Kommunion gemeinsames Sorgerecht

  • So,


    Kind wurde damals getauft auf mein bestreben hin. Vater ist ohne Religion war aber mit Taufe einverstanden.


    Bisher war er, mündlich, auch mit der Kommunion einverstanden, er hat zumindest nie etwas gegenteiliges gesagt wenn ich erzählte das
    jetzt dann der Kommunionsunterricht los geht und Kind die und die Termine haben wird und an Tag x eben Kommunion ist.


    JETZT wo es los geht mit Unterricht fällt ihm ein das er nicht damit einverstanden ist das sein Sohn Kommunion hat.


    Kann er wirklich JETZT noch ankommen und die Kommunion untersagen?


    Sohn möchte gerne seine Kommunion feiern.


    Für die Anmeldung werd ich aber sicher die Unterschrift von seinen Vater benötigen oder?


    Ich bin grad sauer

  • hallo
    ich kann mir nicht vorstellen, das er das verbieten darf.da er mit der taufe einverstanden war und das kind das möchte!
    notfalls soll ihn der pfarrer doch mal ins gebet nehmen-da gehen ihm sicher die argumente aus :-)


    wie kann man denn dagegen sein?vor allem wenns der kindeswunsch ist?? :hae:


  • Das war hier die Tage schon mal Thema ;)


    Also ich habe keine Unterschrift vom KV gebraucht zur Anmeldung zur Kommunion. Hätte sie allerdings von ihm bekommen...wir haben da generell bisher - toi toi toi - Probleme mit.


    Was genau hat er denn jetzt gegen die Kommunion? Und was will euer Sohn?

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • hallo
    ich kann mir nicht vorstellen, das er das verbieten darf.da er mit der taufe einverstanden war und das kind das möchte!
    notfalls soll ihn der pfarrer doch mal ins gebet nehmen-da gehen ihm sicher die argumente aus :-)


    wie kann man denn dagegen sein?vor allem wenns der kindeswunsch ist?? :hae:


    Warum er dagegen ist?
    Ganz einfach. Einmal ist Samstag Abend ein Pflichtgottesdienst der auf sein Besuchswochenende fällt.
    Und einmal Sonntag früh um halb zehn.


    Und DAS geht gar nicht.
    Ja, ich habe angeboten das Kind dann abzuholen den Termin mit Kind wahr zu nehmen und Kind wieder zu bringen aber das will er nicht.


    Der wird auch nicht zu einem Gespräch mit dem Pater bereit sein *nerv*


    Und der Pater ist über korrekt wenn beide Sorgeberechtigt sind müssen normal beide Unterschreiben...
    Mal sehen ob ich morgen was erreichen kann.



    Ex geht es nicht um die Kommunion an sich. NEIN es geht nur um diese beiden doofen Pflichttermine. :wand

  • toller vater :wand:wand
    vielleicht kan dein sohn ihn überreden
    das wär ja schon absolut dreist

  • Hallo Celcite,


    wie oft geht Ihr denn im laufenden Kirchenjahr zur Messe?


    Es gibt hier nicht nur das Sorgerecht, sondern auch das Kirchenrecht zu bedenken. Die Erstkommunion ist keine schnöde Familienfeierlichkeit, sondern ein Sakrament.


    Eine Bedingung dafür ist die regelmäßige Erziehung im Glauben (ein normaler schulischer Religionsunterricht scheidet hier meistens aus (im Musikunterricht lernt man auch kein Instrument spielen)).


    Bislang finde ich hierzu keine Information von Dir. Ein Pfarrer ist normalerweise dazu verpflichtet, Kinder, die die Grundvoraussetzungen nicht erfüllen, die Erstkommunion zu versagen.


    Was kennt der Vater über Euere religiösen Gepflogenheiten? Hier ist ein durchaus sehr starker Hebel gegeben.


    Viele Grüße, V 3.

  • Die Erstkommunion ist keine schnöde Familienfeierlichkeit, sondern ein Sakrament.


    Hallo V 3,


    die Taufe ist ein heiliges Sakrament, die Erstkommunion ist nur eine von vielen Feierlichkeiten eines katholischen Kindes auf dem Weg in's erwachsene Leben als gläubiger Mensch.


    Der Kindsvater kann die Teilnahme an der ersten heiligen Kommunion nicht versagen.
    Er kann jedoch verweigern, an "seinen" Umgangszeiten das Kind zu den Veranstaltungen zu bringen.
    Mit viel Kraft und Konfliktbereitschaft ließe sich das zwar erzwingen, was aber in den wenigsten Fällen den Aufwand wert ist.


    Ich würde dem Geistlichen die Lage erklären und Freistellung von den Pflichtterminen aufgrund der schwierigen Familienverhältnisse erbitten.
    Verweigert er aus diesem Grund die Teilnahme an der Kommunion würde ich wohl höhere Instanzen in die Diskussion einbeziehen wollen - und damit meine ich nicht den lieben Gott.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger, die sowieso glaubt: Das Kind wird den Vater letztendlich zu überzeugen wissen.

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
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  • Sehr geehrte Frau FrauRausteiger,




    wollen wir die Themenstarterin nicht erst einmal zu Wort kommen lassen?


    Meine Fragen waren an sie gerichtet.




    Hochachtungsvoll, V 3.


  • Wir gehen jedes zweite Wochenende in die Kirche. Entweder Freitags Abend oder Samstags zur Vorabendmesse
    Das war schon zu Zeiten unserer Ehe so. Wobei mein Ex nur zu "wichtigen" Veranstaltungen mit kam (Nikolausmesse, St. Martinsmesse und Christmesse bzw. Ostermesse)


    Unser zweites gemeinsames Kind (2,5 Jahre jünger) ist auch getauft.


    Für das Kind selbst sind die Pflichttermine eben Pflicht. Wer diese Termine nicht einhält darf nicht an der Kommunion teil nehmen.
    Einzige Ausnahme ist eine Erkrankung des Kindes. Dann darf es mal was ausfallen lassen.

  • Hallo Celcite,


    danke für die Informationen.


    Wie es aussieht werden die Unterschriften beider Eltern verlangt.


    Ein Beispiel: "ABC der Kommunionvorbereitung" von der Pfarrei St. Dionysus in Köln.


    Im Einzelfall dürfte aber auch das Alter des betreffenden Kindes eine Rolle spielen. Geregelt wird das im Gesetz über religiöse Kindererziehung (RelKErzG) vom 15.07.1921 (letzte Änderungen am 12.09.1990 und 17.12.2008).


    Mehr zu dem Thema konnte ich in der kurzen Zeit nicht finden. Kopf hoch!


    Eine glückliche und gesegnete Erstkommunion wünscht V 3.

    Stande sal man ordel scelden.

    Einmal editiert, zuletzt von V 3 ()

  • Danke V 3


    aktueller Stand ist:


    Wird ein Pflichttermin versäumt besteht "kein Interesse" an der Kommunion und das Kind darf nicht Teilnehmen.
    Da gibt es auch keine Ausnahme "Nur" weil der Vater den Termin nicht wahr nehmen möchte und das Kind an den Tag nicht zu hause ist.


    Tauschen oder das ich Kind hole und wieder zurück bringe verweigert der Vater.


    Davon abgesehen das beide Elternteile Unterschreiben müssen dafür.


    Ergo, Kind darf aktuell zwar am Unterricht teilnehmen, versäumt er aber einen Pflichttermin oder Unterschreibt der Vater nicht doch noch wird das Kind keine Kommunion haben :kopf


    Aber gut, im Sommer ziehen wir eh um.
    Dort konnte ich heute in Erfahrung bringen das Kind dann dort nächstes Jahr mit Kommunion machen dürfte inkl. Vorbereitungsunterricht.
    und das dort ein Versäumnis eines Pflichttermins wegen Umgangskontakt zum anderen Elternteil keinen Grund dar stellt dass das Kind dann nicht teilnehmen darf.
    Ebenso würde dort meine Unterschrift ausreichen.


    Kind möchte zwar unbedingt dieses Jahr und wird jetzt erst mal weiter zum Unterricht gehen in der Hoffnung das der Vater noch einlenkt.
    Wenn nicht dann halt das Jahr darauf.
    Da wir eh eine Albe leihen wollten kaufen wir zumindest nicht umsonst nen Anzug wenns doof läuft.


    Schade dass uns das hier so schwer gemacht wird

  • Wie es aussieht werden die Unterschriften beider Eltern verlangt.


    Ich habe alleine unterschrieben und es gab keine Probleme. Es wird nicht zwingend von beiden ETs die Unterschrift zur Kommunionsanmeldung verlangt...

    LG N. :winken:
    .
    1 + 1 = 4 :love:


    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • Ich habe alleine unterschrieben und es gab keine Probleme. Es wird nicht zwingend von beiden ETs die Unterschrift zur Kommunionsanmeldung verlangt...


    Hallo Ich76,


    Celcite hat das schon richtig zusammengefasst:
    Der jeweils jeweils lokal regierende Kirchenfürst(in) kann Unterschriften, Anwesenheiten, frei wählbare Gebühren für Kerzen und Material und sogar einen Kopfstand verlangen. Er alleine entscheidet, ob er tauft, zur Kommunion einlädt oder firmt. Die Kirche ist keine Demokratie und interessiert sich nur im Rahmen des Unvermeidlichen für die weltliche Gesetzgebung.


    Ich habe mit solch Kirchenfürsten diverse Male das Gespräch gesucht, bzw. sie mit mir:
    - So hat z.B. der eine ein Kind katholisch getauft, dessen Eltern beide konfessionslos waren (aber beide das Sakrament der Taufe hatten).
    - Der andere wollte ein Kind nicht taufen, weil ein Elternteil evangelisch und eins katholisch war.
    - Ein anderer hat ein Kind getauft, obwohl keiner der Elternteile das Sorgerecht hatte und der leibliche Vater die Taufe untersagt hatte - beide Paten waren Jahre zuvor bereits aus der Kirche ausgetreten.


    Die hiesige Fürstin wollte die Einladung zur ersten heiligen Kommunion abhängig machen von regelmäßigem Besuch der Gottesdienste, Teilnahme beider Elternteile an Arbeitswochenenden rund um das Gebäude "Kirche" und von der Teilnahme bestimmter Veranstaltungen.
    Darauf angesprochen, warum das so wäre: "Das Gefühl das dadurch vermittelt wird ist in einer Kirche tragend für die Gemeinschaft".
    Das Argument, sie könne damit z.B. Trennungskindern dann durch diese Reglementierung die Teilnahme unmöglich machen und sie aus ebendieser Gemeinschaft ausschließen, wollte sie überdenken.
    Sie denkt wohl heute noch ...


    Das Gute daran: Wenn Celcites Kind in einer anderen Gemeinde nicht derartigen Restriktionen erfahren muss, wird ein Kindsvater nur wenig rechtliche Handhabe haben, dem Kind die Feierlichkeiten der ersten heiligen Kommunion zu untersagen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Hallo Ich76,


    wenn es bei Ihnen so gelaufen ist, dann meine Gratulation, die Verfahrensweise ist aber so nicht normal. Der Einfluss beider Eltern hört nicht nach der Taufe auf. Es hat schon seine Gründe, warum zB. bei der Entscheidung in der Schule bei der Auswahl des Faches Religion oder Ethik, offiziell beide Eltern zustimmen müssen. Leider gibt es den Unterschied zwischen Theorie und Praxis.


    Celcite, eine mir bekannte Psychologin hat folgenden Satz geprägt:


    ...Da fragt man sich doch, wo das letzte Restchen Vernunft der Eltern/ des Elternteiles hin ist. Und wünscht sich, dass ein Blitz darnieder fährt. Wobei das nicht zwingend zur Wiedererlangung von Vernunft führt...


    V 3.

  • Hallo Ich76,


    wenn es bei Ihnen so gelaufen ist, dann meine Gratulation, die Verfahrensweise ist aber so nicht normal. Der Einfluss beider Eltern hört nicht nach der Taufe auf. Es hat schon seine Gründe, warum zB. bei der Entscheidung in der Schule bei der Auswahl des Faches Religion oder Ethik, offiziell beide Eltern zustimmen müssen. Leider gibt es den Unterschied zwischen Theorie und Praxis.


    Mein Ex musste nicht mal an einer Schule mit unterschreiben, das unsere Tochter da hingeht. :hae:

    LG N. :winken:
    .
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    - 1 wenn die Ex-Frau so ist wie sie hier bei uns ist ;(

  • Sehr geehrte Frau "ich76",


    erwarten Sie jetzt Beifall oder stehende Ovationen von mir? Ihr letzter Beitrag hat nichts mit dem Grundthema gemeinsam, an Grabenkämpfen bin ich nicht interessiert. Wenn die Themenstarterin wieder konkrete Fragen hat, klinke ich mich gerne erneut ein.


    "Gut's Nächtle", V 3.

    Stande sal man ordel scelden.

    Einmal editiert, zuletzt von V 3 ()

  • Sehr geehrte Frau V3,


    machen sie sich doch mal etwas locker ;)
    Wir "reden" hier doch alle ganz freundlich miteinander und teilen nur unsere Erfahrungen mit :frag


    Ich kann das von "Ich76" geschilderte nur bestätigen, war bei uns genauso.

  • Soll auch menschen geben die Verlassen mit nicht bezahlten PRodukten den Laden , und werden nicht erwischt des wegen ist das nochnicht erlaubt.