Der betreuende Elternteil (BET) wird immer mehr zum Unterhaltspflichtigen...

  • ...zumindest dann wenn es um das Strafrecht geht.


    Dann muss ungeachtet des § 1606 Abs 3 Satz 2 BGB überprüft werden, ob der betreuende Elternteil nicht neben seinere Betreungsleistung auch Barleistung erbringen kann.


    Hier


    http://www.justiz.nrw.de/nrwe/…_12beschluss20120417.html


    ein Beispiel vom 17.04.2012. Man (Frau) beachte insbesondere die Randziffern 27 - 29


    lg


    Camper

  • Und diese “Neuigkeit “ wird dir persönlich sicher gerade recht kommen,nicht wahr?


    Mal ehrlich, dass BETs sowieso schon für den Großteil des Lebensunterhalt ihrer Kinder aufkommen müssen ist doch wohl nichts neues mehr. Mein Kind kostet mich im Monat mehr als 180€ und selbst die zahlt der KV nicht. Diese ”Barleistung“ erbringen ich täglich ohne dass sich jemand dafür interessiert und ist für mich völlig selbstverständlich.


    Aber ich habe etwas das man mit keinem Geld der Welt bezahlen kann : nämlich mein Kind jeden Tag um mich! :thanks:


  • Und diese “Neuigkeit “ wird dir persönlich sicher gerade recht kommen,nicht wahr?


    Ich finde es jedenfalls bemerkenswert, dass hier erstmals von einem großen angemessenen Selbstbehalt die Rede ist, wie es der § 1603 Abs. 1 BGB vorsieht.


    Das trifft auf mich zweifellos zu, aber auch auf Herrn Müller, die Herren Hinz und Kunz, sowie die Frau Maier, sofern es sich um umgangsberechtigte Elternteile (UET´s) handelt.


    lg


    Camper

  • (Selbstzensur wegen Verstoß gegen die Netiquette)
    Welchen Selbstbehalt hat denn bitte ein BET und was hält Herr Camper da für angemessen????

    Erziehung besteht aus 2 Dingen: Vorbild sein und Liebe. (Montessori)


    Es gibt kein problematisches Kind, es gibt nur problematische Eltern. (A.S. Neill)


    Erziehe dich selbst, bevor du Kinder zu erziehen trachtest. (J. Korczak)

    Einmal editiert, zuletzt von frascita ()

  • Von einer eventuellen Barleistung des BET steht doch überhaupt nichts im Urteil drin, was konstruierst Du denn da?


    Das Urteil bezieht sich auf Formfehler, die in der Vorgängerinstanz gemacht worden sind, weshalb die Revision des Vorgängerurteils zugelassen wurde. Speziell auf die von Dir erwähnten Randziffern 27-29 geht es darum, dass ggf die Familie der BET zu Leistungen herangezogen werden kann. Von einem Baranteil der BET selbst ist dort nicht die Rede, es wird sogar explizit auf die Betreuungsleistung verwiesen.


    Bezüglich des großen oder kleinen Selbstbehaltes wird alleine darauf verwiesen, ob eine "verschärfte" Unterhaltspflicht besteht oder nicht. Es wird aber keine Aussage getroffen, OB es in dem Fall so ist.


    Daraus herzuleiten, dass es für Dich oder andere "zweifellos" zutrifft, dass ein großer Selbstbehalt anzurechnen ist, zeigt Deine Einstellung zu dem Thema.
    Leider ist es mit Deinem Link aber nicht bewiesen. Dort wird lediglich auf generelle Regelungen verwiesen bzw. nochmal aufgeführt. Das von Dir verlinkte Urteil ist also keine neue Erkenntnis und es weist bestimmt nicht auf einen möglichen Barunterhalt des BET!


    Denn so eine zusätzliche Barleistung des BET ist in meinen Augen auch unzumutbar. Statt dass sich viele UET vor der Barunterhaltspflicht drücken und somit den BET mit sämtlichen Kosten zurücklassen, kann (und will) sich der BET nicht drücken. Aber wie Ololufe so schön geschrieben hat, die Zeit mit dem eigenen Kind ist sowieso mit nicht zu ersetzen (bezahlen). und DAS wirst Du, lieber @Camper, wahrscheinlich nie verstehen. Aber man soll ja die Hoffnung auf Einsicht nicht aufgeben. :daumen

  • Bezüglich des großen oder kleinen Selbstbehaltes wird alleine darauf verwiesen, ob eine "verschärfte" Unterhaltspflicht besteht oder nicht. Es wird aber keine Aussage getroffen, OB es in dem Fall so ist.


    Lassen wir meine Person mal in diesem Thread ganz aussen vor. Ichwerde zu einer Entscheidung meine Person betreffend Stellung nehmen, wenn die Entscheidung vorliegt. Das wird zwischen Ende Juli und Mitte August sein.


    Wir können aber nachlesen, was kompetente Leute, wie Rechtsanwälte zu der im Eingangsposting erwähnten Entscheidung sagen.


    Und zwar hier


    http://beck-aktuell.beck.de/ne…gb-ist-eine-nachvollziehb


    dort wird ebenso von der Kindesmutter eine eventuell leistungsfähige Verwandte gesehen. Natürlich wird sie nicht verurteilt werden Unterhalt zahlen zu müssen. Aber dadurch das der Kindesvater entlastet wird, ist sie automatisch in der Pflicht, sofern sie leistungsfähig ist. Erst wenn Mama nicht leistungsfähig ist, kann man auf den notwendigen Selbstbehalt zurück greifen.


    Den Rest zu meiner Position zu gegebener Zeit.


    lg


    Camper

  • Lassen wir meine Person mal in diesem Thread ganz aussen vor.


    Du warst doch derjenige, der Deine Person ins Spiel gebracht hat:


    Das trifft auf mich zweifellos zu, aber auch auf Herrn Müller, die Herren Hinz und Kunz, sowie die Frau Maier, sofern es sich um umgangsberechtigte Elternteile (UET´s) handelt.


    Meine Idee war es nicht, Deine Person mit dem Ursprungsthema in Verbindung zu bringen. Das kam von Dir.


    Was die von Dir angeführten "kompetenten" Rechtsanwälte sagen...


    dort wird ebenso von der Kindesmutter eine eventuell leistungsfähige Verwandte gesehen. Natürlich wird sie nicht verurteilt werden Unterhalt zahlen zu müssen. Aber dadurch das der Kindesvater entlastet wird, ist sie automatisch in der Pflicht, sofern sie leistungsfähig ist. Erst wenn Mama nicht leistungsfähig ist, kann man auf den notwendigen Selbstbehalt zurück greifen.


    ist genau das, was ich auch gesagt habe....


    Speziell auf die von Dir erwähnten Randziffern 27-29 geht es darum, dass ggf die Familie der BET zu Leistungen herangezogen werden kann. Von einem Baranteil der BET selbst ist dort nicht die Rede, es wird sogar explizit auf die Betreuungsleistung verwiesen.


    Es geht nämlich um die Verwandschaft, und nicht um den BET selbst! Und das hast Du nämlich behauptet:


    Dann muss ungeachtet des § 1606 Abs 3 Satz 2 BGB überprüft werden, ob der betreuende Elternteil nicht neben seinere Betreungsleistung auch Barleistung erbringen kann.


    Also, eine zusätzliche Barleistung vom BET auch nur zu überlegen ist sowieso nichtig, weil viele BET das in der Praxis sowieso tun, wenn nämlich UET ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen!

  • Camper, deine im Eingangsposting aufgestellte These geht völlig am Tenor des verlinkten Gerichtsurteils vorbei wie am Tenor des verlinkten Kommentars.



    Hier im Fall geht es darum, ob selbst bei einem Geständnis des Unterhaltspflichtigen, seiner Verpflichtung nicht nachgekommen zu sein, nicht eine genaue Berechnung des Verstoßes zur strafrechtlichen Bewertung des Falles vorgenommen werden und ins Urteil dezidiert aufgenommen werden muss. Dies hat das OLG bejaht und das Verfahren an das Amtsgericht zurück verwiesen.


    Insofern ist auch die gesamte Diskussion von dir völlig sinnfrei.


    Da wäre ich sehr dankbar, wenn du das Forum nicht zuspamen würdest.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Durch diesen Beitrag ist mir nun klar was Du möchtest.


    Du weißt schon seit Monaten das auch der/die BET ihr Einkommen offenlegen muss. Wen sie erheblich mehr verdient als UET dann muss UET auch keinen KU bezahlen.
    Da gab es sogar mehere Threads dazu.


    Was bezweckst Du also mit diesem Thread außer Polemik?



    Wie Volleybap schon sagte hat das Urteil nicht damit zu tun das nun der BET überprüft wird ob er Unterhalt in BAR zahlen muss bevor ein UET strafrechtlich belangt wird.
    Es wurden Gründe aufgeführt warum Revision zugelassen wurde.
    Es gab bei dem Urteil viele Fehler die erst gemacht werden hätten müssen.


    Da du sowieso Jura studieren willst wirst Du es dann auch verstehen.
    Keine Lust auf Lehrstunde.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()


  • Da du sowieso Jura studieren willst wirst Du es dann auch verstehen.


    :hae: Wieso Jura? Ich freue mich schon auf Camper als Mediator.
    Wobei ich mich schon frage, wovon er beide, nicht ge :hae: gerade kostengünstige Ausbildungen bezahlen will...


    Sorry fürs OT.

    Erziehung besteht aus 2 Dingen: Vorbild sein und Liebe. (Montessori)


    Es gibt kein problematisches Kind, es gibt nur problematische Eltern. (A.S. Neill)


    Erziehe dich selbst, bevor du Kinder zu erziehen trachtest. (J. Korczak)

  • Camper, deine im Eingangsposting aufgestellte These geht völlig am Tenor des verlinkten Gerichtsurteils vorbei wie am Tenor des verlinkten Kommentars.

    Kann ja mal passieren. Jura ist halt Jura, Und Schaerer ist Schaerer.


    Insofern ist auch die gesamte Diskussion von dir völlig sinnfrei.

    http://www.allein-erziehend.net/forum/forum35.html oder http://www.allein-erziehend.net/forum/forum7.html ?


    Da wäre ich sehr dankbar, wenn du das Forum nicht zuspamen würdest.

    Vielleicht doch eher Ablage P ?


    Ich finds halt für Neu-User und Google gefährlich wenn hier solche Beiträge stehen. Im ersten Moment erweckt das nämlich den Eindruck als ob Mr. C. mit seinen Thesen recht hätte.


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

    Einmal editiert, zuletzt von PapaT ()

  • Im ersten Moment erweckt das nämlich den Eindruck als ob Mr. C. mit seinen Thesen recht hätte.


    Deshalb finde ich es um so wichtiger, dass wir die Sachverhalte so darstellen, wie sie sind, Widersprüche aufzeigen, Thesen entkräften und wiederlegen.
    Und das alles in einer sachlichen Art. Denn dann können sich alle ihr eigenes Urteil darüber bilden.


    Ist aber nur meine Meinung.

  • Warum soll man sich mit einem Thema auseinandersetzen dessen Ausgangsthese schon völlig sinnfrei ist?
    Da machen wir doch lieber mal nen Thread "Die Erde ist eine Scheibe".
    Da kann man dann auch ohne juristische Vorbildung schreiben.


    Das Problem an diesem speziellen Thread ist nunmal, daß man von JURA eine Ahnung haben muss und nicht einfach Meinungen und Glauben posten kann.


    Außerdem....
    Wie soll denn ein unbedarfter User, oder auch Google, erkennen können was hier richtig und falsch ist?


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Ichwerde zu einer Entscheidung meine Person betreffend Stellung nehmen, wenn die Entscheidung vorliegt.


    Den Rest zu meiner Position zu gegebener Zeit.



    Interessiert MICH 0,0 (ausgeschrieben: Null Komma Null!) :tanz



    Lassen wir meine Person mal in diesem Thread ganz aussen vor.



    :daumen



    back to topic: ich habe keine Lust mehr, mich darüber aufzuregen, daß ich als BET immer mehr zu leisten habe :kopf
    Hin und wieder zwackt es... :frag so ist das halt.


    Aber ich sehe es generell wie die meisten BET's und zitiere dafür einen Fori: "Jeder sollte eigentlich FROH sein, der BET sein zu können und dürfen!" :platz



    LG, 3x :strahlen ---> die jetzt den Frühstückstisch für ihre Mäuse und sich deckt, und sich schon tierisch aufs gemeinsame Frühstück freut, bei dem Mama wieder so elementare Fragen beantworten darf wie "Mama, warum hat man beim Knäckbrot gewartet, bis es vertrocknet ist zum Verkaufen? Warum gibts das nicht frisch?" :hae::lach

    "Wenn man nicht weiß was man will,
    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • Viele Ausgangsthesen sind völlig sinnfrei. Wenn Du ehrlich zu Dir selbst bist PapaT, dann regt es Dich nur so auf, weil es eben Camper gepostet hat. Und das, entschuldige bitte, ist eben nicht in Ordnung.


    JEDER kann seine Meinung posten. Deshalb muss sie nicht richtig sein, das stimmt. Aber umso wichtiger ist es, die offensichtlich falsche These zu widerlegen. Von vornherein Thesen zu einem bestimmten Thema oder Thesen von einem bestimmten User unter "Ablage P", als entartet oder kurios zu bezeichnen, ist jedenfalls Zensur und würde ich mir nicht wünschen.


    Und da wir hier nunmal nicht ein juristisches Forum sind, wirst Du hier viele Meinungen oder Glauben ohne juristische Vorbildung finden. Im übrigen sind auch die Auskünfte in juristischen Foren immer allgemein gehalten und nicht rechtsverbindlich bzw. manchmal sogar falsch. Wer sich im Internet auf die Suche macht, um juristischen Rat zu finden, der sollte sowas wissen. Deshalb ist es für mich wichtig, dass zu einer falschen These auch die Richtigstellung kommt. Denn dann kann auch der unbedarfte User sich ein Bild machen.

  • Das Problem an diesem speziellen Thread ist nunmal, daß man von JURA eine Ahnung haben muss


    Muss man eigentlich nicht. Man muss nur verstehen wieso eine Revision Erfolg haben kann bzw. warum der Erfolg so begründet wurde.


    Als Bsp:
    Jemand wird wegen Mord verurteilt.
    Im Urteil und in der Verhandlung wird aber nicht darauf eingegangen warum es überhaupt Mord ist. Es werden die Mordmerkmale nicht überprüft. Könnte auch Totschlag sein.
    Revision begründet mit dem Hinweis die Mordmerkmale auszuarbeiten.
    Bedeutet aber nicht das es nicht Mord war sondern nur das ein Gericht den Fehler gemacht hat nicht darauf hinzuweisen das es Mord ist weil.


    Genauso ist es hier im Urteil.
    Wurde verurteilt ohne die Standardsachen zu überprüfen denn ein Gericht muss es dem Angeklagten beweisen das er Schuldig ist. Schuldig ist er nur wenn er auch bezahlen konnte. Bezahlen kann bedeutet aber vorher auch Ausschluss anderer Sachen die scheinbar nicht gemacht wurden.
    z.B. Mehr Kinder, Einkommen BET, etc.
    Das Gericht hat es nun zur Neuverhandlung zurückgegebene mit dem Hinweis dies alles zu machen und dann ein Urteil zu fällen.

  • Ich habe mir fest vorgenommen mich nicht mehr über Mr. C Postings aufzuregen.


    Deswegen habe ich auch nur auf Volleybaps Beitrag (und auf deine) geantwortet.


    So wie du deine Meinung hast, so habe ich meine. Ich finde, daß dieser Thread neuen Usern und auch Google suggeriert, daß betreuende Elternteile selbst für den Unterhalt ihrer Kinder aufkommen müssen und Umgangseltenteile keinen Unterhalt zahlen müssen.


    Das ist falsch!


    Gruß,
    PapaT

    .








    Wenn dich etwas nervt ändere es!

  • Im übrigen sind auch die Auskünfte in juristischen Foren immer allgemein gehalten und nicht rechtsverbindlich bzw. manchmal sogar falsch. Wer sich im Internet auf die Suche macht, um juristischen Rat zu finden, der sollte sowas wissen.



    Ist auch logisch da verboten.
    Nur bestimmte Juristen dürfen Rechtsauskunft Gratis geben.

    Einmal editiert, zuletzt von vatertochterduo ()