IMHO würde schon ein mobiler Style für das Forum reichen.
Gruß,
PapaT
!!!
IMHO würde schon ein mobiler Style für das Forum reichen.
Gruß,
PapaT
!!!
Hallo,
ich würde gerne via Smartphone und mit der App Tapatalk hier im Forum stöbern.
Geht aber leider nicht.
Wie macht Ihr das so via Smartphone ?
... es ist wohl so, dass nur in Deutschland der Unterhaltsvorschuss bis 12. Jahr begrenzt ist.
Soll sich aber auch ändern.
Soll wohl nochmal verkürzt werden auf 10. J., da dann Schulwechsel ist.
Hi,
habe gehört, dass in anderen EU Ländern der Unterhaltsvorschuss wesentlich länger gezahlt wird als bei uns.
In Griechenland bis zum 18. Jahr, in Norwegen 400 Euro monatlich bis 14. Jahr.
Kennt jemand dieses ?
So, noch 17 Stunden, dann hab ich ein Haus, und meine Aufgeregtheit verschiebt sich weg vom Ex hin zum Haus. Das wird schon!
JaJa dann hast du ein Haus.
Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass dein Kind / euer Kind dort auch wohnen wird.
Der KV kann sehr stark quer schiessen.
Egal was deine RA sagt.
Besser den Hauskauf nochmal schubsen ...
also nicht immer direkt mal DAGEGEN schreien, sondern individuell hingucken!!!
Da ist sicher was dran.
Laut Gesetzeslage ist der KV bei solchen Dingen gleichberechtigt zu beteiligen.
Das bedeutet auch das er - ohne Geschrei - ein quasi Veto Recht hat.
Dieser Thread wird immer länger - obwohl doch die meisten User meinen, dass es ein Kleinkram ist.
1. er den ein oder anderen euro dafür bezahlen muss, da verfahren mutwillig herbeigeführt
2. er doch ein weng mehr zu verlieren hat als ein paar KM mehr bei einfacher strecke
Drohung des Kindesentzuges durch die KM ?
WARUM sollte der KV zustimmen ?
Er kann doch auch auf ABR klagen.
Und er hätte sogar Chancen - was spricht denn gegen ihn ausser der KM ?
Gut
Ich warte heut noch ab, und wenn er sich bis morgen nicht meldet, setz ich ne freundliche e-mail hinterher, in der ich dann eine Frist von einer Woche setze
Naja,
eMails haben keine Beweiskraft.
Nur der Gerichtsvollzieher kann beweiskräftig Post zustellen.
Kostet 44,00 Euro .
Das weiss man aber ...
Selbst ein Einschreiben ist wertlos, da der Inhalt unbekannt ist ...
Erledigt, Zustimmung erforderlich.
ohne Zustimmung durch das FG oder KV darfst du nicht so weit umziehen.
Vater mal so nebenbei entsorgen geht nicht mehr.
Das sollte aber jedem AE bekannt sein.
Da hängt noch mehr dran für das Kind als nur die PLZ.
Daher ist die Zustimmung erforderlich.
Vielleicht schlägt der KV auch vor, dass das Kind zu ihm zieht ...
Oder KV zieht zum Kind ... geht ja auch ... dann ändert sich für das Kind auch nicht die PLZ.
Das Urteil ist absolut diskrimierend und widerspricht dem Grundgedanken des AGG.
Eine Unverschämtheit.
Eine KM wäre anders behandelt worden !
das ändert sich heute schlagartig ...
http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1291838
Straßburg (dpa) - Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte
entscheidet heute über den Anspruch leiblicher Väter auf juristische
Anerkennung der Vaterschaft. Geklagt haben zwei Männer aus Deutschland,
die Vater sein wollen, aber nach dem Gesetz keine Chance auf Anerkennung
der Vaterschaft haben. In beiden Fällen lebt die Mutter mit einem
anderen Mann zusammen, der rechtlich als Vater des Kindes gilt - obwohl
in einem Fall sogar mit einem Vaterschaftstest festgestellt wurde, dass
der Kläger biologischer Vater ist.
... warum ich ihm alle Termine immer genannt habe? Weil ich WOLLTE das er diese auch wahrnimmt!
Dann kannst du jetzt - wenn er bei euch wohnt - das genau so wieder tun.
Ihn über alle Termine ordentlich informieren.
Per Einschreiben - dann ist es nachweisbar.
Auch wenn ich nerve...
- ihr habt gemeinsames Sorgerecht (Das ist entscheident!)
- der KV kann zum Elternabend und er kann mit Lehrern reden
- der KV zieht 100 km näher an euch ran
- der alte Job bleibt 100 km weit entfernt ? Pendler ? >> Quatsch, das macht kein KV ... Da hat der KV doch eindeutig einen Plan. Evtl. einen neuen Job bei euch in der Nähe oder arbeitslos ...
WARUM zieht der KV zu euch ?
Warum zieht der KV überhaupt - ohne Not - um ?
Nein, musst du nicht!
Was sagt der Anwalt ?
Schon mal dort nachgefragt ?
Sagt der eindeutig "Nein" ?
@ AE KV: das heißt echt ich müßte immer erst dem KV hinterher rennen, wenn ich außerplanmäßige Hilfe bezüglich des Kindes benötige??
Auch wenn ich ganz genau weiß, er 100.000 Ausreden parat keinen Handschlag zu rühren??? :hae:
Das war mir so nie klar.
AUF JEDEN FALL !
Sofern der andere Elternteil Interesse hat ... wie gesagt der andere kann dieses sehr erfolgreich mittels EA einklagen.
Ist doch auch logisch: Beide Eltern sind lebenslänglich Eltern.
Und Kinder brauchen beide Eltern.
Was soll denn dauernd dieses "entfremden" ?
Ist es nicht so üblich und gesetzlich auch geregelt (siehe hierzu auch Brühler Familiengerichtstag) dass zu erst und mit Vorrang der andere Elternteil eingebunden werden muss ?
Erst wenn der andere Elternteil nicht kann, darf ein Fremdling eingebunden werden.
Der andere Elternteil kann dieses einklagen und wird immer gewinnen.
Unabhängig vom Sorgerecht.
Das geht auch mit einem EA beim FG.
Gab dazu übrigens in 2011 einen hilfreichen Richterspruch aus Belgien ... Deutschland wurde erfolgreich verklagt und musste 30.000 Euro Strafe zahlen ...
Irgendwann ist auch ein Hund nicht mehr schön und ein Kuchen schmeckt nicht mehr und dann ???
Da gebe ich dir gerne Recht.
Es stellt sich natürlich schon die Frage, welcher der beiden Hunde und welcher der beiden Kuchen gemeint ist.
Auf jeden Fall - und egal was da genau kommt - ist der Ärger garantiert.