Umgang für Beerdigung

  • Weniger schlimm fürs Kind, als wenn beide Eltern sich bei der Einschulung in die Haare bekommen und genau davor hat die Mutter scheinbar Angst, denn sonst würde sie dem eigenen Kind diesen Tag nicht verwehren.


    Ob die Angst nun begründet oder unbegründet ist, ist erstmal egal, meiner Mein ung nach sprechen 18 Prozesse definitiv für ein "begründet" !


    Wenn du sie nicht kennst warum behauptest du dann esd wäre offensichtlich warum sie so handelt ?


    Ich behaupte nix, ich sage, wie es MIR und offensichtlich auch vielen Anderen in diesem Fred erscheint!


    Also weil man sich weigert das jemand sein Kind sehen darf , wird man damit belohnt das man den anderen von wichtigen Ereignissen ausschliesen darf ?


    Wenn sich Zwei nicht einoigen können, entscheidet ein Gericht, das hat es hier getan. Wer Schuld ist, ist dabei egal, das wird das Gericht sicher berücksichtigen.
    Belohnt wurde hier niemand, es gibt hier nur Verlierer!

  • Also istes nicht ffensichtlich sonden du hast den eindruck das , ist schon ein unterschied ......



    Wo liest du das das ein gericht gesagt hat er darf nicht zur einschulung kommen ?

    *Alles Häschen und so *

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  • Das habe ich nicht gesagt!!!! Aber heißt es nicht immer gleiches Recht für alle! Andererseits, wenn ich bedenke, dass Ex mich wegen allem vor Gericht zerrt nur weil ich nicht mit dem Schwanzwedel und vom ihm kein Kompromiss kommt, weil es ja sein Recht ist, dann sorry, würde ich darauf verzichten. In der Öffentlichkeit ein auf Happy Family machen und im Gericht erzählt er dann wieder was für eine Horror-Mutter ich bin und welche Zumutung. Nein, danke!




    Wenn er bei dem Martinsumzügen dabei sein will, gut. Dann wird sein Umgang eben auf den Tag umgelegt. Oder man findet eine abwechselnde Regelung. Dieses Jahr machst du die Feiern nächstes Jahr ich. Und das hat nichts mit der fehlenden Einstellung zur Interegration der KM zu tun.



    Aber ich denke nicht, dass man nach 18 Verhandlungen verlangen kann einen auf Happy Family zu machen, zumal es ja nur an Mama liegt. Klar, Kaffee trinken und alles tuti. Das stößt mir immer sauer auf. Nur weil Km etwas nicht will KV schon heißt es nicht, dass KM automatisch der Buhmann/Buhfrau ist!

  • Ich halte es für im interessse der Kinder wenn man blokierden ETs einen riegel vorschiebt und sie nicht auch noch für ihr schädigendes verhalten wie hier der Umgangsboykot belohnt ihn denen man ihnen mit der begründung das Sie gerichtsverhandlungen provoziert haben das recht haben den anderen an wichtigen Ereignissen auszuschließen.


    DIe KM droht hier sogar dem Kind die teilnahme an der Einschulungsfeiern zu verweigern sollte der Vater auch dort sein das ist ja wohl auf dem Rücken des Kindes ausgetragen.

    *Alles Häschen und so *

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  • Zat, kennst Du denn die KM und weißt, was sie denkt und tut?
    Kannst Du mir dann vielleicht auch erklären, wo sie gerade jetzt Umgangsboykott ausübt, wenn doch regelmäßiger Umgang stattfindet? Oder ist Umgangsboykott immer dann gegeben, wenn BET den Umgang nicht so beliebig abändert, wie UET gerne will?

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  • hmm ?


    was ist denn das für ne Taktik die habt ihr doch schon bei flin angewendet ....


    Hier wurden die 17 PRozsse auf geführt diese lagen zumindest teilweise ja wohl im umgangsboykot begründet dafür hat FLin gekämpft nun wurden ihm diese Prozesse vorgeworfen , und da ist es ja wohl natürlich an der Stelle noch mal ursache und wirkung in der Richtige verhältnis zu setzen

  • Ich halte es für im interessse der Kinder wenn man blokierden ETs einen riegel vorschiebt und sie nicht auch noch für ihr schädigendes verhalten wie hier der Umgangsboykot belohnt ihn denen man ihnen mit der begründung das Sie gerichtsverhandlungen provoziert haben das recht haben den anderen an wichtigen Ereignissen auszuschließen.


    DIe KM droht hier sogar dem Kind die teilnahme an der Einschulungsfeiern zu verweigern sollte der Vater auch dort sein das ist ja wohl auf dem Rücken des Kindes ausgetragen.


    Dem Umgangsboykott WURDE ein Riegel vorgeschoben, die KM hat den Umgang zu erlauben und TUT das offensichtlich auch.


    Der Umgang findet statt, der TS schrieb dieses ja, er wollte den Krümel beim nächsten UMGANG fragen, ob er mit zur Beerdigung will.


    Das Thema Umgangsboykot ist so wie ich es lese durch!


    Nun geht es um ZUSÄTZLICHEN Umgang!
    Was die meisten hier schreiben ist, daß man RUHE in den BESTEHENDEN Umgang kehren lassen sollte!


    Man MUß nicht wegen jedem Schiet erneut klagen, weil man MEHR!!! Umgang haben möchte!


    Für das Kindswohl ist es nicht wichtig, daß BEIDE Elten beim Martinsumzug oder bei der Einschulung sind, genausowenig wie BEIDE Eltern am Heiligabend, am Geburtstag und am Ostersonntag dabei sind.


    Den letzten Geburtstag hat das Kind, wenn ich richtig gelesen hat, beim TS gefeiert, OHNE MAMA.


    Hat der TS die Mutter gefragt, ob sie auch kommen möchte? Damit das Kind mit BEIDEN Eltern feiern kann? Wenns doch so wichtig für das KIND ist BEIDE Eltern dabei zu haben?


    Und selbst WENN er gefragt hat, die Mutter hat respektiert, daß das Kind beim Papa feiert und dem Kind zuliebe das Ganze ermöglicht!
    Das klingt nicht nach kompletter Umgangsverweigerung!

  • Haha du hast doch die Prozesse wieder aufgeführt und sie als Argument zur begründung für die Boykottandrohung der mutter heran gezogen
    Wenn die umgangsgeschichte sammt prozesse nun vorbei ist , spricht ja auch nichts dagen das TS ganz normal zur Einschulung erscheint oder sollte die mutter ja nichts dagegen haben

  • Wichtige Ereignisse für ein Kind haben doch nichts mit Umgang zu tun. Nun dreht es doch nicht wieder zu eurem gusto. Wenn z.B. eine Einschuluung (kann auch das z.B. Schulfest, die Kommunion, die Weihnachtsfeier im Kindergarten sein)ansteht dann haben beide Eltern das Recht daran teilzunehmen. Und wenn es einem Elternteil nicht passt, daß der andere daran auch teilnimmt, dann darf der Elternteil, bei dem gerade das Kind ist, doch nicht das Kind von diesem Ereignis fernhalten.


    Wie seid ihr denn drauf????

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Wenn man so sehr zerstritten ist, das man als Erwachsener nicht in der Lage ist, sich an Ereignissen wo beide ET gern gesehen sind, so zu benehmen das man seine Streitigkeiten aussen vor lässt, muss der Klügere nachgeben. Etwas auf Teufel komm heraus zu erzwingen ohne Rücksicht aufs Kind, hat für mich nichts mit Kindeswohl zu tun. Das sind für mich nur noch Macht beweisen und sich duellieren.

  • ISt halt die frage ob man dem anderen wirklich zb bei solchen Drohungen ein erfolgserlebnis verschafen will und ob dieses langfristig wirklich das bessere fürs kind ist.



    Wenn die klugen immer nachgeben regieren die dummen die Welt.

  • So langsam glaube ich den Streit hier zu verstehen. Die eine Fraktion sagt, es gibt eine gerichtlich festgelegte Umgangsregelung (3 Tage die Woche plus jedes 2. Wochenende und die halben Ferien… ) und damit ist der Umgang geregelt. Fertig.

    Die andere Fraktion ist der Meinung, dass es zwar eine gerichtliche Umgangsregelung gibt, aber *zusätzlich* gibt es außerdem noch wichtige Termine im Leben des Kindes (Einschulung, Weihnachtsfeier, Martinsumzug, Herbstbasteln…), bei denen beide Eltern das Recht auf Teilnahme haben. Bzw. das Kind das Recht hat, erstens hinzugehen und zweitens das auch mit beiden Eltern. Wenn ein Elternteil diese „gemeinsamen Veranstaltungen“ aber nicht besuchen will, dann kann der Elternteil wegbleiben, aber nur dann, wenn das Kind dann nicht auch zu Hause bleiben muss. Ein Fernbleiben vom Herbstbasteln weil da auch der andere Elternteil auftauchen könnte, wird damit zum „Umgangsboykott“. (Habe ich das jetzt richtig wieder gegeben?)

    Klar wäre es am allerbesten, wenn bei „wichtigen“ Ereignissen im Leben des Kindes (wobei da für mich ein Martinsumzug immer noch nicht dazu gehört!) beide Eltern harmonisch mit dem Kind teilnehmen könnten. Das ist aber bei vielen getrennten Eltern erst mal nicht der Fall. Eines der Ziele einer gerichtlichen Umgangsregelung ist es üblicherweise, für diese Art von Konflikten (wer geht denn nun mit dem Kind Laterne laufen?) eine verbindliche Lösung zu schaffen.

    Über das Sonderkonstrukt der „wichtigen Lebensereignisse“ die gerichtlich festgelegte Umgangsregelung zu unterlaufen ist meiner Meinung nach nicht im Sinne eines geregelten, gesunden Umgangs. Denn damit werden im Endeffekt immer wieder neue Konfliktschauplätze eröffnet werden (siehe genau dieser Thread).

    Grüsse Ingwerhonig

  • Für MICH als Kind war es ein ALPTRAUM, wenn meine Eltern aufeinandergetroffen sind.


    Ich möchte mir allein den Gedanken nicht vorstellen.


    Die Beiden haben sich bekriegt bis aufs Blut und BEIDE waren der Meinung, es läge EINZIG UND ALLEIN daran, daß der Andere nicht einsichtig ist.


    Ich glaub, wenn beide Eltern zu meiner Einschulung gekommen wären, dann wär ICH zu Hause geblieben.


    Ich bin inzwischen 37 Jahre alt und auch HEUTE sprechen meine Eltern kein Wort miteinander, TROTZDEM besteht immer ein GROßES Interesse, ob sich der Andere ein neues Auto gekauft hat, ob er in den Urlaub fährt und wie es so ums Liebesleben steht :rolleyes2:


    Noch HEUTE wird GENAU abgezählt, wie lange ich den einen und den Anderen besuche, ob ich auf dem Weg nach Hause ETWA TAAAAATSÄCHLICH ERST!!!! zu meiner Oma fahre, statt zum einen Elternteil um dort das vorbereitete essen zu mir zu nehmen...


    Ich hab inzwischen gelernt, damit umzugehen, wenn nach dem Liebesleben des einen gefragt werde sag ich: Ruf da an, wenns Dich so brennend interessiert!


    Zu meiner Konfirmation waren alle Beteiligten in der Kirche und jede Familie hat dann eine eigene Feier hinterher veranstaltet...auf der einen war dann ich zugegen. Das Ganze wurde bei 3 Kindern auch 3x so celebriert!


    Auf der Taufe meiner Tochter hab ich es immerhin geschafft, daß man sich nicht ankeift. Es wurden vorher Ankündigungen ausgesprochen ala: Wenn der eingeladen iss, dann komm ich nicht ( ging nun allerdings hier um den KV ).


    ICH bin inzwischen alt genug, damit umzugehen, es war damals aber schlimm auf der Konfirmation der Schwester dann nicht mit zu dürfen oder wenn ich den anderen Elternteil besuchen wollte, ersteinmal putzen zu müssen. Das ging soweit, daß ich gesagt hab, ich geh zu einer Freundin und dann hab ich den anderen Elternteil besucht. So war das nämlich kein Problem.


    Und Zat: Es wird doch hier niemand denken, daß nach dieser Vorgeschichte zu erwarten ist, daß sich beide Eltern an einen Tisch setzen?
    Glaubst Du wirklich, daß das geht? Der TS beim smaltalk mit der KM und das Kind glücklich juchzend daneben?


    Sorry, aber die Pillen hat noch niemand erfunden, die man dafür nehmen müsste.

  • Es gibt Beispiele: Dass Mütter nicht bei der Einschulung dabei sein dürfen, weil das Datum auf dem Umgang des Vaters fällt und er ja ein Recht auf alleinigen Umgang in seiner ZEIT hat.

    Also dieses Beispiel kenne ich nicht.
    Bei einer solchen Feier haben stets beide Elternteile das Recht dabei zu sein. Egal wer gerade Umgang oder nicht hat.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Natürlich haben Beide das RECHT dabei zu sein.


    Die Mutter hat aber auch das RECHT dann solchen Veranstaltungen MIT KIND fern zu bleiben, wenn es in IHRE Umgangszeit fällt.


    Sei es nun, weil sie das Kind vor einem Konflikt schützen will, oder weil sie aus reiner Böswilligkeit verhindern will, daß der KV sein Kind eine Minute mehr als gerichtlich vereinbart sieht.


    Oder hat ein Gericht bestimmt, daß sie zum Martinslauf gehen muß? Oder daß sie erlauben muß, daß das Kind mit Vater dorthin geht?


    Ich glaube kaum...

  • ISt halt die frage ob man dem anderen wirklich zb bei solchen Drohungen ein erfolgserlebnis verschafen will und ob dieses langfristig wirklich das bessere fürs kind ist.


    Und dann ist wieder die Frage, wann ist eine Drohung eine Drohung? Sage ich, wenn du das machst, mach ich das. Ist das eine Drohung? Eine Ankündigung? Eine emotionale Aussage zu einer emotionalen Situation?



    Es ist unglaublich wie schnell, dass Wort "Drohung" fällt nur, wenn ein ET dem anderen ET über etwas informiert. Was nicht ausschließt, dass es wirklich eine Drohung ist. Muss hier nicht reflektiert werden, was es ist. Um auf eine "gesunde" Elternebene zukommen, wäre es nicht schon ein Fortschritt erstmal die Aussagen des Anderen nicht gleich als Kriegserklärung aufzufassen?!



    Wir stecken alle nicht in der Situation von TS. Jeder hat andere Erfahrungen, aber eines benötigen wir doch ALLE. VERTRAUEN zum jeweiligen anderen ET. Und daran MÜSSEN beide arbeiten. Kleine Schritte als große Erfolge sehen und weiter daraufaufbauen. Sowie den anderen auch mal eine Pause gönnen und KOMPROMISSE. Klar hat jeder Mensch Rechte, aber muss man die auf Biegen und Brechen durchsetzen?! Hier wäre eine Reflektion auch wichtig.



    TS sagt, mit der KM kann man nicht reden. Trotzdem hören wir immer wieder wie sie TS "droht". Und mal ganz ehrlich, wie oft sagt man auch im Alltag in der Hitze des Gefechtes Sachen, die man nach zwei drei Minuten Nachdenken, doch nicht mehr so hart sieht.



    TS kann doch erstmal die Beerdigung regeln. Wie gesagt Vorschläge kamen für alle mögliche Richtungen. Und wenn eine Feier im Kindergarten ansteht wird die KM das doch auch wissen und dann kann man doch sagen: Hey ich möchte mit Junior hin und wenn sie sagt. Ich will dich aber nicht sehen. Okay. Kompromiss: Man nimmt dafür seinen Umgangstag und ganz ehrlich. Er hat ihn 3Mal die Woche, 2mal WE oder hälfte Ferien. Wie hoch ist die wahrscheinlichkeit, dass ALLE Feste und Feiern im Umgangsbereich der KM liegen!!!

  • Also dieses Beispiel kenne ich nicht.
    Bei einer solchen Feier haben stets beide Elternteile das Recht dabei zu sein. Egal wer gerade Umgang oder nicht hat.


    Gruß,
    PapaT


    Meine Freundin hat gerade so ein Schreiben vom Anwalt von KV bekommen, nachdem dieser beim JA gesagt hat, dass er das nicht möchte. JA meinte nur trocken, dass ist die Umgangszeit des KV, wenn sie dahingehen, gegen den Willen des KV "brechen" sie den Vergleich zwecks Alleinigen Umgang und er kann Ordnunggeld verhängen.



    Unglaublich. Ist aber so! Zumindest in diesem Fall. Oder wieder so eine Auslegungssache.