Wie Weihnachten regeln?

  • Die sehr übliche gerichtliche Regelung im Streitfall ist bei den so genannten "großenFeiertagen" (Weihnachten, Ostern, Pfingsten): 1. Feiertag beim Betreuungselternteil, 2. Feiertag beim Umgangselternteil. Heiligabend und Karfreitag beim Betreuungselternteil.


    Seltener wird auf die "Abwechslungsregelung" entschieden: 1. Jahr Betreuungselternteil, 2. Jahr Umgangselternteil.


    Grund für die erste Regelung ist, dass es natürlich wesentlich für die familiäre Bindung ist, dass Kinder "beheimatet" solche Feste begehen können. Betreuungselternteilen ist übrigens unbedingt zu empfehlen, den "freien" Tag zu verplanen und sich irgendwo gesichert einzuladen. Sonst sind gerade solche Tage ausgesprochen schwer nur zu ertragen (umgekehrt aber auch für den Umgangselternteil. Man sollte also barmherzig miteinander umgehen ...)
    Die üblichen gerichtlichen Regelungen sind vielleicht eine Verhandlungsbasis, um eine einvernehmliche Einigung zu erzielen. Die wäre gerade für die Kinder gut ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • aber warum soll denn eine mama am 24. auf die kinder verzichten? versteht mich jetzt nicht falsch, natürlich hat der KV auch ein recht darauf, weihnachten mit den kindern zu feiern. nur ich denke, die kinder feiern doch auch gern mit mama am 24.


    natürlich muss man sich das ordentlich absprechen und ich gehe auch gern jeder streitigkeit aus dem weg.


    nur wenn ich das mit meiner tochter (7) vergleiche - für sie wäre es sogar schlimm, am 24. nicht wie sonst auch immer zu hause mit der ganzen familie zu feiern, sondern "alleine" mit papa in seiner neuen wohnung. ich würde meiner tochter damit keinen gefallen tun... das will ich damit sagen.


    für mich zb ist der heilige abend sehr wichtig und nachdem sich kv sonst auch nur ums allernotwendigste kümmert, möchte ich auch nicht verzichten.


    es gibt aber sicherlich auch familien, wo das verhältnis zum kv so super toll ist, dass man sogar zusammen feiert oder sich sonst sehr gut abwechseln kann...

    Die Zeit heilt nicht alle Wunden - sie lehrt uns nur mit dem Unbegreiflichen zu leben!

  • @Bap: Danke für deine ausführliche Antwort und die Begründung, die dahinter steht, auch durchaus nachvollziehbar.


    Es wäre für mich alles weniger kompliziert, wenn meine oder seine Familie näher wären. Da aber alles mit längerer Fahrt und somit längerem Aufenthalt verbunden ist, wirds schwerer.


    Und natürlich wäre die einfachste Lösung, Weihnachten zusammen zu feiern. Aber ich kann nicht. Und ich will auch nicht.


    Ich werd nächste Woche mit ihm reden und hoffe, dass wir eine Lösung finden. Ein Ansatz wäre für mich auch, dass er Ostern die Tage "bestimmen" kann.

    Ich habe mich entschieden und sage: VIELLEICHT :D:pfeif

  • Bei meinem LG wurde per Gericht entschieden: 1 Jahr Weihnachten bei der Mutter und Sylvester beim Vater und das Folgejarh im Wechsel. Ebenso Ostern.
    Mein Ex-Mann und ich sprechen uns ab , meist hat er sie Mittags am 24.12. und bringt sie dann so gegen 18 Uhr . Manchmal bleibt er noch und manchmal fährt er gleich wieder. Am 25.12. sind sie dann bei mir und am 26.12. wieder bei ihm. Und am 31. wechseln wir uns auch ab.
    Den Kindern zuliebe sollte man eine friedliche Lösung finden und dem Vater auch zugestehen Heiligabend mit seinen Kindern zu verbringen

  • das geht doch auch 2 Tage später - oder ?


    Für manche ja, für andere nicht. ist aber ohnehin egal, denn dass man Kinder an Weihnachten nicht auseinanderreissen kann, damit sie bei beiden Eltern gleichzeitig sind, dürfte bekannt sein. Einer muss immer später feiern. Deshalb: Vereinbarungen spiegeln. Im nächsten Jahr umgekehrt. Dann verteilt sich das mit den "2 Tage später" sehr gerecht.

  • Hm schweres Thema, aber die m.E. noch beste Lösung ist die von Mania:


    Jedes Jahr im Wechsel mal er die Weihnachtstage ganz mit den Kiddies und dann im Folgejahr du.


    Also selbst wenn er sich sonst nicht bemüht, er ist ja nicht verpflichtet sich um deine Gefühle zu kümmern, weil es dir alleine Heilig Abend schlecht geht...auch wenn ich verstehe, dass das absolut nicht jeder kann!!! :troest


    Versuche dir doch in Gedanken nur einmal vorzustellen, was du alleine an heilig Abend so für schöne Dinge mit dir selbst machen könntest.
    Vielleicht gibt es da irgendwas, was du schon immer mal tun wolltest oder dir Spaß macht?


    Ich drück dich,


    Liebe Grüße
    Tinchen

    Liebe Grüße Tinchen

    "Sacrificium Intellectus!"
    :-)
    "Ama et fac quod vis!"

  • Wir praktizieren die Lösung "abwechselnd jedes Jahr" seit 5 Jahren - mit dem Erfolg das Zwergi die letzten Jahre Weihnachten und Silvester bei mir war.
    Ich ersten Jahr hab ich am 24.12. noch Raclette mit mir allein gefeiert .... war gewöhnungsbedürftig .... aber nach der Trennung muss man sich an so vieles gewöhnen, das man am Besten irgendwann damit anfängt.

  • Mir wurde seinerzeit von meinem RA erklärt, dass der BET (in dem Fall du) das Recht auf die besonderen Feiertag hat. Sprich Geburtstag des Kindes und den Hl. Abend. Dem UET steht jeweils einer der Feiertage zu von Weihnachten, Pfingsten und Ostern.


    Daher läuft es bei uns seit Jahren so, dass das Kind Hl. ABend IMMER bei mir ist (es sei denn es würde irgendwann einmal andere Wünsche äußern) und dann einen der WF. beim Vater. Da inzw. auch einige Kilometer zw. uns liegen, macht es Sinn, dass das Kind am 1. WF noch hier ist und den 2. WF dann beim KV verbringt, der es dann noch eine Weile länger behält. Silvester wechselt jährlich. Bei uns wäre es ein Ding der Unmöglichkeit gemeinsam Weihnachten zu feiern. Das wäre von keiner Seite gewollt.


    Besser ist es natürlich immer, wenn man in soweit miteinander reden kann, dass man eine für das Kind vernünftige Lösung findet. Da du gerne Weihnachten mit deinen Eltern feiern möchtest, die nunmal weiter weg wohnen, ist es irgendwo logisch, dass der KV dann dieses Jahr keine Wahl hat und sich mit dem von dir angebotenen 2. WF zufrieden gibt. Für das nächste Jahr könnt ihr das ja dann ggf. anders vereinbaren (wenn du bereit bist da etwas zu verändern). Das Recht ist auf deiner Seite. Wünsche dir natürlich dennoch, dass es nicht nötig wird, das auch gerichtlich durchzusetzen.

    Immer wenn du denkst es geht nicht mehr, kommt irgendwo ein kleines Lichtlein her :idee

  • Jedes 2. Jahr hatte der Vater die Kinder über Heiligabend und den ersten Feiertag. So dass jeder die Kinder jedes 2. Jahr 2 Tage hatte. Im anderen Jahr dann nur für einen Tag. Das war eine gute Lösung für beide Elternteile und vor allen Dingen für die Kinder.

  • Ich bin auch schon am grübeln...
    Wir haben uns im Juni getrennt, ich erwarte noch ein ungeplantes Baby von ihm Ende November. Ich hab keinen Schimmer, wie die nächsten Jahre die Feiertage werden sollen... :-(
    Mittlerweile habe ich ganz frisch einen neuen Freund und eigentlich würde ich sehr gerne mit ihm feiern. Das erste Kind von meinem Ex-mann und mir wird kurz vor Weihnachten drei... Ich mag ihn nicht für längere Zeit hergeben, kurze Aufenthalte sind schwierig weil der KV weiter weg wohnt. Schwierig. :(
    Ich kann und will Weihnachten auch nicht mit meinem Ex verbringen, unabhängig von meinem neuen Freund ist da zu viel vorgefallen. Andererseits weiß ich, dass mein Ex-Mann insbes. unseren großen sehr liebt... Und dieser sich auch ein fest mit uns beiden wünschen würde. Aber das wäre garantiert nicht harmonisch.