Beiträge von Shanaja


    aber das bringt mich immer noch nicht weiter, was Krankenversciherung und Steuer angeht. Im Internet finde ich nicht so richtig was.


    Du sagtest doch, dass du in einer Festanstellung bist und das mit der Honorararbeit nur zusätzlich wäre. Wieso machst du dir dann wg. der KV Gedanken? Das ist doch schon durch den Hauptjob abgedeckt. Und Steuern für die Zusatztätigkeit werden dann im Jahressteuerausgleich berechnet. Anders wird alles erst, wenn dein Hauptjob dieser Honorarbasisgeschichte ist. Dann musst du dich selbst um KV kümmern und denen auch deinen Verdienst nachweisen. So als Nebenjob juckt das die KV nicht.
    Bleib locker und sag einfach zu. Das ist doch ein tolles Angebot, wenn es dir Spaß macht.


    Warum sollte sich das auswirken


    KU wird ja vom Verdienst des BET berechnet und steht in keinen Zusammenhang mit deinen Verdienst


    Glaube du verwechselst das was, BET=BetreutungsET, also der bei dem das Kind lebt. UET=Umgangselternteil, der der für das Kind KU bezahlt und nach dessen Gehalt sich natürlich auch der KU richtet.


    @TE: google nach der Düsseldorfer Tabelle und schau einfach nach in welcher Stufe du bist und ob du ggf. in eine drunter rutschst, mit dem neuen Gehalt. Es kann nämlich durchaus sein, dass mit weniger Geld auch weniger KU fließt. Die Frage ist nur, ob der BET das so akzeptiert und man dir nicht Böswilligkeit unterstellt und du dann trotzdem den gleichen Unterhalt weiterbezahlen musst, weil du durch Selbstverschulden jetzt weniger hast. Aber sowas passiert idR eher bei UETs die ihren Job ganz schmeißen.

    Nichts wird so heiß gegessen wie's gekocht wird.


    Ganz ehrlich glaube ich kaum, dass er das -wenn er erst mal draußen ist- auch tatsächlich umsetzen kann und will. Der wird dann sein Leben, Freunde, Hobbies, etc. wiederentdecken. Und wenn er erst einmal eine Arbeit hat, dann hat sich das ganz schnell erledigt mit jeden Tag die Kinder sehen wollen...


    Aber der gesetzliche Regelumgang ist alle 14 Tage. Bei jüngeren Kindern macht häufiger allerdings schon Sinn. Aber das hängt m.E. auch davon ab weswegen er überhaupt eingesessen hat. Sollte es mit Gewalt zu tun haben, kannst du sicherlich begleiteten Umgang bekommen.


    Eine Zeit lang habe ich mal diese Zahnpasta für weißere Zähne genommen. Aua sag ich nur. Hatte danach lange Probleme mit schmerzempfindlichen Zähnen.


    Eigentlich kein Wunder. Denn in diesen Zahnpasten sind Schleifkörper enthalten, die den Zahnschmelz schädigen. Kein Zahnarzt wird jemals seinen Patienten eine solche Zahncreme empfehlen! Drum sprechen sie in der Werbung auch immer von der "Zahnarztfrau". Wenn's ne Zahnärztin wäre, dann würde ihr wohl die Konzession entzogen werden...


    Wenn man so eine Zahncreme "Mal" nimmt, macht das sicher nichts. Aber bei häufigem oder gar regelmäßigem Gebrauch schmirgelt man sich suggsessive den Schmelz von den Zähnen. Kein Wunder, dass die dann irgendwann Schmerzempfindlich werden.

    Jeder Mensch kann mit Zahnseide seine Zahnzwischenräume reinigen. Es ist einfach Übungssache. Es gibt keine Zähne der Welt, die derart eng stehen könnten, dass Zahnseide nicht durch ginge. Mit Interdentalbürsten ist das schon was anderes. Diese Zwischenräume, dass so ein Bürstchen reinpasst, die kommen erst *sorry* mit zunehmendem Alter.


    Wer seinen Zähnen langfristig was Gutes tun will, der sollte sich wirklich angewöhnen einmal wöchentlich zur Zahnseide zu greifen.

    Jeder Anwalt versucht immer das Beste für seinen Mandanten herauszuholen. Dein RA sagt, dir steht Trennungsunterhalt zu, seiner sagte dir steht keiner zu. Klassischer Fall. Vermutlich abschließend nur vor Gericht zu klären. Bis es ein Gerichtsurteil dazu gibt, das ihn tatsächlich zur Zahlung verpflichtet, wird ihm angeraten nicht zu zahlen, da solches Geld (fast) immer als ausgegeben gilt und er es nie von dir zurückbekommen würde, falls er vor Gericht gewinnen sollte. Verliert er, bekommst zu die Nachzahlung plus Zinsen.
    EU ist nicht auf KU anzurechnen. Demnach hat die Beistandschaft das REcht das GEld bei ihm einzuklagen.


    Ich finde aber, dass man bei solchen Auseinandersetzungen immer auch die (finanzielle) Situation des anderen berücksichtigen sollte und nicht nur auf Profit aussein. Nicht dass ich dir das unterstellen würde, aber oft verliert man doch ganz gerne aus den Augen, dass der Ex auch noch ein Leben hat.

    Was du bislang machst ist sehr vorbildlich und tatsächlich völlig ausreichend. Dein ZA hat da völlig recht das entspannt zu sehen.


    Wenn dich Kaffee- und Raucherbeläge derart stören, dass die Intensivreinigung beim ZA nicht ausreicht, dann würde ich dir eher dazu raten, das Rauchen sein zu lassen und etwas weniger Kaffee zu trinken. Von einem normalen Kaffeekonsum bekommt man (idR) keine solchen Beläge. Einen Airflow für den Hausgebrauch anzuschaffen, halte ich schon beinahe für Körperverletzung, bzw. Selbstverstümmelung. Weil du dir damit - genau wie mit dem Bleichen - auf Dauer den Zahnschmelz angreifst und unwiderruflich schädigt. Das kann und sollte nur ein Fachmann machen und ganz sicher nicht öfter als einmal im Jahr.


    Ich selbst bilde mir ein mit der elektrischen Zahnbürste ein saubereres Gefühl zu haben, als "nur" mit der mechanischen. Aber das ist sicherlich eine individuelle Geschichte. Da kannst du ganz nach Vorliebe gehen.


    Wenn du größere Zahnzwischenräume hast, dann kannst du gut mit Interdentalbürsten zusätzlich reinigen (auf keinen Fall für Kinder geeignet), bei kleineren würde ich dir Zahnseide empfehlen. Einmal wöchentlich damit nach dem Zähneputzen reinigen, hilft schon sehr viel. Es gibt eine ziemlich große Auswahl an Zahnseiden aller Art und auch Interdentalbürsten in allen Drogeriemärkten und größeren Supermärkten.


    Viel Spaß weiterhin beim Putzen. Wenn nur alle so wären wie du ;)

    Und weiter geht's mit Aussortieren.


    Diesmal auch etwas aktueller :)


    Ein PC-Spiel für Anfänger: Bibi Blockberg und der verhexte Liebesbrief auf CD Rom
    allein-erziehend.net/index.php?attachment/22984/


    Disneys Ratatouille. Sehr schöner Film, nicht nur für Kinder, wir haben ihn 2x würde ihn sonst nicht hergeben - auf DVD
    allein-erziehend.net/index.php?attachment/22985/


    Die erste Staffel SpongeBob Schwammkopf - alle Episoden auf DVD
    allein-erziehend.net/index.php?attachment/22986/


    Die zweite Staffel SpongeBob Schwammkopf - alle Episoden auf DVD
    allein-erziehend.net/index.php?attachment/22987/


    Der Schuh des Manitu von und mit Bully Herbig auf VHS
    allein-erziehend.net/index.php?attachment/22988/

    Es werden hier ja schon viele Punkte aufgeführt, bedacht und diskuttiert. Was ich allerdings vermisse und was durch meine eigene Erfahrung einer der wichtigsten Punkte ist: leben seine Kinder dort in dem Haus bei ihm? Sind sie nur zum Umgang bei ihrer Mutter? Wenn sie nämlich ständig da leben, dann kann es da Probleme geben, an die heute noch keiner denkt. Ihr "dringt" quasi in deren Reich ein. Natürlich spielt auch das Alter aller Kinder eine Rolle. Das der Stiefkinder und das der eigenen und wie sie miteinander auskommen.


    Überleg dir gut, ob du den Schritt gehen willst. Höre auf dein Bauchgefühl nur DAS ist zuverlässig. Wenn in dir nicht alles dahin will und die sich stellende Aufgabe übernehmen, dann warte lieber ab. Wäge ab, ob es Angst oder einfach gesunder Menschenverstand ist, der dich davon abhält mit fliegenden Fahnen bei ihm einzuziehen. Garantie kann dir niemals einer geben im Leben. Aber manchmal sind die Contrapunkte schon vorher deutlich abzusehen.Dies einzuordnen kann dir leider keiner abnehmen.


    Wie du dich auch entscheidest, ich wünsche euch alles Gute!

    ... du bist nicht mein Vater/Mutter


    Wie geht ihr mit so Aussagen um?


    Solche Aussagen werden bei uns nicht geduldet. Sollte meine Tochter sowas zu meinem Mann sagen, dann weise ich sie daraufhin, dass wir hier alle unter einem Dach wohnen und UNSERE Regeln gelten. Egal ob er oder ich darauf hinweisen. Gleiches gilt umgekehrt, würde seine Kinder das zu mir sagen.

    Der/Die Next ist ja ganz oft einfach nicht gern gesehen und man gesteht ihm oder ihr nicht zu sich in die Erziehung einzumischen und signalisiert das auch dem Kind. Manchmal sagt man vielleicht "Der/die hat dir gar nichts zu sagen."


    Wenn das von einer Ex kommt (ich bin ja im übrigen selbst eine), dann finde ich das mehr als daneben. Denn ich gestehe meinem Ex und seiner Partnerin ebenso zu in ihrer Obhut ihre eigenen Grenzen zu setzen und deren Einhaltung durchzusetzen. Ob das bei mir anders läuft als dort tut dabei rein gar nichts zur Sache, denn jeder hat da eben oft eigene Einstellungen. Mir ist es auch egal, ob die Ex meines Mannes gewisse Dinge bei sich anders handhabt. Bei uns ist es so und fertig. Danach hat sich jeder zu richten, egal ob eigene, Stief- oder Gastkinder. Unsere Regeln gelten nämlich auch für den Besuch unserer Kinder.


    Umgekehrter Fall
    Darf der neue Partner/in sich in die Erziehung einmischen? In wieweit ist man als Neuer/Neue involviert im Tagesgeschehen, Erziehung und Alltagsfragen?


    Sind die Erwartungen deckungsgleich? Darf der/die Partner/in des Ex genau soviel/mehr/weniger wie mein eigener Partner/in?


    Ich denke, dass das ggf. abhängig davon ist, wie "weit" die Beziehung ist. Hat Next noch eine eigene Wohnung, so hat Next (egal ob von KV oder KM) sicherlich etwas weniger "zu melden", als wenn man schon ein Dach über dem Kopf hat. Denn dann ist Next auch unmittelbar in die Anwesenheit und das Verhalten des (Stief-)Kindes involviert. Und hat somit (m.E.) auch ein Recht bedingt in die Erziehung mit einzugreifen. Spätestens dann, wenn eigene Grenzen überschritten werden.


    Warum ist einem sooft nicht bewusst das man die Kinder in Loyalitätskonflikte bringt und einfach nur Unsicherheiten stiftet auf allen Seiten.


    Diesen Satz verstehe ich nicht. Womit bringe ich meine Stiefkinder in Loyalitätskonflikte, wenn ich (oder meine Mann) etwas erlauben oder verbieten, was bei der KM anders ist? Oder umgekehrt, wo bringe ich damit mein eigenes Kind in Loyalitätskonflite (oder mein Ex) mit ebendem?
    Hier gelten diese Regeln, dort jene. Punkt. Kinder verstehen das. Jedenfalls unsere. Was natürlich nicht heißt, dass nicht immer wieder versucht wird ebendiese Grenzen zu verrücken oder ganz neu zu stecken.


    Ich verstehe nicht ganz, was es mit dem Namen des Kindes zu tun hat, bei welchen ET es lebt.
    Fakt in diese Fall hier, ist, dass das Kind aktuell beim der KM lebt und auch neuen Namen (nach der Heirat) tragen soll. Fände ich nur dann problematisch, wenn das Kind jetzt schon den Namen des Vaters trüge. Tut es aber nicht, da KM und KV nie verheiratet waren. Darum würde das Kind - würde es irgendwann beim Vater leben, sowieso nie so heißen wie er. Warum also sein Theater?
    Meine Gründe für diese Einstellung habe ich weiter oben dargelegt, möchte mich nicht wiederholen.
    Prinzipiell finde ich, dass Namenswechsel so gut als möglich vermieden werden sollten, aber je nach Situation ist es halt doch sinnvoll ein Kind einzubenennen. Und dies scheint mir hier gegeben zu sein, weil TEs Tochter noch so klein ist.

    Ich könnte das Theater verstehen, wenn das Kind DEINEN Nachnamen zugunsten des Next ablegen sollte. Aber dein Kind heißt gar nicht wie du. Wo also ist dein Problem?
    Warum kannst du es deiner Tochter nicht gönnen in einer "heilen" Familie aufzuwachsen, wo sie den gleichen Nachnamen wie ihre Mama trägt? Es ist ja nichtmal deiner, der abgelegt wird.


    Das Kind lebt bei der Mutter, geht mit der Mutter zum Arzt, die Mutter bringt es zu KiGa und Schule - es macht Sinn, wenn es da den selben Nachnamen hat, wie die Mutter. Sicher ist es nicht zwingend nötig, aber es erleichtert für Mutter und Kind vieles und nimmt schonmal eine Hänselgrundlage weg.


    Denk doch da einfach ein deine Tochter und spring für sie über deinen Schatten. Deine Tochter wird sie so oder so für immer bleiben!


    Nicht falsch verstehen, ich wäre voll bei dir, wenn sie deinen Namen tragen würde. Ich habe selbst neu geheiratet und den Namen meines neuen Mannes angenommen. Selbstverständlich heißt mein Kind aber noch immer so wie der Papa. Sie war aber auch alt genug (fast 10) um das selbst mit zu entscheiden. Auch ein wichtiger Punkt. Manchmal findet sie es trotzdem doof, dass sie als einzige in unserer Familie anders heißt. Aber da sie den Namen ihres Vaters trägt, war es nie wirklich eine Frage, ob sie einbenannt werden soll. Bei euch ist die Sachlage eine ganz andere. Du grenzt dein Kind aus, wenn du die Einbenennung verhindern willst. Sie hat ja nicht mal den namentlichen Bezug zu dir.


    Durch einen ähnlichen Fall in meinem Bekanntenkreis gehe ich auch davon aus, dass du ohnehin nicht viele Chancen hast deinen Willen hier durchzusetzen. Denn da JA wird hier zu Gunsten des Kindes einer Einbennung bestimmt zustimmen.