Umgang obwohl Kind deutlich sagt, dass es diesen nicht will?

  • Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Konkret heißt es, einmal den Versuch machen, in die Schuhe des Ex zu schlüpfen, in die Schuhe des Richters, des JA ...


    und wieder einmal wird das kind die eigendliche person und einzigste um dessen wohl es ja wohl eigendlich gehen soll, komplett ausen vorgelassen und vergessen.


    am ende wenns denn mal wieder zu spät ist stehen wieder alle nur da heben hände und schulter erschrocken nach oben und huch das es soo schlimm ist hätte ja keiner ahnen können.


    nächster schritt? wer ist wieder die doofe? logisch das hätte ja wohl der bet merken müssen und vor allem als einziger verhindern.



    Romi ..... nein du must ein kind und schon gar nicht zum umgang zwingen. wie willste das auch machen? raustragen?
    erpressungen, frei nach dem motto wenn du das jetzt durchstehst dann bekommst du?


    oder ist das kind dann plötzlich wie von zauberhand alt genug zu verstehen das es zu papa muss, wo ihm vorher keiner zutraut für sich entscheiden zu können ich will nicht weil es mir nicht gut tut?



    nach dem was ich von keks so lese denke ich mal ganz eindeutig hat das hier nichts mit umgangsverweigerung zu tuen oder gar beeinflussung und co. sondern ganz klar hier wirds mal zeit das mal jemand fürs kind eintritt.
    das hier mal wirklich das kind beachtet wird, solange es eben noch nicht zu spät ist.



    ich hoffe das der kleine mann nicht gezwungen wird noch mehr nachdruck und deutlichkeit auffahren zu müssen, bevor da was passiert.



    edith muss mal wieder herhalten seufz hätte ich doch glatt das meckerbn vergessen.


    @camper nun schießte dich aber wieder von der sympatieliste ;)
    kindererpressung aufs übelste. muss ich ja froh sein das mein exa.......keinen zahlt, sonst würdest mich ja mit dem satz zwingen die gesundheit meines kindes aufs übelste aufs spiel zu setzen. nö :bldgt: dat find ich jetzte nich nett!

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

    Einmal editiert, zuletzt von jea ()

  • Hi Volleybab,


    ich habe geschrieben, dass ein Elternteil ein Kind zum Umgang zwingen muss, wenn der andere Elternteil das so möchte und ein Gerichtsbeschluss vorliegt. In einem solchen Fall sieht es rechtlich genauso aus.
    Wenn man das Wort "zwingen" aber in diesem Zusammenhang nicht ertragen kann, darf man es wohl nicht benutzen und man spricht von "fördern".
    Bedauerlich, dass es aber nicht in allen Fällen das bezeichnet, was ein Kind oder ein Elternteil empfinden kann. Und zwar nicht deshalb, weil es nicht in einer objektiven Wirklichkeit lebt, sondern weil ein Richter nie reingucken kann und seine Entscheidungen deshalb auch kaum ein Anhaltspunkt für die Beziehung des Kindes zum UET sein können



    Grüße, Romi


    Jea, du täuschst dich: Der BET ist dafür verantwortlich, dass der Umgang zustande kommt. Ein kleines Kind wird notfalls auch rausgetragen.
    Wenn ein BET es nicht schafft, das Kind zum Umgang zu bringen, wird es dafür verantwortlich gemacht. Auch mit Ordnungsgeld -haft.

  • wie oft wurde das schon angewendet? vor allem in so einem fall?



    ich als mutter würds nicht riskieren das mein kind dann plötzlich mal weg ist. gerade im dem alter wäre ich da mal mehr als vorsichtig.


    fassen wir zusammen


    der junge ist 11! den trägst nimmer so einfach raus udn den zwingst auch nicht mehr einfach so.......


    wir wissen immer noch nicht wieso genau er nicht hin will, denke das sagt auch viel aus.


    ts schreibt ganz klar jugendamt anwälte und co stehen voll hinter ihr und raten ihr dazu dagegen vor zugehen.


    sollte man wirklich warten bis was passiert?



    mit dem wissen bzw der erfahrung die ich jetzt habe wüßste ich ganz klar was ich tuen würde. hätte ich das ehr gewust udn klar danach gehandelt, sprich mal auf mich gehört und weniger auf die welche öhmmm piiiips würde es bei uns mit sicherheit allen dreien ( ja mit mir eingeschlossen) besser gehen udn uns wäre verdammt viel erspart geblieben.



    es wird viel heißer gekocht, als gegessen udn hin und wieder ist son bissel a.rsch in der hose gar nicht mal so verkehrt.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Jea,
    Keks3 wird abwägen müssen, wie sie auch schrieb, ob sie (ihr Sohn) mit der jetzigen Umgangsregelung besser leben kann oder ob sie zum OLG geht.
    Einfach hinwegsetzen darf sie sich nicht über das jetzige Urteil, in dem ihr Sohn einfach nicht zum Umgang erscheint.
    Androhung von Verhängung von Ordnungsgeld- haft kommen vor. Wie oft, kann ich dir nicht sagen, habe auch nicht die Zeit dazu das zu recherchieren.
    Aber das kann ganz schnell gehen. Ich kenne so einen Fall, in dem die Mutter ganz ganz schnell vor Gericht erscheinen musste und ihr die Verhängung des Ordnungsgeldes angedroht wurde, jedenfalls persönlich.


    Einer Mutter ist das Sorgerecht entzogen worden. Nach der Gerichtsverhandlung ist dieses Kind nicht mit der Mutter nach Hause gegangen. Das ist sicher ein Fall, der sehr selten vorkommt, vielleicht war er auch einmalig. Das weiß ich nicht.
    Aber, wie schon geschrieben, ein BET muss den Umgang herbeiführen- auch gegen den Willen des Kindes, wenn es einen solchen Gerichtsbeschluss gibt.


    Grüße, Romi

  • Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Aber, wie schon geschrieben, ein BET muss den Umgang herbeiführen- auch gegen den Willen des Kindes, wenn es einen solchen Gerichtsbeschluss gibt.


    würdest du das tatsächlich tun?


    und was schlägst du vor in DIESEM fall?
    den (11 jährigen!!!) jungen raustragen :wow:kopf


    ich würde nicht vors olg gehen, sondern abwarten, was der vater macht!

  • Kind will nicht, weil er einfach keinen Draht zu KV hat. KV hat wenig Einfühlungsvermögen in seinen Sohn, die Beiden finden keine Ebene miteinander, Kind sagt, sie hätten nicht den gleichen Humor. KV zeigte sich in der Vergangenheit wenig verlässlich, blieb unabgesagt einfach fern


    So ähnlich ist es bei uns auch. Meine Tochter will keinen Umgang mit ihrem Vater. Sie hat ihre Gründe, die Deinen hier beschriebenen ähnlich sind: die beiden haben keinen Draht zueinander und der Vater ist in den Augen der 11-Jährigen nicht zuverlässig.
    Es gab vor einiger Zeit seitens der Tochter einen Kontaktabbruch und kürzlich war es das Kind, das einen erneuten Versuch wagte. Leider hat es der Vater dann wieder nicht geschafft, das Kind ernst zu nehmen. Ich bin offen für Umgang, aber nicht verantwortlich für die Beziehung der beiden zueinander.
    Der Vater geht nun nicht vor Gericht, aber wenn, würde ich das Kind ebenfalls nicht zwingen wollen.



    das ist für mich die eigentliche Frage. Was ist weniger schwer, Umgang oder OLG?


    Das ist die Frage. Was wiegt denn für das Kind schwerer, wenn es noch einmal befrtagt werden sollte?
    Und dann: gibt es nicht die Möglichkeit, im Namen des Kindes auf Umgangsaussetzung zu klagen? Ich hab sowas irgendwo schon mal gehört, dass dies möglich ist.

  • Unterhalt und Umgang haben nichts mit einander zu tun.


    Nur weil kein Umgang besteht, befreit das nicht von der Unterhaltspflicht.


    Ein anderes Beispiel, ein Vater der freiweillig auf den Umgang zum Kind verzichtet, soll dieser dann auch keinen Unterhalt zahlen, nur weil es keinen Umgang gibt?

  • nein, aber hier sieht man nur die Seite der TEin. Wer weiß wie alles aus der anderen Seite sich anhört.


    Und im Moment ist von beiden Seiten nichts unternommen worden um auch nur annähernd ein gutes Verhältnis hinzubekommen. Und da kann sich die TEin nicht ausnehmen. Und auch wenn der Umgang schwer sein sollte, im Moment wird hier ganz einfach ein Vater entsorgt. Er soll bezahlen, aber im Leben des Kindes hat er nichts zu suchen. Das JA und das Gericht haben bis zum jetzigen Zeitpunkt nicht rückstichtslosnur so entschieden, um der TEin eine reinzudrücken.

    Einmal editiert, zuletzt von Shinij ()

  • Hallo Volleybab,


    ja, ich denke, dass ein Elternteil sehr jäufig am besten in der Lage ist, das Gefühlsleben des eigenen Kindes zu kennen. Wie sollte ein Richter das auch können? Vielleicht kann dich persönlich niemand dazu zwingen, dein Kind gegen deinen Willen/gegen den Willen des Kindes zum UET zu bringen.
    Natürlich ist das vom Gesetzgeber anders gemeint, natürlich soll es dem Kindeswohl dienen, dass Umgang stattfindet. In vielen Fällen wird er das ja auch tun. In viel zu vielen aber leider nicht.
    Und wie oft kommt denn dann sofort der Vorwurf und Verdacht auf, dass ein BET verantwortlich für die Ablehnung des Kindes gegen Umgang ist?
    So ein Vorwurf und die Annahme einer "verweigenden Grundeinstellung" kommt doch meist sehr schnell und häufig. Dagegen sehe ich selten, dass mal die Frage danach kommt, ob die Ursache für die Ablehnung auch im Verhalten des UET begründet sein können.
    Ich habe den Eindruck, es ist die Regel, dass allgemein davon ausgegangen wird.



    Romi

  • Der KV wohnt ja um einiges weit weg, warum zieht er nicht mehr in die Nähe des Kindes, wenn ihm doch so sehr an eine bessern Beziehung zum Kind gelegen wär?


    Es liegt ja auf der Hand, das es keine gute Beziehung geben kann, wenn die beiden sich nur aller paar Monate sehen und es dann auch noch zu Konflikten zwischen den Beiden kommt. Außerdem hat der KV, seinen mehr eingeforderten Umgang selbst abgebrochen und sich dann über 1 jahr nicht mehr gemeldet - demzufolge kann man nicht die TE allein verantwortlich machen.


    Ich denke, hier wird es nicht nur an der TE liegen, auch der Vater hätte, spekulativ, sicher mehr dafür tun können, das es nicht so ist , wie es jetzt ist.


    Keine weiß was für Konflikt genau vorgefallen sind.

  • mal eine Frage ...


    Unterhalt soll er aber schon bezahlen?


    ähm momente mal ............ also weil der kv zu d..ähm blö.......ähm es einfach nicht hinbekommt eine vernünftige beziehung sprich auch eine verlässliche beziehung aufzubauen ist jetzt nicht nur mama dadran schuld, nööööö es soll den armen armen kv eben doch gleich mal die pflicht genommen werden für sein kind finanzell zu sorgen . kann ja mama machen, packt die schon..,........


    args ich glaub ja wohl echt jetzt gehts los. juchuuuuuuu unterhalt gegen gesundheit vom kind ..... na wenn dat mal nüscht ist. glanzleistung meine herrn.



    Und da kann sich die TEin nicht ausnehmen.


    woran machst du das fest? papa war unzuverlässig und mama ist schuld? ok auch eine sichtweise


    Und auch wenn der Umgang schwer sein sollte, im Moment wird hier ganz einfach ein Vater entsorgt.


    ich fasse es gerade nicht............... sag mal ist dir das wohlergehen eines kindes wirklich so scheißegal? hauptsache papa gehts jut? wem intressiert schon was aus dem kidn wird und wie es ihm geht?


    sorry aber damit hast du nicht nur der ts eine ordentliche ohrfeige verpast sondern meinen kindern eben mal gleich mit. ich böses böses miststück ich also wirklich wie kann mir nur mehr am wohlergehen meiner kinder gelegen sein , als das wohl meines exa.........!
    wirklich unerhört und unverzeihlich von mir.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • Danke für eure Postings. Danke Jea, Romi, für euer Verstehen. Bei so manchem Statement vermisse ich das, gerade wenn irgendwas pauschal behauptet wird, was vielleicht bei umgangsboykottierenden Müttern so ist, aber nicht immer so sein muss. Andrerseits müsste ich hier viel mehr erzählen, um ein klareres Bild zu geben. Das ist mir hier aber nicht möglich, da müsste ich tagelang schreiben...
    Festhalten lässt dich aber tatsächlich: der KV hat sich über Jahre immer wieder selbst 'verabsentiert'... Nein, Umziehen geht beiderseits absolut nicht.
    Zum Unterhalt: der ist jetzt bald zweistellig, von den Zahlen einer Ddorfer Tabelle wird mir fast schwindlig. Die Beistandschaft kümmert sich drum, ich halte mich da ziemlich raus. Und dass es einen Betreuungsunterhalt vielleicht mal gegeben hätte.. damals kannte ich den Begriff nicht mal.... Ich sorge für uns selbst, und könnte auch ohne den Kindesunterhalt auskommen. Aber letztendlich ist es Unterhalt für das Kind, für mich gab es noch nie einen.
    Auch ist es so, dass ich nun Prozesskosten habe (da geht das bisschen Kindesunterhalt direkt in die Staatskasse..;-) ), er dagegen klagt immer wieder.. und bekommt nun ratenfreie VKH.
    So könnte ich noch vieles weiterschreiben und klarstellen, geht hier aber nicht.
    Letztendlich hat für mich der Wunsch und Wille des bald Elfjährigen hier das größte Gewicht. Und ich werde mich nicht gegen ihn stellen. Auch nicht unter Androhung von Ordnungsgeld, ich finde sowas völlig verfehlt. Stattdessen haben wir offen geredet, ich suche nach Wegen, ob er sich das irgendwie vorstellen kann... Aber nein, keine Freude, kein Leuchten, er will einfach nicht.
    liebe Grüße, keks3 (habe wenig Zeit hier zu schreiben)

    _________________________________________________________________________
    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Es war keineswegs meinerseits eine Ohrfeige für die TEin zu vergeben. Nein, wenn dann schon an beide. Wie schon geschrieben .. Keiner tut entsprechend etwas für einen guten Umgang. Anstelle das man alle möglichen Wege geht im dieses hinzubekommen gehen alle nur die Wege über das Gericht.


    @ Keks: vielleicht kann es für deinen Sohn auch Vorteile haben, den Vater in einer deeskalierten Welt kennen zu lernen. Daran müsst ihr arbeiten ... Und dann entspricht es dem kindeswohl. Alles andere wird immer böses Blut Ärger Ängste sorgen Probleme geben. Fakten sind dazu da um eine Lösung zu suchen und sich nicht dahinter zu verstecken.


    @ jea: vielleicht solltest du für mal Gedanken machen um dDie Zulassung anderer Meinung als deine. Und vielleicht ist eine andere Meinung ebenso Denkanstossend. Nur alles gleich gegen die immer böse Männerwelt wettern wird dich glücklicher machen. Nicht alles was ein Mann sagt ist böse oder schlecht gemeint, und schon gar nicht geohrfeigt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Shinij ()

  • Mich wundert eigentlich, daß wenn ein Kind zum andern ET zieht und erstmal den Kontakt abbricht, das dann meistens geraten wird, das Kind nicht unter Druck zu setzen und erstmal abzuwarten mit dem Umgang, bis Kind wieder zugänglich ist, aber einer Mutter mit Kind, was sich zum jetzigen Augenblick gegen einen Umgang wehrt, nicht das gleiche geraten wird, nämlich dem Kind beizustehn und es auch durchzusetzen, daß es erstmal zur Ruhe kommt, damit es wieder zugänglich wird und Umgang von sich aus zuläßt.
    Was soll erzwungener Umgang bringen? Hass auf den Vater, der ihn durchsetzt? Manchmal ist ein wenig Abstand ganz gut, das hat jeder schonmal in irgendeiner Form erlebt, so daß gute Chancen bestünden, eine Beziehung wieder fortführen zu können bzw. neu und verbessert aufbauen zu können.


    Ich frage mich auch, wie das praktisch ablaufen soll, ein Kind im Anfangsstadium der Pubertät zu zwingen, soll man es gefesselt und geknebelt aus der Wohnung tragen (mal überspitzt formuliert) ? Sicher gibt es auch die Schulpflicht, wo man dafür sorgt, daß Kind dorthin geht, aber selbst da könnte man ein Kind gegen seinen Willen nicht hinzwingen ( und da gibt es leider eine Menge betroffener Kinder und Jugendlicher) - in dem Fall geht man das ganze dann normalerweise mit Fachleuten an, um die Gründe zu finden und daran zu arbeiten und das Kind zu bewegen, wieder regelmäßig den Unterricht zu besuchen. So sollte es im Umgangsfall eigentlich auch sein....

  • Wann wird der Junge 12 Ich meine bis der Gang vor das OLG ansteht, wird noch Zeit vergehen, wer will bitte schön einen 12 jährigen noch zwingen wollen? Steht denn nun eine Ordnungsstrafe im Urteil, wenn der Umgang nicht eingehalten wird? Vielleicht sollte die TS einfach mal ihre Beiträge hier ausdrucken und zum Richter senden? Oft kommt man vor Gericht gar nicht dazu, alles korrekt vorzutragen. Vielleicht wird dann anders entschieden? Ich persönlich würde mein Kind mit 11 J. nicht zwingen. Schei... was auf das Ordnungsgeld - in Knast kommt man deswegen nicht