Hi,
folgendes Problem:
Ex braucht Montag die Geburtsurkunde. Nach einigem Hackmack, ( nachdem er einen falschen Grund nannte) stellt sich nun heraus, dass er die benötigt, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen.
Klingt ja auch glaubwürdig.
Nun ist es aber das einzige Exemplar und mein Ex ein wandelndes Chaos und völlig verpeilt, was solche Sachen betrifft, auch unerklärlich, warum er mir das erst jetzt sagt, und ich möchte ihm ungerne das einzige Exemplar in die Hand drücken.
Eine beglaubigte Abschrift bekomme ich nicht mehr bis Montag.
Ich hab ihm also gesagt, er soll einfach zum Standesamt und eine beantragen. Dann hätte er eh ein Zweitexemplar. Er war stinksauer und meint auch, dass schafft er nicht mehr.
Er will das Original und es hinterher zurückbringen.
Wenn er es aber doch ewig vergisst, diese verliert, was bedeutet das für mich? Bekomme ich dann ohne Probleme ein neues Original und ist das gleichwertig zu der bei der Geburt erhaltene Urkunde.
LG,
Borte