Krankenversicherung? Verstehe ich nicht!

  • Ich bin grad verwirrt, Du hast es doch mehrfach und richtig erklärt bekommen ?
    Ich denke Du verstehst es aus mir nicht bekannten Gründen nicht.


    Da versucht man zu helfen ....

  • Also ehrlich gesagt verstehe ich deinen letzten Post kein bisschen. Keiner hat irgendwas von "ich kann es viel besser" geschrieben. Alle haben dir Tipps gegeben und dir auch schon erklärt, was das Jobcenter ist. Was verstehst du denn nicht? Wenn das Arbeitslosengeld ausläuft und du keine Arbeit hast, musst du ja irgendwo von leben. Dann musst du Hartz IV beim Jobcenter beantragen. Das ist das Amt, wo du das Geld bekommst bzw den Antrag stellen kannst. Ich denke mal, dass deine Sachbearbeiterin beim Arbeitsamt auch schon versucht hat, dir das zu erklären.


    Du musst schon Anträge stellen. Von alleine kommt keiner und gibt dir Geld. Manchmal kommt man eben im Leben in solchen Situationen, in denen man auf Hilfe vom Staat angewiesen ist und wenn dein Lebensgefährte nicht so viel verdient bzw Unterhalt zahlt, dann wirst du auch was bekommen. Die beim Jobcenter können dir das genauer erklären.


    Hast du bei google mal jobcenter und deinen Ort eingegeben? Da wird dir sicher das für dich zuständige Jobcenter angezeigt. Mehr als dir das erklären können wir auch nicht machen. Wir können ja schlecht die Anträge für dich stellen

  • Niemand greift Dich für Deine Einstellung oder Dein Leben an, niemand hat besserwisserisch geschrieben. Kann es sein, dass Du da gerade etwas missverstanden hast? Kein Vorwurf, nur eine Frage von mir. :blume


    Deine Frage nach dem Jobcenter wurde tatsächlich schon beantwortet. Aber auch da kannst Du gerne noch einmal nachfragen, wenn Du was nicht verstanden hast. Auch das wird Dir niemand übel nehmen.


    Ich frage deshalb einmal ganz konkret: Was ist Dir noch unklar, welche Frage wurde für Dich noch nicht ausreichend beantwortet?

  • Krankenversicherungsfragen bitte per PN an mich, kenne mich aus ;)

    Der Verstand funktioniert nur in Grenzen...


    ...aber deine Vorstellung kennt keine Grenzen.

  • @ all


    Ja danke, ihr habt alles hinreichend beantwortet.


    Ich verstehe die Hälfte immer noch nicht. Liegt wohl an mir...



    Ich zahle meine Krankenkasse selber.



    Liebe Grüße


    Squidgy Beckenheim

  • meine Knochen sind aufgrund meines Jobs kaputt

    +


    Vielleicht finanziert das Arbeitsamt eine Umschulung incl. Krankenversicherung. Sprich deinen Berater darauf an.


    Falls ich nun aber bis Dezember keine Arbeit finde, muss ich meine Krankenkasse und die Rentenkasse bezahlen


    Es würde ein Job mit 500/600 Euro Brutto reichen für die Krankenversicherung - vielleicht findest du etwas zur Überbrückung.


    Dafür verdient mein Lebensgefährte zu viel (was in der Tat bei seiner Ex und seinen Kindern landet, und das finde ich auch richtig!)


    Unterhaltsverpflichtungen werden ab gezogen - vielleicht habt ihr zusammen (er, die Kids und du) doch einen Anspruch auf ALG II (nach Dezember)


    ALG II Anträge macht das Jobcenter/die Arge/das Landratsamt - kommt auf eure Gemeinde an

  • Was verstehst du denn nicht?


    Ein Titel (zB ein Unterhaltstitel) ist eine Unterhaltsfestsetzung auf eine bestimmte Summe. Der unterhaltspflichtige Elternteil unterschreibt den Titel beim Jugendamt und verpflichtet sich so dazu, im angegebenen Zeitraum den angegebenen Betrag zu zahlen. Durch den Titel hat der betreuende Elternteil auch die Möglichkeit, bei Zahlungsverzug zu pfänden. Eine bessere Erklärung bietet sicherlich Google dazu.


    Was möchtest du noch wissen? Jobcenter dürfte doch eigentlich klar sein... das Amt heißt halt so. ;)

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Hallo


    Zur Situation kann ich Dir leider nicht helfen.


    Bezüglich der Begrifflichkeiten ist es wirklich erstmal schwer und wer sich hier länger tummelt, fällt schnell udn unbemerkt in den Forumseigenen Slang. Andere Begriffe kennt man halt erst, wenn man damit zu tun hat / haben mußte. Es will Dir hier wirklich niemand was Böses. Den ein oder anderen Kommentar muß man dann mal überhören - ich übe das auch noch ;)


    Jobcenter = früheres Arbeitsamt, ich glaube, teilweise auch das frühere Sozialamt.


    Titel = wenn ein Gericht einen BEtrag festlegt, der von Person X an Person Y zu zahlen ist, dann nennt man das einen Titel für Person Y gegen Person X ausstellen. In diesem Zusammenahng geht es meistens um Titel, die den Kindsunterhalt betreffend ausgestellt werden. Also der betreuende Elternteil (BET) klagt im Namen der Kinder und läßt einen Titel über den zu zahlenden Unterhalt ausstellen. Da auf den Titel ein Rechtsanspruch besteht, kann ein Elternpaar den auch ohne Klage beim Jugendamt (JuA) ausstellen lassen.


    Gruß

  • hmmm, man könnte dir mehr helfen, wenn du sagen würdest, was du nicht verstehst. Das würde die Sache vereinfachen. Ich fange nochmal von vorne an:


    1. Du bist zu deinem neuen LG gezogen und hast dafür deinen Job drangegeben. das heißt du kriegst 3 Monate Sperre beim ALG und kriegst dann von April bis Ende Dezember ALG1.
    Die Krankenversicherung übernimmt das Arbeitsamt.


    In der Zeit möchtest du dich weiter bewerben und wieder ein Job suchen.


    2. Dein neuer Lebensgefährte verdient sein eigenes Geld, muss aber Unterhalt für seine Ex und seine Kinder bezahlen.


    Das ist die Ausgangslage.


    3. Jetzt ist deine Frage, wie das mit der Krankenversichung und dem Geld weitergeht, wenn du keinen Job kriegst und das ALG ausläuft


    4. Da wir über deine Finanzielle Lage keine Ahnung haben (einmal sagst du, du hast kein Geld, dann möchtest du die Versichung selber bezahlen) kann man nur alle Möglichkeiten aufzeigen.


    5.a.) Du hast (Ihr habt) genug Geld: Du bezahlst deine Krankenversichung alleine und Ihr seid alle versichert. Alternativ können die Kinder über den Vater versichert werden.


    5.b.) Du hast (Ihr habt) nicht genug Geld zur Verfügung: Um weiter Krankenversichert zu sein und genügend Geld zur Verfügung zu haben, müsst ihr (Du und dein Lebensgefährte) einen Antrag auf ALG2 stellen (Ist der Nachfolger von Arbeitslosen- und Sozialhilfe). Dies macht man beim zuständigen Jobcenter.


    In dem Antrag gibt man dann die Einnahmen und die Ausgaben (z.B. den Unterhalt) an und man kriegt entsprechend der Bedürftigkeit Leistungen. Dann seid ihr alle weiterhin Krankenversichert (übernimmt das Jobcenter)


    Wenn du Fragen hast, dann frag ruhig.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Hallo Hucky,


    ich wollte mein Privatleben nicht mehr so sehr aufmachen, ich dachte, der Eingangspost hätte gereicht.


    Ich habe nun aber wohl alles verstanden.



    Danke sehr,


    Squidgy Beckenheim

  • Ich bin auch wirr: du erhälst Arbeitslosengeld, danach nichts mehr. Wieso dann später nicht mehr krankenversichert, incl. Kinder? Warst du selbstständig? Hab ich nicht alles gelesen? Wenn du nix hast, wird man doch allgem. versichert, oder? Derzeitiger Partner hat doch zur Zeit nix damit zu tun. Da gibt es Wege, bin mir ganz sicher..Erst ALG, danach geht es weiter. Frag nochmals bei der Stadt oder Diakonie/Caritas nach

  • Quatsch.


    Nach ALG I greift entweder ALG II oder sie muss anderweitig schauen, daß sie sich versichert.
    Entweder über Heirat (dann Familienversicherung) oder halt selber zahlen.


    Noch was: Falls du dich nicht versicherst, laufen bei der Krankenkasse Schulden auf, da: Pflichtversicherung.

  • Noch was: Falls du dich nicht versicherst, laufen bei der Krankenkasse Schulden auf, da: Pflichtversicherung.

    Sorry, dass ist auch quatsch, da kein versicherungspflichtiger Tatbestand vorliegt - sondern hier eine freiwillige Weiterversicherung laufen müsste...


    Liebe TS:


    Das Jobcenter (ehemals Arbeitsamt) zahlt auch während der Sperrzeit für Dich die Beiträge an die gesetzliche Krankenversicherung... wegen weiterer Einnahmen haben hier viele schon Ratschläge erteilt.

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Sorry, dass ist auch quatsch, da kein versicherungspflichtiger Tatbestand vorliegt - sondern hier eine freiwillige Weiterversicherung laufen müsste...

    :rolleyes2:

    Zitat

    Im Bereich der gesetzlichen Krankenkassen werden durch die
    Krankenversicherungspflicht bei Personen, die nach dem 01.04.2007
    unversichert sind, von den Kassen rückwirkend ab dem Zeitpunkt der
    fehlenden Versicherung die normalerweise fällig gewordenen Beiträge
    nacherhoben.

    Quelle: http://www.1a.net/versicherung…ankenversicherungspflicht

  • Ja, dann muss umgemeldet werden: in Deutschland muss keiner auf der Strasse sitzen oder hat KEINE KV !

  • Es gibt das Arbeitsamt wo du jetzt Arbeitslosengeld bekommst und es gibt das Jobcenter wo alle landen, die kein Arbeitslosengeld mehr bekommen.


    Zwei Monate bevor dein Arbeitslosengeld ausläuft solltest du zum Jobcenter in deinem Bezirk gehen. Adresse kannst du im Internet rausfinden.
    Du musst keinen Termin vereinbaren, sondern gehst einfach hin und schilderst deine Situation.
    Dann bekommst du einen Antrag den du ausfüllst, legst Kopien von geforderten Unterlagen bei und gibst es ab.
    Somit bekommst du Arbeitslosengeld 2 nachdem dein Arbeitslosengeld ausläuft, deine Krankenversicherung wird vom Jobcenter bezahlt und sie schicken eine Meldung an die Rentenversicherung. Du musst dich um nichts kümmern.


    Natürlich musst du im Antrag deinen Partner angeben weil ihr zusammen wohnt. Nach Gesetz auch wenn ihr nicht verheiratet seid, müsste er eventuell für dich aufkommen. Und es wird geprüft ob er es kann. Das gleiche würde passieren wenn er ohne Job da stehen würde, dann müsstest du eventuell für ihn aufkommen wenn du genug Geld hättest. Da du aber selbst sagst, dass er hohe Unterhaltsverpflichtungen hat, werden diese berücksichtigt und du bekommst wahrscheinlich alles vom Jobcenter bezahlt. Auch die Krankenversicherung für dich und die Kinder.

  • Sorry purple... :blume ich wollte nicht überheblich klingen...


    diese Versicherungspflicht unterscheidet sich von der üblichen Versicherungspflicht .... dass hier jetzt weiter ausführen, würde zu sehr ins OT driften... bei Interesse schick mir einfach eine PN... ;)


    Im Falle der TS wird es eine freiwillige Weiterversicherung geben müssen und ich bin auch überzeugt davon, dass das Jobcenter im Falle der TS die weitere Beitragszahlung übernehmen wird...

    Liebe Grüße
    Dani




    Gefühle brauchen keine Rechtfertigung - sondern Verständnis


  • Ich lebe auch nicht von meinem Lebensgefährten,


    Ist das nicht Sinn und Zweck einer Bedarfsgemeinschaft?


    Ich weiss immer noch nicht, was ein "Jobcenter" ist, oder "Titel",


    http://de.wikipedia.org/wiki/Jobcenter
    http://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungstitel


    Noch Fragen?