Ich weiß das Umgang nix mit Unterhalt zu tun hat.Das zählt auch für gemeinsame Sorge ist mir bekannt.
Es heißt aber Unterhaltspflicht,somit nicht ganz vor der Hand zu weisen,das Vater sich Gedanken macht wovon sein Kind lebt.(In unserem Fall)
Ich bin bei solchen Berichten immer etwas skeptisch. Denn wenn der Vater das Kind wirklich wollte, dann ist es doch ziemlich zweifelhaft, wenn er sich nach einer Trennung nicht mehr blicken läßt. Und wenn er das Kind nicht wollte? Dann hat er, wenn er sich nicht kümmert, vom Prinzip her nichts anderes gemacht als viele werdende Mütter auch, nämlich die Elternschaft abgelehnt.
Die vergleichsweise wenigen Fälle in denen sich ein Vater trotz Wunschkind nach einer Trennung nicht mehr blicken läßt, rechtfertigen aus meiner Sicht keinesfalls jedem Vater erst einmal das SR zu verweigern. Mütter geben ihre Wunschkinder auch in Pflegefamilien, sollen jetzt auch Mütter pauschal kein SR mehr bekommen?
Achja, es gibt auch sehr gute Väter. Und die haben, im Gegensatz zur schlechtesten Mutter, kein automatisches, bedingungsloses SR. Wie das mit dem Kindeswohl vereinbar ist, erscheint mir völlig schleierhaft.