GSR Beantragen ohne Anwalt, ein paar Fragen

  • Abend zusammen


    Heute habe ich das Schreiben vom Jugendamt bekommen das meine Ex sich weigert den GSR zuzustimmen. Nicht wirklich überraschend, hatte Sie mir ja angekündigt. Die geringe Hoffnung das Sie sich beim Beratungsgespräch vom JA überzeugen lässt hat sich leider zerschlagen.


    Nun bleibt mir ja leider nur die Möglichkeit das GSR beim Familiengericht zu beantragen. Ich würde das nun gerne ohne Anwalt machen, hauptsächlich natürlich um unnötige Kosten zu vermeiden. Natürlich habe ich nun keinen Plan wie sowas abläuft, hoffe ihr könnt mir ein wenig mit euren Erfahrungen helfen. Meine wichtigsten Fragen wären:
    -Welche Form ist bei den Antrag zu beachten? Ich gehe mal davon aus das der Antrag Postialisch gestellt werden kann
    -Was genau muss alles in den Antrag stehen?
    -Wie hoch sind die Gerichtskosten (Streitwert) bei sowas?
    -Kann ich wenn später doch nötig einen Anwalt nachträglich hinzuziehen?
    -bekommt meine Ex in einen solchen Verfahren einen Anwalt auf VKH Basis beigestellt?
    -hat schon jemand Erfahrungen mit der neuen Gesetzeslage? Meine Ex hat eigentlich keine Gründe gegen das GSR außer das Sie es aus Prinzip nicht will


    Danke schon mal für eure Hilfe :-)

  • Hallo, ich picke mal die Textstellen heraus, bei denen ich glaube sachdienlich helfen zu können.


    -Was genau muss alles in den Antrag stehen?


    Na es sollte die Begründung drin stehen, warum es dem Kindswohl dienlich ist, dass Du als Vater das GSR möchtest. Hast Du Gründe?


    -Kann ich wenn später doch nötig einen Anwalt nachträglich hinzuziehen?


    Jederzeit, überlege Dir bitte das gleich mit einem versierten Anwalt anzugehen. Trotz neuer Gesetzeslage kenne ich einige Fälle, bei denen die Väter gescheitert sind oder mit monatelangen Mediationen hingehalten werden.


    bekommt meine Ex in einen solchen Verfahren einen Anwalt auf VKH Basis beigestellt?


    Das hängt vom Einkommen Deiner Ex ab. Ist es niedrig genug, bekommt sie VKH samt Anwalt.


    Meine Ex hat eigentlich keine Gründe gegen das GSR außer das Sie es aus Prinzip nicht will


    Damit kommt sie vor Gericht nicht weit. Wenn sie aber das Ganze über Anwalt regelt, wird er Ihr schon auf die Sprünge helfen und entsprechende Gründe konstruieren, deshalb brauchst Du auch einen Anwalt.
    Als Laie sollte man sich nicht auf dieses dünne Eis ohne Unterstützung begeben.
    Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Ich kann zwar Deine Fragen nicht beantworten, aber ich wünsche Dir bei dem Verfahren viel Erfolg.


    Kinder entstehen auch Mann UND Frau - und so sollen sie auch aufwachsen: Mit BEIDEN Elternteilen.


    :strahlen

  • Hi,


    ergänzend:


    1) begründen musst du gar nix. SIE muss begründen, warum du das Sorgerecht nicht bekommen solltest. Das ist genau die Argumentationsumkehr, die durch das neue Gesetz entstanden ist.


    2) PKH hängt nicht nur mit dem Einkommen zusammen sondern auch mit der Erfolgsaussicht dessen, was man da vom Gericht will. In der Regel wird man ihr aber, sofern die sonstigen, einkommensbezogenen Gründe vorliegen, bei einer GSR-Thematik die PKH vermutlich nicht verweigern. Den Hebel ziehen die Gerichte in der Regel als zusätzlichen Dämpfer, wenn einer meint, er klagt auf Staatskosten mal die Blümchen in seinem Garten bunter.



    Gruß,
    Tüftels

  • Hallo,


    aus dem "diadem-Beitrags-Generator" (Redet miteinander, geht zu Beratungsstellen, fragt Leute, die sich auskennen in verschiedenen Formulierungen):


    Wenn Du einen Anwalt zuziehen willst, suche Dir über die DAV-AG Familienrecht einen Fachanwalt für Familienrecht mit Weiterbildungszertifikat. Beratungs- und Verfahrenskostenhilfe sind bei einem seriösen Anwalt kein Hinderungsgrund.


    Hat sich schon etwas ergeben? Normalerweise ist es für eine Mutter, die nicht "Alkoholismus" o.ä. als Hinderungsgrund angeben kann, m.W. ziemlich schlecht zu widersprechen.


    Gruß
    diadem

    Einmal editiert, zuletzt von diadem ()

  • Ich würde auch empfehlen, einen Anwalt hinzuzuziehen. Mutter wird einen haben beim Prozess.


    Der Streitwert bei Sorgerechts-/Umgangs-Prozessen ist standardmäßig 3000€.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • ich empfehle, da offenbar die Mittel knapp sind, einen Anwalt mit der Interessenvertretung zu beauftragen und Verfahrenskostenhilfe
    d.d. Anwalt beantragen zu lassen.
    Schwieriger wird es allerdings bei der Suche nach einem qualifizierten einsatzfähigen, engagierten, sachkundigen, leistungsbereiten, erfolgsorientierten, willensstarken, durchsetzungsfähigen, persönlichkeitsausstrahlenden, überzeugten...etc etc-etc. Anwalt Ausschau zu halten.
    Das wird sehr, sehr, sehr schwierig und der Griff ins Fetttöpfchen ist latent.

  • Du kannst den Antrag ohne Anwalt stellen, da das Gesetz vorsieht, dass über den Antrag auf schriflichem Wege entschieden wird.
    Dem Antrag wird entsprochen, wenn die Mutter dem Antrag nicht widerspricht. Wenn sie (substantiiert) vorträgt, geht das Gericht in das förmliche (nicht schriftliche) Verfahren über.


    Es ist ausreichend, wenn Du Dich dann zu diesem Zeitpunkt für einen Anwalt entscheidest (oder auch nicht)!


    Zur Antragstellung kannst Du Dich an die Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes wenden. Dann kommt der Antrag dann recht professionell rüber.


    Der Kater :brille

  • Nach langen zögern und nachdem die KM den einzigen möglichen gemeinsamen Termin beim JA zur Klärung kurzfristig abgesagt hatte habe ich in der 2ten Januarwoche endlich den Antrag bei Gericht eingereicht. Nach 3 Tagen kam auch schon die Rechnung, fand ich bemerkenswert da in meine 1 Verfahren das Gericht fast nen halbes Jahr gar nichts von sich hat Hören lassen, aber das nur am Rande. :D


    Nun zu meinen eigentlichem Problem. Eigentlich hatte ich die Neue Gesetzeslage so verstanden, das die KM erstmal 6 Wochen Zeit hat um zu Widersprechen und Schriftlich ihre Gründe darzulegen hat die gegen ein GSR Sprechen. Bei Unklarheiten würde es dann evt. zum Termin bei Gericht kommen und/oder das JA um Stellungsnahme gebeten werden. Leider stimmt der zuständige Richter nicht mit meiner Interpretation der Gesetze überein. :lach


    Habe gestern die Ladung zu einem Anhörungtermin in 3 Wochen erhalten. Habe gleich bei Gericht Angerufen um mich nach einen anderen Termin zu Erkundigen (da Arbeitsmäßig nicht möglich) und habe mal nachgefragt warum so Verfahren wird. Die Antwort war das es Ermessensache des Richter ist und er sich wohl als erstes ein Bild der Beteiligten machen möchte.


    Meine Frage ist darf der Richter das tatsächlich? Ohne vorher eine Stellungsnahme der KM anzufordern? Wozu gibt es dann das neue Gesetz wenn trotzdem jeder Richter machen kann was er will? Hat jemand hier schon das GSR nach den neuen Gesetzen beantragt und wie ist es bei ihm abgelaufen?


    Ich weiß das es mit Anwalt vielleicht leichter würde aber dies ist aus verschieden Gründen keine Option. Aber werde ich eigentlich informiert wenn Sie einen Anwalt auf VKH Basis nimmt? Oder kann ich davon ausgehen das Sie ohne Anwalt zum Termin kommt wenn ich vom Gericht nichts anderes höre? Selber bezahlen wird Sie auf keinen Fall einen, das weiß ich.


    Vielen Dank schonmal für eure Hilfe :strahlen

  • Sei doch froh, dass es zu einer Anhörung kommt! Dann kann sich das Gericht gleich einen Eindruck verschaffen. In dieses Verfahren müsste sowieso eingestiegen werden, wenn die Mutter dem Antrag widerspricht.
    Die 6 Wochen Frist gilt ürbrigens nur für die Zeit nach der Geburt!


    :brille

  • Hi,


    Anhörungstermine machen die Familiengerichte oft, um Euch kennen zu lernen.
    Ist die KM auf Krawall gebürstet und hat gar einen RA, dann zieh dich erstmal warm an. :hm...
    Nicht das du baff bist. ;)


    Aber immer cool bleiben, und sauber und verständlich argumentieren !
    Der Richter möchte auf eine gütliche Einigung raus.


    Rufe aber nie den Richter direkt an !


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Sei doch froh, dass es zu einer Anhörung kommt! Dann kann sich das Gericht gleich einen Eindruck verschaffen. In dieses Verfahren müsste sowieso eingestiegen werden, wenn die Mutter dem Antrag widerspricht.
    Die 6 Wochen Frist gilt ürbrigens nur für die Zeit nach der Geburt!


    :brille


    Widerspricht sich das nicht mit deinem Beitrag vom 7.November? Weil das was du damals geschrieben hast deckte sich ja auch mit meiner Interpretation und ich hoffte das es auch so abläuft.


    Ich habe ja prinzipiell nichts gegen den Termin. Mein Problem ist das ich eigentlich keine Zeit dafür habe und dieser Termin meiner Meinung nach unnötige Kosten verursacht. Den Verhandlungstermin muss ich doch mit Sicherheit extra Zahlen, oder ist der mit der Verfahrensgebühr bereits abgedeckt? Außerdem weiß ich doch das die KM nichts Substantielles gegen das GSR vortragen kann. Dann hätte man das ganze auch auf den Schriftlichen weg beschränken können und ich hätte Zeit, Geld und Ärger mit Chef gespart, das stört mich an der ganzen Sache. :rauchen


    Ich habe auch nicht den Richter direkt angerufen, sonder nur Allgemein bei Gericht zwecks Terminverlegung, was natürlich nur Schriftlich möglich ist. Mir ist schon klar das ich den Richter nicht direkt Sagen kann wie es mir am liebsten wäre wie das Verfahren abzulaufen hat. :D

  • Das schriftliche Verfahren bei der gemeinsamen elterlichen Sorge wird ja in Fachkreisen kritisiert.
    Von daher gehen wohl einige Richter gleich in das klassische Verfahren über.
    Diese Möglichkeit ist vorgesehen, wenn der Richter entsprechende Anhaltspunkte sieht.


    Ich bin mal gespannt, wie sich das entwickeln wird.


    Der Kater :brille

  • Ich habe ja prinzipiell nichts gegen den Termin. Mein Problem ist das ich eigentlich keine Zeit dafür habe und dieser Termin meiner Meinung nach unnötige Kosten verursacht. Den Verhandlungstermin muss ich doch mit Sicherheit extra Zahlen, oder ist der mit der Verfahrensgebühr bereits abgedeckt? Außerdem weiß ich doch das die KM nichts Substantielles gegen das GSR vortragen kann. Dann hätte man das ganze auch auf den Schriftlichen weg beschränken können und ich hätte Zeit, Geld und Ärger mit Chef gespart, das stört mich an der ganzen Sache.


    Es wird nicht teurer, ob einen oder 10 Termine notwendig sind. Streitwert ist normal 3000€ bei Sorgerechts- bzw. Umgangssachen. Und nur weil du weißt, das KM nichts vortragen kann, weiß der Richter das nicht zwangsläufig auch. Der möchte sich selber ein Bild machen.


    Denke daran, du möchtest was vom Gericht, nicht umgekehrt. Wenn du mit der Einstellung ins Verfahren gehst, wie du gerade über die Verfahrensweise des Richters hier schreibst, dann wirst du keinen guten Eindruck auf den Richter machen.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Nimm den Termin wie er kommt. Eine Verschiebung geht nur aus wichtigen Gründen mit Nachweis. Für solche Termine muss ein Arbeitgeber auch Urlaub gewähren.



    Richter sollen auf Einvernehmen hinwirken. Das kann mitunter einfacher sein, wenn nicht vorher 3 Monate lang rechtsanwaltliche Schreiben hin und her gegangen sind. Vor Gericht solltest du die einvernehmlichste, kompromissbereiteste Person nördlich des Äquators sein.



    Konzentriere dich auf das Wesentliche, das Kind, nicht auf Verfahrensfragen und Termine. Das gilt insbesondere für die mündliche Verhandlung. Sprich vom Kind, von nichts anderem, und dann noch von deinem Willen, deiner Verantwortung gegenüber dem Kind, die ein Versprechen an das Kind ist, gerecht werden zu wollen.

  • Hallo,


    Nun zu meinen eigentlichem Problem. Eigentlich hatte ich die Neue Gesetzeslage so verstanden, das die KM erstmal 6 Wochen Zeit hat um zu Widersprechen und Schriftlich ihre Gründe darzulegen hat die gegen ein GSR Sprechen. Bei Unklarheiten würde es dann evt. zum Termin bei Gericht kommen und/oder das JA um Stellungsnahme gebeten werden. Leider stimmt der zuständige Richter nicht mit meiner Interpretation der Gesetze überein. :lach


    Das neue Recht ist noch so ein Thema, da hat jedes JA, jede FamB-Stelle und leider auch jedes AmtsGer eine andere Meinung. :-(


    Ergänze den Antrag nochmal um folgenden Passus (Quelle ISUV):

    Zitat

    Für den Fall, daß die Mutter nicht i.S.d. § 1626a II S.2 BGB widerspricht, beantrage
    ich eine Entscheidung im schriftlichen Verfahren ohne Anhörung des Jugendamtes
    und ohne persönliche Anhörung der Eltern.


    Die sechs Wochen sind nach der Geburt; Fristen von 2-4 Wo. scheinen nach Verstreichen dieser 6Wo. üblich zu sein.


    Zitat

    Habe gestern die Ladung zu einem Anhörungtermin in 3 Wochen erhalten. Habe gleich bei Gericht Angerufen um mich nach einen anderen Termin zu Erkundigen (da Arbeitsmäßig nicht möglich) und habe mal nachgefragt warum so Verfahren wird. Die Antwort war das es Ermessensache des Richter ist und er sich wohl als erstes ein Bild der Beteiligten machen möchte.


    Meine Frage ist darf der Richter das tatsächlich? Ohne vorher eine Stellungsnahme der KM anzufordern? Wozu gibt es dann das neue Gesetz wenn trotzdem jeder Richter machen kann was er will? Hat jemand hier schon das GSR nach den neuen Gesetzen beantragt und wie ist es bei ihm abgelaufen?


    Ich glaube nicht, daß der Richter eine Stellungnahme der KM nicht angefordert hat. Bei Familiengerichtsverfahren sollte innerhalb vier Wochen nach Antragstellung ein Gerichtstermin erfolgen; gut möglich, daß der Termin erstmal angesetzt und parallel zur Stellungnahme aufgefordert wurde.


    Mach' Dir noch keine Gedanken, was der Richter darf oder nicht; da gilt leider ein Spruch, den mir ein Anwalt erzählt hat: "Die erste Instanz entscheidet schnell, die zweite richtig". Wenn Du nochmal auf das schriftliche Verfahren hinweist, solltest Du auf der sicheren Seite sein; ansonsten hast Du bei einem strittigen Verfahren bei Gott andere Sorgen, ob ein Anhörungstermin verfrüht vergeben wurde.


    Zitat

    Ich weiß das es mit Anwalt vielleicht leichter würde aber dies ist aus verschieden Gründen keine Option. Aber werde ich eigentlich informiert wenn Sie einen Anwalt auf VKH Basis nimmt? Oder kann ich davon ausgehen das Sie ohne Anwalt zum Termin kommt wenn ich vom Gericht nichts anderes höre? Selber bezahlen wird Sie auf keinen Fall einen, das weiß ich.


    Ganz ehrlich, das ist eine Einladung zum großen Desaster. Ohne Anwalt bist Du in einem "echten" Verfahren ganz schnell im Regen, und im "besten" Fall eskaliert die Sache so stark, daß ihr beide am Ende spinnefeind und ruiniert seid.


    Einen guten Anwalt zu finden, ist schwierig. Ein Indiz ist der "Fachanwalt für Familienrecht" und das DAV-Weiterbildungszertifikat; die Anwälte findest Du hier: http://familienanwaelte-dav.de/elterliche-sorge
    ISUV-Vertragsanwälte sollten fähig sein: http://isuv.de/ - wenn Du Dir die Mitgliedschaft in der ISUV vorstellen kannst.
    Am wichtigsten ist m.E. aber die persönliche Erfahrung von Bekannten mit Anwälten. Hier kannst Du Dich z.B. im regionalen Väteraufbruch für Kinder mit anderen Betroffenen austauschen, oder falls vorhanden in "Vätercafés" und Vätertreffen von Caritas, Diakonie, AWO, Kinderschutzbund.... - bei allen diesen Orgas gilt, daß die Qualität von Regionalgruppen stark schwanken kann.


    Im Netz und außerhalb gibt es jede Menge an "Coachingangeboten", wie man (oder wîp) vor Gericht den Eindruck von Kompromißbereitschaft und Bindungstoleranz vermitteln kann, ohne daß da wirklich was dahinter ist - das kann sehr frustrierend sein, und das solltest Du mit einem engagierten Anwalt beraten, wie mit welchem Vortrag der Eindruck widerlegt werden kann. (Erfahrene Familienrichter müssen vollständige Zyniker sein, weil die ALLES schon gehört haben - von BEIDEN Seiten).


    Das Gericht wird, wenn es zum Verfahren kommt (die KM also widerspricht), wahrscheints einen Verfahrensbeistand für das Kind benennen. Hier solltest Du auf einem persönlichen Gespräch bestehen, damit sie sich von Dir ein Bild machen kann. Gut ist, wenn Du nachweisen kannst, daß Du Dich für Dein Kind engagierst und eine Elternebene aufbauen willst.


    Ich rate auf jeden Fall, Dir jede Beratung zu holen, die Du bekommst. Hoffentlich wird das nach einigen OLG- und -BG-Entscheidungen besser, aber im Moment ist die Bandbreite von dem, was Dir sogar von verschiedenen Jugendämtern geraten wird, sehr hoch. Das neue Recht - und der Paradigmenwechsel in Richtung auf GSR als Regelfall - ist nicht mal ein Jahr alt - und es dauerte schon 3 1/2 Jahre, bis die Reform nach dem EMGH-Urteil von 2009 überhaupt beschlossen wurde.


    Gruß
    diadem

  • Vielen Dank schonmal für eure Denkanstöße


    Nichtsdestotrotz habe ich gestern Früh bereits den Brief mit Bitte um Terminverlegung abgeschickt. Ich kann im Moment nicht einfach ne ganze Woche Urlaub machen und 100€ für ne Zugfahrt würde ich lieber in meinen Sohn Investieren. Die nette Dame vom Gericht meinte auch am Telefon das wäre in solchen Fällen problemlos möglich.


    Ich möchte den Anwalt ja nicht nur aus finanziellen Gründen einsparen. (Obwohl das auch ein Grund ist da ich momentan keine VKH bekommen würde da knapp über der Vermögensfreigrenze) Ein anderer Grund ist das ich hoffe das meine Ex sich so auch keinen Anwalt nimmt ( bzw. ihr im Zweifelsfall einer auf VKH Basis verwehrt würde, da ich auch keinen habe) und es komplett ohne Anwälte potentiell auch weniger böses Blut geben wird.


    Im übrigen bin ich wohl tatsächlich mit die einvernehmlichste, kompromissbereiteste Person nördlich des Äquators. :lach Ich habe die letzten fast 3 Jahre im Zweifelsfalle zum wohle unseres Sohnes immer zurück gesteckt und immer versucht eine gütliche Einigung zu finden. Dies ist auch beim Jugendamt dokumentiert und dieses steht meines Wissens nach auf meiner Seite. Das es mir nur um das Wohl unseres Sohnes geht kann ich denke ich ebenso nachweisen wie das ich die "Pflichten" immer erfüllt habe, da habe ich überhaupt keine Bedenken bei den Verfahren.


    Entscheidend ist für mich jetzt noch die Folgende Frage: Werde ich Informiert wenn Sie einen Anwalt auf VKH Basis bekommt? Weil nur dann würde ich auch meine Anwältin mit hinzuziehen.


    Im übrigen wurde meine Ex definitiv nicht um eine Stellungsnahme gebeten, ich habe Sie gefragt und bei sowas lügt Sie mich nicht an. Sie hat auch nur die Einladung erhalten. Ich werde Sie aber nicht wegen den Anwalt fragen weil ich befürchte Sie damit auf dumme Ideen zu bringen. :rotwerd

  • hi andy 0383,


    ich habe im vorigen jahr das GSR formlos bei gericht beantragt. die KM war von anfang an dagegen. natürlich bin auch ich ohne anwalt zur anhörung. die KM hatte von anfang an einen anwalt, davon soltest du erfahren, da alles was er an das gericht schickt als kopie an dich gesendet wird. die KM machte gefühlte 1000 vorwürfe und gründe die teilweise echt heftig waren, so das ich mir später auch eine anwältin genommen habe (PKH bei mir war abzusehen). im weiteren bekommt euer kind vom gericht eine verfahrensbeiständin gestellt, welche eine empfehlung nach einem gespräch mit KM als auch mit dir an das gericht gibt. mir wurde das GSR gegen den willen der KM in allen punkten zugesprochen. in der urteilbegründung erläuterte die richterin zu einigen vorwürfen/bedenken der KM das der blose verdacht, der vater könnte ... nicht ausreicht, sondern nur eine mögliche kindeswohlgefährdung, welche aber in meinem fall nicht gegeben ist.


    gruß P.i.S. :wink

    Wenn du die Cola bist, möchte ich dein Mentos sein!!!