Hallo Foris,
will nur mal ne Frage in den Raum stellen, die mich beschäftigt. Der BET kann wegen Umgangsverweigerung verklagt werden. Müsste man dann den UET nicht auch verklagen können, wenn der seiner Pflicht nicht nachkommt?
Frage nur, weil man hier immer von den Bösen BET`s die den Umgang vereiteln, liest.
Hat es für den UET irgendwelche Folgen, so ein Verhalten an den Tag zu legen?
:thanks:
Gruss Krümel