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Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
entscheidet heute über den Anspruch leiblicher Väter auf juristische
Anerkennung der Vaterschaft. Geklagt haben zwei Männer aus Deutschland,
die Vater sein wollen, aber nach dem Gesetz keine Chance auf Anerkennung
der Vaterschaft haben. In beiden Fällen lebt die Mutter mit einem
anderen Mann zusammen, der rechtlich als Vater des Kindes gilt - obwohl
in einem Fall sogar mit einem Vaterschaftstest festgestellt wurde, dass
der Kläger biologischer Vater ist.