Namensänderung bei Tochter

  • Ich hab mal eine Frage.
    Ich würde eigentlich gerne meinen Mädchennamen wieder annehmen. Meine Tochter (10 Jahre alt) meint: "Dann will ich aber auch so heißen! Ich bin doch ein Mamakind!"
    Ihr Vater behauptet, dass das gar nicht ginge, also dass meine Tochter dann auch meinen Mädchennamen annimmt.
    Ich habe da aber andere Informationen. Also, dass es ginge, wenn der Vater einverstanden ist. Wer hat denn jetzt Recht? Wisst ihr das?


    P.S. Es geht mir jetzt wirklich nur darum zu wissen, wer Recht hat. Und nicht auf Teufelkommraus meinen Mädchennamen wieder anzunehmen. Das Wohl meiner Tochter ist mir wichtiger als mein Nachname.

  • Ich habe gerade mal den Titel deines Threads bei g**gle eingegeben - hast du das auch schon getan? Ohne wichtigen Grund und ohne Zustimmung des Vaters scheint das schwierig zu sein...
    Ich behalte den Namen meines ex, damit meine Tochter nicht die einzige hier in der Sippe mit einem anderen Namen ist.


    LG smiles (die noch einen Schritt davor ist: ich muß erst mal in D rechtskräftig geschieden werden, und dat kostet... :ohnmacht: )

    Am Ende stellt sich die Frage: Was hast du aus deinem Leben gemacht? Was du dann wünscht getan zu haben, das tue jetzt. - Erascus von Rotterdam

  • Du meinst diesen Satz aus deinem Link?
    "Problemlos ist eine solche Namensänderung, wenn auch der andere Elternteil zustimmt. Ist das Kind bereits mindestens 5 Jahre alt, muss auch das Kind selbst zustimmen."


    "Auch" bedeutet hier "und"!
    Direkt darunter steht es ja:


    "Was passiert aber, wenn der der andere Elternteil (meist der Vater) der Namensänderung nicht zustimmt?
    In diesem Fall ist eine Namensänderung grundsätzlich nicht möglich!"


    Also, grundsätzlich geht es nicht. Meine Tochter lebt seit 4 Jahren mit ihrem Namen problemlos bei mir, es ist überhaupt kein Thema. :-)


    Volker

  • Hallo,


    Mir wurde vor Jahren erklärt: der Vater müsste zustimmen und es müsste ein (sehr) wichtiger Grund vorliegen.
    Über die Wichtigkeit würden die zuständigen Beamten entscheiden.


    Aber weißt du, ich habe meinen Mädchennamen, Tochter den Nachnamen ihres Vaters ... das ist überhaupt kein Problem.
    Ich sehe das so - du bist nicht mehr mit dem Vater zusammen und hast sozusagen keine Verbindung mehr zu dem Nachnamen. Deinen Mädchennamen hast du vermutlich viel länger getragen und hast somit einen Grund (soziale, emotionale Verbindung), diesen wieder anzunehmen. Tochter dagegen hat schon immer den Namen des Vaters getragen und ist auch sein Kind - eine emotionale Bindung zum Namene besteht durchaus. Auch trägt sie den Nachnamen schon seit 10 Jahren. Und 10-Jährige haben viele Ideen, die nicht unbedingt umgesetzt werden müssen :-)

  • So einfahc ist das wohl nicht und ohne Zustimmung des Vaters schon garnicht.
    Meien Schwester nahm nahc der Scheidung ihren Mädchennamen wieder an und ihre Kinder behielten den Namen des Vaters, weil dieser das nicht wollte.

  • ich habe meinen mädchennamen und bei uns war das kein thema, dass die tochter den namen wechselt
    es einfach nur mir wichtig


    es ist bisher auch kein probnlem, dass an unserer tür 2 namen stehen
    und ich habe kein problem, wenn ich beim kinderarzt oder wo auch immer, mit dem falschen nachnamen angeredet werde


    darum kann ich dir nicht helfen

    übrigens: Man kann sich den ganzen Tag ärgern,
    aber verpflichtet ist man dazu nicht :-)

  • Jep. Papa muss zustimmen. Hast Du ihn denn diesbezüglich überhaupt schon gefragt bzw. Eure Tochter ihm gegenüber ihren Wunsch geäußert?


    Ich hab auch wie unsere Tochter den Ehenamen behalten der Einfachheit halber.

  • Dass es ohne die Zustimmung des Vaters nicht geht, das ist mir klar. Aber vielleicht würde er es sich ja auch anders überlegen. Dazu wüsst ich aber halt gerne die rechtliche Seite. Er meinte halt, das geht eh nicht und Punkt.
    Klar ist, meine Tochter käm nicht damit klar, wenn ich meinen Namen änder und sie es nicht darf.
    Sie möchte es dann unbedingt auch. Sie findet ihren Nachnamen Scheiße - fand ihr Vater eigentlich auch immer, nur auf einmal nicht mehr. Man muss ihn auch immer und überall buchstabieren.
    Außerdem hat sie zu meiner Familie, die alle meinen Mädchennamen tragen eine sehr enge Bindung. Zu seiner Familie eigentlich gar keine.
    Über einen Doppelnamen für mich hab ich auch mit ihr gesprochen, bei dem ich meinen Mädchennamen vorranstelle und ihn als "Rufname" nutze. Das wäre für sie auch keine Alternative.
    Ich hätte kein Problem damit anders zu heißen, als meine Tochter. Aber sie.

  • Also das ich nen Doppelnamen nehme, das geht wohl.
    Nochmal zum Thema "Ist der Vater einverstanden?"
    Der ist sowieso erstmal gegen alles. Aus Prinzip. Ich glaube, indem er erstmal zu allem "Nein" sagt und dann doch ja, gibt ihm das Gefühl, er wäre wichtig und hätte mitentschieden.
    Er sagt immer und zu allem erstmal nein und dann nach endlosen Diskussionen dann doch ja. Und zwar so, als ob das Ganze seine Idee gewesen wäre. Er ist halt sehr wichtig :rolleyes2: sehr, sehr wichtig - es gibt keinen wichtigeren Menschen auf der Welt :rolleyes2:

  • Vielleicht sagt er ja auch, dass es nicht geht, weil er es eigentlich nicht will. Und es nur nicht so direkt sagen will. Soll es ja auch geben, dass jemand nicht direkt nein sagen kann/möchte....

  • Wenn der Vater zustimmt ist es möglich, ansonsten nicht.
    Es sei denn man geht vors Gericht und es kann nachgewiesen werden, dass der alte Name dem Kindeswohl schadet.
    Dann kann die Einverständnis ersetzt werden.


    War bei mir damals so, da hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass ich den Namen ändern darf, gegen den Willen meines Vaters.

  • Klar ist, meine Tochter käm nicht damit klar, wenn ich meinen Namen änder und sie es nicht darf.
    Sie möchte es dann unbedingt auch. Sie findet ihren Nachnamen Scheiße - fand ihr Vater eigentlich auch immer, nur auf einmal nicht mehr. Man muss ihn auch immer und überall buchstabieren.


    Den Nachnamen sch*** finden, das ist traurig.
    Wie kommt es dazu??
    Kann es sein, dass die Aussage ein Ausdruck für die Gesamtsituation zwischen Euch Eltern ist?
    Und wenn selbst der Vater den Namen auch nie gut fand, was war denn der Grund, ihn der Tochter zu geben?

  • Wenn der Vater nicht zustimmt, geht es grundsätzlich nicht.


    Hab mich auch schon mal mit dem Thema beschäftigt, da ich auch gern hätte das mein jüngster Sohn wie wir alle heißen - geht aber leider nicht! Der Vater, der sich kaum kümmert, würde eh nicht zustimmen!

  • Den Nachnamen sch*** finden, das ist traurig.
    Wie kommt es dazu??
    Kann es sein, dass die Aussage ein Ausdruck für die Gesamtsituation zwischen Euch Eltern ist?
    Und wenn selbst der Vater den Namen auch nie gut fand, was war denn der Grund, ihn der Tochter zu geben?


    wie waren verheiratet oder ? ...und haben alle den namen angenommen kann man sich halt fragen warum das ...
    Deutschland stellt sich halt total an bei den namen.

  • Wenn Du Deinen Mädchennamen wieder annimmst und das Mädchen den gleichen Nachnamen haben möchte, geht das -anders als in anderen Fällen- nach §3 des Namensänderungsgesetzes.


    In dem Verfahren wird der Vater angehört. Wenn der Vater der Namensänderung zustimmt, ist diese möglich, wenn die Namensänderung dem Kindeswohl förderlich ist. Sprich, die Hürde für eine Namensänderung ist dann nicht mehr so hoch, als würde der Vater nicht zustimmen.


    Der Kater :brille

  • Natürlich könnten die Kinder deinen Namen annehmen.


    Wenn der Vater einverstanden ist, müsst ihr zum Standesamt und der Vater sollte eine schriftliche Einverständniserklärung abgeben. Ebenso solltest du gute Gründe anbringen, wieso der Name des Kindes geändert werden soll.



    OB das Ganze dann klappt, hängt zudem auch vom Staatsdiener ab. Kosten um die 250Euro

  • Es geht!



    Im Ernstfall würde das allerdings bedeuten, dass ein Richter das Einverständnis deines Ex ersetzen muss. Dazu benötigt es eine Stellungnahme des JA und das Kind wird angehört.


    Zugehörigkeitsempfinden ist übrigens ein Grund, der vor Gericht durchaus greift!



    Ich weiß es absolut sicher, da ich Pflegeeltern mit den entsprechenden Pflegekindern begleitet habe, wo die Kids äußerten lieber den Namen der Pflegeeltern als den der (sorgeberechtigten) leiblichen Eltern tragen zu wollen. Der Richter hat die Unterschrift der leiblichen Eltern beanstandungslos ersetzt.




    LG


    Mama2511