Umgangsrecht durch Kindsmutter verweigert.

  • Gänseblümchen
    Niemand will Dir doch Dein Gefühl streitig machen, dass Du in diesem Thread hast. Dass Du mit Deinem Gefühl aber ziemlich alleine stehst, wird Dir auch aufgefallen sein, oder? Ich kann Deine Meinung gerade in diesem Fall hier nicht ganz nachvollziehen, aber das muss ich natürlich auch nicht. Jedem bleibt immer sein/ihr Recht, seine/ihre Meinung zu äußern.


    wieso? was ist denn mein Gefühl? Dass ich mich nicht auf eine Seite stelle.. Das sage ich.. Mehr nicht.. Was ist denn meine Meinung? Dass ich jetzt zum xsten Mal gesagt hab, dass ich es nicht gut finde, wie die KM handelt.. Dass ich aber nicht glaube, dass der TS immer unschuldig war..


    Und aufgrund dieser Aussagen, werd ich hier so komisch angequatscht? Daraufhin wird mir in den Mund gelegt, dass ich es gut heisse, dass TS sein Kind 2 Jahre nicht gesehen hat. :kopf :kopf :kopf Na prima. Das Forum enttäuscht mich immer mehr..


    Also ehrlich.. Mir reichts jetzt. Und arbeiten sollt ich nebenher auch noch.. Also in diesem Sinne.

  • Warum kann man nicht unterschiedliche Meinungen vertreten? Warum muss gänseblümchen dazu gedrängt oder überzeugt werden, sich der allgemeinen Meinung hier anzuschließen? Sie hat ihre eigene und das ist auch gut so. Davon leben Diskussionen, von unterschiedlichen Ansichten. Darum muss man dem anderen nicht gleich Naivität oder sonstwas unterstellen.

  • Boah was geht denn hier jetzt ab.


    Alle auf Gänseblümchen weil sie mal wagt etwas Anderes in den Raum zu werfen????


    Ich denke Diskussionen bestehen aus verschiedenen Ansichten?


    Und ich glaub nen Arsch das Blümchen mit ihrer Meinung alleine da steht, schreibt bloß keiner was, mag ja nicht jeder gleich zerfleischt werden. :kopf

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Also ich Denke das hier jeder seine Meinung schreiben kann ob nun gut oder schlecht.


    Aber ich würde keinem was Unterstellen sondern vielleicht einen Ratschlag geben.


    Die Fakten liegen doch bei mir ganz klar auf der Hand. Da gibt es auch kein wenn und aber.
    Warum sollte ich mich auch selbst belügen oder hier etwas nicht erzählen was mich im schlechten Licht da stehen lässt ?



    Die KM hat erfolgreich über 2 Jahre den Umgang vereitelt, die Gerichte haben einen Beschluss getroffen und jetzt muss die KM sich auch daran halten.


    Also mir würden die 600 Euro Ordnungsgeld ersatzweise 3 Tage Ordnungshaft ziemlich übel aufstossen.


    Aber es ist ja nicht meine Schuld das es so weit gekommen ist, das hat alles die KM mit Ihrem Fehlverhalten zu verantworten.


    Was nach dem Ordnungsgeld-Ordnungshaft kommt kann sich wohl bestimmt jeder selber vorstellen.


    Ich wollte nie den Gerichtsweg gehen und war immer an einer gemeinsamen Lösung interessiert aber die KM hat mir ja keine andere Wahl gelassen.


    Verlierer bei der ganzen Sache ist unser gemeinsamer Sohn. Wir haben als Eltern beide eine Verantwortung übernommen. Wenn etwas dagegen Sprechen sollte den Umgang zu unterbinden dann hätten die Gerichte wohl einen anderen Beschluss verfasst.

  • Letzlich isses ja so - bei Stress sind immer 2 beteiligt.



    Wer die Schuld für den ausgefallenen Umgang trägt, hat das Gericht entschieden.



    Wenn man nur mal die Faken beachtet, gibt eigentlich kein Grund sich hier zu streiten :schiel

    Einmal editiert, zuletzt von Zann ()

  • Warum kann man nicht unterschiedliche Meinungen vertreten? Warum muss gänseblümchen dazu gedrängt oder überzeugt werden, sich der allgemeinen Meinung hier anzuschließen? Sie hat ihre eigene und das ist auch gut so. Davon leben Diskussionen, von unterschiedlichen Ansichten. Darum muss man dem anderen nicht gleich Naivität oder sonstwas unterstellen.


    Hallo zusammen,


    nein man muss das nicht unterstellen. Und das habe ich auch nicht.
    Es ist naiv.


    Man möge den Begriff googlen und feststellen, dass es nicht mal eine Beleidigung ist.
    Der Grundgedanke ist schon falsch.
    Er besagt, dass jedes Mobbingopfer, Teilschuld hat..... und es gibt bestimmt noch mehr Beispiele.


    Letztlich bleibt doch jedem hier seine Meinung unbenommen. Und die einzelner User wird vielleicht auch nicht die Welt verändern. Das mag sein..
    Trotzdem finde ich es falsch, wenn dem TE hier eine Teilschuld unterstellt wird. Er somit die gegebene Situation mit zu verantworten hat.


    Aber gut, wenn es denn nützt: Also gehen wir mal davon aus, dass die Mutter hier begründet den Umgang verweigert, da dieser dem Kind schadet. Hier ist es der Mutter nicht gelungen, dies vor zwei Instanzen glaubhaft nach zu weisen....


    Und nu?
    Wem nützt diese Überlegung?


    Ob es dem ein oder anderen User hier passt oder nicht: Die Frage nach Schuld und Verantwortung ist gesellschaftlich immer noch sehr "männerlastig" geprägt.


    Und man möge mir jetzt bitte nicht auftischen, weil so wäre es ja noch konstruktiv gewesen, dass die Intention war: "gibt es vielleicht etwas, was Du leiber TE aus der Welt schaffen kannst, um die Beziehung zur Mutter auf eine Elternebene zu bringen".


    Also auch stampfen und emotionsflexibel, bedient nur die gleichen Mechanismen, die auch andere User dazu bringen hier nicht zu schreiben... ;)


    lg von overtherainbow :rainbow:

  • Letzlich isses ja so - bei Stress sind immer 2 Beteiligt.


    Sehe ich anders:
    Zum Frieden müssen alle mitspielen. Zum Krieg reicht einer.
    Oder hat schon mal jemand auf eine Aussage wie "Ex terrorisiert mich" oder "Ex stalkt mich" geschrieben "Ein bißchen wirst du da schon auch dran schuld sein". Dann wäre aber was los hier.


    Wer die Schuld für den ausgefallenen Umgang trägt, hat das Gericht entschieden.
    Wenn man nur mal die Faken beachtet, gibt eigentlich kein Grund sich hier zu streiten


    Eben.
    Mich persönlich ärgert einfach die unverschämte und maßlose Unterstellung TS wäre selbst oder mit schuld. Und wie Overtherainbow weiter oben schon schrieb ist das ungefähr so wie mit der Vergewatigung und dem Minirock.

  • Ich zum Beispiel!
    Ich finde, man muss generell vorsichtig sein, wenn es um einseitige Darstellungen gegenseitiger Parteien geht ( gerade, wenn diese zerstritten sind).
    Jeder beschönigt in der Regel seine Version ( bewußt / unbewußt) weil er in seiner Vorstellung ja auch bestärkt werden möchte, Zuspruch benötigt etc.
    Alles verständlich. Aber solange man nicht beide Seiten gehört hat, sollte man immer etwas kritisch sein, egal wer nun der männl oder weibliche Part ist.
    Und Umgang zu unterbinden ist nicht immer nur Ausdruck von Rachsucht.
    Vielleicht gibt es auch nicht immer berechtigte Gründe, aber irgendetwas wird die BET dazu bewogen haben und klar ist sich der UET in der Regel keiner Schuld bewußt, was ja auch so sein kann.
    Selbst, wenn der BET vielleicht nur findet, dass der UET nicht in ihrem Sinne die Kinder erzieht , was kein wirklicher Grund ist, und wovon sie sich frei machen müßte sicherlich, ist und bleibt es, wie ich finde, ein menschlicher Grund, was der UET unter Umständen als Rachsucht interpretiert, weil das in seinen Augen natürlich Quatsch ist.


    Und selbst wenn: Alle sprechen vom Kindswohl, was ja auch richtig ist, aber ich finde, man darf auch nie vergessen, dass es auch für jeden Elternteil mit Herzschmerz verbunden ist. Auch für den BET, in dem unter Umständen die Angst schlummert, er könnte das Kind verlieren, es könnte sich entfremden, man hat keine Kontrolle auf die Gesundheit mehr, wenn es beim UET ist etc.
    Klar sagt man dann, was will der denn, das Kind lebt bei ihm und als Erwachsener müßte er das unterdrücken, aber der eine kann das besser oder schlechter als der andere und es ist doch klar: Bei getrennten Partnern denkt in der Regel jeder an sich und nicht daran, wies es dem Partner unter Umständen geht.


    Letztendlich: Solange nur eine Seite dargestellt wird, kann im Prinzip keine wirkliche Aussage darüber getroffen werden, wie es nun wirklich abgelaufen ist, wie es von einem zum nächsten gekommen ist, was für das Kindeswohl wirklich das beste wäre, ob die KM nun wirklich die Böse ist oder Recht hat oder einfach nur nicht über ihren Schatten springen kann.


    Im übrigen finde ich, dass es absolut nicht immer im Interesse des Kindeswohls ist, Kontakt zum UET haben. Ich finds manchmal besser, ohne ein Elternteil aufzuwachsen, als diese ganze Unruhe und das rumgezerre am Kind, das es mit sich bringt. Und ich würds grundsätzlich ab einem gewissen Alter sowieso das Kind entscheiden lassen, unabhängig davon, was die Eltern wollen.


    LG,


    Borte


  • Naja, auf jede Aktion folgt ne Reaktion.


    Das meine ich damit, das bei einem Streit immer 2 beteiligt sind.


    Ist aber auch total wumpe, denn das Gerichtsurteil sagt eindeutig was anderes.


    Und nur das zählt.

  • Oder hat schon mal jemand auf eine Aussage wie "Ex terrorisiert mich" oder "Ex stalkt mich" geschrieben "Ein bißchen wirst du da schon auch dran schuld sein". Dann wäre aber was los hier.

    Ja, ich habe das hier schon öfter gelesen. Aber du liest ja sehr selektiert

  • Irgendwie liegt für mich die Frage mehr darin, warum vereitelt die KM trotz Gerichtsurteil den Umgang?


    Ich kann da nur von mir sprechen: Wenn es Rachsucht bei mir wäre, würde ich einknicken, ok, versucht und verloren.


    Wenn ich aber persönlich fest davon überzeugt wäre, dass der Umgang meinem Kind nicht gut tut, wäre mir ein Gerichtsurteil unter Umständen schnuppe und ich würde die Strafe in Kauf nehmen und tatsächlich erst einknicken, wenn die Gefahr bestünde, dass dem anderen dass Kind ganz zuggesprochen werden würde.


    Also: Was bewegt sie?
    Ich finde mit Rachsucht machst du es dir zu einfach. Vielleicht gibt es da irgendetwas, worauf du noch nicht gekommen bist, und was man aus der Welt schaffen könnte?


    Ich kenn mich ja nicht so aus, aber für ein pures ich wisch dir mal eins aus, ist sie mir, wenn alle Erzählungen stimmen, zu hartnäckig.


    LG
    Borte

  • Hallo Gänseblümchen u.a.,


    zum ''Unrecht'' bedarf es keines 'Streites'. Ich denke, dass das meiste Unrecht im Sinne eines Strafrechts einseitig aus niederen Beweggründen geschieht.
    Für ein ''mitverschuldetes'' Unrecht bedarf es vorliegender Rechtfertigungsgründe, die auch vorgetragen werden können. Werden sie nicht vorgetragen, liegt auch kein Rechtfertigungsgrund vor.
    Dunkel gewähnte Rechtfertigungsgründe schaffen nur einen plausibilitätslosen, rechtsfreien Raum von subjektiver Willkür. In so einem Rechtssystem wäre keiner mehr seines Lebens sicher.


    MfG krypa

  • Warum kann man nicht unterschiedliche Meinungen vertreten?


    Zw. Unterschiedlicher Meinung und jemanden etwas Unterstellen ist ein Unterschied.


    Was wäre denn wenn ich sagen würde: Alle die hier H4 haben sind selbst Schuld denn sie hätten ja was besseres lernen können.


    Genauso wird es bei TS gemacht. Er ist Schuld an seiner Situation und soll die Beine Still halten.

  • Sie hat ja gar nichts unterstellt, sie hat lediglich geschrieben, dass es vllt auch Gründe haben könnte, warum die KM sich so sperrt und sie hat ständig und dauernd wiederholt, dass sie das Verhalten der KM hier auch missbilligt. Sie ist vllt tiefgründiger als der ein oder andere und macht sich Gedanken, warum jemand wie handelt und dann hat man die Meinung und die Fragen auch zu akzeptieren und falls man das nicht kann, kann man das von ihr geschriebene ignorieren, da muss man nicht über sie herfallen

  • Mal kurz nachgehakt.



    Gehen wir mal davon aus, die Mutter hätte berechtigte Gründe, den Umgang zu boykottieren verhindern.


    Wieso wird sie dann vom Gericht "verknackt"?


    Gäbe es wirklich berechtigte Gründe, hätte sie diese durch ihren Anwalt dem Gericht vorlegen können und niemand hätte solch ein Urteil gefällt.


    Also stellt man ja dann die Urteilsfindung bzw die Arbeit des Gerichts in Frage.

  • Nun ist aber auch bekannt dass es zwischen Recht haben und Recht bekommen immer noch einen Unterschied gibt.
    Und dass es auch Fälle gibt, wo man etwas weiß, aber nicht beweisen kann.


    Bsp der UET sagt dir ins Gesicht: ER nimmt die Kinder mit ins Ausland und du siehst sie nie wieder. Der BET versucht darauf die Ausreise zu verhindern. Damit hat er keine Chance, der UET bekommt Recht, weil er die Aussage nicht vor anderen getroffen hat und es abstreitet. Es gibt keine Beweise. 3 Wochen später ist er weg. WEr war nun im Recht und wer hat Recht bekommen?


    Es gab einen Fall,da hat die Richterin gesagt: Sie sind selber schuld, sie wußten es, als sie ihn geheiratet haben.


    Und das Recht- Unrechtempfinden sehr individuell empfunden werden.


    Das ist ja auch die Frage, die ich stellte, welche ( vielleicht unbegründeten ) Gründe hat die KM?
    Einen Auslöser wird es gegeben haben.


    Nehmen wir mal ein Bsp meines Exfreundes: er ist nach der Geburt 4 Wochen in afrika geblieben, obwohl er hoch und heilig geschworen hat, nach einer Woche wiederzukommen.
    Das führte zum Bruch. Ich bin stinksauer, absoluter Vertrauensbruch.
    Er ist sich bis heute tatsächlich überhaupt keiner Schuld bewußt. Er versteht mich nicht, und das glaub ich ihm irgendwie sogar. Nach seinem Verständnis hat er nichts getan, nur das, was er tun musste und er hatte Gründe, in seinen Augen gute, entscheidene Gründe, in meinen hat er falsche Prioritäten getroffen und andere über uns gestellt.


    So unterschiedlich kann das sein.


    LG,


    Borte


  • Also: Was bewegt sie?
    Ich finde mit Rachsucht machst du es dir zu einfach. Vielleicht gibt es da irgendetwas, worauf du noch nicht gekommen bist, und was man aus der Welt schaffen könnte?

    Wisst ihr was ich mich immer frage? Sicherlich hast du Recht mit dieser Aussage. Bestimmt ist das häufig der Fall. Aber wenn die KM (oder der KV) doch NUR das KINDESWOHL im Sinn hat, warum in Dreiteufelsnamen wird dann einfach mal Tacheles geredet. Auch vor Gericht? Das kann doch nicht so schwer sein? Warum taucht man einfach nicht auf, wenn man doch bloß sagen muss "Umgang ist okay wenn der KV (die KM) vielleicht mal über folgendes Nachdenkt bzw. folgendes ändern kann...". Und dann muss man noch sehen in Wiefern diese Dinge 1. zu Erfüllen sind (bsw. Kind soll eigenes Zimmer haben beim UET, geht nicht weil kleine Wohnung..), 2. ob diese Dinge wirklich dem Kindeswohl dienen (Kind soll am WE bis 21:30Uhr aufbleiben dürfen (kein Scherz, meinte unsere KM als der Kleine 5 Jahre alt war...).


    Wenn das mal erfolgt wäre, vom JA, bei Gericht, dann wäre doch eine Lösung wohl gefunden worden. Aber sorry, für mich spricht dieses ganze Verhalten der KM eher dafür, das sie einfach keine Gründe hat, die gegen einen Umgang von Kind und KV sprechen. Genau das sagt das Gericht ja auch. Und da brauch ich doch nciht Verlangen, das der UET hellseherisch herausfindet, was mein Problem ist als KM.

    Einmal editiert, zuletzt von seninho ()

  • Nun ist aber auch bekannt dass es zwischen Recht haben und Recht bekommen immer noch einen Unterschied gibt.
    Und dass es auch Fälle gibt, wo man etwas weiß, aber nicht beweisen kann.


    Es könnte also sein das TS "Dinge" gemacht hat sodass man ihm den Kontakt zu Kind in der Zukunft verweigern muss es aber nicht beweisen kann.
    Was für eine Unterstellung denn es gibt nur wenige Dinge die er gemacht haben müsste um sein Kind nicht mehr zu sehen. Ic h zähle da mal auf: Gewalt bzw. Missbrauch gegen Kind, Verbrechen gegen Personen.