Ordnungsgeld Beschluss vom OLG Happy :o)

  • Grundsätzlich kann auch mal beruflich was dazwischen kommen , wenn das mal passiert wird kein gericht einem deswegen
    ein reindrücken , nur kommt es bei dem 10ten umgangs termin zum 10ten mal vor ... gibts halt stress.

  • Grundsätzlich kann auch mal beruflich was dazwischen kommen , wenn das mal passiert wird kein gericht einem deswegen
    ein reindrücken , nur kommt es bei dem 10ten umgangs termin zum 10ten mal vor ... gibts halt stress.

    ach so, es geht darum z. B.: umgang immer dienstags, mir kommt dann aber was dienstliches dazwischen?
    hatte es anders verstanden.
    danke für die erklärung.

  • hiermal ein Auszug aus dem Beschluss.


    Die Antragsgegnerin beruft sich darauf Ihr sei die Durchführung des Umgangstermins nicht möglich gewesen weil berufliche und familiäre Gründe entgegengestanden hätten.
    Diese Aussage der Antragsgegnerin überzeugt den Senat nicht, die Antragsgegnerin hat wiederholt die Umgangsvereinbarung des OLG missachtet.


    Die Antragsgegnerin war gehalten, ihre familiären und beruflichen Verhältnisse so einzurichten, dass sie Ihrer Verpflichtung zur Regelung des Umgangsrechts nachkommen konnte.


    Nach der letzten Entscheidung des OLG vom 16.11.2012 scheint sich die Auffassung der Antragsgegnerin nicht geändert zu haben.


    Der hierin liegende Verstoß ist so schwerwiegend das die Höhe des Ordnungsgeldes von XXXX,00 vom Familiengericht nicht beanstandet werden kann.


    Dem Antrag auf Prozesskostenhilfe der Antragsgegnerin kann nicht entsprochen werden und wird abgelehnt.Sie hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

  • Ich gratuliere dir zu diesem Teilerfolg :blume !


    Und drück dir weiterhin die Daumen, dass der Umgang nun wirklich endlich mal geregelt stattfindet!

    LG Campusmami



    Sonne muss von Innen scheinen :sonne


    Das Leben findet draußen statt :rainbow: .

  • Supi gemacht. Ruhig bleiben und am Ball bleiben. Die Zeit regelt das. :respekt:daumen:blume


    Aber Schulden wird Sie damit nicht lange haben, entweder sie kann zahlen, oder sie muss die Ordnungsstrafe absitzen. Ist in dem Ordnungsgeldbeschluss auch drin abgegeben wie lange die Ersatzhaft ist?? Würde mich mal interessieren. Gerne auch per PN.

    Nicht Fleisch und Blut,

    das Herz macht uns zu Vätern.


    Friedrich Schiller


  • Moinsen,


    ich habe jetzt keinen Deiner voherigen Beiträge gelesen oder verfolgt. Von daher weiss ich jetzt nicht was da im Vorfeld so schief gelaufen ist. Ich finde es gut, dass Du Dich gegen die Umgangsverweigerung gewehrt hast und letzlich der gerichtliche Weg das einzige Mittel war und du nun Erfolg damit hattest.


    Was mich nun mal generell interessiert: Glaubst Du...oder auch andere hier aus dem Forum, denen es ähnlich geht, dass der Umgang mit so einem Beschluss/Urteil dann auch wirklich regelmässig stattfindet????? Und kann sie als KM so damit umgehen, dass sie das Kind nicht negativ beeinflusst????? Ist das nicht ein ewiger Kampf??? Für Dich und deine Gefühlswelt vielleicht auch Deinem Kind gegenüber und vor allem der Km gegenüber????


    Ich lese davon immer wieder und bin jedesmal erschüttert, dass man selbst bei Kleinigkeiten erst Gerichte bemühen muss und was das manchmal für Formen und Auswüchse annimmt, wenn Mütter oder Väter Machtkämpfe um das oder die Kind/er führen.

  • Entscheidung des OLG vom 16.11.2012 scheint sich die Auffassung der Antragsgegnerin nicht geändert zu haben.


    Hallo,
    irgendwie hakt es bei mir. Hast du schon den zweiten Beschluß eines OLGs zu diesem Thema?
    Ich dachte bisher bei mir geht es hoch her. Noch ganz viel Geduld wünsch ich dir.
    Roland

  • Ja, ich habe einen zweiten Beschluss vom OLG Köln.


    Die KM ist einfach unberechenbar...und mir als Kindsvater bleibt eben nur der gerichtliche Weg.


    Das erste Ordnungsgeld waren 600 Euro und jetzt sind wir schon bei über 2000 Euro angelangt.


    Wenn die KM denkt es gibt nur ein Ordnunsgeld dann ist sie auf der falschen Bahn unterwegs. Das Gericht hat ihr angedroht ihr bei nochmaliger Missachtung teilbereiche des Sorgerechts zu entziehen.

  • Hallo Ehrenfeld,


    meinen Glückwunsch zum Erfolg!


    Könntest Du mal das Az. zum entsprechenden Entschluß posten?


    Besondern das hier...


    Zitat

    Die Antragsgegnerin beruft sich darauf Ihr sei die Durchführung des Umgangstermins nicht möglich gewesen weil berufliche und familiäre Gründe entgegengestanden hätten.
    Diese Aussage der Antragsgegnerin überzeugt den Senat nicht, die Antragsgegnerin hat wiederholt die Umgangsvereinbarung des OLG missachtet.


    ...interessiert mich.


    Danke & Gruß
    Nero