Angst vor gemeinsamen Sorgerecht

  • Ich habe freiwillig GSR... und habe einen KV der das SR gerne benutzt mich "fertig zu machen"...
    nach dem Motto "Ich verweigere alles was KM will" und "selber nehme ich mir alles was ich will denn ich habe GSR"

  • Ist das denn hier so. Ich lese hier von einer Mutter, die Befürchtungen und Ängste hat.


    Feuert sie doch nicht noch dabei an, sondern versucht doch mal, ihr die Ängste zu nehmen und andere Perspektiven aufzuzeigen


    Hallo Hucky,
    aufgrund dessen, was die TS über das Verhalten des KV schreibt, ist es meine persönliche Meinung, dass ein GSR zu noch mehr Belastungen führen kann.
    Bevor hier über das GSR entschieden wird, müsste mindestens vorab der Versuch einer Mediation gemacht werden, um den KV auf eine vernünftige Elternebene zu bringen.



    Und es gibt Kinder und Mütter, die ihr Leben ohne GSR wesentlich unbeschwerter hätten leben können. Leider.

  • Hallo Romi2008,


    vielleicht gewöhnst du dich langsam mal, an die neuen Gesetze, aber du bist ja sowieso gegen das GSR!


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Hallo Hucky,
    aufgrund dessen, was die TS über das Verhalten des KV schreibt, ist es meine persönliche Meinung, dass ein GSR zu noch mehr Belastungen führen kann.
    Bevor hier über das GSR entschieden wird, müsste mindestens vorab der Versuch einer Mediation gemacht werden, um den KV auf eine vernünftige Elternebene zu bringen.



    Und es gibt Kinder und Mütter, die ihr Leben ohne GSR wesentlich unbeschwerter hätten leben können. Leider.


    Und aufgrund meiner Erfahrungen gibt es Kinder, die, wenn sie beim Vater leben würden, wesentlich unbeschwerter aufwachsen könnten. Leider.


    Und aufgrund dessen was die TS hier schreibt, muss sie mal auf eine vernünftige Elternebene gebracht werden. (womit es wieder 1:1 steht)


    Damit wären wir wieder bei Mütter-gegen-Väter-Fraktion und der Thread ist zum zerpflücken freigegeben, bis TS sich rausnimmt.


    Daran ist mir aber nicht gelegen. Deshalb möchte ich das Positive aus deinem Beitrag mitnehmen:


    Ein gangbarer Weg für die TS wäre es, um die Ängste und Bedenken aus dem Weg zu räumen die Beratung beim JA wahrzunehmen und eine Mediation anzustreben, um falsche Vorstellungen vom GSR bei Vater und Mutter zum Wohle des Kindes aus dem Weg zuräumen, damit sie als Eltern beide für ihr Kind da sein können. Wozu auch gehört, daß mann und frau mal unterschiedlicher Meinung sein dürfen und dann die besseren Argumente im Endeffekt zählen müssen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


    Einmal editiert, zuletzt von Hucky ()


  • Ich kenne dieses Gefühl und du brauchst dir nur vorstellen, wenn du an seiner Stelle währst! Natürlich würdest du eifersüchtig sein, wenn seine Ex jeden Tag mit deinem Kind zusammen spielt, es füttert usw., oder?

    Es ging damals um ein einmaliges Aufpassen, was der KV mir verbieten wollte. Zu der Zeit hat sich mein Exmann (der Vater meiner Tochter) nämlich nicht täglich um den Kleinen gekümmert, weil er ihn erst abgelehnt hat (da Kind vom Next). Und ich bin nicht eifersüchtig, wenn die Next vom KV mit meinem Sohn spielt, ihn versorgt oder sogar mit ihm kuschelt (das passiert bestimmt mal beim Umgang, weil sie meistens dabei ist). Mit einer Ex hätte ich wohl sogar noch weniger Probleme.





    Bei meiner Tochter wäre es eine ganz andere Sache, wenn sie zu meinem Exmann ziehen wollte. Die ersten 1,5 Jahre (als wir noch zusammen waren) habe wir uns 50:50 um unsere Tochter gekümmert. Dort könnte ich mir auch durchaus ein Wechselmodell vorstellen.


    Aber der KV hat eben mal so entschieden unseren Sohn die ersten 9 Monate komplett zu ignorieren (selbst Weihnachten kam nicht mal eine Nachrage), es kam auch nie eine Reaktion auf Fotos usw. Die beiden haben sich gerade erst kennengelernt und der KV ist noch lange keine primäre Bezugsperson für Sohni. Es ist nun mal Fakt, dass der Kleine todunglücklich wäre, würde er mich und seine Schwester länger nicht sehen. aber wenn der KV mal 3 Wochen nicht hier war, reagiert Sohn nicht darauf.


    Der KV durfte übrigens ab kurz nach der Geburt 3 mal wöchentlich herkommen und er ließ sich die ersten Monate gar nicht blicken. Er hat selbst dafür gesorgt, dass er nun keine Bezugsperson für Sohni ist.


    Ich stimme dir zu, dass das Wechselmodell oft das Beste wäre und die Trennung vom Vater eine qual für die Kinder, aber eben dann wenn sie es kennen, dass sich Papa täglich um sie gekümmert hat und sich das nach der Trennung plötzlich ändert.



    Ist das denn hier so. Ich lese hier von einer Mutter, die Befürchtungen und Ängste hat.

    Naja, KV hat öfters mal mit dem GSR gedroht nach dem Motto "Wenn ich das habe, darfst du nichts mehr alleine entscheiden und Sohn nicht so erziehen, wie du es möchtest". Also ich solle ihn dann lieber als unbekannt angeben, damit ich den Ärger nicht habe, das war sein Erpressungsversuch.

    Und aufgrund dessen was die TS hier schreibt, muss sie mal auf eine vernünftige Elternebene gebracht werden. (womit es wieder 1:1 steht)

    Ich bin auf der Elterneben. Ich überlege bei jeder Handlung, was für Sohn am besten ist. Wenn der KV mich beleidigt oder mir droht, springe ich nicht drauf an und feuere schon gar nicht zurück. Ich schlucke es runter oder antworte, aber bleibe sachlich. Ich mache eine Ausbildung zur Erzieherin und was wir dort lernen hilft ungemein dabei.


    Ich habe mich immer um Umgang bemüht und alles daran gesetzt, dass sich Sohn und KV annährern, auch zu Zeiten, in denen ich vom KV nur wüst beschimpft wurde.


    KV durfte immer seine Familie, Next oder sonst wen zum Umgang mitbringen, auch als er noch bei mir zuhause stattfand. Jetzt darf der KV während seiner Umgangszeit machen, was er möchte. Wir haben bei manchen Dingen verschiedene Ansichten, aber soll er es so machen wie er denkt und hier läuft es dann wieder "normal" (z.B. trinkt Sohn nur Wasser und Tee, da es in der Krippe auch nichts anderes gibt, KV weiß das auch, aber nach jedem Umgang ist der Tee aus der Trinkflasche ausgekippt und die Flasche mit Saft gefüllt. Ich nehme das so kommentarlos entgegen und kippe den Saft dann halt weg).


    Wenn der KV anderer Meinung ist, höre ich mir das an, aber leider kommen da ja meistens keine Argumente seinerseits. Wobei wir auch bei deinem letzten Satz wären. Ja, die besseren Argumente zählen, nur blöd, wenn einer keine bringt, sondern so seine Meinung durchsetzen will (und das auch noch lautstark bzw. in einem sehr agressiven Tonfall).

  • §1626a Absatz 2 BGB


    "§ 1626a
    Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen
    (1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu,


    2. wenn sie einander heiraten oder..."




    aha.
    was willst du damit sagen?


    Oder falschen Absatz zitiert?


  • Bei mir steht da:
    (2) Das Familiengericht überträgt gemäß Absatz 1 Nummer 3 auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Trägt der andere Elternteil keine Gründe vor, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können, und sind solche Gründe auch sonst nicht ersichtlich, wird vermutet, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht.


    Bei Dir auch?


    Nein? Macht nichts, beim Familiengericht, das darüber entscheidet, steht es so.

  • Bei Dir auch?


    Ja, stimmt, bei mir auch.
    Mea culpa... oder wie war das :brille



    Nein? Macht nichts, beim Familiengericht, das darüber entscheidet, steht es so.


    Ja, stimmt, auch bei denen steht das so.
    Wie sie entscheiden werden können wir alle hier aber nur spekulieren.


    Trägt der andere Elternteil keine Gründe vor


    dieser Elternteil möcht aber gerne Gründe vortragen. das ist ihr gutes Recht.


    Die TS muss also nicht einfach so zustimmen. Sie kann Gründe vortragen.
    Das Gericht kann dann entscheiden.
    Was ist daran verwerflich?

  • Hallo,



    Ja, stimmt, bei mir auch.
    Mea culpa... oder wie war das :brille


    Naja, kann passieren...


    Damit hast Du das wohl das große Problem genagelt - nach kaum mehr als einem halben Jahr gibt es anscheinend noch keine durchgängige Rehtsprechung, an der man sich orientieren kann. Am meisten hört man die Auffassung, daß "Gründe, daß die GES dem Kindswohl entgegen steht" wirklich schwerwiegend sein müssen (heute noch am Telephon von einem Sozialberater eines brandenburgischen JA so gehört) - Vorstrafen wegen Gewaltverbrechen, Alkoholismus.........


    Andere vertreten die Auffassung, daß sich eigentlich nicht viel geändert habe, es für Mütter höchstens schwieriger sei, die GES durch Kommunikationsboykott zu verhindern.


    Ich nehme an, daß sich die Rechtsprechung erst angleicht, wenn einige OLG sich in höherer Instanz mit Widersprüchen befassen. Es spricht vieles dafür, daß sich dann die erste Auffassung durchsetzen wird (die Familiengerichtstage sind anscheinend sogar fortschrittlicher als die Politik - klar, die Beteiligten dort kennen die Problematik aus erster Hand und nicht nur aus der "Emma").


    Eigene Meinung: Es wird trotzdem drauf hinauslaufen, daß beim JA um Elterngespräche gebeten werden sollte; spätestens, wenn die OLG- oder BGH-Entscheidungen da sind, wird die GES kommen. Im Fall verheirateter Eltern wird dem Vater die Elterliche Sorge schließlich auch vor Gericht nur sehr schwer entzogen; die Gründe in den Fällen dürften der Maßstab für "schwerwiegende Gründe" beim Widerspruch sein. (Der EGMR hat schließlich insbesondere die Ungleichbehandlung von geschiedenen mit nicht verheirateten Trennungsvätern für unrecht erklärt; demnach können Gründe, mit denen man nicht auch einem verheirateten Trennungsvater die GES entziehen könnte, nicht ausreichend sein.)


    Ich denke daher immer noch, daß die Gründe der TS nicht ausreichen und ein Widerspruch evtl. nicht mal zu einem mündlichen Verfahren führen wird; dann wird bei einem Widerspruch sowohl schwerer, eine gemeinsame Elternebene aufzubauen, als auch steht der im Ansatz verlorene Prozeß dann in der Gerichtsakte.


    Gruß
    diadem

    Einmal editiert, zuletzt von diadem ()

  • Alkoholismus


    was wohl auch nicht immer ein Grund gegen GSR ist, bzw. einem wird nicht automatisch das GSR entzogen wenn jemand Suchtkrank ist.
    Ob das "gut" oder "schlecht" ist, ist sicherlich unterschiedlich interpretierbar


    Ich nehme an, daß sich die Rechtsprechung erst angleicht, wenn einige OLG sich in höherer Instanz mit Widersprüchen befassen.


    Das werden wir ja dann bald alle hier verfolgen können (nicht in diesem Fall, aber allgemein)...

  • Ich kenne dieses Gefühl und du brauchst dir nur vorstellen, wenn du an seiner Stelle währst! Natürlich würdest du eifersüchtig sein, wenn seine Ex jeden Tag mit deinem Kind zusammen spielt, es füttert usw., oder?


    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971


    Das sehe ich ganz anders. Ich wäre jedenfalls nicht eifersüchtig. Denn stell dir vor du bist das Kind, der andere Papa kommt und beschäftigt sich ausschließlich mit seinem Kind. Da wäre ich als Kind eifersüchtig, denn da geht es nicht darum mein Papa dein Papa sondern um gemeinsame Unternehmungen. Vor allem wenn derjenige jeden Tag kommt. Und das andere Kind wird völlig links liegen gelassen. Ich finde es also sehr löblich von Vater Nr 1 dass er sich mit beiden Kindern beschäftigt und würde mir eher ein Beispiel daran nehmen und auch so oft wie möglich kommen und mich im Gegenzug auch mit beiden Kindern beschäftigen. Das Gegenteil schürt nur Eifersucht zwischen den Geschwistern.
    Dies zu verbieten finde ich von Vater Nr 2 sehr kurzsichtig.

  • Hallo,



    was wohl auch nicht immer ein Grund gegen GSR ist, bzw. einem wird nicht automatisch das GSR entzogen wenn jemand Suchtkrank ist.
    Ob das "gut" oder "schlecht" ist, ist sicherlich unterschiedlich interpretierbar


    denke, alle behandelten Störungen, die nicht zum Entzug der Geschäftsfähigkeit führen, führen nicht zwangsläufig zum Entzug der ES.


    Damit hast Du allerdings die Latte für wirksame Widersprüche gegen einen Antrag auf GES noch höher gehängt. Wenn man sich einige "Seminare" von VAMV und noch extremeren Verbänden anhört, scheint da die große Hilflosigkeit ausgebrochen zu sein; die durch die Blume "empfohlenen" Dinge können auch furchtbar schnell nach hinten losgehen (wie der Hinweis auf einer VAMV-Veranstaltung, daß z.B. ein Strafverfahren als Widerspruchsgrund tauge... tut es sicher, aber wenn die KM versucht, daraufhin eine Anzeige zu "konstruieren" und sich dumm anstellt, hat sie die "Schwarze Petra").


    Das Gesetz ist nicht aus "Jux und Dollerei" gemacht worden, sondern es gab klare Vorgaben des EGMR, die Situation verheirateter und unverheirateter Väter anzugleichen. Jede Entscheidung gegen einen unverheirateten Vater, die bei einem geschiedenen Vater nicht zum Verlust der GES geführt hätte, ist demnach anfechtbar mit großer Erfolgsaussicht spätestens wieder vor dem EGMR.


    Womit wir wieder bei dem Thema wären, daß es m.E. besser ist, keinen Widerspruch einzulegen, wenn die Gründe für den Widerspruch nicht auch eine Chance hätten, dem Vater die GES zu entziehen.


    Gruß
    diadem

  • Hallo Moonlight,
    ich würde mich nicht von vornherein verunsichern lassen. Wenn die Vertrauensebene zwischen den Eltern erwiesenermaßen schwer gestört ist, wird das von manchem Gericht (und OLG) auch nach dem 19.5. durchaus als Grund gegen das GSR angesehen (etwa in meinem Fall), da stetiges Gezerre und Gekämpfe und gegenseitige Herabwürdigung der Eltern dem Kindeswohl widerspricht und die Richter ja auch nicht blöd sind und kein Interesse daran haben, sich einen Endlos-Prozess in den Gerichtssaal zu holen. Ich würde mich einfach gut anwaltlich beraten lassen und genau schauen, wo du dich vielleicht aufgrund persönlicher Ressentiments sperrst und was wirklich schwer gestörte Elternebene ist.
    Eine reine Bagatelle ist das Sorgerecht nicht, du kannst dann z.B. ohne Unterschrift des anderen Elternteils in viele Länder nicht verreisen, in manchen Städten keinen Kinderspass beantragen und lauter solche Dinge, die einen schon erheblich einschränken und mürbe machen können, wenn es jemand darauf anlegt.
    Also nur Mut und kein vorauseilender Gehorsam!

    Einmal editiert, zuletzt von Maunzelberta ()

  • Wenn die Vertrauensebene zwischen den Eltern erwiesenermaßen schwer gestört ist, wird das von manchem Gericht (und OLG) auch nach dem 19.5. durchaus als Grund gegen das GSR angesehen (etwa in meinem Fall), da stetiges Gezerre und Gekämpfe und gegenseitige Herabwürdigung der Eltern dem Kindeswohl widerspricht und die Richter ja auch nicht blöd sind und kein Interesse daran haben, sich einen Endlos-Prozess in den Gerichtssaal zu holen.


    Dafür brauchen die gerichte einen nachweis. Der ist hier in dem Fall der Threadstarterin schwierig zu führen, da das Kind noch klein ist und keine Gerichtsauseinandersetzungen stattgefunden haben. Bei dir, Maunzelberta, hat es mutmaßlich jahrelange Auseinandersetzungen gegeben. Schwierig, das zu vergleichen.


    Ich würde mich einfach gut anwaltlich beraten lassen und genau schauen, wo du dich vielleicht aufgrund persönlicher Ressentiments sperrst und was wirklich schwer gestörte Elternebene ist.


    Dazu gibt es eher keine anwaltliche Beratung. Ein Anwalt wird das nicht einschätzen, sondern die Einschätzung seines Klienten vertreten. Das ist sein Job.


    Eine reine Bagatelle ist das Sorgerecht nicht, du kannst dann z.B. ohne Unterschrift des anderen Elternteils in viele Länder nicht verreisen, in manchen Städten keinen Kinderspass beantragen und lauter solche Dinge, die einen schon erheblich einschränken und mürbe machen können, wenn es jemand darauf anlegt.


    Wenn es der andere Elternteil darauf anlegt, wird er immer Schwierigkeiten machen. Egal, ob Sorgerecht oder nicht. Und nein, das Passrecht ist bundesweit gültig. Wenn ich entsprechend den Vorgaben des Passgesetzes nachweisen kann, dass ich AE bin, wird der pass ausgestellt.

    Also nur Mut und kein vorauseilender Gehorsam!


    Der Gesetzgeber hat nun einmal bestimmt, dass das gemeinsame Sorgerecht der Standard ist. Ob es sinnstiftend ist zu empfehlen, der spezielle Fall sei bestimmt eine große Ausnahme und damit Sonderfall, ist schwierig. Es verhindert eigentlich eher, dass die Eltern sich in guter Weise miteinander arrangieren.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • wieso denkst du ernsthaft darüber nach, irgendwas mit deinem ex zu teilen, was dir alleine gehört ? :wow
    Der wird immer bei wichtigen Dingen Mitsprache Recht haben. :essen:drink
    Kita, Schule sogar Sparkonto geht nicht ohne ihn (aber Zugriff hätte er jederzeit alleine ) und ohne Unterschrift von ihm Riesenaufwand für dich !
    Nur weil er sich jetzt ein wenig kümmert ? :blume
    Das reicht ? :hae:
    Allerdings und das ist relevant
    Sollte dir was passieren bekommt er "fast" automatisch das Kind ! :tot
    Und das mag anmaßend klingen aber er scheint ein echtes iq wunder zu sein :wand
    Willst du das bei der Vorgeschichte ? :wand
    Wieso haben gerade wir Frauen immernoch Problem damit einfach nein zu sagen :kopf
    Es gibt Leute die einfach nur aus Langeweile Probleme machen :dribbel

    Uralt Song
    ob es nun so oder so oder anders kommt , so wie es kommt so ist es Recht…..trala lalala
    - egal ! einfach weitertanzen !

    Einmal editiert, zuletzt von Antje77 ()

  • wieso denkst du ernsthaft darüber nach, irgendwas mit deinem ex zu teilen, was dir alleine gehört ? :wow


    Der Vater muß nur vier(!) Sätze schreiben und die mit einer Geburtsurkunde an das Amtsgericht schicken (alternativ mit seinen Durchschriften der Vaterschaftsanerkenntnis), und einige Wochen später hat er die gemeinsame elterliche Sorge.


    Soweit zu "Warum teilen, was Dir(!) alleine gehört?"


    Daneben "gehört" die GES dem Kind.


    Zitat

    Allerdings und das ist relevant
    Sollte dir was passieren bekommt er "fast" automatisch das Kind ! :tot
    Und das mag anmaßend klingen aber er scheint ein echtes iq wunder zu sein :wand
    Willst du das bei der Vorgeschichte ? :wand


    Da gibt es einige interessante Urteile, in denen die Mutter mit ASR das Kind zur Adoption freigegeben hat; der Vater hat im Endeffekt vor einem hohen Gericht (OLG?BGH?EGMR?) Recht bekommen und wurde BET mit ASR.


    In DEM Fall ist es also völlig egal, ob Sorgerecht besteht oder nicht, (glücklicherweise) bekommt der Vater auch ohne Sorgerecht im Todesfall "(fast) automatisch das Kind".


    So. Und als ich in einem ganz anderen Thread drauf hingewiesen habe, daß früher Witwer auch Säuglinge und Kleinkinder aufziehen mußten, wurde das von einigen Capulet-Verschwörungstheoretikerinnen als Todesdrohung gegen Frauen darzustellen versucht. Wo bleibt jetzt der Aufschrei?


    Zitat

    Wieso haben gerade wir Frauen immernoch Problem damit einfach nein zu sagen :kopf
    Es gibt Leute die einfach nur aus Langeweile Probleme machen :dribbel


    Wenn "ihr Frauen" wirklich solche "Probleme damit [hättet], einfach nein zu sagen", hätte es weder das EGMR-Urteil noch die Sorgerechtsänderung gegeben, sondern es wäre alles beim BVerfG-Urteil von Anfang der 2000er geblieben (als Udo di Fabio noch nicht pensioniert war). Auch nach dem EGMR-Urteil hat das VerfG noch versucht, ein GSR ohne Zustimmung der Mutter "durch die Hintertür" zu verhindern - was aber von Familiengerichten, die mit streitenden Ex-Paaren täglich zu tun haben, von Anfang an ignoriert wurde.


    Immer schön, wenn in einem Thread, in dem die sachlichen Infos schon gegeben wurden, der Geschlechterkampf beschworen wird...

    Einmal editiert, zuletzt von diadem ()

  • Hallo Antje77,


    Zitat

    Wieso haben gerade wir Frauen immernoch Problem damit einfach nein zu sagen


    Wegen Verstoß gegen die Nettiquette entfernt. Campusmami
    Mit freundlichen Grüßen
    Vater 1971

  • Mach dir nicht so ne Platte liebe TS, das macht nur schlaflose Nächte. ;) Hol dir lieber nen Beratungshilfeschein und lass dich vom einen guten Anwalt gut beraten ob Gründe gegen GSR vorbringen oder nicht. Vllt. reichte es schon wenn du sagst : Mach doch geh GSR beantragen... dann ist seine Drohkulisse weg...


    Was das Sparbuch angeht, bei dem derzeitigen Zinsniveau kann das Geld genausogut zuhause rumliegen. Es gibt Variantewn wo kein ET zugriff auf das Konto oder oder wo beide zustimmen müssen.
    Wirst wohl regelmäßig ein Auge drauf haben müssen (sollten man sowiso wegen dieser ganzen Diebesbande draußen) bei GSR und wenn was fehlt, was Kind nicht abgebucht hat sofort zurückweisen lassen.... Da musst du in die AGB der Bank gucen innerhalb welchen Zeitraum es möglich ist.


    Ob eine unter ASR erstellte Vorsorgevollmacht die eine Erklärung zum SR für das Kind beinhaltet unter GSR noch gilt, kann ich dir nicht sagen, das musst du Anwalt fragen. Ich z.B. habe eine Vorsorgevollmacht die beinhaltet das die Oma das SR erhält falls ich :tot . Sollte Oma wider erwarten eher als ich :tot, werde ich eine Vollmacht schreiben die das SR an meinen jüngeren Bruder überträgt... Hatte mir das hiesige "Mütteramt" empfohlen... ;)



    Meiine Güte was hab ich mich vor paar Monaten vor dem GSR gefürchtet und hab jetzt immernoch ASR, weil KV'S Worte heiße Luft waren... :muede Er bräuchte ja nur seinen Hintern bewegen und das GSR beantragen... Tut er aber nicht... Muss ich das verstehen... :hae:



    Nur mal so am Rande, weils mir grad so einfällt. Die Tochter der einer Freundin meiner Mutter hat auch ASR und die lebt mit ihrem Partner zusammen und er war einverstanden... :frag Ihre Begründung war weils so einfacher ist... Wenn man so gewisse Typen sieht kann mans verstehen.


    Bedenken ggü. des GSR kann ich voll verstehen. Was mein Vater wegen meines Bruders füt Theater abgezogen hat, der Junge durfte mit 17! nicht abends allein heimfahren, da Vaddi sonst beim Ja n Fass aufgemacht hätte... :kopf