• bin vielleicht grad etwas sehr empfindlich! sorry
    danke erstmal...ich werde die.zum JA gehen und mich beraten lassen!


    er hat mir ja 4 wochen bedenkzeit gegeben...

    Ich bin wie ein Schnitzel, von beiden Seiten bekloppt!!!! :crazy

  • Hallo nachtgold,


    lass Dich nicht verrückt machen! Es kann keine einstweilige Verfügung geben. Sowas gibt es nur, wenn es schon mehrere Familiengerichtsprozesse gegeben hätte und Du Dich widerholt nicht an Beschlüsse gehalten hättest.


    Die Polizei kommt auch nicht vorbei. Die käme nur, wenn ein Gerichtsvollzieher einen ganz speziellen Beschluss des Amtsgerichtes umsetzen müsste. Dann könnte er (wenn das im Beschluss stünde) die Polizei hinzuziehen.


    Dir wurde da einfach Murks erzählt um Dir Angst zu machen.


    Der Kater :brille

  • Hallo Nachtgold,


    eine richterliche Verfügung wird z. b. gemacht, wenn die Mutter oder der Vater das Kind nicht mehr rausgeben will (war in meinem Fall so) oder eben Kindeswohlgefährdung vorliegt. Aber diese Verfügung muss ja auch erstmal ans Gericht (übers Jugendamt oder einem Anwalt). Das geht auch nicht ratz fatz. In den meisten Fällen wird das JA vermitteln wollen und versuchen, dann mit Gesprächen zu klären.


    Aber das liegt bei dir ja nicht vor. Also keine Sorgen machen (sagt sich so leicht, ich weiß... :troest Mir hat der Ex - und tut es immer noch - von jeher mit allem gedroht)


    Die Polizei kann die Kleine ohne richterliche Umgangsvereinbarung (die zwischen euch ja nicht geschlossen wurde) nicht von dir wegholen.


    Gib Bescheid, wie die vom JA dich beraten konnten, ja?


    liebe Grüße
    die blumenelfe :blume

  • ähh eine Eilverfügung von einem Gericht wird kein JA in diesem land durch die idee eines gespräches aufhalten, wenn der anwalt einer partei auf eine einstweilige verfügung bei gericht stellt und was für beweise auch immer vorlegt, wird das gericht vermutlich noch am selben tag eine entscheidung fällen, egal was das JA die andere Partei oder sonst was dazu sagt.


    Blumenelfe
    Und mit dieser einstweiligen verfügung wird die Polizei sehr wohl das/die Kind/er auch ohne richterliche Umgangsvereinbarung abholen, und wenn sie nicht freiwillig herausgegeben werden wirds das mit zwang durchgesetzt und ist im extrem sogar widerstand gegen Vollstreckungsbeamte...

  • Jetzt leuchtet mir ein wer ihm den floh ins ohr gesetzt hataber ich denke doch mal das ein richter sowas entscheiden muss oder? Der wird ha sicherlich nicht nur wegen ner Aussage von dem Papa so eine Entscheidung fällen sondern vorher überprüfen....und bei mir ist nichts negatives festzustelle

    Ich bin wie ein Schnitzel, von beiden Seiten bekloppt!!!! :crazy

    Einmal editiert, zuletzt von Nachtgold ()

  • Richtig, das entscheidet ein Richter!
    Und der muss gute Gründe haben, um ein Eilverfahren mit einer einstweiligen Verfügung zu entscheiden. Das hatte ich Dir versucht, zu schildern.


    WENN ein Richter dann eine einstweilige Verfügung ausspricht, dann ist das beschrieben Vorgehen möglich. Bei Dir aber unwahrscheinlich!

  • jenachdem was er vorlegt wird da nicht viel geprüft, weil sind wir mal ehrlich wenn es kindeswohlgefährdung wäre, wäre es ja fatal wenn der richter erst noch alles 3 tage lang überprüft...


    du würdest eh erst davon erfahren wenn sie bei dir vor der tür stehen.... oder in der nachricht das dies abgelehnt wurde...

  • Rohezal,


    ich weiß nicht, worüber Du redest?


    Für eine einstweilige Anordnung muss es einen wie auch immer gearteten Vorlauf geben.
    Es wird kaum eine gerichtliche "Gewaltverfügung" zum Umgang geben. Es hat ja bisher keine gerichtlichen Verfahren gegeben.


    Auch eine gerichtliche Herausgabeverfügung wird es wohl kaum geben können.


    Der Kater :brille

  • grinsekatze, sie hat nicht gefragt WAS der KV vorlegen muss das es solch eine einstweilige verfügung bekommt, sie hat gefragt ob sie die kinder heraus geben muss und ja das muss sie... wenn er die bekommt, auf welchem wege uach immer hat sie keine wahl, selbst ein widerspruch hat keine aufschiebende wirkung weil bei solchen anordnungen IMMER sofortiger Vollzug angeordnet wird. Und daran kann kein JA und kein Anwalt dran was ändern.


    Ob es gründe dafür gibt, dass der Vater so eine Verfügung bekommt kann nur die KM beantworten sonst keiner... wenn es aus ihrer sicht keine gibt, gibt es kaum einen grund davor angst zu haben,

  • Rohezal,


    natürlich wurde diese Frage gestellt weil der Themenstarterin so etwas erzählt wurde!


    Nur ... es gibt doch keinen Grund weiter zur Beunruhigung bei zu tragen.


    Es könnte rein theoretisch (aber nicht praktisch!) eine Anordnung wg. Umgang geben, was
    aber voraussetzen würde, dass es bereits gerichtliche Umgangsentscheidungen gegeben hat.
    Das ist hier nicht der Fall.


    Ferner gibt es rein theoretisch die Möglichkeit einen Herausgabebeschluss zu erwirken, was
    ebenfalls vorraus setzen würde, dass es vorher eine Entscheidung zum Aufenthaltsbestimmungsrecht
    gegeben hätte.


    Im Übrigen sieht das "neue" FamFG vor, dass Familiengerichte beschleunigt (innerhalb von 4 Wochen)
    terminieren. Anträge auf Einstweilige Anordnung werden von daher oftmals zeitgleich mit "normalen"
    Anträgen erarbeitet. Es entstehen dann nur doppelte Anwalts- und Gerichtsgebühren.


    Ergo -> Theorie und Realität stimmen nicht immer überein.


    Der Kater :brille


    Achso, noch mal als kleine Ergänzung:

    Natürlich kann es Einsteilige Anordnungen geben, wenn zum Beispiel die Gefahr besteht, dass ein
    Elternteil mit dem Kind (über einen Flughafen) ins Ausland verschwinden will.
    Aber darum dürfte es hier wohl kaum gehen


    ;)

  • Der Vater kann das Kind mit Hilfe der Polizei raus holen,wenn es ein Urteil über den Umgang gibt und die Mutter das Kind zu dem besagten Umgang nicht raus gibt. Hat der KV kein urteil ect wird auch kein Polizist sich die mühe machen und mit dem Vater zur Wohnung der KM fahren. Wenn es also hier in diesem Fall kein urteil gibt , dann droht der KV nur und versucht die TS zu verunsichern, was ja anscheinend auch prima klappt. Faktr ist ohne Urteio ect hilt auch keine Polizei.


    Etwas OT: Ich finde es immer wieder blöd zu lesen,wenn eine Mutter schreibt "Wieso der Vater sieht sie doch jeden zweiten oder dritten Tag für 2-3 stündchen, daß reicht doch" Hier werden teilweise die Väter so hingestellt als wenn sie kein recht hätten ihr eigenes Fleisch und Blut genau so oft zu sehen wie die Mutter. Traurig sowas.

  • Miamie38 du hast eine ganz merkwürdige Einstellung :ohnmacht:
    Kommt zumindest so rüber mit deinen Sprüchen: Wer hat denn das Kind ausgetragen, Wer der KV sich trennt hat er selber Schuld etc....

  • Wie verfahre ich eigentlich weiter..
    Termin beim JA wegen Umgangszeiten, würde sie gern dort festsetzen lassen , das ich was schwarz auf weiß habe!
    Ich würde gern mit jmd.neutralen darüber reden, die Situation schildern, ich denke an einen Tisch mit Ex wird wohl voll nach hinten los gehen, er ist stur und behaart auf sein 50% Modell, da bring ich ihn nicht davon ab, ich möchte trotzdessen eine Lösung finden, ich bin es ja gewillt!
    Ich will endlich Frieden einkehren lassen, ich konnte nicht einmal meine Babyzeit genießen, von Anfang an war alles shitte!


    Wäre es sinnvoll das doch vom Gericht festlegen zu lassen? Ich möchte nicht unbedingt den Schritt gehen, wenn er aber will, dann soll er das tun!


    Das mit der e.Verfügung ist ja nun erstmal (puh) vom Tisch...

    Ich bin wie ein Schnitzel, von beiden Seiten bekloppt!!!! :crazy

  • Eine sinnvolle Vorgehensweise wäre jetzt erstmal mit dem JA reden. Dort würde ich auch Deine Bereitschaft zu einer Mediation in Sachen Umgang ansprechen. Wenn der KV sich vor dem JA als nicht kompromissbereit darstellt, dann ist das sicherlich nicht zu Deinem Nachteil. Wenn es dann wirklich erforderlich sein sollte, wenn z.B. der KV so gar nicht einsichtig ist, dann würde ich den Gang vors Familiengericht genau überlegen. Du hättest aber in diesem Fall das JA schon einmal nicht gegen Dich, was immer von Vorteil ist.


    Also, warte erstmal das Gespäch mit dem JA ab, und dann sehen wir weiter. :daumen

  • Er steht ja angeblich mit dem JA und Anwalt schon in Kontakt, was ich aber nicht zu 100%iger Sicherheit weiß!
    Ich glaube ihm zur Zeit gar nichts mehr!


    Aber mal im Ernst, ohne eine Diskussion zu starten, ich denke darüber denkt jeder anders!
    Dieses Wechselmodell, 50% Teilung ( das sagt er mir laufend das er ein recht hat weil er Sorgerercht mit hat) kann er damit eigentlich durchkomm!
    Ich sag mal ich habe dagegen ja ansich nix, das er sie 3 tage die Woche nimmt, aber doch nicht wenn sie so klein ist!
    Mache da Richter oder das JA mit? Jetztmal unabhängig ob ich noch stille oder nicht!
    Er hat mir sogar angeboten Fertigmilch zu kaufen das ich abstillen kann!

    Ich bin wie ein Schnitzel, von beiden Seiten bekloppt!!!! :crazy

  • Termin beim JA wegen Umgangszeiten, würde sie gern dort festsetzen lassen , das ich was schwarz auf weiß habe!


    das ist der Fehler - DU und das JA seid nicht der Bestimmer!


    Du und dein Ex - ihr müßt euch als Eltern einigen können - das JA kann da nur vermitteln.


    Wenn das Kind 95 % der Zeit bei ihm wäre, weil du z.-B. in den ersten Wochen nach der Geburt gesundheitlich nicht in der Lage gewesen wärst,
    vieleicht Zeit würdest du dann heute mit deinem Kind verbringen wollen - würden dir da 5-10 % reichen ?