Urteile - Familie: Menschenrechts-Gericht entscheidet über Rechte leiblicher Väter

  • http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1291838


    Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
    entscheidet heute über den Anspruch leiblicher Väter auf juristische
    Anerkennung der Vaterschaft. Geklagt haben zwei Männer aus Deutschland,
    die Vater sein wollen, aber nach dem Gesetz keine Chance auf Anerkennung
    der Vaterschaft haben. In beiden Fällen lebt die Mutter mit einem
    anderen Mann zusammen, der rechtlich als Vater des Kindes gilt - obwohl
    in einem Fall sogar mit einem Vaterschaftstest festgestellt wurde, dass
    der Kläger biologischer Vater ist.

    Alleinerziehender Vater, 2 Kinder


    Auch Väter sind wichtig für Kinder.

  • Hi,

    das ändert sich heute schlagartig ...

    mal sehen, wie sie mal wieder, Deutschland anweisen, die Gesetze zu ändern :D


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Tja in Deutschland geht der Schutz der Familie noch vor den "Menschenrechten" von biologischen Vätern.


    Naja ... auch wenn es dem einen oder anderen Elternteil bequemer erscheint die tatsächlichen Wurzeln eines Kindes zu verleugnen, so haben Kinder doch ein Recht darauf die Wahrheit über ihre Herkunft zu erfahren.
    Aber abgesehen davon finde ich es auch nicht verwerflich wenn auch Väter Menschenrechte für sich reklamieren. :strahlen

  • Hi,

    mal sehen, wie sie mal wieder, Deutschland anweisen, die Gesetze zu ändern :D


    Was in Berlin dann wieder mal etliche Jahre ignoriert werden wird :nixwieweg
    War/Ist beim Thema Sorgerecht für nicht-eheliche Kinder doch nicht anders. Die entsprechenden Urteile des EGMR sind ja auch nicht mehr so taufrisch...

  • http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,822984,00.html


    Der Gesetzgeber habe sich entschieden, "einem bestehenden Familienverband zwischen dem betroffenen Kind und seinem rechtlichen Vater, der sich regelmäßig um das Kind kümmert, Vorrang einzuräumen gegenüber der Beziehung zwischen dem (angeblichen) leiblichen Vater und seinem Kind".

  • ich finde die entscheidung schockierend!
    das recht des kindes darauf, zu wissen wer seine eltern sind ist hier scheinbar total außer acht gelassen worden.
    unmöglich!

    Erziehung besteht aus 2 Dingen: Vorbild sein und Liebe. (Montessori)


    Es gibt kein problematisches Kind, es gibt nur problematische Eltern. (A.S. Neill)


    Erziehe dich selbst, bevor du Kinder zu erziehen trachtest. (J. Korczak)

  • Nö. es geht nur um das Primat einer sozialen Familie vor einer biologischen Vaterschaft.


    Ziel war es ""Sie waren auf ihre vollständige Anerkennung als rechtlicher Vater des jeweiligen Kindes ausgerichtet und somit darauf, die Vaterschaft des existierenden rechtlichen Vaters anzufechten." Und im ersten Fall: jahrelanger Geliebter fällt das unter Pech.

  • Nun ja, aber so hat der iologische Vater nur wenig Chancen eine ähnlich soziale Bindung zu seinem Kind zu bekommen. Es wird zwar auch gesagt, dass der Umgang gewährt werden soll...was die Umsetzung der Forderung betrifft...das wird wohl in wahrscheinlichkeiten oder sollte so sein enden.

    Glaube an Wunder, Liebe und Glück.
    Schaue nach vorne und niemals zurück.
    Tu, was Du willst und stehe dazu.
    Denn dieses Leben lebst nur Du!


    Lebe lieber ungewöhnlich

  • wenigstens kann er aber umgang einfordern... ob es dann auch IRGENDWANN dazu kommt, sei dahin gestellt... :ohnmacht:

    Wer andere schlecht machen muss,
    um selber besser dazustehen,
    beweist anschaulich,
    dass in seinem eigenen Leben einiges verkehrt läuft!

    Einmal editiert, zuletzt von Michi1812 ()

  • wenigstens kann er aber umgang einfordern... ob es dann auch IRGENDWANN dazu kommt, sei dahin gestellt... :ohnmacht:

    und wie soll das dann in der realität aussehen? was wird dem kind dann erzählt warum es alle 2 wochen am wochenende zu nem fremden mann soll? oder ist der biologische papa dann der nette onkel?


    ein vater sollte im idealfall alle 3 positionen inne haben: sozial, biologisch und rechtlich. ein vater kann zur anerkennung gezwungen werden mit allen pflichten. seine rechte kann er aber nicht einfordern und das nur, weil irgendeine frau es einfacher findet, ihren seitensprung nicht zu beichten...

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  • Ne, so ist das nicht. Die Frau muss ja nicht nur den Seitensprung nicht beichten, sie muss eigendlich noch eine Personenstandsfälschung hinter her ziehen und auch noch einen Mann da mit einbeziehen. Ansonsten: wer mit fremden Frauen poppt soll doch bitte hinterher nicht einen moralischen bekommen. Übrigens wäre auch die Frage aus Sicht des Kindeswohls entscheidend zu beantworten.

  • Zitat

    Ansonsten: wer mit fremden Frauen poppt soll doch bitte hinterher nicht einen moralischen bekommen.


    Krasse Aussage.
    Ab wann kennt man jemanden und kann man immer voraussetzen, dass diejenige auch die Wahrheit kredenzt?


    Wie dem auch sei...es wird mehreren eine Chance genommen. Man kann ethisch in die eine wie die andere Richtung diskutieren und in beiden Fallen bleibt ein übler Nachgeschmack.
    Aus meiner Sicht überwiegen die biologischen Tatsachen, wenn dahinter die sozialen und rechtlichen Interesse in Anspruch genommen werden wollen. Sprich der biologische Vater möchte sozialer Vater sein.


    lg,
    cola

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  • Damit ist es gerichtlich legalisiert worden Kinder über ihre Herkunft zu belügen. :kopf


    Was sagen denn die Mediziner dazu - z.B. wenn es um irgendwelche Spenden innerhalb der Familie geht. Kann es da eine Rolle spielen ?

  • ich finde die entscheidung schockierend!
    das recht des kindes darauf, zu wissen wer seine eltern sind ist hier scheinbar total außer acht gelassen worden.
    unmöglich!


    Ich bin nur drübergefliegt, aber ich habe nichts davon gelesen, das dem leiblichen Vater verweigert wird, sich zu offenbaren.
    Er hat keine rechtliche Handhabe gegen den "sozialen" Vater, ich denke das bezieht sich auf Dinge die z.B. das Sorgerecht betreffen.


    Oder gilt das plötzlich nicht mehr: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,735936,00.html ?!

  • Was sagen denn die Mediziner dazu - z.B. wenn es um irgendwelche Spenden innerhalb der Familie geht. Kann es da eine Rolle spielen?


    Wenn das mit dem Niveau unserer Schulbildung (im Durchschnitt) so weiter geht wird sich in ein paar Jahren kein Kind mehr darüber wundern und Fragen stellen, wenn der Arzt ihm mitteilt, dass es X oder Y vom "Vater" nicht bekommen kann weil... oder das es die Erbkrankheit X hat die über die männliche Linie vererbt wird und es in der ganzen Familie des "Vaters" nie solche Krankheiten gab.