gute Konsequenzen für Fehlverhalten von Schülern

  • Steht in der Hausordnung, dass das Handy bei Fehlverhalten einkassiert und nur an die Eltern herausgegeben wird, ist das zulässig, zumal Eltern und Schüler dem bei der Anmeldung zustimmen.


    DAS wäre m.E. vollkommen okay.


    Aber Handys von Lehrern durchsuchen lassen oder sogar benutzen (also Anrufe entgegen nehmen) geht gar nicht.


    Was mir als Lösung aber noch einfällt:
    Es gibt solche Mini Handys für 15 Euro, die können nichts außer Telefonieren.


    DAS finde ich wirklich die ultimative Lösung - total gut. :strahlen

  • Kaj: natürlich verstehe ich auch die Lehrerseite. Aber das Thema ist doch nicht ganz neu :frag


    Wenn ich als Lehrer für mich und meine Klasse Regularien wünsche, die über das geltende Recht hinaus gehen, muss ich mich eben mit Eltern der Klasse an einen Tisch setzen und diese regeln.



    Wenn jemand in dem Handy meine Tochter rumschnüffelt und/oder dies über meinen WIllen hinaus einbehält, ist dies 1. Unrecht und 2. Erpressung (...den im Hinterkopf ist ja doch der Gedanke, dass Kind muss ja hier weiterhin zur Schule gehen)


    Kann es doch auch nicht sein, oder?


    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Ich denke, hier müssen erstmal zwei unterschiedliche Dinge betrachtet werden, nämlich


    a) Das Einkassieren und Herumschnüffeln in den Handys, das geht gar nicht und stellt einen Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Kinder dar, ggf. sind hier auch datenschutzrechtliche Belange zu beachten (Telefonnummern von Freunden/Verwandten etc.)


    und


    b) Die nun auf der Anhörung mitgeteilten Konsequenzen.


    Zu a) würde ich mich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen, denn das überschreitet Grenzen, die ich persönlich als unüberschreitbar ansehe. Das kann und darf dann auch gerne mal eine Schule spüren, dass hier mit viel mehr Fingerspitzengefühl und Rechtsempfinden herangegangen werden muss. Sowohl das Einbehalten über einen Tag hinweg als auch das Ausspionieren von persönlichen Daten.


    Zu b) Ist es so, dass diese Konsequenzen eine erzieherische Maßnahme bzw. Ordnungsmaßnahme darstellen. Die Ordnungsmaßnahme bedarf eines schriftlichen Bescheides, der eine Rechtsfolgenbelehrung enthalten muss. Dann gibt es die Möglichkeit des Widerspruches bei der Schulaufsichtsbehörde. Auch wenn ich die Konsequenz in ihrer Gesamtheit auch für überzogen halte, denke ich nicht, dass ein Widerspruch hierbei Erfolg hätte. Die Schulleitung kann die einzelnen Schritte begründen, und lediglich der schriftliche Verweis ist eine Ordnungsmaßnahme, der Rest sind erst mal erzieherische Maßnahmen. Alle sind auf den Vorgang bezogen und haben damit einen inhaltlichen Zusammenhang. Hier wird sich rein rechtlich nichts machen lassen.


    Das stellt jetzt natürlich nur meine juristisch laienhafte Sicht der Angelegenheit dar... Denke halt, gegen die Konsequenzen selber lohnt es sich nicht vorzugehen, aber gegen die vorherigen "Übergriffe", um es einmal ganz drastisch zu sagen.


    Und natürlich bin ich auch der Meinung, dass die Kinder hier mit dem Filmen im Unterricht deutlich Grenzen überschritten haben. Aber trotz allem haben sie weiterhin die Grundrechte. Ich hätte die Lösung, "einfache" Handys ohne Internetfunktion und Kamera mitzugeben, auch als sinnvoll erachtet, jedoch erschien mir bei der Schilderung der TS die Meinung der Schule schon sehr gefestigt und ich befürchte, dass auch dieser Vorschlag dann abgeschmettert worden wäre...


  • Die kinder gehen vor Unterrichtsbeginn ins Sekretariat,geben das Handy dort abund nach Schulschluss holen sie es selber wieder ab. Geht nicht von der Unterrichtszeit ab.
    Im Sekretariat sind die einzelnen Handys in separate Umschläge verschlossen.


    Schäden am Handy<---- hab ich mir noch gar keine Gedanken drum gemacht.



    Hier in diesem Fall gab es keine vorherigen " erzieherischen Einwirkungen" wie es so schön im Schulgesetz heißt, sondern sofort den Verweis.


    Und es haben nicht die Kinder erzählt, dass sie unter Druck gesetzt wurden, sondern der Klassenlehrer während dieser Anhörung.



    Noch ne Frage, gibt es überhaupt noch Handys ohne Fotofunktion zu kaufen? :hae:
    Wir haben ja auch noch alte hier rumfliegen( Und nein, es ist für mich keine Option, das eine Handy in der Schule zu lassen und mein Kind mit nem anderen auszustatten ;) ) aber die sind alle mit Fotofunktion. :rotwerd

  • Hab grad bei e..... tolle Seniorenhandys gefunden :D


    ohne Kamera!! Cool.


    Das zeig ich ihr morgen nochmals, ich denk sie hat´s auch so verstanden. Aber falls nicht....


  • Die kinder gehen vor Unterrichtsbeginn ins Sekretariat,geben das Handy dort abund nach Schulschluss holen sie es selber wieder ab. Geht nicht von der Unterrichtszeit ab.
    Im Sekretariat sind die einzelnen Handys in separate Umschläge verschlossen.


    Und wer zahlt die Umschläge jeden Tag? Welche Sekretärin soll das leisten? Wenn allein alle Schüler, die in einem Bus ankommen, dahin gehen, stehen die bis lange in die erste Stunde hinein an, um ihr Handy abzugeben.
    Diese Lösung ist nicht praktikabel.


    Zitat

    Hier in diesem Fall gab es keine vorherigen " erzieherischen Einwirkungen" wie es so schön im Schulgesetz heißt, sondern sofort den Verweis.


    Das wissen wir nicht, zumindest nicht von den anderen Kindern.


    Zitat

    Und es haben nicht die Kinder erzählt, dass sie unter Druck gesetzt wurden, sondern der Klassenlehrer während dieser Anhörung.


    Hier wüsste ich zu gern die genaue Formulierung. Jede kleinste Änderung lässt sofort die eine oder andere Seite negativ erscheinen.


    Kaj: natürlich verstehe ich auch die Lehrerseite. Aber das Thema ist doch nicht ganz neu :frag


    Wenn ich als Lehrer für mich und meine Klasse Regularien wünsche, die über das geltende Recht hinaus gehen, muss ich mich eben mit Eltern der Klasse an einen Tisch setzen und diese regeln.


    Erstens greift nunmal zuallererst die Schulordnung. Wenn darin geregelt ist, dass Handys im Unterricht nicht erlaubt sind - und das dürfte heutzutage in jeder Schulordnung stehen -, dann brauche ich keine Extraregelung im Klassenverband. Diese Regelung müsste ja auch mit jedem neuen Klassenlehrer wieder geregelt werden.


    Davon abgesehen, ist es für mich selbstverständlich, dass Eltern ihrer Erziehungspflicht (vgl. GG Art. 6) nachkommen und auf ihr Kind zugunsten einen vernünftig durchzuführenden Unterrichts einwirken.
    Nur das genau tun viele Eltern leider nicht. Im Gegenteil. Das Handy hat Statusfunktion. Also liegt regelmäßig die neueste Generation auf dem geburtstäglichen oder weihnachtlichen Gabentisch, ohne das Kind über Pflichten und Rücksichtnahme, nicht nur in der Schule, aufzuklären.
    DAS ist leider Schulalltag.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

    Einmal editiert, zuletzt von Kaj ()

  • irgendwie redet ihr grad aneinander vorbei.


    Kaj: niemand fordert das alle Kinder ihr Handy vor Unterrichtsbeginn abgeben, sondern hier in diesem Fall wird es den Kindern jetzt als Strafe auferlegt.


    Das Handys im Unterricht aus zu sein haben hat niemand abgestritten, auch das daraus Konsequenzen erfolgen müßen.


    Wenn die Herausgabe nur an die Eltern erfolgt wäre hätte cleo vermutlich ebenso wenig gesagt. Das Handy ist aber auch ihr nicht ausgehändigt worden.

  • Erstens greift nunmal zuallererst die Schulordnung. Wenn darin geregelt ist, dass Handys im Unterricht nicht erlaubt sind - und das dürfte heutzutage in jeder Schulordnung stehen -, dann brauche ich keine Extraregelung im Klassenverband. Diese Regelung müsste ja auch mit jedem neuen Klassenlehrer wieder geregelt werden.


    Auch Schulen müssen sich an geltenes Recht halten , da kann in der schulordnung stehen was es will.

  • Nur das genau tun viele Eltern leider nicht. Im Gegenteil. Das Handy hat Statusfunktion. Also liegt regelmäßig die neueste Generation auf dem geburtstäglichen oder weihnachtlichen Gabentisch, ohne das Kind über Pflichten und Rücksichtnahme, nicht nur in der Schule, aufzuklären.
    DAS ist leider Schulalltag.


    :crazy ja und?


    Und weil die Eltern (was mir schon zu pauschal ist) ihrem Erziehungsauftrag lt. GG nicht nachkommen, so dass es für die Klassengemeinschaft nachteilig ist, setzt sich die Lehrerschaft über den gleichen Artikel hinweg?


    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Hallo


    puh das sind ja mal methoden nicht mal dir das handy zu geben etc.... das würde ich aber auch nicht so hin nehmen

  • Ich hab das richtig verstanden? Dein Kind hat einen Verweis bekommen? Also, es fliegt von der Schule? Das genau ist nämlich ein Verweis. Oder hat es eine Missbilligung bekommen? Eine schriftliche "Strafe"? Also Benachrichtigung in Form eines Briefes nach Hause sowie Eintrag ins Klassenbuch?


    Ein Verweis bedeutet verweis der Schule. Also, das Kind fliegt von der Schule

  • Ich finde es in Ordnung, dass das Verhalten der Kinder schulseitig Konsequenzen hat. Hierzu kann auch gehören, dass die betroffenen Kinder eine Zeit lang während des Unterrichts die Handys abzugeben haben. Die dem zugrunde liegende Problematik ist ja nicht nur, dass der Unterricht gestört wird, sondern dass es, insbesondere durch Fotos und Videoaufnahmen zu üblen Mobbingfällen unter Kindern kommt. Die Konsequenzen haben auch die Kinder zu tragen.


    Es mag sein, dass irgendwo steht, dass die Schule die Handys nicht über Nacht einbehalten darf (über mehrere Tage). Ich finde es aber auch nicht verkehrt, wenn es in konkreten Situationen zu vorläufigen (nicht in die letzte Verwaltungsgerichtsentscheidung überlegte) Handlung kommt.


    Ich denke auch, dass sich die Schule versichern muss, wie eine Fotografier-/Videosituation war oder ist. Die einfachste Lösung ist ja, dass man in Gegenwart/mit Zustimmung der Kinder einen Blick auf das "Aufgenommene" wirft. Ich denke, dass das so passiert ist eine pädagogische Standardsituation.


    Obwohl hier immer wieder gesagt wird, man würde erzieherisches und möglicherweise sanktionierendes Handeln der Lehrer gut finden würde, wird doch im Grund durch das Handeln der Erwachsenen auf einer anderen Ebene das Handeln der Pädagogen in Frage gestellt. Und das finde ich vorliegend problematisch.



    Der Kater :brille

  • So mehrere Antworten zusammen. Ich hoffe, es sind alle dabei, wenn nicht nochmal fragen :thanks:


    Also:Zu dem unter Druck setzen:


    Den genauen Wortlaut kann ich nicht wiedergeben, hab nicht mitgeschrieben( ich hoffe, ich bekomm ne Kopie des Schriftstückes vom Klassenlehrer), aber inhaltlich: die Kinder wurden einzelnd von den Klassenlehrern befragt. Unter Druck hat dann der und der/die( Name vom Kind) den sachverhalt zugegeben. Manche Kinder haben es trotzdem abgestritten, erst unter verstärktem Druck hätten die restlichen Kinder das dann auch zugegeben. Ob allerdings weitere Kinder mitgemacht hätten, konnte nicht geklärt werden.


    Und wegen dem Durchsuchen:
    Der Vorfall war Montag. Am Donnerstag kam die Klassenlehrerin in die Klasse und befahl diesen beteiligten Kindern die Handys rauszuholen und kassierte sie mit den Worten " Die durchsuchen wir jetzt" ein.


    Verweis bedeutet hier in NRW dasgleiche wie schriftliche Abmahnung. Fliegt also nicht gleich von der Schule.
    Allerdings "verfällt" der Verweis auch nicht. Steht der eigentlcih auf´m Zeugnis? ?(


    Ich werde gleich im Schulministerium anrufen und dort nachfragen ob und wie lange das Handy durch Lehrkräfte einbehalten und durchsucht werden darf.
    Ich hoffe, dort kann jemand meine Frage beantworten.
    Im Schulgesetz steht auch, dass ein Handy nicht prophylaktisch abgenommen werden darf, sondern dass die Störung des Unterrichtes bereits eingetreten sein muss.
    Kann dann auch 4 Tage später noch das Handy abgenommen werden. Fragen über Fragen?


    Einen neuen Gesprächstermin mit dem Direktor habe ich heute morgen direkt vereinbart. Er ist darüber nicht sonderlich glücklich.
    Er wird sich auch die Bereichsleitung dazuholen. Für mich wunderbar.
    Dann kann ich die unterschiedlichen Auffassungen der Schulordnung gleich erfragen. Vielleicht ergibt sich ja was draus.



    Bitte nochmals: Ich bin für Konsequenzen!
    Allerdings bin ich nicht bereit, das mein( meinem Kind überlassenes) Eigentum über Nacht einbehalten wird und auch auf meine Forderung die Herausgabe verweigert wird

  • Update:


    Nachdem ich mich nun heute durch´s Schulministerium gefragt hab, hier Anwort von einer sehr netten Dame:


    Da auch Lehrer Termine etc. haben und Eltern nicht immer am selben Tag zu erreichen sind, könnte es schon mal sein, dass das Telefon über Nacht dabehalten werden kann.
    Allerdings nicht ,wie in unserem Fall angedroht, über mehrere Tage. Die Aushändigung muss spätestens am nächsten Tag erfolgen.
    Da ich jedoch persönlich in der Schule erschienen bin, ist die Verweigerung der Herausgabe grenzwertig.


    Sie würde mir aber nicht zu einer Anzeige raten, da das ne Einzelfallentscheidung wäre und abhängig der Laune der zuständigen Beamten.


    Was die Durchsuchung der Handys angeht, war ganz klar:


    Das ist definitiv verboten!
    Dazu braucht die Schule einen richterlichen Beschluss.

  • Hi! Ich erinnere mich, komplett durch die Schulzeit gekommen zu sein, ohne zu wissen, was ein Handy ist. Ich meine, mein erstes Handy mit 25 Jahren, also zu Studienbeginn, bekommen zu haben. Ich weiß nicht, wer einem gesagt hat, dass es sicherer ist, mit Handy unterwegs zu sein als ohne.
    Ich glaube nach wie vor ein gutes Selbstbewusstsein und ein regelmäßiger Sportkurs in Judo, Karate, Taek-Won-Do helfen in der akuten Not besser, als ein Handy. Was ein Handy im Unterricht oder auf dem Schulweg zu suchen hat, ist mir ein Rätsel. Was überhaupt ein Statussymbol in der Schule zu suchen hat, verstehe ich nicht.


    Alles was ich darüber im Nachhinein im Thread gelesen habe: Konferenz, Polizei-Androhung, schnüffeln in den Handys der Kinder, auf den Plan rufen der Eltern kommt mir wie die Folge einer nicht erfolgten Grenz-Ziehung vor. Ich würde meiner Tochter kein Handy mit in die Schule geben. Ich würde als Schule überhaupt kein Handys erlauben. Es bekommen immer wieder Eltern irgendwelche Sonderregelungen für ihre irgendwie besonderen Kinder durch, die dass Handy dann regelmäßig als Radio/ MP3 Player oder Statussymbol benutzen. Hat ein Kind simples Nasenbluten haben ALLE Kinder der Klasse riesige Augen, keines zückt sein Handy und ruft den Schulsanitäter, die Eltern oder die Rettung an. Keines der Kinder weiß dann überhaupt irgendetwas zu sagen oder zu tun. Die Kids können das nicht ohne das ihnen jemand Erste Hilfe beibringt. Oder das ihnen jemand Selbstbehauptung beibringt. Oder Nächstenliebe. Oder Einsatzfreude. Oder Selbstständigkeit.


    Ich halte diese technischen Geräte für maßlos überschätzt. Die sind nur gut, wenn ein verantwortungsbewusster reifer Mensch sie benutzt.


    Lg

  • Tja, wenn man hier ein Riesen-Fass aufmacht, ob das für die weitere Schullaufbahn des Schülers förderlich ist? Ein erneutes Gespräch: ja, das war in Ordnung, und das


    fand ich nicht gut, weil ...sollte aber erlaubt sein. Was meinen Sie jetzt dazu + wie können wir es ab jetzt regeln? Kompromisse muß mal wohl eingehen.

  • Da sich ja hier immer alles um die Einbehaltung des Handys bis zum nächsten Tag dreht - du schreibst:

    Auf meine Nachfrage, ob sie versucht hätte, sich das Handy wiederzuholen im Sekretariat, sagte sie dieses wäre schon geschlossen gewesen und die beiden Klassenlehrer bereits schon länger aus dem Gebäude.


    Ich hab dann schnell mit ihr meinen Termin erledigt( neue Busfahrkarte<----verloren )


    So dann bin ich wieder zur Schule, hab leider nur den Hausmeister erwischt. Allerdings hab ich die Telefonnummer des Schuldirektors.
    Den hab ich auch angerufen: Dieser verweigerte mir die Herausgabe des Handys. Und ich solle doch mal meine Tochter erziehen!



    Bitte nochmals: Ich bin für Konsequenzen!
    Allerdings bin ich nicht bereit, das mein( meinem Kind überlassenes) Eigentum über Nacht einbehalten wird und auch auf meine Forderung die Herausgabe verweigert wird









    ...... erwartest du ernsthaft, dass der Direktor auf deinen Anruf hin aufspringt und die Schule eilt um, um dir das Handy wiederzugeben? :crazy


    Bei aller Liebe - ich stelle mir vor, wenn das alle Eltern machen würde, denen irgendwas grad quer geht (ich mein, es ist ja nicht grad Lebensgefahr im Verzug, wenn das Dingen über Nacht im Sekretariat rumliegt. ...... uiuiui


    Also, ich glaub, wenn mein Kind grade zuvor gegen die Hausordnung verstoßen und andere gegen ihren Willen gefilmt hätte, hätt ich den Schneid wohl nicht gehabt. Es hätte an dem Tag wohl eher gar kein Handy mehr mitgehabt.... (oder die oben schon erwähnte Billig-Lösung, die ich auch ziemlich genial finde *merk*)



    Und noch ne Frage (ist nicht bös gemeint): Wäre es dir denn lieber gewesen, wenn die Schulleitung diese Sechstklässler erstmal mit Polizei, Durchsuchungsbefehl und allem DrumunDran konfrontiert hätte um der Frage auf den Grund zu gehen, ob es verbotenes Filmmaterial gibt?


    Hättest du das dem *Herumschnüffeln* durch die Schulleitung ernsthaft vorgezogen? Mir persönlich wäre das ja ein bisschen too much kriminalisierung meines eigenen Kindes, die vielleicht nicht unbedingt sein müsste......


    Aber nur meine Meinung.l

    seize the moment, try to freeze it and own it, squeeze it and hold it - consider these minutes golden...

  • @MyMarlena



    Bitte lies meinen Eingangspost und dessen Überschrift.


    Um nichts anderes ging es mir.


    Auch auf die Einhaltung rechtlciher Gegebenheiten sind wir hier im Gespräch eingegangen.


    Denn:


    Die Schule bestraft die Kids, weil diese Regeln gebrochen haben, hält sich selber allerdings auch nicht dran.