Hallo Stella
Statt auf persönliche Beziehungen einzugehen, wird hier nur mit Paragraphen statt mit Liebe und Mühe um sich geworfen...
Von Liebe und Mühe werden die Kinder aber nicht satt, haben keine Kleidung und wohnen unter der Brücke.
Bevor ich mir das hier weiter reinzieh, geh ich jetzt mit meinem Junior spielen und dann machen wir was leckeres zu essen
Hat das gleiche Recht nicht auch ein Umgangsberechtigter, der ja mit dem Unterhaltspflichtigen gleichzusetzen ist? Die Frage gilt übrigens vollkommen geschlechtsneutral. Es kommt ja auch vor, dass es umgangsberechtigte, aber unterhaltspflichtige Mütter gibt.
lg
Camper