Kein KU vom Ex weil ich zu viel verdiene?

  • Bei mir hat die Dame vom Jugentamt auch gefragt ob ich viel verdiene.


    Bei mir war es umgekehrt.
    Ich musst das JA hinweisen das ich mehr als das 3fache habe.
    Sie hat sich dann schlau gemacht und es dann in den Akten vermerkt wegen UVG.

  • Naja. Jeder von uns verdient vielfach so viel wie mein KV.


    Das Geld wäre mir sogar egal, ich finde halt, daß zumindest IRGENDEIN Beitrag vom KV kommen sollte.


    Wenn es schon nur spärlich Umgang gibt und den auch nur dann, wenn ANDERE diesen für ihn organisieren, dann darf doch wenigstens finanziell etwas von seiner Seite kommen.


    Auch wenn auch hier wieder jemand Anderes ( hier Vater Staat ) das für ihn übernimmt.


    Ich bin immer wieder erstaunt, wie man sich durchs Leben wurschteln kann ohne sich irgendwie um irgendetwas bemühen zu müssen.


    Wobei da wahrlich kein Neid ist bei mir. Tauschen würde ich nicht wollen.

  • @vtd: unterhaltsvorschuss hast Du demnach auch nicht bekommen, oder?


    Ich bin umgezogen. Neues Bundesland.
    Deshlab haben die im neuen die Beistandschaft erneuert. Nun wollten sie mir erst UV bezahlen wenn sie zuerst auf die KM zugegangen sind.
    Ich sagte das sie das ruhig machen können aber eben mehr als das 3 fache.
    Dadurch wurde dies dann nicht mehr gemacht und UV wieder bezahlt.

  • Naja. Jeder von uns verdient vielfach so viel wie mein KV.

    Verdient oder bekommen? :hae:


    Ich sagte das sie das ruhig machen können aber eben mehr als das 3 fache.
    Dadurch wurde dies dann nicht mehr gemacht und UV wieder bezahlt.

    Wenn Du 3,X mal soviel bereinigtes Einkommen wie der Selbstbahlt hast wieso brauchst Du dann UV?
    Einfach weil es Dir zu steht?

  • Ich denke das ist in anbetracht des Abnehmenden grenznutzens von geld auch richtig so
    Also das dairgendwann kein unterhalt mehr gezahlt werden muss

    *Alles Häschen und so *

    Einmal editiert, zuletzt von Zat ()

  • Einfach weil es Dir zu steht?


    Nein, weil es meinem Kind zusteht. Es ist Einkommen des Kindes.


    Wie kommst Du auf Selbstbehalt. Sie hat nicht den Selbstbehalt als Einkommen.

    3 Mal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()

  • Nein, weil es meinem Kind zusteht. Es ist Einkommen des Kindes.

    Das Du ja nicht leisten kannst?


    Wie kommst Du auf Selbstbehalt. Sie hat nicht den Selbstbehalt als Einkommen.

    LOL das war die unterste Marke .


    Also wenn ich ein bereinigtes Einkommen von deutlich über die 5000€ hätte würde ich andere Leute unterstützen aber mir nicht noch UV holen. Aber vielleicht bin ich auch zu naiv.

  • Das Du ja nicht leisten kannst?


    Na glaubst Du vom UV kann man das alles bezahlen?
    Natürlich kann ich das leisten.


    Also wenn ich ein bereinigtes Einkommen von deutlich über die 5000€ hätte würde ich andere Leute unterstützen aber mir nicht noch UV holen. Aber vielleicht bin ich auch zu naiv.


    Warum sollte ich auf 180 Euro verzichten? Für den Staat der 5 Milliarden in eine Flughafen steckt? Beim Bau eines Gebäudes eine Preissteigerung von mehr als 1000% hat?
    Warum weißt Du ob ich das nicht schon andere Unterstütze?

  • Du meubst also jeder sollte alles an sozialleistungen mitnehmen die er so abgreifen kann , und dann auf den Berliner Flughafen verweisen ?
    wenn jemand also sagt arbeiten lohnt sich für ihn gar nicht weil er kaum mehr als h4 hätte ist das schon ok so ?


    Wusste gar nicht das du so denkst

  • Du meubst also jeder sollte alles an sozialleistungen mitnehmen die er so abgreifen kann , und dann auf den Berliner Flughafen verweisen ?
    wenn jemand also sagt arbeiten lohnt sich für ihn gar nicht weil er kaum mehr als h4 hätte ist das schon ok so ?


    Wusste gar nicht das du so denkst

    Nun. Da ist doch zuallererst mal der Gesetzgeber gefragt und nicht der, der bestehende Gesetze (aus)nutzt und meiner Meinung nach von der Mitarbeiterin des Jugendamtes auch falsch verstanden wurde.


    Für mich hat der User @Vatertochterduo einen Unterhaltsverzicht erklärt und damit hätte er auch keinen Anspruch auf UVG.



  • Warum sollte ich auf 180 Euro verzichten? Für den Staat der 5 Milliarden in eine Flughafen steckt? Beim Bau eines Gebäudes eine Preissteigerung von mehr als 1000% hat?

    Gegenfrage warum soll ich Steuern bezahlen damit Personen Unterhaltsleistungen beziehen die Sie nicht nötig haben.
    Da kaufe ich doch lieber Aktuen von Fluggesellschaften.


    Warum weißt Du ob ich das nicht schon andere Unterstütze?

    Weiß ich nicht. Ich habe nur geschrieben was ich machen würde bei so einem bereinigten Einkommen.


    Du meubst also jeder sollte alles an sozialleistungen mitnehmen die er so abgreifen kann , und dann auf den Berliner Flughafen verweisen ?

    rect und Gerechtigkeit sind manchmal nah beieinander und manchmal weit weg. Sollte ein Jura Student wissen.

  • Ist zwar nicht Thema aber:
    Ab wann darf man denn keine Sozialleitungen mehr beanspruchen?
    Wie hoch sollte das Einkommen sein?

  • Ist zwar nicht Thema aber:
    Ab wann darf man denn keine Sozialleitungen mehr beanspruchen?
    Wie hoch sollte das Einkommen sein?

    Wenn man ohne staatliche Hilfe auch auskommen kann, würde ich sagen.


    Dann hätten die, die wirklich auf staatliche Hilfe angewiesen sind, auch mehr von diesem Kuchen.


    Alleinerziehende mit geringeren Einkommen trotz Vollzeitjob zum Beispiel. Die Altenpflegerin, die Verkaufskraft beim Norma usw.


  • Also mit 1500 Euro kann man auch ohne staatliche Hilfe auskommen. Nun bekommt keiner mehr UV der mehr verdient als 1500 Euro?

  • Wenn man ohne staatliche Hilfe auch auskommen kann, würde ich sagen.


    Ab wann darf man denn keine Sozialleitungen mehr beanspruchen?
    Wie hoch sollte das Einkommen sein?


    Hallo vatertochterduo,


    es lohnt sich, diesen Gedanken weiterzuverfolgen.
    Ebenso sollte man jedoch hinterfragen, was denn nun gemeint ist:
    Ist UHV eine Sozialleistung? Sind in dieser Diskussion nun Unterhalt, Sozialleistungen oder staatliche Hilfen das Thema?


    Wäre es denn die staatlichen Hilfen, bitte ich höflich darum, die Diskussion auszuweiten auf:
    - Kindergeld
    - Förderung für KiTa-Plätze
    - Herdprämie
    - Familienversicherungen der Standardfamilien unter anderem auf Kosten der AE-Berufstätigen
    - Halbwaisenrente für Kinder von Besserverdienenden
    - staatliche Unterstützung von von Familien, deren Trennungsvater/mutter eigentlich der verlassenen Familie ermöglichen könnte auch ohne staatliche Hilfe auszukommen


    und mir ganz wichtig:
    - Steuerklasse 3 für womöglich kinderlose Ehen


    Nachdenkliche Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Müsste man dann nicht auch als gutverdienender BET dem schlecht verdienendem UET den Umgang bezahlen?
    Immerhin hindert ihn der Umgang ja eventuell an der Erwerbstätigkeit.
    :tuedelue


    Ich mein, die Kosten für den Umgang kann man in dem Falle dann ja auch nicht auf die Allgemeinheit umwaelzen wenn der UET sich das Geld fuer Umgangskosten beim JC wiederholt...

  • Noch ein kurzes Update. Mittlerweile hatte ich tatsächlich ein Beratungsgespräch mit einem kompetenten Anwalt (der auch noch die entsprechende Entscheidung des BGH parat hatte). Halleluja! :anbet


    Also es läuft folgendermaßen: das Jugendamt wird das bereinigte Einkommen von mir und Ex feststellen. In dieses bereinigte Einkommen fließt dann auch mit ein, dass ich noch eheliche Schulden bezahle. Wenn mein Einkommen im bereinigten Zustand mehr als dreimal so groß ist wie das bereinigte Einkommen vom Ex, dann greift die Empfehlung des BGH und ich bekomme keinen KU. Wenn ich das nicht akzeptieren will, muss ich das Gericht anrufen. Andernfalls müsste Ex KU bezahlen bzw. das Gericht anrufen, wenn er nicht akzeptieren will, dass er KU zahlen soll.


    Eigentlich alles gut durchdacht und logisch :-)