: Die Scheidung ist terminiert. Parallel bzw. vor dem Scheidungstermin wird erneut der Kindes- und Betreuungsunterhalt terminiert. KV klagt seit 04/2012 um Reduzierung des BU's und da 03/2013 nur eine vorläufige Anhörung war, gibt es ja im BU keine finale Entscheidung sondern noch immer den vorläufigen Stand. Sprich, theoretisch könnte es sein, dass das Gericht anders als in 03/2013 entscheidet und ich die Differenz nachzahlen muss bzw. er wenn das Gericht höher entscheidet.


    Tendenziell sieht es aber so aus, dass Richter 2 wie Richter 1 entscheiden wird.


    Jetzt kam ein Schreiben vom Gegenanwalt mit der erneuten Bitte sich vor dem Scheidungstermin zusammen zusetzen. Das wäre ja normalerweise ein gutes, konstruktives Zeichen. Aber ich kann Euch gar nicht erzählen, wie viele es von diesen (für mich dann auch sehr teuren) Meetings schon gab, die KV nicht einmal dazu bewogen haben, seine Positionen minimal zu überdenken sondern statt dessen zwei Anwälte in der Phase das Handtuch geworfen haben. Er ist beratungsresistent.


    Es geht ihm primär um folgendes:


    - Er will das die Kaution für die Wohnung auf sein Konto geht. Ich denke, die haben wir beide gezahlt. Da unser gemeinsames Einkommen. Ich habe damals den Immobilienmakler gezahlt und er die Kaution aber es kam auf das gleiche heraus. Da kann er auch nicht loslassen.
    - Er moechte, dass ich ihn aus allen Verpflichtungen der Wohnung herausnehme. Hauptsächlich Renovierung. Ich mache mir aber Sorgen hier, da er relativ viel in der Wohnung gewerkelt hat und ich nun ggf. bei Auszug das alle korrigieren soll und er die Kaution bekommen möchte?
    - Er moechte, dass ich ihm die Hälfte der Studiengebühren gebe, die ich während der Ehe abgezahlt habe (Autsch) aber ich glaube rechtens.
    - Er moechte, dass ich ihm ca. 15.000 EUR Unterhalt (2 Jahre zurückzahle), nicht okay. Mehrbedarf und BU
    - Er möchte sich nicht an den Schulgebühren beteiligen (mhm, er wollte die Schule nicht). Trotzdem mag er die Schule heute und ist begeistert. Was für eine Ironie.
    - Er möchte nicht mehr als EUR xx als Mehrbedarf pro Kind zahlen müssen (für beide ca. EUR 100 zusammen im Monat) nicht okay. Ich zahle gut EUR 1000 pro Monat für die Schule, Kinderbetreuung, Hort, Klavier, Ballet, Schwimmen, Fussball, Au-Pair etc. Da kommt er mit EUR 100 plus EUR 150 für Hort gut weg. Immerhin erspart er sich Unterhalt dadurch, dass ich voll verdiene. Und durch Verbeamtung haben sich die PKV Beiträge mehr als signifikant reduziert. Aber vermutlich vermische ich hier Dinge die nicht zusammen gehören.
    - Er moechte, dass ich ihm für den Hausrat EUR 4000 zahle (ist rechtens)
    -Er will das automatische Sorgerecht für sich, falls ich aus der Großstadt ziehe (So'n Quatsch).


    Nun aber: Er möchte Zugewinn ausschliessen.


    Warum? Ich glaube ich stehe grade auf dem Schlauch. Hat das mit meiner Vermutung zu tun, dass er Geld ins Ausland geschafft hat? Aber ich bin bis dahin nie den Weg gegangen, dieses Geld zu verfolgen. Sollte ich das tun?


    PS: Ich habe das Gefühl ich übersehe etwas. Daher meine konfuse Frage… Die oben genannten Punkte haben sich seit 03/2013 nicht bewegt. Dabei habe ich relativ viele Angebote an ihn gemacht um sich zu bewegen.

  • Hallo RosefieldRd,


    es ist vollkommen egal, welche Zugeständnisse Du machst oder nicht machst.
    Er wird 5 Minuten später noch mehr und noch mehr wollen.
    Er will nicht einen Kompromiss, er will alles.
    Hat er alles, wird er noch mehr wollen.


    Solche Treffen dürften bei Euch recht sinnlos sein.
    Das einzige, woran er sich vielleicht irgendwann halten wird, sind richterliche Beschlüsse - und selbst die will er im Nachhinein hinweg-verhandeln.


    Du kannst vor Gericht nur gewinnen meint
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Ich kann dir nur auf die eine Frage Antworten: Die Gemeinschaft gilt für die Zeit, die vom Gericht festgelegt worden ist, also von Beginn der Ehe bis Zustellung des Scheidungsantrags. Alles was danach ist, fällt da nicht mehr rein. Da ist also deine Annahme richtig.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • "Sehr geehrter herr Anwalt gern sind wir zu einem weiteren Gespräch bereit. Mindestvoraussetzung dazu wäre jedoch, dass Sie dazu vorab ein verändertes, substantielles Angebot unterbreiten als Zeichen Ihrer aufrichtigen Gesprächsbereitschaft."

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ganz knapp: die anderen haben recht. er will keinen kompromiss, sonder alles.
    wenn du für dich risiken siehst, draufzahlen zu müssen ( maklerkosten und kaution etc. sind gemeinsame Kosten - da hat, sofern ihr keine gütertrennung vereinbart habt, keiner ein recht IRGENDWAS zurückzufordern! gleiches gilt für Hausratanschaffungen etc. und den ersatz von gütern, den der eine oder andere in die ehe eingebracht hat. der ersatz gehört dem, der das erste stück eingebracht hat ( beispiel, wichtig: AUTO - zählt übrigens auch zu HAusrat ;) ) daher auf diese Forderungen nicht eingehen, deinen anwalt bitten, eine kontenklärung im gegenzug zu verlangen sprich: von Tag der eheschließung sein Vermögen feststellen zu lassen und auch deines und ebenso von tag der zustellung der scheidungsantragsschreibens ( wobei ich immer davon ausgegangen bin, dass der tag zählt, der von gericht im schreiben genannt wird?... und wenn er geänderten kinderunterhalt zahlen will, muss er sein gehalt offenlegen. und der mehrbedarf: solange ihr gemeinsames sorgerecht habt, müsst ihr euch eigentlich einigen - und er kann sich nicht daraus zurückziehen und sagen die schule (privatschule? ganztagsschule?) muss aus dem Unterhaltsgeld für die Kinder von dir beglichen werden...
    ich nehme mal an, du hast den scheidungsantrag gestellt? dein anwalt hat sicherlich die Punkte versorgungsausgleich und auch den zugewinnausgleich mit eingefordert...
    Auch aufwendungen für die aus- und fortbildung ( während eurer ehe) müssen nicht nachträglich irgendwie ausgeglichen werden , ihr hattet eine GEMEINSCHAFT.... heisst: am ende wird geteilt, WAS DA IST und dann aufgerechnet gegen das was jeder einzelne eingebracht hat.


    P.s.: was hast du ür einen Anwalt... naja...


    ich drück dir die daumen, dass du klar kommst und nicht überrumpelt wirst.

  • Trilian hat mir da gerade den Gedankenanstoß gegeben, den ich brauchte:


    Was für einen Kinderkram wollt ihr da gerichtlich regeln lassen??


    Da sind folgende Posten im Scheidungsverfahren relevant:


    Verorgungsausgleich: Ist ein Verwaltungsverfahren, daß wohl soweit geklärt ist.


    Zugewinnausgleich: Versucht euch zu einigen, das wird vor Gericht teuer, da gerichtlicher Streitwert der Ausgleichswert ist. Zumindest kannst du deinen Ex drauf hinweisen, das eine gütliche Einigung viel Geld spart.


    - Er will das die Kaution für die Wohnung auf sein Konto geht. Ich denke, die haben wir beide gezahlt. Da unser gemeinsames Einkommen. Ich habe damals den Immobilienmakler gezahlt und er die Kaution aber es kam auf das gleiche heraus. Da kann er auch nicht loslassen.
    - Er moechte, dass ich ihn aus allen Verpflichtungen der Wohnung herausnehme. Hauptsächlich Renovierung. Ich mache mir aber Sorgen hier, da er relativ viel in der Wohnung gewerkelt hat und ich nun ggf. bei Auszug das alle korrigieren soll und er die Kaution bekommen möchte?


    Renovierungskosten und Kaution werden geteilt, jeder bezahlt die die Hälfte und erhält die Hälfte. Ihr habt gemeinsam drin gelebt.


    - Er moechte, dass ich ihm die Hälfte der Studiengebühren gebe, die ich während der Ehe abgezahlt habe (Autsch) aber ich glaube rechtens.


    Irrelevant. Hat mit der Scheidungssache nichts mehr zu tun, da während der Ehezeit passiert und abgehandelt wurde.


    - Er moechte, dass ich ihm für den Hausrat EUR 4000 zahle (ist rechtens)


    Ist dann Zugewinnausgleich. Möbel habt ihr während der Ehe angeschafft, die heute noch einen Wert haben und bei dir sind. Restwert wäre dann 8000€, die du ihm mit 4000€ ausgleichst. Hört sich in Ordnung an.


    Das nächste sind Sorgerechts- und Umgangsangelegenheiten:


    -Er will das automatische Sorgerecht für sich, falls ich aus der Großstadt ziehe (So'n Quatsch)


    Fern jeder Realität. Es gibt keine automatisches Sorgerecht. Es gibt Alleiniges und Gemeinsames. Und für Alleiniges Sorgerecht besteht kein Anlass, weißt du aber alles selber.


    <--- sollte aus dem Gerichtsverfahren ganz raus bleiben, erhöht den Streitwert um weitere 800€.


    Zum Schluss noch Unterhaltsrechtliche Angelegenheiten


    - Er moechte, dass ich ihm ca. 15.000 EUR Unterhalt (2 Jahre zurückzahle), nicht okay. Mehrbedarf und BU


    Unterhaltsrückzahlung für die Vergangenheit gibt es nicht.


    - Er möchte sich nicht an den Schulgebühren beteiligen (mhm, er wollte die Schule nicht). Trotzdem mag er die Schule heute und ist begeistert. Was für eine Ironie.


    Muss er aber. Sollte man ihm auch klar machen.


    - Er möchte nicht mehr als EUR xx als Mehrbedarf pro Kind zahlen müssen (für beide ca. EUR 100 zusammen im Monat) nicht okay. Ich zahle gut EUR 1000 pro Monat für die Schule, Kinderbetreuung, Hort, Klavier, Ballet, Schwimmen, Fussball, Au-Pair etc. Da kommt er mit EUR 100 plus EUR 150 für Hort gut weg. Immerhin erspart er sich Unterhalt dadurch, dass ich voll verdiene. Und durch Verbeamtung haben sich die PKV Beiträge mehr als signifikant reduziert. Aber vermutlich vermische ich hier Dinge die nicht zusammen gehören.


    Mehrbedarf ist in nachgewiesener Höhe zu zahlen. Und Richtig, du vermischst hier die Dinge, die nicht zusammen gehören.


    Die Unterhaltssachen sollte man auch von der Scheidung getrennt regeln. Kostet auch wieder Extra. Da kann er dann im Nachhinein fordern, wenn er meint, daß er damit vor Gericht Aussicht auf Erfolg hat.
    Allerdings sollte man sich fragen, ob der Betrag xx so wesentlich überschritten werden könnte, daß sich ein Streit vor Gericht darum lohnt.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • @ Hucky


    Meiner Meinung nach lohnt sich ein Gang vor Gericht selten. Die finanziellen und emotionalen Kosten, nicht zu vergessen der zeitliche Aufwand… Aber wenn KV ca. EUR 40.000 insgesamt (noch weitere Positionen) fordert, dann kann ich nicht einfach nur abwarten.


    Leider wurde ihm vor Gericht schon mehrmals gesagt, dass er so nicht weiterkommt und gebeten Einsicht walten zu lassen. Aber wir kommen da nicht weiter. Es wird auch erst einmal keine Ruhe geben. Er hatte schon angekündigt, wenn das Gericht nicht zu seinen Forderungen positiv Stellung bezieht, geht er in Revision. Das heisst also OLG und es geht ihm hier nur um's Prinzip. So seine Aussage, nicht mal meine.


    Ich hatte in vorigen Threats schon mal geschrieben, dass es furchtbar ist, wenn man quasi keine Macht über diese Klagewelle hat und noch nicht einmal PKH bekommt. Ich gebe den überwiegenden Teil meines Geldes für diese Themen aus. Aus der defensiven heraus - mit Ausnahme der Ersetzung seiner Unterschrift bei der Schulanmeldung. Das initiierte ich damals.

  • Dann wird es wohl eine sehr teure Scheidung werden. Aber wenn das Gericht das schon so schildert, besteht evtl. Hoffnung, daß er die Gerichtskosten aufgebrummt bekommt, wegen Mutwilligkeit.


    Da hab ich ja richtig Glück gehabt. Scheidung hat 10 Minuten gedauert. Alles wurde nur verlesen und abgenickt. Bin ich ja gut aus der Sache bisher rausgekommen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Liebe RosefieldRd,


    angesichts der vielen Threads zum Thema mit immer ähnlichen Inhalten/Abläufen im Zusammenhang mit Deinem Ex kann ich Dir nur zwei Dinge raten:


    1. Füttere nicht den Troll und erliege auch nicht der Versuchung! (Das hilft nicht nur im Forum sondern auch im echten Leben) Es ist doch bereits alles terminiert, die bisherigen versuchten "Einigungsgespräche" verliefen doch nachweislich ergebnislos- also wird Gericht am Termin entscheiden. Dein Ex stiftet nur Konfusion (egal auf welcher Baustelle) und das Spiel solltest Du nicht mitmachen.


    2. Prüfe Deine Anwaltskosten. Wenn ich an die Zahlen aus Deinem anderen Thread denke halte ich diese zumindest in den Familiensachen immer noch für viel zu teuer - guter Freund der Familie hin oder her.


    Ich wünsche Dir die Kraft nicht in die Spielchen einzusteigen, sondern einfach höflich und knapp abzulehnen und die Gerichtstermine abzuwarten. Alles andere wird nämlich nichts bringen.


    Alles Gute!

  • Ein guter Freund von mir hatte sich scheiden lassen. Aus der ursprünglichen Forderung der Ex/Gegenseite (>30.000 EUR für Hausrat, da war nämlich jedes einzelne Teil zum Neupreis akribisch aufgelistet) wurde dann zum Scheidungstermin eine Summe von <5000? EUR. Dafür hat er den kompletten Hausrat und die Wohnung und das Auto behalten.


    Ex ausbezahlt und gut.


    Alles hat mal ein Ende. Auch das ;)


    LG

  • So, jetzt haben wir uns endlich geeinigt und eine Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar unterschrieben. Seit zwei Jahren machen wir an dem Ding herum. Ich fasse es nicht.


    Ich bin so k.o., dass ich noch nicht einmal mehr richtig sprechen kann. Ich weiss nicht wieviele Gespräche mit dem Steuerberatern, Notar und Anwälten koordiniert wurden. Zum Schluss hing es an Forderungen wie "ich will zukünftig an den steuerlichen Vergünstigungen der Kinderbetreuung beteiligt werden" usw.


    Aber nun ist erst einmal ein Ende in Sicht. Ich bin so froh darüber.

  • Ich bin geschieden… Sofort und mit Verzicht auf weitere Rechtsmittel.


    Wer hätte das gedacht? :)


    Ex hat finanziell von mir viele Zugeständnisse erhalten. Ich zahle zum Beispiel die private Schule alleine. Aber irgendwie habe ich damit meinen Seelenfrieden, da ich diese Schule ja auch für Kind wollte. Happig wird es wenn Kind 2 ebenfalls dahin kommt.


    Was mich freut: KV hat sich so auf die finanziellen Aspekte konzentriert… Ihm war lediglich wichtig, dass (falls überhaupt, völlig unklar und in den Sternen) ich jemals mit den Kindern wieder ins Ausland gehen würde, ich mich an den Umgangskosten beteiligen muss. Völlig in Ordnung - da bin ich bei ihm. Ist das nicht schön?


    Dergleichen ist zwar nicht geplant. Ebenso wurde festgehalten, dass der Aufenthaltsort der Kinder bei der Mutter ist.