Beiträge von Papa in Spe

    hi andy 0383,


    ich habe im vorigen jahr das GSR formlos bei gericht beantragt. die KM war von anfang an dagegen. natürlich bin auch ich ohne anwalt zur anhörung. die KM hatte von anfang an einen anwalt, davon soltest du erfahren, da alles was er an das gericht schickt als kopie an dich gesendet wird. die KM machte gefühlte 1000 vorwürfe und gründe die teilweise echt heftig waren, so das ich mir später auch eine anwältin genommen habe (PKH bei mir war abzusehen). im weiteren bekommt euer kind vom gericht eine verfahrensbeiständin gestellt, welche eine empfehlung nach einem gespräch mit KM als auch mit dir an das gericht gibt. mir wurde das GSR gegen den willen der KM in allen punkten zugesprochen. in der urteilbegründung erläuterte die richterin zu einigen vorwürfen/bedenken der KM das der blose verdacht, der vater könnte ... nicht ausreicht, sondern nur eine mögliche kindeswohlgefährdung, welche aber in meinem fall nicht gegeben ist.


    gruß P.i.S. :wink

    :welcome erst einmal,


    ich drück dir mal die daumen :daumen das alles gut verläuft und hoffe das beste für dich und deinen sohn.


    ich habe heute selber antrag auf GSR gestell und bin gespannt wie es verlaufen wir.


    gruß P.i.S. :wink

    Dauert es wirklich 3 Jahre, eh man den Umgang durchsetzen kann?

    Nein :kopf , es dauert keine 3 Jahre, waren so etwa 2 Monate von Antragstellung bei Gericht bis zum ersten begleiteten Umgang. :daumen
    Aber vorher waren noch andere Dinge zu erledigen, wie z.B. erstmal von der Geburt des Kindes zu erfahren :rotwerd , was zwei Monate nach Geburt durch die Unterhaltskasse passierte :ohnmacht: . Da ich aber wissen wollte, woran ich bin :frag , wollte ich einen privaten Test, den mir die KM aber verweigerte. Also lehnte ich die Vaterschaft beim JA ab um gerichtlichen Test zu erwirken ;) . und das dauert auch seine Zeit. Nachdem ich diesen Test bestanden hatte :tanz wurde die Vaterschaft sofort anerkannt, der ausstehende Unterhalt überwiesen und nach Umgang gefragt, den die KM aber verweigerte :flenn . Da es nicht unbedingt mein verlangen war, die Mutter meiner Tochter zu verklagen folgten Bemühungen meinerseits, Vermittlungsversuche durch das JA und auch durch die Jugendhilfe, erfolglos :rolleyes: . Nach dem ich gesundheitliche Probleme hatte, lies ich eine Zeit lang von meinen Bemühungen ab, auch um der KM die möglichkeit zu geben mal runter zu kommen :rolleyes2: . Brachte aber auch nix. Nun ja, bis mir dann Anfang letzten Jahres jemand ein Foto von einem kleinen Mädchen schickte ..., ein Anruf bei der KM: :amok: nein, gibt kein Umgang, also ab zum Gericht, dann ging alles ganz fix.


    Gruß P.i.S :winken:

    ich möchte ja auch nicht das alleinige ABR haben sondern das GSR wie es laut EU Beschluss für ledige Väter vorgeshen ist. eine kindeswohlgefährdung dürfte die mutter mir kaum vorwerfen können. und da ja das ABR bestandteil des GSR ist, kann sie es ja dann auch nicht mehr allein entscheiden, denk ich mal.


    aber ich warte erst mal ab, was die anwältin morgen dazu sagt

    Frage mich warum es BU (begleiteten Umgang) gab? Was gab es da für einen grund?

    betreuten Umgang gab es weil ich kind erst im alter von 3 jahren kennenlernen durfte, nachdem ich auf Umgang geklagt habe. die KM hatte bis dahin den Umgang verweigert

    Die Betreuungskontinuität liegt bei der KM.

    nun nicht ganz: Kind verbringt wegen Schichtarbeit der KM mehr Zeit bei diversen Nannys und im KiGa als bei der Mutter, was dem Gericht auch schon bekannt ist.


    Zusätzlich hat sie verhindern gewusst, dass sich ein Papa-Kind-Beziehung aufbaut.

    es hat sich eine sehr gute und kontinuierliche Beziehung zwischen Kind und Vater aufgebaut, das hat die Umgangspflegerin und auch die Verfahrensbeiständin bereits in ihren Empfehlungen an das Gericht geschrieben.


    Ich glaube kaum, dass Du vor Gericht das ABR für das Kind bekommen würdest.

    ich klammere mich im Moment an jeden Strohhalm den ich greifen kann, werde meine Chancen Morgen mit der Anwältin besprechen

    @ Hucky:


    Die Umgangsklage ist an sich schon durch und der Umgang beschlossenen Sache und findet derzeit auch regelmäßig statt. Lt. Gericht soll ich gegegn Ende des Jahres Antrag auf Wochenendregelung stellen. Lt aktuellen Schreiben von de Muddi ihrem Anwalt bekommt der Umgang aber dem Kind nicht und ich würde Kind dinge einreden usw., ähnliche Aktion gab es schon mal während der betreuten Umgänge und die scheiterte, selbst der Antrag der KM auf einen Gutachter wurde von der Richterin abgelehnt. Glaub bei Richterin und bei der Verfahrensbeiständig biss de Muddi ordentlich auf Granit mit ihrer Einstellung.


    @ Liz33:


    Genau das möchte ich eigentlich nicht, das ich vor vollendete tatsachen gestellt werde. Immerhin gibt es einen Richterlichen Beschluss, der besagt, das 14 tägig das Kind am Ort xy zum Umgang zu übergeben ist. ich geh mal davon aus, das ein Umzug diesen Beschluss nicht autamatisch außer Kraft setzt.

    Was kann ich tun? :frag


    Zur Vorgeschichte:


    Klage im letzten Jahr gegen KM auf Umgang --> begleiteter Umgang vom Gericht festgelegt --> dieser wurde dann dieses Jahr vom Gericht auf unbegleiteten Umgang am Wohnort des Kindes erweitert und auch beschlossen, das Kind ab einen bestimmten Zeitpunkt mit mir den Ort auch verlassen darf., was nun zum 2. mal statt fand.


    Mutter ist nach wie vor uneinsichtig und versucht mit allen Mitteln den Umgang zu erschweren/verhindern. Es gab immer wieder kleinere und größere Störaktionen, die aber bisher alle verpufften und auch bei der Richterin nicht auf gehör stießen. Ein noch anstehender Vermittlungstermin findet in der nächsten Woche bei Gericht statt. Sie war auch mal wieder beim Anwalt und fährt die Masche "der Umgang schadet dem Kind" und hat allerlei Geschichten erfunden.


    Nun war ich gestern wieder mit Tochter (4 Jahre alt) unterwegs, als sie mir plötzlich von ganz allein erzählte: "Mama hat gesagt wir ziehen bald in eine große Stadt, gangz ganz weit weg". :wow Geschockt sagte ich das Mama doch ihre Arbeit hier hat worauf Kind meinte "die sucht sich eine neue". :Hm


    Das Sorgerecht und auch das ABR liegt seit Geburt bei der Mutter.
    Mutter verweigert jegliche Kommunikation mit mir. Wenn nur per Mail, aber dabei kommt auch nie was konstruktives raus.


    Nun bin ich sehr besorgt und vermute, das, wenn die KM bei Gericht erneut scheitern sollte, das dieser Umzug ihr Plan B sein könnte um mir das Kind so zu entziehen.


    Meine Frage: was kann ich tun, um es zu Verhindern?? Welche rechtlichen möglichkeiten habe ich??


    Ich bin für jeden Ideenansatz dankbar, da ich im Moment absolut nicht weiter weiss. :hilfe


    Gruß P.i.S. :winken: