Sozialstunden bei Umgangsverweigerung!

  • ja es ist 60 jahre zu spät, und dieses gesetz wurde zurecht geändert,... aber ebenso ist es halt RECHT das der Vater NICHT zu sozialarbeit herangezogen werden kann, weil das wäre ZWANGSARBEIT... und das ist auch schon etwas länger aus der mode,



    Zitat von »simone«
    warum dürfen denn männer eigentlich nicht entscheiden, wie sie damit umgehen


    Zitat von Monsterkrümel
    Wo steht, daß ein Mann nicht entscheiden darf, wie man damit umgeht? Jeder hat die freie Entscheidung, nur muss man dann mit den Konsequenzen leben...



    hmm vor 60 Jahren wussten das die frauen aber auch.... sie mussten auch NUR mit den konsequenzen leben... du machst es dir da ein bisschen einfach, und vorallem wie lange muss man(n) dann sozialarbeit leisten ??? bis das kind keinen anspruch mehruaf unterhalt hat ??? also so maximal 25 jahre ???

  • Ich bin dagegen. Denn manmal ist man froh, dass der andere sich nicht kümmert. Dann braucht man sich nicht vor Gericht zu streiten. Und es gibt definitiv Fälle, wo die Kinder ohne umgang besser dran sind als mit. Und es gibt definitiv Fälle wo es sinnvoll ist den Umgang zu blockieren. Und dann ? Soll man Sozialstunden leisten oder gleich wieder eine Gerichtsbeschluss holen müssen?


    Grundidee finde ich gut, aber real weder gerecht noch situationsbezogen oder durchführbar. Man sollte niemand zu etwas zwingen, vor allem nicht die Kinder. Und was machst Du wenn DIE keinen Umgang wollen? Müssen die dann auch Sozialstunden ableisten ?

  • Auch, wenn die ungewollte Vaterschaft nur ein Nebenthema ist. Einerseits gibt es wohl Väter, die sich immer noch nicht zuständig fühlen, zu verhüten (Frau kann ja die Pille nehmen. Ist ja das bequemste). Andererseits wolllen die ein Mitspracherecht bei Schwangerschaftsabbrüchen?????
    Also auch hier: Keine Verantworung übernehmen, aber mitenscheiden? Und dann ist es wieder die "böse" Frau, die ja nicht verhütet hat und dann noch die Unverschämtheit besitzt, allein über den Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden.


    Romi

  • Nordlicht, es geht ja nicht darum, dass jeder Vater "gezwungen" werden soll. Ich teile deine Einstellung absoulut: Für manche Kinder ist es besser, von einem Elternteil verschont zu bleiben.
    Aber in den Fällen, in denen der Umgang dem Kind nicht schadet, hätte dann der BET die Möglichkeit den Umgang einzuklagen.
    Und, wenn KV will, gibt es sowieso kaum eine Möglichkeit den zu verhindern, auch wenn das Kind nicht will. Wenn es nicht will, wird von das von manchen pauschal mit PAS begründet. Selbst mit 12 Jahren kann es vorkommen, dass der Wunsch des Kindes, keinen Umgang haben zu wollen, nicht ernstgenommen wird.


    Romi

  • Auch, wenn die ungewollte Vaterschaft nur ein Nebenthema ist. Einerseits gibt es wohl Väter, die sich immer noch nicht zuständig fühlen, zu verhüten (Frau kann ja die Pille nehmen. Ist ja das bequemste). Andererseits wolllen die ein Mitspracherecht bei Schwangerschaftsabbrüchen?????
    Also auch hier: Keine Verantworung übernehmen, aber mitenscheiden? Und dann ist es wieder die "böse" Frau, die ja nicht verhütet hat und dann noch die Unverschämtheit besitzt, allein über den Schwangerschaftsabbruch zu entscheiden.


    Romi


    Das verstehe ich nicht ganz:
    Fraut hat nicht verhütet - Mann hat nicht verhütet --> also beide gleich beteilgt
    Frau darf über Abbruch entscheiden - Mann nicht --> Mann nicht mehr beteilgt
    --> Warum?

  • weil das wäre ZWANGSARBEIT... und das ist auch schon etwas länger aus der mode,


    Echt? Hat sich dann bei deutschen Gerichten noch nicht durchgesprochen...


    hmm vor 60 Jahren wussten das die frauen aber auch.... sie mussten auch NUR mit den konsequenzen leben...


    Schon seit Anbeginn der Menschheit musste jeder mit den Konsequenzenzen des Tuns leben...


    Wir sind uns doch aber einig, daß es ein wesentlicher Fortschritt ist, daß Zwangsabtreibungen hierzulande bis auf wenige Ausnahmen verboten sind, oder?


    Hust, könntet Ihr das mal mit der Verhütung lassen?


    UM HIMMELS WILLEN!!!! NEIN!

    Frau darf über Abbruch entscheiden - Mann nicht --> Mann nicht mehr beteilgt
    --> Warum?


    Ohne Zwangsabtreibung nicht umsetzbar...

  • Monsterkrümmel es ist etwas anderes ob STRAFarbeit oder ZWANGSarbeit...


    bei einer STRAFarbeit werde ich rechtskräftig verurteilt, leisten sie XYZ... Std in der Jugendgerichtsbarkiet auch SOzialstunden genannt.
    und es gibt


    ZWANGSarbeit ist dazu gedacht jemanden dazu zu zwingen etwas zu tun... und das ist nicht zulässig...



    ja monsterkrümmel ich stimme dir zu, dass es gut ist dass dies nicht mehr möglich ist. Nur du argumentierst... Der UET weiss es, wenn er es nicht tut das er gewzungen wird zu arbeiten. Und da er das wusste ist es richtig... so definierst du das gerade hier. Nach deiner eigenen definition war dass mit dem SChwangerschaftsabbruch damals auch nicht falsch, weil frau wusste es und da sie es wusste war es nicht falsch... sorry ich sehe das irgendwie anders.

  • Traydor, wenn selbst das nicht mal klar ist, dann weiß ich auch nicht.
    Wenn ein Mann absolut kein Kind will, und die Frau vielleicht ambivalent ist, dann ist es Sache des Mannes sich so zu verhalten, dass es zu keiner Schwangerschaft kommt.
    Und ein verantwortungsvoller Mann wird dann auch genau das tun.


    Romi

  • Das verstehe ich nicht ganz:
    Fraut hat nicht verhütet - Mann hat nicht verhütet --> also beide gleich beteilgt
    Frau darf über Abbruch entscheiden - Mann nicht --> Mann nicht mehr beteilgt
    --> Warum?

    Weil das Kind im Bauch dere Frau heranwächst.
    Vielleicht wird es so verständlicher: jeder Mann, der von einer Frau eine Abtreigung verlangt, muss sich sterilisieren lassen. Wäre doch gerecht, oder?


    Monsterkrümmel es ist etwas anderes ob STRAFarbeit oder ZWANGSarbeit...

    Sozialstunden sind keine Zwangsarbeit. Sie sind Soziale Arbeit um entstandenen Schaden human etwas kriminelles ansatzweise auszugleichen.
    Seelische Kindesmisshandlung durch Umgangsverweigerung ist kriminell, weil es den Rechten des Kindes widerspricht.
    Vom Schaden der dadurch entsteht ganz zu schweigen.

  • Monsterkrümmel es ist etwas anderes ob STRAFarbeit oder ZWANGSarbeit...


    Naja, mit Strafarbeit wird man auch gezwungen etwas zu tun was man nicht tun möchte, üblicherweise.


    Der UET weiss es, wenn er es nicht tut das er gewzungen wird zu arbeiten


    Nun, jeder geschlechtsreige Mensch weiß üblicherweise, daß beim Geschlechtsverkehr Kinder entstehen können. Warum sollte Mann / Frau nicht die Konsequenzen daraus tragen?


    Ihr habt natürlich Recht, eine Frau ist hier im Vorteil indem sie die Entscheidungsgewalt über den Abbruch der Schwangerschaft hat, dafür kann aber niemand etwas.


    Ich bin unendlich dankbar, daß ich entscheiden konnte meine Maus zu behalten, ich möchte nicht Mann sein und tatenlos zusehen müssen, wie die Frau sich gegen ein gemeinsames Kind entscheidet. Ich danke wem auch immer für mein zweites X :)


    Gegen diese Ungerechtigkeit gibt es nunmal keine Mittel. Ich habe mich, weil ich damals auch um ein "Mitspracherecht" gebeten wurde mich ausführlich mit dem Thema Abort beschäftigt, war sogar bei der Schwangerschaftsberatung und hätte den Wisch für den Abbruch bekommen, nur hätte man mich festbinden und entmündigen müssen, ich hätte mich mit Händen und Füßen gewehrt, mir wäre egal gewesen was der KV will, was Familie und Arbeitgeber wollen, ich hätte "meinen Willen" durchgesetzt!


    Das ist auch etwas an dem der KV noch schwer zu knabbern hat...immerhin ist es ihm 3x passiert ... und das wo er mir gesagt hat, er könne sich Kinder vorstellen, aber er hätte mir eh alles erzählt...

  • Ohman manchmal glaube ich manche stellen sich mit absicht hier so an...


    JA bei einer STRAFarbeit wird man gezwungen etwas zu tun was man nicht will, daher ist es ja auch ein Strafe, der Staat kann das aber nur NACH einer Verurteilung durch einen richter verhängen.... eine ZWANGSarbeit habe ich immer dann wenn ich jemanden zu etwas zwingen will wie hier, endweder du kümmerst dich um dein kind ODER... im endeffekt streng genommen ist sowas nahe an einer erpressung... was von der seite des Staates aus ja nur schwer geht,


    und ihr unterliegt hier scheinbar alle einem riesen urteil, es ist kein stück kriminell wenn ein elternteil keinen umgang mit seinem kind haben will, WEIL


    1. ich keine Strafvorschrift kenne wo das ganze mit strafe bedroht wird, und erst wenn etwas VERBOTEN ist bzw unterstrafe gestellt ist, ist etwas nach deutschem recht strafbar....


    2. da höchste deutsche gericht hat entschieden, dass ein elterneil NICHT dazu gezwungen werden kann, da bei gezwungenem Umgang davon auszugehen ist, das es dem kindeswohl nicht förderlich ist...


    und auch wenn es hier manchen nicht passt, ein gerichtsbeschluss des BGH steht sogar noch ÜBER dem geltendem gesetz... nur so als hinweis...

  • schade das ein kind hier nicht zu wort kommen kann. hier gibts argumente die wirklich nur die sicht der erwachsenen beleuchten nur danach gehen was für die großen gut ist.



    sätze wie kinder müssen so manches und mit so vielen klarkommen .....lassen mir das blut in den adern gefrieren und mir stellt sich entsetzt die frage


    verdammt in welchen zeitalter leben wir hier eigendlich.


    wenn man einige antworten liest kommt die frage auf was ist ein kind heute wert?


    eigendlich nichts. erst kommen mal die ansprüche der großen dann nee weile nichst und dann das wohlbefinden der erwachsenen.



    ein kind? tja muss da eben durch und stille halten. punkt.




    ich find die idee schon deswegen gar nicht so verkehrt als das endlich mal aufen tisch kommen muss das sich gewaltig schnell was ändern sollte. sonst können wir gleich therapien in den schulen als hauptfach einführen. wenn wir so weiter machen wie jetzt wird das mal bitter nötig sein.


    es gab bei allen veränderungen und seis beim wahlrecht tausende stimmen wie es wie hier auch als blödsinnig und quatsch abgetan haben. zum glück haben einige sich dadraus nichts gemacht.
    verändern tun wir nichts in dem wir es aus faulheit so lassen wie es ist.


    irgendwas ist da arg faul.


    man kann keinen menschen zwingen sich mit einem anderen zu beschäftigen. hmm kinder schon sind das keine menschen?



    @rohezahl ich wünsche mir das dein kind einmal die chance bekommt dir klar zu machen was du ihm angetan hast. die kidner werden auch bestraft für etwas wo sie nichts für können und das ganz legal. lebenslang gibt es in dem sinne im recht ja nicht mehr. diese kinder bekommen das auferlegt. lebenslange strafe für etwas was sie nie verhindern konnten.


    ironie würde jetzt sagen im namen der gerechtigkeit ....

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

    Einmal editiert, zuletzt von jea ()

  • und auch wenn es hier manchen nicht passt, ein gerichtsbeschluss des BGH steht sogar noch ÜBER dem geltendem gesetz... nur so als hinweis...


    Seit wann steht ein BGH-Urteil über den Menschenrechten?

  • @ jea ich stimme dir zu das man kinder nicht zwingen sollte, aber die frage ist halt, wie geht man dann mit den launen der kinder um...
    was würdest du den sagen wenn dein kind aufeinmal sagt es will bei papa bleiben... wenn das zählen würde was kinderwollen, würde es beim papa bleiben,.... und wenn es ich dann alle 2 wochen anders überlegt was machst du dann ?


    @maschenka
    öhm... sag mir bitte wo in den menschenrechten steht das sich beide eltern um das kind kümmern müssen ???


    edit
    http://www.auswaertiges-amt.de…le/3609/UNkonvKinder1.pdf hier artikel 9 Entspricht wohl 1:1 dem urteil des BGHs...

  • was würdest du den sagen wenn dein kind aufeinmal sagt es will bei papa bleiben... wenn das zählen würde was kinderwollen, würde es beim papa bleiben,.... und wenn es ich dann alle 2 wochen anders überlegt was machst du dann ?

    dann weiß mein kind das es das kann! und zwar beide kinder. pech nur für die große das papa sie dann hat stehen lassen wie ein vergessenes möbelstück.


    und wenn sie nach zwei wochen wieder zurück will. ja auch das!


    warum?


    weil keiner wissen kann wie es dann wirklich ist und ein kind schon gar nicht.


    deswegen sollte es die chance bekommen es auszuprobieren udn sich selber ein bild von zumachen!



    dauerhin und her ist allerdings da was anderes.




    ein kind hat das recht auf beide elternteile



    tausendmal steht der satz hier im forum wenns darum geht das mama umgang verweigert. wieso wird der hier so kleingeredet?

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

  • jea, ja es hat ein recht auf beide, aber das einemal entscheidet der eine elterteil er will das kind nicht sehen und einmal sagt der eine elternteil du DARFST das kind nicht sehen... da bestimmt der eine elternteil über den anderen und beim anderem ist es seine freie entscheidung




    und nein, wenn die meinung des kindes ausschlaggebend ist, ist es das immer auch wenns ein ständiges hin und her ist, weil es der wille des kindes ist... das ist das problem dabei... komtm sicherlich eher selten vor, aber das ist das problem von recht und gesetz, ein gesetz SOLLTE so gut wie alle möglichkeiten abdecken, deswegen lesen die sich auch immer so krumm

  • http://www.kindex.de/pro/index~mode~gesetze~value~un.aspx


    http://de.wikipedia.org/wiki/Kinderrechte
    http://www.kindersache.de/bereiche/deine-rechte/uebersicht


    Ein Kind ohne einen Teil seiner Wurzeln aufwachsen zu lassen ist grausam.
    Es ist der Raum eines Teiles der eigenen Identität. Nicht auffindbar, nicht wiederbringbar.
    Nur die Eltern können diese Wurzeln geben. - Jedes Elternteil seine eigenen.
    Daraus entwickeln sich (vielleicht) die Wurzeln, die Kinder brauchen, damit ihnen Flügel wachsen können.

  • maschenka du interpretierst gerade gesetze so wie du sie gerne hättest... art 9 REGELT genau den fall und da steht genau DAS was der BGH auch gesagt hat, punkt um... alles andere ist das was du gerne hättest.