Neues Gesetz zum Sorgerecht

  • Hallo, wie seht Ihr das mit der Neuregelung zum Sorgerecht? Ich habe jetzt den Fall, dass sich der KV meiner Großen bei mir gemeldet hat. Wir trennten uns bereits in der Schwangerschaft und er hat den Umgang immer abgelehnt (Aussage Jugendamt: Dem Vater ist es nicht aufzuerlegen, den Umgang mit seinem Kind zu haben). Er wohnt auch 700 km weit weg. Wie groß sind die Chancen für ihn, das geteilte Sorgerecht zu bekommen? Die Vaterschaft wurde mittels Gerichtsverfahren ermittelt, da er dies damals nicht wahrhaben wollte. Nun ist sie fünf Jahre alt und kennt ihn überhaupt nicht.

  • Ich wundere mich gerade, dass ein KV sich 5 (!) Jahre gar nicht kümmert und meldet und dann auf einmal das GSR möchte. Was bewirkt diesen Sinneswandel? :hae:

    Werden Hummeln von anderen Insekten gemobbt, weil sie dick sind?


    Ich gönne mir das Gefühl, durchgehalten zu haben.

  • Der Vater und ich leben 800 km weit auseinander. Er ist vor kurzem aus unserer Region weggezogen. Welche Möglichkeit bzw. welche Rechte hat er, das geteilte Sorgerecht zu bekommen? Umgang besteht.

  • Hallo newbegin


    Welchen kindeswohlgefährdeten Grund hättest Du denn, das GSR abzulehnen?


    lg


    Camoer

  • Wart Ihr verheiratet?


    Dann hat man automatisch das GSR und es kann dem KV vom Familiengericht nur entzogen werden, wenn Kindeswohlgefährdung vorliegt.


    lg


    Camper

  • Ich wundere mich gerade, dass ein KV sich 5 (!) Jahre gar nicht kümmert und meldet und dann auf einmal das GSR möchte. Was bewirkt diesen Sinneswandel? :hae:


    Nein, das hat er nicht geäußert, nur möchte er AUF EINMAL die Kleine besuchen. Ich habe überhaupt nicht dagegen, jedoch als ich ihn fragte, wieso er sie gerade JETZT kennenlernen möchte, was ihn dazu bewegt hat, antwortete er, dass er darüber nachdenken müsse. Desweiteren stellte ich ihm die Frage, ob dies ein einmaliger Besuch werden soll oder er seinen Umgang zukünftig regelmäßig wahrnimmt. Daraufhin bekam ich die Antwort, dass er dies von diesem Besuch abhängig machen möchte, wie er und sie miteinander klarkommen und dass von einer Regelmäßigkeit noch nicht die Rede sein soll. Da werde ich unheimlich wütend und erklärte ihm, dass er nicht nach fünf Jahren einfach ankommen könne und sagt: "Hallo, ich bin dein Papa..." und danach wieder in der Versenkung verschwindet (wie gesagt, 700 km Entfernung). Was sagt ihr dazu?

  • naja, das ist doch ein Anfang - ein Chance ... die würde ich wahrnehmen und ganz wichtig,
    ein Bild von Kind und Papa machen - dann ist die Herkunftsfrage geklärt bzw. es gibt eine Antowrt zu dem Thema,
    wenn er wieder in der Versenkung verschwindet

  • Dann hat man automatisch das GSR und es kann dem KV vom Familiengericht nur entzogen werden, wenn Kindeswohlgefährdung vorliegt.


    lg


    Camper


    Nein, wir waren nicht verheiratet und haben nie eine Beziehung geführt. Neulich ging es wegen des Umgangs vor Gericht und er hielt sich nicht an den Beschluss. Dennoch ließ ich den Umgang zu, als er bei mir einfach so vor der Tür stand. Ich konnte ihn dazu bewegen, zu realisieren, was wir dem Kind damit antun, wenn zig Umgangspersonen und dann noch ein Richter sich das Kind begutachten. Nunmehr haben wir eine Vereinbarung getroffen (schriftlich) im Sinne des Kindeswohl in Eigenverantwortung zu gehen ohne dritte Instanzen.
    Kindeswohlgefährdung lag vor und liegt auch vor, da er für sich selbst nicht einmal Sorge trägt. Er hat meine Große mit heißem Wasser abgeduscht, dass sie schrie, lies beide Kinder in Richtung stark befahrende Straße rollen mit ihren Fahrzeugen, so dass ein Fremder eingriff und die Kinder festhielt. Er ließ die Kleine 30 Runden hintereinander Karussell fahren, bekam einen Zuckerschock im Auto im Besein der Kinder, ich musste ihn ein anderes Mal beim Umgang ins Krankenhaus einliefern lassen, weil er erneut unterzuckert war etc. etc.. Er ist neulich gegangen worden (Rausschmiss aus dem Schuldienst), ist jedoch unkündbar, da Lebenszeitbeamter und ist nunmehr wieder in die alte Heimat gegangen. Jedoch hat DIES den Richter vor 14 Tagen schon nicht interessiert als es um den Umgang ging.

  • naja, das ist doch ein Anfang - ein Chance ... die würde ich wahrnehmen und ganz wichtig,
    ein Bild von Kind und Papa machen - dann ist die Herkunftsfrage geklärt bzw. es gibt eine Antowrt zu dem Thema,
    wenn er wieder in der Versenkung verschwindet


    Die Vaterschaftsfeststellung liegt vor (durch Gericht erwiirkt). Ich bin jedoch der Meinung, dass er nicht wie Phönix aus der Asche kommen kann und dann wieder verschwinden. Was bitte soll ich ihr erklären? Er ist ein Fremder für sie. Dann freut sie sich, macht sich Hoffnungen und dann meldet er sich nicht mehr oder was? Er war/ist Drogenabhängig und somit unzuverlässig!

  • Aber er ist der Papa und wenn er auch nur 1 x im Leben auftaucht - besser wie nie - meine Meinung.


    Das ist richtig, habe ich nie verwehrt! Dennoch habe ich arge Zweifel an seiner Aufrichtigkeit. Fakt ist eines: Durch die Kleine sind ihm Kosten in Größenordnungen enstanden, die bereits einen Gerichtsvollzieher bei ihm vor der Tür haben stehen lassen (er hat noch nie Unterhalt gezahlt), so dass ich befürchtungen habe, dass er sich den "Problems" entledigen will. Er kann mir nicht einmal nach fünf Jahren sagen, weshalb er sie NUN kennenlernen will. MIR würden auf Anhieb hunderte Gründe einfallen, nach fünf Jahren!

  • st jedoch unkündbar, da Lebenszeitbeamter

    Ähhh... auch ein Beamter kann aus dem Staat fristlos entlassen werden, wenn zwingende Gründe vorliegen.

    Einmal editiert, zuletzt von goldmädchen82 ()

  • Ähhh... auch ein Beamter kann aus dem Staat fristlos entlassen werden, wenn zwingende Gründe vorliegen.


    Nein, kann er nicht, da er schwerbehindert ist. Sie haben ihn hier eine Art Verfahren angehängt, welches er mithilfe irgendeiner Person abwenden konnte. Er kennt Leute in höheren Kreises. Jedenfalls wollte man ihn hier nicht, da es unausweichliche Konflikte gab. Er wurde sogar drei Monate vor den Ferien aus dem Schuldienst "entfernt". Nun lebt er wieder in seinem Bundesland und auch seine neue Einsatzstelle ist für ihn noch nicht klar, da man nicht weiß, wo man ihn einsetzen soll aufgrund dessen.



  • :kopf
    da du bedenken in diese richtung hast, wäre wohl das JA der anlaufpunkt nr. 1

    LG Ancillula


    Gegen Liebe auf den ersten Blick hilft meist ein zweiter ... :nixwieweg