GS-Kind an 2 Schulen anmelden

  • Hi,
    ich hab mal wieder zu viel Fragen.
    Wie sieht das rechtlich aus, kann Mensch ein GS-Kind in 2 versch. Wohnorten an einer Schule anmelden?
    Hat da hier wer Erfahrung?
    Zw. Ort a und Ort b liegen ca. 500 Km.

  • Bedeutet das Anmelden an 2 verschiedenen Schulen mit 500km Entfernung auch, dass das Kind zu beiden Schulen gehen soll? Das kann ich mir nicht vorstellen, dass das möglich ist - aber ich würde mich beim Schulamt erkundigen.


    Falls es das Anmelden an 2 Schulen erfolgt, weil man sich noch nicht sicher ist, wo das Kind dann leben wird und man erstmal Plätze an den Wunschschulen sichern möchte - warum sollte das nicht möglich sein.

  • Hi,
    also:
    unsere Tochter ist 4 Jahre jung und lebt bei mir.
    Wir haben seit Nov. 2011 GSR.
    Die Gesundheitsfürsorge und det Aufenthaltsbestimmungsrecht liegt bei mir.
    Uns trennen 500 Km (nicht ohne Grund)
    Der KV hat aller 2 Wochen von Donnerstagmorgen bis Montagabend Umgangsrecht, welches seit ca. 2 Jahren gut geregelt ist.
    Nun möchte Papa, dass det Kind halt "behälftet" wird, sprich 2 Wochen da und 2 Wochen da.
    Das wollte Papa schon von Geburt an und am Besten mich ganz weg.
    Hm.....
    Und nu fangen diese "Problemtütchen" wieder an....
    Soll ich raten?
    Wir haben Juli,
    spätestens im September steh ich vor Gericht - im Interesse des Kindes..............
    .............................................................................................................
    Der Zwerg geht nun seit nem Jahr hier in die Kita und fährt regelmässig zum Vater.
    Auch Krankengeschichten etc... sind und werden Zeitgleich geklärt.
    Jetzt will/möchte er eben wieder dieses WM-Modell durchsetzen, welches ich ablehne.
    M.E. hat auch ein Kind in diesem Alter Anspruch auf "Eigenbedarf", sprich Freunde, Spielzeit, etwas Selbstentscheidung, Eigenplanung, Entwicklung etc...


    Der KV wollte letztes Jahr durchsetzen, dass der Zwerg im 3/1 Wochenrhytmus kommt.
    Det ist gescheitert.
    Daran, dass die Bedinung sagte, dass det Kind auch beim anderen ET. in eine Kita gehen sollte....
    Hm.....
    Jedenfalls hab ich hier nun ne abgeänderte Vereinbarung vorliegen, die eben besagt, dass det Kind halt aufgeteilt wird.
    Also:
    Bei mir 2 Wochen mit Integration durch Kita
    Bei ihm 2 Wochen Vollzeit mit Papa.
    Und wenn es darum nun nen "Tanz" gibt, wird dieser spätestens in 2 Jahren beendet.
    Oder der Zwerg besucht wochenplanmässig verschiedene Schulen.
    ....................................................................................
    Und nu Ihr!

  • Denke unter dem Gesichtspunkt geht das, Schaustellerfamilien machen das doch ähnlich, oder?



    Nur ob das gut ist, denke eher nicht.... :frag


  • Jedenfalls hab ich hier nun ne abgeänderte Vereinbarung vorliegen, die eben besagt, dass det Kind halt aufgeteilt wird.

    wer hat das "vereinbart" ?


    du mit dem vater?


    machen die schulbehörden sowas mit? :crazy

  • machen die schulbehörden sowas mit? :crazy


    Vielleicht ist Schulamt noch das kleinere Übel, ich frage mich, wie das praktisch aussehen soll mit 2 Schulen? Alle 2 Wochen die Schule, die Klassenkameraden wechseln bedeutet nirgendwo richtig dazu zu gehören, immer wieder aus den Abläufen heraus gerissen zu werden. Ganz abgesehen von Lernbedingungen, verschiedene Schulen arbeiten ja doch sehr unterschiedlich - ich kann mir nicht vorstellen, dass das gut für ein Kind ist.


    Grundsätzlich finde ich ein Wechselmodell gut, aber eher nicht mit 2 so weit entfernten Wohnorten der Eltern.


    Wenn du das Aufenthaltsbestimmungsrecht hast, kannst du da nicht die Schule "bestimmen"?

  • Ich denke nicht das das geht...


    500km sind zwei verschiedene Bundesländer.


    Das sind 2 verschiedene Schulsysteme.


    Spätestens wenn das Kind in die Schule geht ist es vorbei mit 2 Wochen hier und 2 Wochen da wohnen.
    Dann muss das Kind während der Schulzeit an einem Ort wohnen und darf dann in den Ferien "geteilt" werden.


    Wie soll das Kind sonst dem Unterrichtstoff folgen können?
    Außerdem wäre es regelmäßig zu Schulaufgaben nicht in der Schule und eine Benotung ist nicht möglich.


    Mach dir da mal keinen Kopf.
    Mit der Regelung wird er auch vor Gericht nicht durch kommen.



    grüße aus Franken
    der Aro

  • juwi,
    der "Schriebs" kam Heut vom KV....
    Als stinknormale Post.
    Schön als "abgeänderte Vereinbarung blahblahblah" hingeschrieben.
    .........................................................................................
    Jo!
    Ruhig bleiben, Rain konsultieren und abwarten.
    Ich kann det aber nicht.
    Jo, ich bin ruhig geblieben, hab informiert und warte....
    Da sind schon so viel "Bolzen" gelaufen.
    Ich hab kein Fell mehr, kein Sommer -und kein Winterfell.
    Natürlich hab ich meiner Rain klar gemacht, was im Interesse des Kindes wäre..
    Ich habe Angst.
    Immer hab ich Angst, wenn Post von dem kommt, det ist so.
    Ob det Schulen mitmachen, weiß ich nicht.
    Ich weiß aber, dass er bevor der Zwerg beschult wird," det Ding " durchhaben möchte.
    .........................................................................
    Ich hab Druck, weil ich mir durch meine Baustellen immer Druck mache.
    Bis zur Oberlippe und........... - ohne gr. Erfolge.
    Der "Druck" durch soplch ein Schreiben ist wahrscheinlich gewollt, beabsichtigt und gut kontrolliert.
    ..........und das Wissen erhöht um Vielfaches meinen Druck.


    Weil ich bestimmte Sachen nicht weiß, frage ich ja nach.............


    ide,
    ich musste so schlucken bei Deinen Beitrag.
    "Sinti und Roma" sind für mich Menschen.
    Menschen mit ner amnderen Auffassung.
    Ich kenne ein Teil derer Geschichte und kann mich damit nicht idendikafizieren.
    Aber ich akzeptiere und beobachte weiter.
    Hier ist ein Kind, welches zum Zwecke von x hätte geboren werden sollen.
    y hat den Schalter betätigt und bezahlt nun sinnlose Zechen, die niemals versiegen.
    Ich hab nur meine Macht- ich hab nicht "die" Macht.............
    ...............................
    -
    fast machtlos.
    Aber nur fast!
    Aber nur fast,
    aber nur FAST
    ....................
    Fast- aber nur...
    Hm......


  • der "Schriebs" kam Heut vom KV....
    Als stinknormale Post.
    Schön als "abgeänderte Vereinbarung blahblahblah" hingeschrieben.

    ich weiß,
    ist leicht gesagt, so als außenstehende...


    aber: bleibe ruhig :troest
    du hast das abr,
    2 schulen :radab


    lass ihn mit sich selber vereinbaren was er will :D


    und lass deine anwältin antworten,
    was gut fürs kind ist :troest

  • Ich schließe mich der Meinung von Aro an. Das halte ich für keine gute Idee, das muss schon ein psychisch sehr stabiles, selbstbewusstes und lernbegabtes Kind sein, das sowas auf Dauer aushalten kann. Allerdings habe ich sehr große Zweifel, dass es einen Richter gibt, der sowas für gut befinden würde. Das WM halte ich über weite Entfernungen für schlicht unmöglich, es klappt ja schon bei kurzer Distanz nicht häufig.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Liebe Jeanny,


    mach dir da keinen Kopf.
    Das kann er nicht durchkriegen.


    Ein Kind geht dort zur Schule, wo es gemeldet ist. Du hast das ABR. Das Kind ist bei dir gemeldet. Dort wird es zur Schule gehen.


    Er kann in seinem Ort das Kind gar nicht anmelden, weil das Kind dort nicht gemeldet ist.


    Einfach ignorieren und bei solchem Quatsch keine Kraft lassen!

    Liebe Grüße
    Die Elefantendame


    Umwege erweitern die Ortskenntnis