Umzug- Vater stimmt leider nicht zu

  • Ich möchte demnächst mit meinen Kindern in meine Heimatstadt zurückziehn, da ich hier vor Ort kein soziales Netz habe, was mit 2 behinderten Kindern nicht gerade vorteilhaft ist. In meiner Heimatstadt hätte ich volle Unterstüzung in der Pflege und Betreuung dieser beiden Kinder durch meine Familie, was ich augenblicklich am jetzigen Wohnort nicht habe.


    Für die Kids aus erster Ehe habe ich das alleinige Sorgerecht, es würde davon aber nur ein Kind mitziehn, das andere wird eh zum Vater ziehn in nächster Zeit. Zum mitziehenden Kind besteht zwischen Vater und Kind auf Wunsch des Vaters kein Kontakt, der Umzug dieses Kindes wird also kein Problem sein.




    Für das Kind aus zweiter Ehe habe ich mit meinem Exmann das gemeinsame Sorgerecht, mein Exmann wohnt nicht vor Ort, sondern im angrenzenden Bundesland, ca. 30Km entfernt, ich bin nach der Trennung in dieser Stadt verblieben, er zog vor 2 Jahren in eine andere. Der Umgang findet alle 2 Wochen statt von Samstag morgens bis Sonntag nachmittags (mehr ist vom Vater nicht gewollt).




    Meine Heimatstadt ist ca. 90Km entfernt, vom Vater aus ca. 80Km. Ich bin damals wegen meinem Exmann hierher gezogen. Als wir uns trennten sagte er mir zu, einzuspringen, wenn Not am Mann ist (z.B. wenn ich mit einem Kind ins Krankenhaus muß, um sich um die andern zu kümmern), leider hält er sich nicht an dieses Versprechen, ständig muß deshalb meine Familie aus meinem Heimatort anreisen um einzuspringen, auch wenn ich Termine habe etc. Die Fahrtkosten bekommen sie zwar jedesmal von der Pflegekasse erstattet, aber trotzdem ist es ein sehr hoher Aufwand mehrmals im Monat.




    Nun haben meine Familie und ich uns nochmal gründlich überlegt, ob es nicht besser ist, in ihre Nähe zu ziehen, alleine schon wegen der tatkräftigen Unterstützung (ich habe hier oftmals Nächte, in denen ich aufgrund der Pflege nicht zum schlafen komme und ich bin auch nur ein Mensch, der nicht unendlich belastbar ist), es war schonmal eher ein Umzug angedacht gegen den Vater 2 sich sehr gewehrt hat, so daß ich hier wohnen geblieben bin.




    Ich möchte aber diesen Umzug gerne machen und es bestehn nun konkrete Pläne, wie das alles vonstatten gehen soll. Problem auch jetzt wieder, Vater 2 wird einem Umzug nicht zustimmen, er will nicht, daß unser Kind mit umzieht, unterstützen will er mich aber auch nicht. Ich kann so nicht mehr und empfinde sein Verhalten als sehr egoistisch, da der weitere Umgang auch weiterhin alle 2 Wochen stattfinden könnte. Ich habe zwar kein Auto und Führerschein, aber irgendwie werden wir da sicher eine Lösung finden, notfalls muß eben der Kindesunterhalt runtergesetzt werden wegs Spritkosten bei ihm (das müßte ja sicher das Jobcenter auch anerkennen, daß er dann durch die Fahrtkosten wegs Umgang weniger Unterhalt zahlen kann). Die Fahrtzeit würde je Fahrt eine 3/4 Autostunde betragen und wenn ichs mit Alg2 irgendwie hinbekomme fahre ich sicher auch mal per Bahn mit Kind zum Vater, so daß ihm zumindest ein Weg erspart bleibt. Mehr kann ich ihm aufgrund meiner finanziellen Situation und der privaten Einschränkungen (kein KFZ, kein Führerschein, pflegebedürftige Kinder) nicht entgegen kommen.




    Nun habe ich die Wahl, alles beim Alten zu belassen weil Vater 2 einem Umzug nicht zustimmen wird, oder dagegen vorzugehen und den Umzug sozusagen zu erstreiten, ich bin unschlüssig, weil ich ungerne Konflikte eingehe, allerdings muß ich zugeben, daß die Unterstützung meiner Familie wirklich notwendig wird auf Dauer, damit ich nicht irgendwann in ein dickes Burnout renne.

  • Meine Heimatstadt ist ca. 90Km entfernt, vom Vater aus ca. 80Km.


    Ein Umzug über 80 km ist zumutbar und behindert nicht den Umgang. Da hat er keine Chance ... Wenn Du 500 km weit weg ziehen wolltest, wäre das was anderes. Aber 80 km reitet der auf einer Pobacke ab. Nee da mache Dir mal keine Gedanken. Deine Begründung mit dem sozialen Netz und behinderten Kindern ist nachvollziehbar und entspricht dem Kindeswohl! Das kannst Du locker durchsetzen...

  • 1. Kontakt mit JA aufnehmen und mit den hier genannten Gründen mitteilen, dass Du umziehen willst und musst. JA bitten, zu vermitteln.
    2. Parallel Wohnung suchen.
    3. Vater konkret den Umzug mitteilen.
    4. Stimmt er nicht zu, beim Amtsgericht eine sog. Schutzschrift hinterlegen. Falls Vater eine Einstweilige Anordnung beantragt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Erstreite es, der Umzug dienst dem Kindeswohl eindeutig, und der Umgang leidet nicht.
    Er hat ( in meinen Augen ) keine Chance den Umzug zu verhindern.

  • Zitat

    Währe der Vater denn bereit sein Kind zu sich zu nehmen?


    Das denke ich eher nicht, da er den Umgang schon nur jeweils eine Nacht alle 14 Tage haben will und keine 2 Nächte hintereinander, in den Ferien nimmt er ihn auch höchstens für 2 oder 3 Tage am Stück, wenn überhaupt. Und Kind brüllt sich jedesmal die Seele aus dem Leib an den Papa-Wochenenden, so daß ich den Kleinen teilweise schon am gleichen Tag oder am nächsten morgen (statt anchmittags) zurück bekomme.
    Selbst wenn der Vater das Kind zu sich nehmen würde, gäbe es im Wohnort des Vaters keine geeignete Förderschule, das Kind müßte ca. 45km hin und zurück gefahren werden (diese Schule hier ginge nicht, da es ein anderes Bundesland und anderer Landkreis ist), in meiner Heimatstadt aber sehr wohl.
    Ich würde das Kind aber definitiv nicht beim Vater lassen, da dieser alle schulmedizinischen Behandlungen verweigert zum Schaden des Kindes und keinerlei Rücksicht auf dessen Gesundheitszustand nimmt.

  • Er versucht mich allerdings zum Hierbleiben zu zwingen, indem er seine Zustimmung zum Umzug usneres Kindes nicht gibt, er weiß, daß ich nicht ohne Kind umziehn werde. Bei der Kur hat er es letztes Jahr auch probiert und wollte verhindern daß wir fahren, indem er Kind untersagt mitfahren zu dürfen (Kind war Patient). Ich hatte in der Kur einige Termine bei ner Psychologin, wo mir erstmal richtig ebwußt wurde, wie sehr mich der vater immer noch evrsucht zu kontrollieren - über das Kind. Wenn er mitbekommt, daß ich mal etwas vorhabe (und das habe ich selten), dann kann ich 100% drauf an, daß er das Kind nicht nimmt zum Umgang. Jeden Umgangsabend ruft er an zwischen 22 und 24 Uhr mit ner fadenscheinigen Ausrede und fragt beiläufig, ob ich denn alleine wäre oder jemand bei mir ist. Als wir uns trennten, wollte er uns zwar nicht mehr bei sich haben, aber wir sollten auch nicht wegziehn, wir sollten in greifbarer Nähe bleiben, falls er uns braucht, so sagte er, und genauso ist es heute wohl auch noch :-(

  • Ich habe auch 2 Kinder mit Behinderung, eins davon auch pflegebedürftig. Ich kann erahnen, wie es dir geht. :troest


    An deiner Stelle würde ich umziehen. Wenn deine Familie dich unterstützt, dann ist das auch fürs Kind wichtig. Geh zum Jugendamt und schildere denen, warum du umziehen willst und lass dich beraten.


    Mein Ex hält sich auch völlig raus aus allen anstrengenden Dingen und würde auch alles tun, was mir schadet. Er gönnt mir auch keinerlei Freizeit. Wenn er wüßte, ich fahre am Umganswochenede irgendwohin, würde er evtl. auch kurzfristig krank werden. Deshalb erzähle ich schon ganz lange nichts mehr. Kommt er ist es gut, wenn nicht dann nicht. Er ist 40km weggezogen und somit auch fein raus, wenn mal was mit den Kindern ist. Da kann ich mich auch selbst kümmern. Weil er ist ja zu weit weg und kann leider nicht...

    :wink Samira


    "Das Leben ist bezaubernd, man muss es nur durch die richtige Brille sehen."


    Alexandre Dumas

  • Ich bin da leider noch nicht weiter, der Vater stimmt nicht zu und ohne Zustimmung kann ich Sohn weder im neuen Wohnort anmelden, noch dort in der Schule anmelden (Förderschule). Einfach so umziehn ohne seine Zustimmung trau ich mich nicht, nacher hab ich anschließend den ganzen Ärger und Probleme, während er grinsend als der arme Vater dabei raus geht.


    Ich hatte einen Termin beim Jugendamt gemacht, damit die ein wenig vermitteln, Ex ist aber nicht aufgetaucht, hat aber ausrichten lassen an den SB, daß er nicht will, daß unser Junge sein Wohnumfeld und seine Freunde verliert und er möchte, daß der Kleine weiter in diese Schule geht und das wär vom neuen Wohnort aus nicht möglich. Mir wurde dann gesagt vom SB, er könne den Vater gut verstehn, dieser würde sich Sorgen um unsern Sohn machen, auch um seine Schulbildung und Förderung, er könne auch so gar nicht verstehen, warum ich denn vor einiger Zeit gegenteiliges erzählt hätte :hae:




    Vorausgegangen ist, daß der Vater jedesmal wenn ich nicht nach seiner Pfeife gesprungen bin, seine Unterschrift zu irgendwas verweigert hat (u.a. der Überprüfung des sonderpäd. Förderbedarfs, der Anmeldung in der Förderschule, einer wichtigen OP, etc.) und erst an dem Tag, wo ich entweder deshalb beim Anwalt war oder ganz kurz davor, dann doch seine Zustimmung gegeben hat. Dieses habe ich so auch beim Jugendamt gesagt vor einiger Zeit, auch daß er verweigert, unserm Sohn die wichtigen Medikamente zu geben (mittlerweile gibt er wenigstens ein Teil davon - dementsprechend sagt er beim Jugendamt auch, ich würde lügen).




    Der SB könne nicht sehn, wo dieser Umzug zum Wohle des Kindes sein sollte, es wäre ja eigentlich nur in meinem Interesse und ich soll doch bitte auch an die Kinder denken, die müßten am neuen Wohnort (gleich Heimatort der beiden Großen - beide haben dort schon gewohnt) neu anfangen und er würde dem Vater zustimmen, daß das nicht unbedingt notwendig wäre, etwas anderes wäre es, wenn ich hier keinen Job kriegen würde (haha, ich kotz gleich) und dort wohl, das müsse ich dann aber schon nachweisen (wie soll ich da nen Job suchen, wenn ich hier wohne???? Hier krieg ich nichts, seit 5 Jahren nicht, ob ich dort was kriege kann ich nicht sagen, aber dort hätte ich wenigstens ne Kinderbetreuung für den fall, Daß ich was bekäme).




    Und wenn ich überfordert wäre alleine mit den Kindern, gäbe es auch die Möglichkeit, eine Familienhilfe zu beantragen oder die beiden behinderten Kinder für eine zeitlang in eine Pflegefamilie zu geben, dem müßte allerdings der Vater zustimmen. ich glaub echt, ich bin im falschen Film :-(




    Unser Wohnumfeld ist nun wirklich nicht etwas, woran man festhalten möchte (Stichwort Wohnghetto) und Freunde hat unser Sohn genau einen und der wohnt nicht vor Ort, da die wenigen Kinder aus seiner Klasse im ganzen Landkreis verteilt sind, die sehn sich nur in der Schule und der andere Junge wechselt nach den Sommerferien in eine integrative Schule. Die Argumentation mit der Schule find ich die Höhe, seit unser Sohn in diese Förderschule geht, will Ex ihn da raus haben, weil es in seinen Augen eine Behindertenschule ist - und nun besteht er drauf, daß Sohn auf dieser Schule bleiben soll???




    Was mich nun wirklich sauer macht ist folgendes, ich schrieb ja vor Kurzem, daß Ex wieder heiratet ( was mich nicht sauer macht ;-) ) und daß er ein Haus kauft (auch das macht mich nicht sauer) und aufgrund dessen nicht mehr den Unterhalt zahlen kann wie bisher (gut, das macht mich zumindest teilweise sauer), aber, er zieht nun selber weiter weg, 60Km von unserm Standort entfernt - leider in die andere Richtung und ich bekam gestern Abend ne SMS, daß er Sohn nun nur noch 1mal im Monat holt für Samstag- Sonntag. Das kann doch nicht wahr sein, ich muß hier wohnen bleiben, weil er das so will und hat das Jugendamt auf seiner Seite wegen Argumenten, die er sich aus den Fingern saugt, und er zieht weg, will weniger Unterhalt zahlen, Umgang findet dann auch weniger statt. Das kanns doch nicht sein? Wenn ich nun an dem Umzug festhalte, wären es dann ja leider nicht mehr "nur" 90Km, sondern 150Km und er zieht auch noch aufs Land, wo kaum ein Bus fährt, das hieße für mich, wenn ich Sohn zum Umgang hinbringen würde, wüßte ich nichtmal wie ich das machen sollte, ich hab weder Auto noch Führerschein. Zu seinem jetzigen Wohnort wäre das kein Problem, da ist ein Bahnhof und wir könnten per Bahn fahren.



    Was würde denn passieren, wenn ich im Sommer tatsächlich umziehe und es wegen der fehlenden Zustimmung seinerseits vor Gericht geht? Könnte mich das Gericht dazu verdonnern, wieder zurück zu ziehn? Könnte man mir meinen Sohn wegnehmen? (der Vater wird ihn nicht nehmen, darum geht es ihm nicht) Falls ich zu den Umgangskosten verdonnert werden würde, müßte er sich dann wenigstens beteiligen? Er zieht ja nunmal in die andere Richtung, während unser Umzug schon längst in Planung war. Ich bekomme nur Alg2, er verdient relativ gut (und muß auch nicht per Privat-PKW zur Arbeit, er hat nen Firmwagen).
    Wenn er wenigstens einspringen würde, wenn mal was ist, aber nein, jedesmal müssen meine Eltern anreisen und das seh ich irgendwie nicht ein. Wir könnten ein wunderbares soziales Netz haben am neuen Wohnort :-(

  • Also - ich habe eine ganz ähnliche Erfahrung mit dem JA gemacht. (Unser Fall war zwar ein wenig anders: KV und ich hatten beide keinen Job, ich größere Chancen auf einen dort, bzw. schon eine Art Angebot und eben Nähe zu Oma und Opa (denn wie auch bei dir konnte ich mit der Betreuung von KV nicht wirklich rechnen und er war auch wie bei dir - sehr problematisch). Bei uns ging es allerdings um eine viel weitere Strecke.). Also die Dame im JA hat mir damals vorgeworfen, dass ich egoistisch sei und dem Kind den Vater wegnehmen will und außerdem wäre ich karieregeil - ein Satz später war dann ja jetzt hätte er ja noch Zeit zu kommen aber wenn er dann mal einen Job finden würde ... (er ist deswegen also nicht karieregeil nur ich?). Egal wie auch immer ich gebe seitdem keinen Cent mehr auf die Beratung im JA - denn in meinem Fall war es so, dass er dem Umzug (eben wegen dem Job) hätte, wenn es zu einer Gerichtsverhandlung käme, zustimmen müssen- denn das Kind hätte er letztlich ja auch nicht nehmen wollen und es wäre eben auch nachweisbar so gewesen, dass der Kontakt zwischen den beiden, den ich ja davor völlig ermöglicht hatte - das nicht hergibt, sonst hätte er das Aufenthaltsbestimmungsrecht verloren.
    Er war dann bereit sich mit mir zu einigen. Wir haben einen Plan aufgesetzt, wie wir uns den Umgang vorstellen und das wars dann. Er schafft es natürlich nicht den Plan einzuhalten aber nun ja.
    Ich würde an deiner Stelle zu einer Beratung gehen (z.B. beim VAMV) oder die anrufen und ihnen deinen Fall schildern. Und ich würde einen Plan aufsetzen, aus dem hervorgeht, dass der Umgang wie bisher erfolgen kann (wegen der Zugeständnisse, die du da machst - also z.B. finanziell würde ich mich aber auch beim VAMV beraten lassen), bzw. dass er den Kontakt weiter im gleichen Umfang halten kann. Ansonsten finde ich auch die Möglichkeit, dass du dann einen Job finden kannst - weil eben z.B. Großeltern bestimmt flexibler als Betreuung sind (und dass sie das waren kannst du ja auch "nachweisen") und außerdem haben die ja auch bereits Kontakt zu dem Kind und sind keine Fremden.
    ich glaube wirklich nicht, dass er dich letztlich zwingen kann zu bleiben - du ziehst ja nicht quer durchs Land z.B. zu deinem "Neuen", den du gerade mal ein paar Wochen kennst oder so was. In dem Fall hättest du nämlich wirklich wenig Chancen ...


    P.S. Außerdem ist es nicht so, dass du dort einen Job vorweisen können musst sondern lediglich dass deine Chancen auf einen Job dort besser sind - also dass es dort z.B. weniger Arbeitslose in deinem Feld gibt ... Aber wie gesagt, du willst ja nicht ewig weit fort ziehen und der KV hat ja sowieso Umgangswochenenden - wäre anders, wenn er das Kind z.B. 50% der Zeit hätte oder so.


    P.P.S. Ein befreundeter Familienrichter von mir sagte, dass im JA oft Beratungen stattfinden und Regelungen durchgesetzt werden, die vor Gericht niemals so durchgingen. Ich finde das schrecklich.

  • Das Gericht vor Ort würde im Falle einer Unterschriftenersetzung (hatte ich vor Jahren mit meinem andern Ex, der war untergetaucht im Ausland) das Jugendamt einschalten bzw. den sozialen Dienst des Jugendamtes, wo man dann hin muß zu einem oder mehreren Terminen. Das hab ich nun vorweg genommen.
    Einen Neuen hab ich eh nicht zum dem ich ziehn würde (ich wüßte auch gar nicht, wo ich den zeitlich unterbringen sollte...), aber das unterstellt mir mein Ex ständig, egal um was es geht, angeblich ist dann an allem der Neue (welchen es nur in seinen Gedanken gibt)) schuld ( Beispiel: Muki-Kur letztes Jahr - ich würde ja nur dorthin fahren, weil ich einen Neuen in der unmittelbaren Umgebung der Kurklinik hätte, Klassentreffen letztes Jahr - ich konnte nicht hinfahren, weil Ex den Umgang ausfallen lassen hat, weil ich es tatsächlich wagen wollte, die Stadt zu verlassen, da würde ja nur ein Neuer hinterstecken, das Klassentreffen wäre ja nur ausgedacht u.a.), zieht sich schon seit der Trennung hin. Daher wohl auch die Anrufe an den Umgangswochenenden wegen jedem kleinsten Piep und dem beiläufigem Satz "ich will euch ja nicht stören, aber...". Ich gehe mal davon aus, daß es ihn wurmt, daß wenn wir umziehn würden, würde er nicht mehr täglich an unserer Wohnung vorbei fahren können (er fährt momentan von seiner Arbeit aus einen Umweg an unserm Haus vorbei, ich seh ihn öfter hier lang fahren- er hält aber nicht an, er fährt nur dran vorbei (ist ne kleine Seitenstraße, durch die nur Anwohner fahren) und dann die 30Km nach Hause, ich gehe davon aus, daß er das auch weiterhin machen wird, auch wenn er in das Haus (60Km entfernt) zieht, sein Job bleibt ja am gleichen Standort ( 5Km von mir entfernt) ). Wenn wir nun umziehn würden, wäre das für ihn nicht mehr möglich. Er würde die Kontrolle verlieren (so wurde mir das in der Kur schon erklärt, warum er sich so verhält).
    Meine Angst ist nun, daß seine Unterschrift vom Gericht nicht ersetzt wird, wenn wir umziehn, ich könnte dann unsern Sohn weder ummelden, noch in der neuen Schule anmelden, was würde dann in dem Fall geschehn?

  • Du brauchst nur die Zustimmung der Vaters wenn ihr weiter als 300km weg zieht.


    So wurde es mir zumindest gesagt.

    ‎"Dein Alter definiert nicht deine Reife. Deine Noten nicht deine Intelligenz. Deine Schönheit ist nicht dein Charakter & Gerüchte definieren auch nicht, Wer du bist."

    Einmal editiert, zuletzt von Mama_Lucia0911 ()

  • Nimm dir einen Anwalt und geht vor Gericht mit genau den Fakten und lass die Unterschrift ersetzen.
    Ziehe nicht um ohne vorher bei Gericht das geklärt zu haben.Welcher Richter würde einen Umzug verbieten wenn der Vater selber umzieht... Und nur mal so er kann nicht einfach den Unterhalt kürzen weil er Heiratet und ein Haus kauft. Lass dich mal gescheit beraten.

  • Du brauchst nur die Zustimmung der Vaters wenn ihr weiter als 300km weg zieht.


    Kannst du diese voreilige und übereifrige Pauschalaussage auch mit irgendwelchen Fakten belegen oder untermauern? Kaffeekränzchen und Freundinnen von Freundinnen zählen aber nicht...

  • Wurde mir so vom Jugendamt hier bei uns gesagt.
    Also nix Kaffeekränzchen :)

    ‎"Dein Alter definiert nicht deine Reife. Deine Noten nicht deine Intelligenz. Deine Schönheit ist nicht dein Charakter & Gerüchte definieren auch nicht, Wer du bist."

  • Wurde mir so vom Jugendamt hier bei uns gesagt.
    Also nix Kaffeekränzchen :)


    Ist fast das gleiche. Die reden auch viel den ganzen Tag und haben oft keine Ahnung von dem was sie da reden. Es gibt eine solche Regelung einfach nicht. Weder gesetzlich geregelt noch in regelmäßiger Rechtsprechung

  • Kein Richter kann bestimmen wo du wohnst. Und dein Ex kann das erst recht nicht bestimmen.


    Was dein Ex kann ist auf das ABR klagen. Damit würde er dann das Kind zu sich holen wollen. Allerdings fiele hier ja das Argument "gewohnte Umgebung für das Kind" weg, da er selbst weg zieht.


    Mit dem ABR kann er aber nicht verlangen, dass das Kind in Wohnort X in Wohnung y wohnen bleibt, solange er nicht selbst dort wohnt. (Kurz gesagt: er kann dich nicht damit zwingen, in dieser Wohnung wohnen zu bleiben.).


    Die SMS vom Vater über den gekürzten Umgang würde ich dem JA zeigen. Und dem Anwalt, den ich an deiner Stelle aufsuchen würde. Zum einen kann der dir viel klarer sagen, welche Möglichkeiten du hast. Und zum zweiten kann er direkt mal einen Brief an deinen Ex verfassen, dass es sein persönliches Vergnügen ist zu heiraten und sich ein Haus zu kaufen, dies aber nichts mit dem Unterhalt zu tun hat und er folglich nicht einfach den Unterhalt kürzen darf.


    Und dann würde ich mir noch überlegen, ob es eine Möglichkeit gäbe dem Vater die 90 km entgegen zu kommen in irgendeiner Form. (wohlgemerkt: 90. Die restlichen 60 sind sein Problem.Die müßte er ja so oder so überbrücken).


    @mama lucia: das ist völliger Blödsinn. Grundsätzlich müßen beim gemeinsamen Sorgerecht immer beide Eltern einer Ummeldung zustimmen. Es gibt Entscheidungen die es dem BET vereinfacht haben, aber die Entfernungen sind auch da unterschiedlich gehalten. Und 300 km sowieso nicht. Mal sind es 50, mal um die 100. Eine feste Regelung gibt es aber nicht. Und aufs ABR klagen kann der Vater trotzdem immer.

    Humor ist, wenn man trotzdem lacht

    Einmal editiert, zuletzt von Rabenmama77 ()