Umgang für Beerdigung

  • Helfen können euch Therapeuten. Die hören zu, und mit der Zeit könnt ihr lernen, euch selbst zuzuhören, euch etwas zuzutrauen - und dann selbst zu entscheiden, was gut für euch ist.


    was rät Dir denn DEIN Therapeut in dieser Sache?

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Hallo Flin,
    ich habe den Eindruck, dass sich die Diskussion hier immer weiter aufheizt. Bei der gesammelten Kritik, die du hier abbekommen hast, kann ich verstehen, wenn du dich vielleicht an die Wand gedrängt fühlst und darum um dich schlägst. Aber ein Rundumschlag bringt dich nicht weiter.
    Du hast doch jetzt eine Menge Meinungen gehört, fast alle konträr zu deiner eigenen. Vielleicht schließt du ganz einfach diesen Thread und bedenkst das alles in Ruhe für dich, ohne Rechtfertigungsdrang, ohne Polemik. Sonst wird immer ein Wort das nächste geben. Vor uns brauchst du dich nicht rechtfertigen, du musst für dich einen guten Weg finden.
    Ich hoffe, dass du und die KM einen Weg findet, mehr Verständnis füreinander und ene versöhnliche Haltung zueinander zu entwickeln.
    Viel Erfolg und eine besinnliche Beerdigung wünscht Maunzelberta


  • ...und hier verstehe ich auch Flins Dilemma. Soll er "um des lieben Friedens Willen" alles mitmachen? Wann ist es an der Zeit einzugestehen, daß zu einer Elternebene zwei gehören und man irgendwo eine Grenze zieht, hinter der es keinen Verhandlungsspielraum mehr gibt? Wann hat man genug versucht?


    Es geht nicht um "des lieben Friedens Willen", sondern um den 1. wesentlichen Umgang mit dem Thema Tod. Wenn man unbedingt Kante zeigen will, gibt es sicher bessere Gelegenheiten.

    Zitat


    Ich denke noch nicht, daß ein Vierjähriger soweit transferiert; daß aber ein "Über-Elter" selbst trauert, ist schon genug.


    Ich denke Kleinkinder sind Kleinkinder, keine Amöben :-). Dunkelheit z.B. erlebt das Kind jeden Abend, und die meisten mögen es nicht. Sich das für jemand anderen vorzustellen, ist nun nicht eine überanspruchende Denkleistung in dem Alter.

    Einmal editiert, zuletzt von butterblum ()

  • Ich koennte mir vorstellen, dass bei MIR die Kommunikationsbereitschaft nach zumindest der unnuetzen Klage wegen des Umzugs auch vorbei waere...

    Ja, genau das meine ich. Aus meiner Sicht kristallisiert sich heraus, dass sich meine Haltung grundsätzlicher von deiner -und der einiger anderer Mütter hier im Thread- unterscheidet:


    Ihr sagt mir, was ihr von meinem Verhalten haltet. Soweit so gut. Kann Sinn machen, zu kommunizieren, wie man empfindet.
    Und ihr geht einen Schritt weiter und kündigt Konsequenzen an. Soweit auch gut. Kann auch Sinn machen, sich als Konsequenz persönlich zu distanzieren, wenn man sich damit selbst besser fühlt.


    Nur:
    Wenn ihr das auf eure Kommunikation mit dem anderen Elternteil bezieht -und das tut ihr ausdrücklich- dann geht ihr zu weit.
    Als Eltern steht ihr in der Verantwortung, eure persönlichen Befindlichkeit aus der Elternebene heraus zu halten.
    Tut ihr das nicht, dann geht das zu Lasten eurer Kinder.



    Das ist das, was mich an diesem Thread interessiert. Ich denke nicht, dass doch noch eine Antwort auf meine ursprüngliche Frage kommen wird. Aber ich habe den Eindruck bekommen, dass du -und einige andere Mütter- nach einer Logik argumentieren, die der meiner Ex gleicht.


    Darum eine direkte Frage an euch:
    Wie begründet ihr es, nicht mehr mit dem Vater kommunizieren zu wollen, wenn er sich aus eurer Sicht falsch verhalten hat?

  • Flin, nicht andere Mütter. Sondern ALLE Mütter UND Väter außer Diadem.
    Also ist es keine reine Frauensichtweise wie du siehst.

  • Hat damit jemand Erfahrung? Was sollte ich beantragen? Die zeitweilige Übertragung des ABR für diesen Tag, oder einen zusätzlichen Umgangstag?




    Das ist Deine ursprüngliche frage.


    Wenn sie bis jetzt noch keiner beantwortet hat wird wohl auch nichts mehr kommen.



    Gegenfrage: Denkst Du auch mal an das wohl deines Kindes oder nur daran das Du jetzt unbedingt willst das er ihn einmal sieht??


    (sorry war mir jetz zu blöd das komplette gezicke durch zu lesen also solltest Du auf die frage schonmal geantwortet haben - entschuldige.)

  • PapaT hat es im dritten Beitrag schön zusammengefasst und du siehst ja auch die Resonanz darauf.
    Wir sind nicht alle hier Geisterfahrer. :-)


    Du bist nicht der einzige, der hier im Forum eine/n Ex hat mit der/dem nicht gut Kirschen essen ist. Aber viel wissen einfach, wann man es auch einfach mal gut sein lassen muss. Wegatmen ist uns allen kein unbekanntes Gefühl. Und wie du auch selber sagst: Manchmal muss man seine Befindlichkeiten seinem Kind unterordnen.

    Liebe Grüße


    Friday

    Einmal editiert, zuletzt von friday72 ()

  • Wenn ihr das auf eure Kommunikation mit dem anderen Elternteil bezieht -und das tut ihr ausdrücklich- dann geht ihr zu weit.
    Als Eltern steht ihr in der Verantwortung, eure persönlichen Befindlichkeit aus der Elternebene heraus zu halten.
    Tut ihr das nicht, dann geht das zu Lasten eurer Kinder.


    Hallo Flin,


    genau das geht mir durch den Kopf, wenn ich Dein erstes Post in diesem Themenstrang lese.
    Da ist Dein geliebter Vater "eben gestorben" und einer Deiner ersten Gedanken ist:
    Ich verklage die Mutter Mutter meines Kindes!
    Ich will das Kind bei der Beerdigung bei mir haben!
    Eilantrag gegen die Mutter!
    Ich hole mir Bestätigung im Forum für Alleinerziehende!


    Mein persönlicher Eindruck: Ich lese hier nichts anderes als persönliche Befindlichkeit, das Kindeswohl wird in Deine Bedürfnissen zurecht-gepresst.
    Du bist nicht empfänglich für Anregungen, was Du selbst versäumt haben könntest in den vergangenen Monaten hinsichtlich Deines Vaters. Du magst nicht Erfahrungen der User hier zur Kenntnis nehmen und Bedenken, was Dein Vorgehen im Kind anrichten könnte.
    Daran, dass Du den sterbenskranken Mann nicht besucht hast, ist sowieso die Kindesmutter schuld.


    Man muss als Mutter oder betreuendes Elternteil nicht auf Teufel komm raus kommunizieren wollen mit dem anderen Elternteil. Es gibt legitime Gründe für betreuende Elternteile, sich der Kommunikation zu entziehen
    - wenn sie übergriffig und direktiv ist "tu was ich will, oder..."
    - wenn sie dem Kindeswohl abträglich ist.
    - wenn der Gegenüber die eigenen Befindlichkeiten höher bewertet als das Kindeswohl


    Nicht zu tun, was ein Elternteil will, geht nicht automatisch zu Lasten der Kinder.


    Meint
    FrauRausteiger, die den Umgang am kommenden Wochenende mit ärztlichem Attest verweigern würde.

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

  • Flin, nicht andere Mütter. Sondern ALLE Mütter UND Väter außer Diadem.
    Also ist es keine reine Frauensichtweise wie du siehst.


    STOP! Ich kann mich mit den wenigsten Müttern identifizieren. Aber vielleicht rechnest du mich ja auch gar nicht zu den Müttern.

  • Si_lence, oh sorry, falls du die Einstellung von Flin voll und ganz teilst, dann gehörst du wohl zur Diadem-Fraktion. ;)
    Muss ich übersehen haben.

  • Si_lence, oh sorry, falls du die Einstellung von Flin voll und ganz teilst, dann gehörst du wohl zur Diadem-Fraktion. ;)
    Muss ich übersehen haben.


    Ich gehöre, wenn überhaupt, zur Großmütterfraktion. :-)


    Ich stimmte nicht in allen Dingen mit dem TS überein, aber ich verstehe auch nicht, weshalb ihm dazu geraten wird, die Füße still zu halten und alles zu schlucken, was von der Mutter kommt. Wobei geraten nicht der richtige Ausdruck ist, es wird ihm angekreidet, dass er sich wehrt. Mütter sind nicht der Papst, auch wenn sich offenbar viele so vorkommen.

  • Aber viel wissen einfach, wann man es auch einfach mal gut sein lassen muss. Wegatmen ist uns allen kein unbekanntes Gefühl. Und wie du auch selber sagst: Manchmal muss man seine Befindlichkeiten seinem Kind unterordnen.

    Na ja, ich habs zwar schon mehrfach geschrieben - aber nochmal:
    Ich habe es jahrelang komplett gut sein lassen - und lediglich den Umgang sichergestellt. Alles andere konnte meine Ex so machen, wie sie wollte. Obendrein hat sie alles bekommen, was sie forderte.


    Würde ich mich streiten wollen, hätte ich das tun können. Beispielsweise ist ie mehrfach staffällig geworden. Von Kindesentzug, Hausfriedensbruch , Beleidigung, eidesstattliche Falschaussage, unberechtigte Bereicherung, Steuerhinterziehung, usw. Alles in mehreren Fällen. Nach Einschätzung meiner Anwälte wäre sie vorbstraft, sobald ich die strafrechtliche Verfolgung beantragen würde.


    Also - wenn ich streiten wollte, hätte ich jede Menge Möglichkeiten. Nun tue ich das nicht. Im Gegenteil. Ich habe immer wieder nicht reagiert, sondern sogar jedes mal die Gerichtskosten getragen, wenn sie wieder mal unter falschen Angaben eine einstweilige Verfügung gegen mich erwirkt.


    Das hat nicht dazu geführt, dass der Streit weniger wurde. Sondern dazu, dass sie immer übergriffiger wurde. Erst als ich reagiert habe, wurde das anders. Und zwar dadurch, dass ihr vom Gericht Grenzen gesetzt wurden.


    Was ich mich jetzt frage: Hast du den Thread nicht gelesen - oder hast du beim Lesen überlesen, was ich geschrieben habe?
    Oder, wird es vor dir auch als streiten angesehen, wenn man vor Gericht geht, damit ein Umgangsboykott beendet wird?


    Sind ernst gemeinte Fragen.

  • Gegenfrage: Denkst Du auch mal an das wohl deines Kindes oder nur daran das Du jetzt unbedingt willst das er ihn einmal sieht??


    (sorry war mir jetz zu blöd das komplette gezicke durch zu lesen also solltest Du auf die frage schonmal geantwortet haben - entschuldige.)

    Hab ich sogar schon ein paarmal beantwortet:


    Mir selbst ist nicht wichtig, dass mein Sohn mit zur Beerdigung kommt. Es geht mir um seine Interessen. Mein Eindruck ist, dass ihm wichtig war, einen Opa zu haben - auch, wenn er ihn nie getroffen hat. Und mein Eindruck ist auch, dass ihm wichtig ist, möglichst viel am Leben der Familie seines Vaters teilzuhaben. Auch da gehört die Beerdigung des Opas mit dazu.


    Belastend sind Beerdigungen für Kinder dann, wenn die Erwachsenen damit überfordert sind. Das sehe ich hier nicht.


    Zur Frage, ob sich solche Eilantrage lohnen:
    Wenn sich nicht etwas sehr Wesentliches verändert, gibt es für die Zukunft nur zwei Möglichkeiten: Entweder die Mutter wird mich weiterhin so weit sie kann aus dem Leben meines Sohnes drängen - oder, ich versuche durch gerichtliche Anträge präsent zu bleiben.


    Bedeutet, dass ich auch für Anlässe wie Martinszüge, Einschulungen, Kindergartenfeiern, Krankenhausaufenthalte, usw. jeweils eigene Umgangsanträge stellen muss. Weil die Mutter unseren Sohn sonst von diesen Anlässen fern halten würde, damit er mich nicht sieht.


    Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, die Übertragung des ABR an eine Pflegschaft zu beantragen, die dann die Teilnahme unseres Sohnes an solchen Anlässen veranlasst. Rein rechtlich stellt sich da aber die Frage, ob ein Eingriff ins Sorgerecht dem angemessen ist - oder das Gericht lieber jeweils eigene Umgangsanträge als mildere Maßnahme haben möchte.


    Nach der Vorgeschichte, kann allerdings ein Eingriff ins Sorgerecht durchaus als angemessen erscheinen.

  • Oder, wird es vor dir auch als streiten angesehen, wenn man vor Gericht geht, damit ein Umgangsboykott beendet wird?


    Es wäre fair gegenüber deinen Gesprächsteilnehmern, wenn du erst einmal die Gründe für die 17 Klagen aufführen würdest, bevor du diese Frage stellst.
    War denn der Grund für die 17 Klagen immer Umgangsboykott?
    Bis jetzt hast du dazu ja noch keine Information gegeben.

  • Eilantrag gegen die Mutter!

    Inwiefern richtet es sich gegen die Mutter, wenn ein Vater Umgang beantragt?


    Zitat

    Es gibt legitime Gründe
    für betreuende Elternteile, sich der Kommunikation zu entziehen
    - wenn sie übergriffig und direktiv ist "tu was ich will, oder..."
    - wenn sie dem Kindeswohl abträglich ist.
    - wenn der Gegenüber die eigenen Befindlichkeiten höher bewertet als das Kindeswohl

    Das sind keine Gründe.


    Wenn die Kommunikation übergriffig ist, kannst du in Elternberatungen, Mediationen oder Familientherapien kommunizieren. Dort sind neutrale Fachleute anwesend, die eingreifen, falls ein Elternteil übergriffig werden sollte.
    Gleichzeitig können dort beide Elternteile ihre Wahrnehmung reflektieren - also prüfen, ob die Kommunikation tatsächlich übergriffig ist, oder ob das nur die eigene subjektive Einschätzung ist.


    Das gleiche gilt, wenn du die Kommunkiation für nicht kindeswohlgemäß hälst und wenn du den Eindruck hast, dass der andere Elternteil die eigenen Befindlichkeiten höher bewertet, als das Kindeswohl. All das kannst du in einer Elternberatung in einem neutralen und geschützen Umfeld klären - und insbesondere verbessern. Zum Wohle eurer Kinder.


    Kurz gesagt: Du hast auch dann die Möglichkeit zu kommunizieren, wenn du die von dir genannten Gründe siehst.


    Meine Frage an dich ist, ob du bereit wärst, diese Möglichkeiten im Interesse deiner Kinder zu nutzen? Und wenn nicht, warum nicht?

    Zitat

    Meint
    FrauRausteiger, die den Umgang am kommenden Wochenende mit ärztlichem Attest verweigern würde.

    Die Methode mit dem ärztlichen Attest hat meine Ex schon vor längerer Zeit versucht. Dem hat unsere Umgangspflegerin einen Riegel vorgeschoben. Und auch die Kinderärzte haben sich dafür nicht hergegeben.


    Ich sehe, dass meine Einschätzung auf die ähnliche Herangehensweise bei meiner Ex und einigen Usern hier nicht ganz unzutreffend ist.

  • Mir selbst ist nicht wichtig, dass mein Sohn mit zur Beerdigung kommt. Es geht mir um seine Interessen. Mein Eindruck ist, dass ihm wichtig war, einen Opa zu haben - auch, wenn er ihn nie getroffen hat. Und mein Eindruck ist auch, dass ihm wichtig ist, möglichst viel am Leben der Familie seines Vaters teilzuhaben. Auch da gehört die Beerdigung des Opas mit dazu.


    Belastend sind Beerdigungen für Kinder dann, wenn die Erwachsenen damit überfordert sind. Das sehe ich hier nicht.

    Seit Jahren lese ich in diesem Forum mit, bisher habe ich noch nie geschrieben hier.


    Aber diese Denke erschüttert mich so sehr, dass ich kommentieren muss:


    • Dein Vater ist gestorben.
    • Und du hast seit Tagen Zeit, solche elendslangen Pamphlete loszutreten?
    • Du hast es jahrelang nicht geschafft, Kind und Opa zusammenzubringen.
      Obwohl du meinst, es wäre ihm wichtig einen Opa zu haben.
    • Die Beerdigung Deines eigenen Vaters siehst du nicht als Situation, die Dich überfordern könnte (kleiner Spaziergang?)
    • Du schaffst es jetzt nicht, um den Vater zu trauern und die Dinge zu regeln, die in so einem Fall zu regeln sind.
      Eigentlich ist man damit ausreichend beschäftigt in solchen Zeiten...

    Stattdessen hast du nen freien Kopf, hier stundenlang zu schreiben und um festzustellen, dass ne Beerdigung fürn Kind ein Klaks ist, wenn nur die Erwachsenen so locker mit dem Tot eines (ach so dringend schnell mal noch als Leiche kennenzulernenden )Opas umgehen, wie du es anscheinend tust. :kopf
    Pietät is anders.


    Als Witwe und Mutter eines Halbwaisenkindes kann ich dir sagen:


    Mit einer Beerdigung fängt das Thema/die Fragen/die(Verlust-) Ängste erst an... aber das erklärt dann ja wohl alles die (ach so schlimme) betreuende Mutter dem Kind.
    Oder schaltet das Kind seine Fragen und Emotionen erst passend zum Umgang auf Knopfdruck ein und bespricht und beheult das nur mit dem Papa und seiner Familie??



    :nixwieweg


    empathieloser geht es nicht.

  • Zitat

    Es
    wäre fair gegenüber deinen Gesprächsteilnehmern, wenn du erst einmal
    die Gründe für die 17 Klagen aufführen würdest, bevor du diese Frage
    stellst.
    War denn der Grund für die 17 Klagen immer Umgangsboykott?
    Bis jetzt hast du dazu ja noch keine Information gegeben.

    Die Gründe habe ich schon genannt. Mehr Details würden hier den Rahmen sprengen - und wären auch indiskret gegenüber den anderen Verfahrensbeteiligten.



    Mal abgesehen von eurer Vergangenheit und von der rechtlichen Seite: Was glaubst du, wäre denn im Sinne des Kindeswohl?

    Weisst du - ich halte es in den meisten Kontexten für sehr wichtig, von der Vergangenheit und der rechtlichen Seite absehen zu können - und das auch zu tun. Darum biete ich meiner Ex immer wieder Einigungen an - und werde das auch in Zukunft weiter tun.


    Was im Sinne des Kindeswohls ist, ist klar: Zwei Eltern, die verantwortungsbewusst und einvernehmlich für ihr gemeinsames Kind sorgen. Das ist mein Ziel. Wie ich da hin komme, ist mir weitgehend egal. Darum habe ich meine Vorgehensweise auch immer wieder verändert.


    In der Vergangenheit habe ich sehr darauf geachtet, die Situation zu stabilisieren, meine Ex zu unterstützen und alles zu vermeiden, was sie als Druck empfinden könnte. Dabei zeigte sich leider eine etwas schräge Symbiotik. Momentan orientiere ich mich darum immer klarer an den Interessen meines Sohnes und von mir selbst.

  • Du hast also wissentlich Straftaten verschwiegen? Du hast doch so einen übermäßigen Gerechtigkeitssinn. :nanana


    Ich finde, wie du schreibst ist sehr psycho-mäßig. Ich kann gar nicht sagen was genau, aber du wirkst wie mein ex-ex der ständig versucht hat damals irgendwas zu finden an mir was mich schlecht dastehen lässt. Jedes Wort wurde einzeln von ihm umgedreht und begutachtet. Schon allein wie ich geguckt habe... :lach



    Und dabei gehen die wesentlichen Dinge völlig unter. Wie bei dir. Nämlich das Kind.

    Einmal editiert, zuletzt von celin91 ()